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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1905
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- Deutsch
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- Saxonica
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2K3, 11 November 1905. Nichtamtlicher Teil. 10453 Die jährliche Abrechnung hat ordnungsgemäß am 15. März 1905 in der Philharmonie in der Bernburger straße stattgefunden. Dem Beamten-Pensionsfonds der Bestellanstalt sind nach dem Beschluß der vorjährigen Hauptversammlung aus dem Überschuß der Bestellanstalt 454 und die uns von dem Allgemeinen deutschen Versicherungsverein gewährte Ver gütung von 73.72 zugeflossen. Auch Frau Simion hat des Pensionsfonds wiederum durch Überweisung von 100 ^ fteundlichst gedacht. Dadurch ist der Bestand der Kasse auf 5547 15 H angewachsen. Die Generalversammlung der Buchhändler-Markthelfer- Kranken- und -Sterbekasse fand am 26. Februar 1905 unter der Leitung des Herrn vr. Georg Paetel statt. Aus dem von ihm erstatteten Jahresbericht ist hervor zuheben. daß das Vereinsjahr 1904 mit 203, und zwar 133 männlichen und 70 weiblichen Mitgliedern abgeschlossen ist. Es wurden gezahlt an Krankenunterstützungen 773 „O 50 H, an Sterbegeldern 420 an Ausgaben für den Arzt, Apotheker usw. 803 62 H. Die Einnahmen betrugen 3548 ^ 20 H. die sich aus 997 ^ 70 H für Zinsen. 3 ^ Eintrittsgeldern und 2547 ^ 50 ch Beiträge der Mit glieder und Prinzipale zusammensetzen. Das angesammelte Vermögen der Kasse bestand in Wertpapieren im Betrage von 31 900 mit einem Kurswert am 3 l. Dezember 1904 von 28 855 „O 85 H und einem Barbestand von 4167 69 -H, also in Summa 33 023 ^ 54 H. Der Vorstand besteht wie im Vorjahre aus den Herren Emil Zitzlaff. E. Schulze und Ed. Müller. Auch im Berichtsjahre gingen unsrer Bibliothek mehrfache Geschenke an Büchern zu. für die wir den Gebern unfern besten Dank aussprechen. Am wertvollsten darunter sind zwei Zeilschristcn-Serien. Bon dem »Leipziger Korre spondenzblatt- erhielten wir Band 2 bis 8; es wäre wünschenswert, wenn wir auch den ersten Band dieser Zeit schrift hätten. Noch interessanter ist die von G. Laudien in Leipzig herausgegebene »Schuldner-Liste- (Jahrgang 1885 bis 1899) nebst der vom Internationalen Schutzverein der Zeitungsverleger herausgegebenen »Vereins-Zeitung«, die nur für Mitglieder als Manuskript gedruckt wurde und sicherlich nur in ganz vereinzelten Fällen aufgehoben ivorden ist. — Käuflich erworben wurde »das Buch im Strom des Verkehrs- von vr. W. Köhler. Alle gebundenen Werke der Korporations-Bibliothek sind mit dem im vorigen Be richt erwähnten neuen Bibliothckzeichen versehen worden. Auch im Berichtsjahre wurden alle durch die Leipziger Bestcllanstalt verteilten Rundschreiben Berliner Firmen ge sammelt und genau geordnet, so daß sie einen guten Über blick über den Geschäftsverkehr unsrer Tage geben. Ebenso wurden alle Etablissements - Zirkulare und Kataloge Ber liner Firmen, die zu erhalten waren, unfern Sammlungen einverleibt. Zum Schluß wiederholen wir unsre Bitte- Alle Berliner Verlagskataloge, Rundschreiben Berliner Firmen, vergilbte Briefwechsel Berliner Buchhändler mit Geschäftsfreunden und Schriftstellern, Porträts bekannter Berliner Buchhändler und ähnliches, das im Besitz des Einzelnen wertlos, für die Bibliothek aber sehr schätzenswert ist, der Bibliothek als Geschenk zu überweisen. In dem von uns gegen die Allgemeine Elektrizitäts- Gesellschaft geführten Prozeß