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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1905
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- 1905-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1905
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- Deutsch
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74. 30. März 1905. Nichtamtlicher Teil. 3108 sonderen Bedingungen künstlerischen Schaffens spricht. Daß aber zugleich gegen die verderbliche Schundliteratur mit aller Ent schiedenheit vorgegangen wird, muß von allen Freunden unsres Schrifttums mit Genugtuung begrüßt werden.- Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Unzüchtige Schriften hatte ein Zeitungsverkäufer in Kassel auf seinem öffentlichen Verkaufsstande am Ständeplatz feilgehalten; das Land gericht Kassel hat ihn aber am 16. Januar von der Anklage aus § 184,1 sreigesprochen. gefunden: -Indiskretionen-, »Liebesfreude«, »Was uns Frau Venus erzählt-, sämtlich im Verlag des Bibliographischen Instituts in Budapest erschienen. Auf dem Umschlag befinden sich Vignetten mit dekolletierten Frauenzimmern. Die Bücher waren noch nicht ausgeschnitten, weshalb das Gericht dem Angeklagten glaubte, daß er sie nicht gelesen habe. Er hat diese drei Bücher von einem Reisenden gekauft und will diesem ausdrücklich gesagt habe», daß er keine Bücher unsittlichen Inhalts haben wolle. Im Urteil heißt es noch: man kann dem Angeklagten keinen Vorwurf daraus machen, daß er aus den Überschriften und Vignetten keinen Schluß auf den Inhalt gezogen habe, denn es gebe zahlreiche Bücher, die bei fragwürdigem Äußern doch nicht unzüchtig seien. Die Revision des Staatsanwalts, der sich darüber be- gestellter Anträge nicht verpflichtet. Nach Lage der Sache war es nicht ausgeschlossen, daß das Gericht annahm, die Voraussetzungen des tz 42 lägen nicht vor, da eine Entschließung der Staats anwaltschaft darüber noch nicht vorlag, ob die Verfolgung einer andern Person ausführbar sei. Lentze. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — »Die Welt am Montag« enthielt in der Beilage zu der am 23. Mai 1904 faßt von Frau Hermine Schildberger geb. Friedländer, trug die Überschrift »Sehnsucht-, das andre war von der Schriftstellerin Bogenhardt verfaßt, deren Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, und führte den Titel »Sonne-. Wegen des letzter» Artikels ist der verantwortliche Redakteur Karl Schneidt am 27. Juli v. I. vom Landgericht I in Berlin zu Strafe verurteilt worden. Bezüglich der zuerst erwähnten Schrift sind die Angeklagten Schneidt und Schildberger freigesprochen worden. Das Gericht war zwar der Ansicht, daß der Artikel -Sehnsucht- objektiv ge eignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen; es war aber der Ansicht, daß die Ver fasserin das Bewußtsein hiervon nicht gehabt habe, weil sie zur Darstellung des Inhalts eine künstlerische Form gewählt und künstlerische Zwecke mit der Darstellung verfolgt habe. Auf die Revision des Staatsanwalts hob am 28. d. M. der Veröffentlichung der beiden Artikel vom Landgericht eine einheitliche Handlung erblickt worden ist. Das Reichsgericht ist aber der Meinung, daß es auch möglich sei. zwei getrennte Handlungen anzunehmen. Das Bewußtsein der beiden An geklagten von dem unzüchtigen Charakter der Schrift ist nach Ansicht des Reichsgerichts zu unrecht verneint worden. Das Ur teil ergebe, daß das Bewußtsein lediglich aus dem Grunde ver neint worden sei, weil die Angeklagte gewisse Zwecke mit ihrer Schrift verfolgt habe. Dieser Grund beruhe aber auf Rechts irrtum. Bezüglich Schneidts habe das Urteil ebenfalls auf gehoben werden müssen, weil bei ihm auf Grund derselben Er- Einfuhr nach Brasilien. — Laut Verfügung des General postdirektors vom 24. Oktober 1904 sind alle vom Ausland kommenden Pakete, die die nachstehenden Gewichtsgrenzen über schreiten, dem zuständigen Amt zur Zahlung der Zölle zuzuführen: 1. 