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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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141, 21. tzüsti. Nichtamtlicher Theil. Si>^5 Sowie indessen daraus eine gewohnheitsmäßige Schleuderei entsteht, kann die Beschwerde erfolgen. (Formular der Beitritts-Erklärung.) An den Vorstand des Verbandes der Provinzial- und Local-Vereine im Deutschen Buchhandel, z. H. des Vorsitzenden, Herrn Theodor Lamport in Augsburg. Erklärung: Die Unterzeichnete Firma erklärt sich hiermit bereit, gemäß dem von der „Delegirten-Versammlung" in der diesjährigen Ostermesse ge faßten Beschlüsse die Provinzial- und Local-Vereine in ihren Be strebungen zur Bekämpfung der herrschenden Uebelstände durch Aus führung der in Ihrem Circular vom 10. Juni d. Js. in Vorschlag gebrachten Maßregeln zu unterstützen. Diese Erklärung soll so lange bindend in Kraft bleiben, als sie von mir - uns nicht durch eine schriftliche Absage an den Verbands Vorstand widerrufen wird. Zur Beantwortung des Circulares der Herren Th. Fischer und I. Springer in Berlin, betreffend die Verpflichtung zur Be zahlung der vereinbarten Gebühr für Inserate im Kataloge der Hygiene-Ausstellung in Berlin. In fragt. Circulare ist mit Aufwand großer juristischer Gelehrsamkeit die Verpflichtung zur Zahlung jener Jnserat- gebühren dargethan und, wie man zugeben muß, vollständig über zeugend, da die Herren Fischer und Springer die übernommenen Verpflichtungen den Inserenten gegenüber bis jetzt in allem Wesentlichen erfüllt haben. Dieselben erbieten sich des Ferneren, freiwillig von den Inserenten Inserate in dem offiziellen Kataloge der im nächsten Jahre stattfindenden Ausstellung für die Hälfte des Jnsertionspreises aufzunehmen und außerdem Inserate der be troffenen Inserenten in die in dem Verlage der beiden Firmen er scheinenden Fach-Kalender ebenfalls für die Hälfte des Jnscrtions- preises auszunehmcn. Es ist dies zweifelsohne ein rcspectables Aequivalent, welches geboten wird; aber — sind nun damit die Herren Fischer und Springer zu nichts weiter verpflichtet? — Es ist wunderlich, daß in jenem Circulare und seinem ausführlichen Rechtsgutachten ein Gesichtspunkt ganz unberührt gelassen ist, welcher consequent zu einer ganz anderen Lösung führt. Ich stelle die Frage: Ist die im Jahre 1883 stattfindende Ausstellung ein völlig neues Unternehmen, welches mit dem diesjährigen in gar keinem Zusammenhänge steht oder ist es dieselbe Sache, die nur in Folge eines Elementarereignisses verschoben ist? — Ich glaube, man kann nur sagen, die Hygiene-Ausstellung findet nicht 1882, sondern 1883 statt — es ist also untheilbar das gleiche Unter nehmen; denn erstens ist nur ein Theil der Ausstellung verbrannt, der andere Theil wird in Berlin verwahrt und im nächsten Jahre verwendet, zweitens wird die Herstellung des verbrannten Theiles im Wesentlichen aus der eingehenden Versicherungssumme gedeckt werden. — Ist dies zweifellos, so ist nicht minder zweifellos, daß der Katalog der wiederhergestellten Ausstellung nichts anderes als eine zweite veränderte Auflage des vorliegenden Kataloges ist, und hier tritt nun m. E. zwingend die Verpflichtung in Kraft, welche die Herren Fischer und Springer in ihrem Offertcirculare s. Z. eingegangen sind: — „Die Inserate verstehen sich für sämmtliche Auflagen des Kataloges. — „Eine Nachzahlung bei neuen Auflagen findet nicht statt." Kann hiernach ein Zweifel bestehen, daß die sämmtliche» Inserate ohne Nachzahlung in die neue Auflage des Kataloges ausgenommen werden müssen? — Es bietet dies auch nicht einmal äußere Schwierigkeiten oder besondere Unkosten, da der Jnseratentheil des Kataloges für sich paginirt ist, also ohne Weiteres der nächstjährigen neuen Auflage angehängt werden kann. Jedenfalls