wegen Offenhaltung des Zu gangs zu unserm Buchhändlerhaus in der Mauerstraße für Beförderungsmittel jeder Art haben wir auch in zweiter BSYenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Instanz ein das Urteil der ersten in vollem Umfang be stätigendes obsiegendes Erkenntnis erfochten. Die Gesellschaft hat dagegen Berufung beim Reichsgericht eingelegt; wir haben indessen die feste Zuversicht, daß unser gutes Recht auch von dieser höchsten Stelle anerkannt werden wird. Noch einen zweiten Angriff auf unsre verbrieften Rechte hatten wir abzuwehren. Das Vorderhaus in der Wilhelm straße ist verkauft worden, und der neue Besitzer beabsichtigte, die Durchfahrt nach dem Buchhändlerhof durch Einbau eines Zwischengeschosses wesentlich niedriger zu machen. Dagegen haben wir Einspruch erhoben, und der Einbau ist unterblieben. Die im vorigen Jahr mit Herrn Rechtsanwalt 1>r. Marwitz getroffene Übereinkunft, daß er unfern Mit gliedern gegen eine von der Korporation zu zahlende Pauschalsumme in allen Rechtsfragen Rat und Auskunft unentgeltlich erteilen solle, ist jetzt ein Jahr lang in Wirk samkeit gewesen. Wie uns Herr vr. Marwitz mitteilt, hat er im ganzen 26 Konferenzen mit Mitgliedern der Korporation gehabt, von denen ihm in einer Reihe von Fällen die Führung der sich ergebenden Prozesse übertragen worden ist. Wir sind der Ansicht, daß sich diese Einrichtung je länger je mehr als nützlich erweisen wird, und haben daher Herrn Rechtsanwalt vr. Marwitz definitiv als Syndikus der Korporation bestellt. Der Hauptausschuß hat für das laufende Jahr Herrn Albert Goldschmidt zum Vorsitzenden und Herrn Oskar Schuchardt zum Schriftführer, der Rechnungs- und Wahlausschuß Herrn Friedrich Gebhardt zum Vorsitzenden und Herrn S. Karger zum Schriftführer gewählt. Die durch die Bestimmungen für die Bestellanstalt vor geschriebenen Kassenrevisionen hat der Rechnungs- und Wahl ausschuß vorgcnommen und hat dabei die Kassenbcftände in völliger Ordnung befunden. Wir sagen den Herren vom Rechnungs- und Wahlausschuß für diese Mühewaltung auch an dieser Stelle verbindlichsten Dank. Der Hauptausschuß hat dem Vorstande auch im ver gangenen Jahre in dankenswertester Weise mit seinem Rat zur Seite gestanden und in einer Reihe von Fällen seine ersprießliche gutachtliche Tätigkeit ausgeübt. Das Königliche Landgericht I hatte ein Gutachten in folgender Streitsache erbeten: Zwischen Verfasser und Verleger eines Buches war ein Abkommen dahin getroffen worden, daß der Ver fasser an dem Reinerträge seines Werks beteiligt sein sollte. Bei der Rechnungslegung ergab sich nun statt eines Gewinns ein Verlust, der hauptsächlich dadurch entstanden war, daß der Verleger dem Werke ganz unverhältnismäßig hohe Vertriebslosten für Prospekte usw. in Anrechnung gebracht hatte. Über die Berechtigung dieser Aufwendungen sollte das Gutachten erstattet werden. Es lautete: Die Frage, ob die Aufwendung dieser Kosten vom Standpunkt eines mit Sorgfalt verfahrenden ordent lichen Kaufmanns für sachgemäß und angemessen zu erachten ist, beantworten wir in dem vorliegenden Falle mit nein. Zwar ist der Vertrieb neu erschienener Bücher durch Versendung von Prospekten und deren Beilage in Zeitungen und Zeitschriften ein im Buch handel allgemein üblicher, so daß der Beklagte durch die von ihm für den Vertrieb getroffenen Maßnahmen gegen die von einem ordentlichen Kaufmann zu be obachtende Sorgfalt an und für sich nicht verstoßen 1379
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