100 ^ für Lithographien, Stiche, Chromolithographien, Photographien, Zinkographien und ähnliche Drucksachen; Ansichts karten, Karten mit Zeichnungen irgend welcher Art, Schönschrift vorlagen und irgend welche ein- oder mehrfarbige Drucksachen, gedruckte Karten in getrennten Blättern, Memoranden und Druck- muster. 2. 2 kx für gedruckte Bücher und nicht gebundene oder ein fach geheftete Kataloge, mit Papier- oder Pappdeckel, in irgend einer Sprache; illustrierte Zeitungen, Modezeitungen; Hefte perio discher Veröffentlichungen, gedruckte Noten, geographische und hydrographische Karten und Bilder für den Unterricht. 3. 100 ^ für gedruckte Lesebücher in irgend welcher Sprache in Einband von Zellhorn, Knochen, Haut oder irgend einem ähnlichen Material. 4. 84 § für gedruckte Lesebücher, in irgend welcher Sprache in Einband von Elfenbein, Perlmutter oder Schildpatt. Pakete, die die genannten Grenzen nicht überschreiten, sind zollfrei. Broschierte, gebundene oder lose Manuskripte, von denen der Artikel 607 des Zolltarifs handelt, sind in jedem Falle zollfrei. Die Einfuhr von Etiketten, die, für einheimische Erzeugnisse bestimmt, diese als ausländische erscheinen lassen sollen, ist durch Gesetz ausdrücklich verboten. Der Einführer solcher Etiketten hat außer dem gegen ihn einzuleitenden gerichtlichen Strafverfahren im Verwaltungsstrafverfahren die Beschlagnahme der Etiketten und die Auferlegung einer Geldstrafe von 1000 Milreis zu ge wärtigen, die dem Beschlagnehmenden und dem Staatsschatz zu gleichen Teilen zufällt. -Röntgen-Kongreß-. — Ein »Röntgen-Kongreß- soll in den Tagen vom 30. April bis 3. Mai d. I. in Berlin zusammen treten. Der Kongreß verfolgt den Zweck, die Fortschritte und Umwälzungen zu erörtern, die seit der Entdeckung der Röntgen- strahlen vor zehn Jahren durch die weitere Erforschung ihres Wesens und ihre Ausnutzung auf verschiedenen Gebieten der Wissenschaft und Praxis herbeigeführt worden sind. Dieser Zweck wird erfüllt werden durch wissenschaftliche Vorträge, für die be reits zahlreiche Anmeldungen vorliegen, und durch eine reich beschickte Ausstellung. An der Spitze des Unternehmens steht die Röntgen-Vereinigung zu Berlin, und außer dem Organi sationsausschuß ein Ehrenausschuß, dem eine Reihe hervorragender Reihe von Sektionssitzungen und einem Projektionsabend bestehen. In dem Aufruf für den Kongreß heißt es: Mit außer ordentlichem Eifer und ungeahntem Erfolg haben Wissenschaft kommnung der Radiologie gearbeitet. In allen Spezialfächern der Menschenheilkunde wie in der Tierheilkunde und Zahnheil kunde sind daher heute die Röntgenstrahlen ein unersetzliches Hilfsmittel geworden. Wohl dürfte es deshalb angezeigt sein, nach Verlauf von zehn Jahren einen kritischen Überblick auf die Errungenschaften der verflossenen Zeit zu werfen, sowie eine Aussprache über den derzeitigen Stand der Radiologie und darüber herbeizuführen, in welcher Weise die Weiterentwicklung dieser Spezialwissenschaft für die Zukunft den weitestgehenden Erfolg verspricht.- Die mit dem Kongreß verbundene Ausstellung wird in einen medizinischen und physikalisch-technischen Teil zerfallen, außerdem eine Übersicht über die Röntgen-Literatur geben. (Chirurgie, Kriegschirurgie, innere Medizin, Heilwirkung der Röntgenstrahlen usw.) und die gemachten Fortschritte durch Photographien, stereoskopische Bilder, größere und mikroskopische Präparate und durch Modelle veranschaulichen Der physikalisch- technische Teil der Ausstellung wird alle wissenschaftlichen physikalischen Apparate enthalten, die zur Erzeugung der Röntgen-Strahlen gehören. Besonders wird auch auf die Vor führung der Schutzvorrichtungen gegen die schädlichen Eigen schaften der Röntgen-Strahlen Bedacht genommen werden. Die Literatur-Ausstellung soll möglichst alle einschlägigen Veröffentlichungen des In- und Auslandes umfassen. Als Aus steller werden sich beteiligen: wissenschaftliche Institute, Physiker, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Fabrikanten, Verleger usw.; für den Betrieb der Apparate steht elektrischer Strom zur Verfügung. (Beilage zur Allgemeinen Zeitung.) 410
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