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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1882
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- Deutsch
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Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de« Bärsenberein« der Deutschen Buchhändler. ^7 141. Leipzig, Mittwoch den 21. Juni. 1882. Nichtamtlicher Theil. Luk den Verhandlungen der vierten Delegirten-Versammlung zu Leipzig. Die „Mittheilungen sür die Provinzial- und Local-Vcreine im Deutschen Buchhandel", IV. Jahrg. Nr. 1, sind am 15. Juni zur Ausgabe gelangt und befinden sich theils schon im Besitz auch unserer Leser, theils sind sie denselben leicht zugänglich, so daß wir auf einen eingehenden Bericht über die darin enthaltenen Ver handlungen der Delegirten-Versammlung für heut verzichten dürfen. Den wichtigsten Punkt der angesetzten Tagesordnung bot der Antrag des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen: Es sei dahin zu wirken, 1) „daß der gesammte Verlags-Buchhandel den Leipziger Sortimentsfirmcn, den Schleuderern, sowie Allen, welche von den Kreisverbänden nicht als wirkliche Sortiments- Buchhändler bezeichnet sind, für die Folge nur ISA Rabatt in Rechnung und 20gl> gegen baar gewähre," 2) „daß sich der Verlagsbuchhandel des Anerbietens alles außergewöhnlich hohen Rabattes oder der oft so hohen Extravergünstigungen enthalte, denn auch hierdurch wird die Schleuderei unendlich befördert." Dieser und andere aus die Bekämpfung der Schleuderei ge richtete Anträge konnten zur Annahme nicht empfohlen werden, und aus den Vorschlag des Herrn Th. Lamp art und unter seinem Vorsitz traten die Herren Gensel, Grunow, vr. Hase, Hoefer, Limbarth, Reisland, Seemann, Stettner und Werlitz zu einer Commission zusammen, um ein endgültiges Resultat ans den vorhergegangenen Berathungen zu ziehen. Nach eingehenden Be sprechungen hat diese Commission in ihrer am 8. Mai im Bibliothek zimmer der Buchhändler-Börse abgehaltenen letzten Sitzung sich dahin geeinigt: „an jeden einzelnen Verleger ein Circular zu erlassen mit der Einladung, die Bestrebungen des Verbandes zu unterstützen und mittels schriftlicher Erklärung die Ausführung des fraglichen Delegirten-Beschlusses zu bekräftigen". Auf Vorschlag des Herrn Reisland wurde sernerhin beschlossen, dem Circular „Motive und Ausführungsbestimmungen" beizngeben, um zweifelhafte Punkte möglichst klarzulegen, übergroße Harten zu vermeiden und Ueber- gangsbestimmungen zu treffen. Mit der Redaction dieser Schriftstücke wurden vom Vorsitzen den die Herren Seemann und Reisland betraut, ßa in der Commissions-Sitzung die nöthige Zeit dazu nicht mehr vorhanden war. Die Schluß-Rcdaction wurde dem Vorstande des Verbandes Vorbehalten. Der Verbands-Vorstand hat die endgültige Redaction besorgt und das nachstehende Circular jüngst an den gesammten Verlags- buchhandel zur Versendung gebracht: Remumdvierzigster Jahrgang. Als Handschrift zu betrachten. Geehrter Herr College I Nachdem eine Anzahl der angesehensten Verlagsfirmen in ihrer bekannten Erklärung dem öffentlichen Unterbieten der Laden preise in dankenswertster Weise entgegengetreten ist, hat sich im Laufe der Zeit doch die Ansicht immer mehr Bahn gebrochen, daß noch wirksamere Mittel zur Anwendung gebracht werden müssen, um der den soliden Sortimentshandel immer mehr untergrabenden Schleuderet Einhalt zu gebieten. Diese Ansicht fand ihren Ausdruck in einem von dem Buch händlerverband sür das Königreich Sachsen bei der „Delegirten-Versammlung" des Verbandes der Provinzial- und Localvereine im Deutschen Buchhandel in der dies jährigen Ostermesse zu Leipzig eingebrachten Anträge, der in seiner speciell gegen den Leipziger Sortimentshandel gerichteten Fassung zwar nicht die Billigung der ganzen Versammlung fand, dieselbe aber veranlaßte, eine Special-Commission mit dem Aufträge nieder zusetzen, wenn möglich Mittel und Wege zur Beseitigung des herrschenden Nothstandes ausfindig zu machen. Diese Commission, in welcher Sortiment und Verlag vertreten waren, bestand aus den Herren Lampart-Augsburg, als Vor sitzender des Verbandes, Gensel-Grimma, Grunow-Leipzig (Firma: F. L. Herbig), vr. Hase-Leipzig (Firma: Breitkopf L Härtel), Hoeser-Berlin (Firma: Dietrich Reimer), Limbarth-Wiesbaden, Reisland-Leipzig (Firma: Fues's Ver lag), Seemann-Leipzig, Stettner-Freiberg (Firma: Craz L Gerlach), Werlitz-Stuttgart (Firma: Metzler'sche Verlags buchhandlung). In der dazu anberaumten Sitzung wurde von derselben zu nächst die Vorfrage erörtert, ob es möglich sei, den Begriff der Schleuderei, abgesehen von allen localen Verhältnissen, so zu präcisiren, daß ein Kriterium zweifelloser Art in allen Fällen vorhanden sei. Bei sämmtlichen Mitgliedern der Commission herrschte darin volle Uebereinstimmung, daß eine gänzliche Abschaffung des Kundenrabatts unmöglich mehr herbeigesührt werden könne, daß sich aber eine gewisse „Grenze" im Rabattgeben feststellen lasse, deren Ueberschreitung als Schleuderet zu betrachten sei. Man verständigte sich schließlich dahin, daß als Schlenderei anzusehen sei: 1) die Gewährung eines Kundenrabatts*) in der Höhe von mehr als 10 gh vom Ladenpreise, oder von Vergünstigungen, die eine Erhöhung des Rabatts über 10gl, hinaus bewirken würden. 2) Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffermäßiger oder unbestimmter Fassung. Als öffentliches Angebot soll außer *) Von Wiederverkäufern ist jedoch abzusehen. 378
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