dürste der Er trag der 212 Seiten Inserate, der sich etwa aus 13—14,000 Mark beläuft, den Herren Fischer und Springer für hieraus entstehende Extra-Unkosten genügende Deckung gewähren, wenn auch das Ge schäftsresultat im Ganzen nicht so glänzend ausfallen wird, als es ohne das Brandunglück gewiß geworden wäre. Die Verpflichtung der Ausstellung den Herren Fischer und Springer gegenüber, diesen den Verlag des Kataloges in allen Auflagen zu belassen (was in dem Circulare vorsichtig als offene Frage hingestellt wird) kann nach dem oben Gesagten ebensowenig bestritten werden. 8. Ich hatte mir vorgenommen, nach endgültiger Regelung der verschiedenen die Rechte und Pflichten der Katalog-Unternehmer und Inserenten berührenden Verhältnisse dem Buchhandel aus führlich über die zahlreichen hierbei zu Tage tretenden interessanten Punkte zu berichten, sowie die Ansichten der Juristen und die eventj Erkenntnisse der Gerichte mitzutheilen, — obige anonyme Aeußerung zwingt mich aber, noch vor jeder Entscheidung zu einer Erwiderung das Wort zu nehmen. Die Frage, ob nicht behauptet werden könne, der Katalog für die im Jahre 1883 vielleicht stattfindende Hygiene-Ausstellung sei nichts weiter als eine neue Auflage des 1882er Katalogs — ist auch von mir erwogen und mit Rechtsverständigen besprochen worden. Dieselbe ist durchweg zu verneinen. Der von uns für das Ausstellungs-Comito hergestellte Kata log mit seinem Jnseratanhang ist, wie auch sein Titelblatt besagt, nur für die 1882er Ausstellung bestimmt. Diese Ausstellung, welche vom 16. Mai bis 30. September 1882 existiren sollte, hat leider schon vor ihrer Eröffnung ein jähes Ende gefunden und existirt nicht mehr! Die hoffentlich im nächsten Jahre zu Stande kommende Aus stellung ist ein vollständig neues Unternehmen, in einem neuen Aus stellungshause, mit neuen Mitteln, neuen Ausstellern und theilweise ganz neuen Ausstellungsgegenständen — es liegt aus der Hand, daß ein Katalog für diese neue Ausstellung ebenfalls ein neues Unter nehmen ist. Andernfalls könnte mit ziemlich demselben Rechte ge fordert werden, daß die etwaigen Kataloge zu vielleicht noch weiter in diesem Jahrhundert in Berlin stattfindenden neuen Ausstellungen für Hygiene ebenfalls als neue Auslagen des 1882er Katalogs an zusehen seien und demgemäß auch die sämmtlichen im 1882er Kata log enthaltenen Anzeigen kostenfrei ausnehmen müßten! Außerdem würden die Verleger — die Ansicht des Herrn 8. als richtig angenommen — natürlich berechtigt sein, da der 1882er Katalog noch in vielen Tausenden Exemplaren vorräthig ist, diesen Katalog auf der 1883er Ausstellung zu verkaufen — eine Be rechtigung, welche ebensowenig uns wie den Inserenten etwas nützen würde, denn kein Mensch würde den für die neue Ausstellung gänzlich unbrauchbaren Katalog kausen und eine Verbreitung der Inserate also ausbleiben! — Die Ausstellung wird als ein vollständiges Novum vor das Publicum treten; nur wird man natürlich bemüht sein, die bisherigen Aussteller durch Gewährung besonderer Vortheile möglichst zu ent schädigen. Auch seitens der Verleger des Katalogs ist ein Gleiches beabsichtigt, indem wir uns erboten haben (außer anderen recht wesentlichen Erleichterungen) den jetzigen Inserenten den halben Jnsertionspreis für 1883 zu berechnen. Zu meiner Freude ist be reits von der weitaus größten Mehrzahl der Inserenten unser Ver fahren als ein mehr als gewöhnlich entgegenkommendes anerkannt worden und es wird sich nur um höchstens 10U sämmtlicher Inse renten bei Beschreitung des Rechtsweges handeln. — Die weiteren Bemerkungen des Herrn 8., welche mit der von ihm gestellten Frage nichts zu thun haben, übergehe ich: er kennt weder die wirklichen Einnahmen aus den Inseraten, noch unser S78»
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