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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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»V 283, 6. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil. 11523 unter Karl IX. (1550—1574) endgültig nach Paris iiber- geführt wurde. Franz I. war auch der Gründer des »OIIdAS äs Kranes« und der Urheber einer heute noch gültigen Verordnung betr. Abgabe eines Freiexemplars vom 8. Dezember 1538, nach der die Buchhändler gehalten sind, ein Exemplar von jedem ihrer Verlagswerkc abzuliefern: »de Mains äs nostrs ams st ksal ooussillsr .... a^ant lg. obarAS äs nostrs äiots librairis .... ls tont L psins äs eonüsoatlon.« Das sind die Anfänge der »Uibliotbdgas dlatiouals«, die Cim nach Franklins sehr verdienstvollem Werk »llss anvisuuss bibliotbdgnss äs üarisi mittcilt und die uns zeigen, wie diese in den Besitz der großen Schätze an wertvollen Handschriften und Frllherzeugnissen des Buch drucks gelangte. (Fortsetzung folgt ) ^iv>'e8 nsres »utox(r3plie8 et M3nu8cl-il8 m>8 en vente s Is librairie sncienne r. äe lVIafinis <8^ 0. kröesäsnt Iss ackditions a la dibllo- Arapüis äs N. ü. Va§ana^: rlis sonnst sn Italls st sn k'ranos an XVI° sidels. 80. XXIX, 207 Lsitsn I'Iorsnos 1905, 1. äs Marinis L 0. Zu den Firmen, die ihren Antiquariatskatalogen nicht nur durch schöne Ausstattung und Beifügung von Abbildungen, sondern auch durch eine literarische Beigabe eine über den Alltag hinausgehende Bedeutung beizulegeu bestrebt sind, gehören auch T. de Marinis L C. in Florenz, deren dritter Katalog vor uns liegt. In dem ersten Verzeichnis, das 1904 erschien, hatte T- de Marinis unveröffentlichte Doku mente aus dem 15. Jahrhundert, die einige deutsche Drucker in Neapel betreffen, abgedruckt Katalog II und III ent halten Nachträge zu dem Werke des Abbs Hugues Vaganay, ls sonnst sn Italis st sn k'ranos au XV1° sitzols (Lyon 1903). Aus den im Katalog III angebotenen Handschriften und Drucken seien besonders eine datierte Handschrift von Dantes äivina somrnsäia (Preis 27 000 Fr.) und eine Reihe ita lienischer Frühdrucke mit Holzschnitten ermähnt. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht (Nachdruck verboten). — Wegen Ver breitung unzüchtiger Schriften ist am 7. April d. I. vom Land gericht Saarbrücken der Buchhändler Jakob Krämer, der meist Romane durch Kolportage vertreibt, zu einer Geldstrafe von 400 ^ verurteilt worden. Seine Revision wurde am 4. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Gleichfalls verworfen wurde am 4. d. M. die Revision des Buchhändlers Johann Koch, der aus gleichem Anlaß vom Landgericht Essen (R.) am 10. Mai d. I. zu Strafe verurteilt worden ist. Lentze. Schutz des literarischen Eigentums in Rumänien. — Die rumänische Regierung wird schon in nächster Zeit im Parla ment eine Gesetzesvorlagc einbringen, durch die das Preßgesetz in dem Sinne abgeändert wird, daß dem literarischen Eigenrum er höhter Schutz gewährt wird. Auch die Werke fremder Autoren, die heute in Rumänien vogelfrei sind, werden in wirksamer Weise sowohl bezüglich des Aufführungsrechts dramatischer Arbeiten als auch bezüglich der Übersetzung literarischer Werke in die rumänische Sprache geschützt werden. (Rumänische polit. Corr., Bukarest.) Die Zeitungen am dritten Weihnachtsfeiertag in Preußen. — Der preußische Handelsminister, der Kultusminister und der Minister des Innern haben gemeinsam folgenden Beschluß gefaßt: -Von verschiedenen Seiten ist der Wunsch geäußert worden, es möge den Zeitungsdruckereien durch Zulassung der Wieder aufnahme ihres Betriebes am Abend des 26. d. M. die Gelegen heit geboten werden, eine Zeitungsnummer herzustellen, die wir den Herren Regierungspräsidenten und dem Berliner Herrn Polizeipräsidenten auf Grund der Vorschrift zu L. III der Aus führungsanweisung vom 11. März 1895, betreffend die Sonntags ruhe im Gewerbebetriebe, zu gestatten, daß am Dienstag den 26. d. M. Arbeiter in Zeitungsdruckereien mit solchen Arbeiten, die zur Herstellung der Morgenausgabe einer Zeitung für den 27. d. M. erforderlich sind, jedoch frühestens von 6 Uhr abends ab, beschäftigt werden.« (Nationalzeitg.) Gesetzentwurf betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. — Dem Deutschen Reichstag ist der vorstehende Gesetzentwurf von der Reichsregierung zugegangen. Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft in Gotha. — Der Reingewinn des Geschäftsjahrs 1904/05 beträgt nach der Bilanz vom 30. Juni 1905: 55 897 ^ 44 H. Das Stamm aktienkonto beläuft sich auf 150 000^, das Prioritätsaktien-Konto auf 500 000 Zu obigem Reingewinn tritt noch ein Gewinn vortrag aus 1903/04 mit 2 040 53 -H. — Die Auszahlung der Dividende — 80 ^ für die Prioritäts aktie, 30 ^ für die Stammaktie, 30 .-6 für den Genußschein — erfolgt an der Kasse der Gesellschaft in Gotha und bei den Bank häusern Veit L. Hamburger (Karlsruhe), Philipp Nikolaus Schmidt (Frankfurt a. M.) und Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp A.-G., Filiale Gotha. Post- und Telegraphen-Verkehr mit Rußland. — Seit dem 1. Dezember sind in ganz Rußland Post und Telegraph zum Stillstand gekommen infolge des allgemeinen Ausstands der Post- und Telegraphenbeamten. Die St. Petersburger Banken teilen mit, daß sie alle einfachen an sie gerichteten Briefe durch eigene Boten bis auf weiteres täglich vom Postamt Eydtkuhnen abholen lassen. Post. Paketauflieferung an den beiden Sonntagen vor Weihnachten in Berlin. — Um die Auflieferung der zahl- 24. Dezember) zu erleichtern, hatte die Berliner Handelskammer bei der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Berlin beantragt, die Paketannahmestellen von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags ununterbrochen offen zu halten. Diesem Wunsche hat die Kaiser liche Ober-Postdirektion entsprochen und angeordnet, daß am 24. Dezember sämtliche Postanstalten mit Paketannahme und am 17. Dezember diejenigen Paketannahmestellen von 8 bis 2 Uhr geöffnet sein werden, bei denen auch sonst Sonntags Pakete auf geliefert werden können. (National-Ztg.) Vom Reichstage. — Mitglieder der Zentrumspartei im Deutschen Reichstage haben beim Reichstage folgende Anträge eingebracht: 1. einen Antrag, die Regierung um Vorlegung von Gesetz entwürfen zu ersuchen, durch die a) das Gesetz über den unlautern Wettbewerb erweitert, das Ausverkaufswesen geregelt und das Gesetz über die Ab zahlungsgeschäfte einer Revision unterzogen wird; b) besondre, tunlichst aus dem Kaufmannsstand zu berufende Aufsichtsbeamte — Handelsinspektoren — eingeführt werden, die an Stelle der Polizeibeamten die Durchführung der Bestimmungen zum Schutz der Gehilfen und Lehrlinge überwachen. 2. einen Antrag, den Reichskanzler zu ersuchen, Erhebungen über die Lage des kaufmännischen Mittelstands auf dem Lande, in den kleinen, Mittlern und großen Städten unter öffentlicher und kontradiktorischer Anhörung der verschiedenen Jnteressenten- gruppen in die Wege zu leiten. 3. einen Antrag, die Regierung um Vorlegung eines Gesetz entwurfs zu ersuchen, der die öffentlich-rechtliche Seite des Ver eins- und des Versammlungsrechts in freiheitlichem Sinn regelt 1517*
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