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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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11470 Nichtamtlicher Teil. 282, 5. Dezember 1908. sie darauf Hinweisen, daß sie letztere einer eingehenden Prüfung unterziehen und eventuell an ihrer Schule einsiihren würden. Kurz und gut, überall schätzt man das Buch als Ware äußerst niedrig ein. Aber nicht nur in bezug auf derartige Schenkungen herrschen diese Ansichten vor, sondern man begegnet ihnen auch, wenn es heißt, ein Buch zu entleihen. Ich spreche hier nicht von den Leihbibliotheken, sondern von dem gegen seitigen Ausleihen unter Freunden und Bekannten. Man hört von irgend einem interessanten Werk, man weiß es im Besitz eines guten Freundes, man borgt es von ihm; aber ans Zurückgeben denkt man oft nicht. Es ist ja -nur ein Buch« und nicht des Rückgebens wert! Daß solche Fälle nicht selten, leider sogar recht häufig Vorkommen, wird jeder Besitzer einer großem Bibliothek zu seinem Leidwesen er fahren haben und mir bezeugen. Das Nichtzurückerstatten ist im allgemeinen nicht gerade auf bösen Willen zurückzuführen, sondern findet sich oftmals nur in einer grenzenlosen Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit begründet. Hier bietet das Exlibris einen gewissen Schutz, indem dem Entleiher beim jeweiligen Öffnen des Buchs der Name des Besitzers als Erinnerung vor Augen geführt wird. Um durch ihr Bucheignerzeichen hier auf alle Fälle die ge wünschte Wirkung zu erzielen, lassen manche Bibliothek- Besitzer diesem Zeichen Aufforderungen zum Zurückgeben aufdrucken wie: -Dieses Buch gehört N. N. Er bittet um baldige Rücksendung.» -Mein Buch! — bitte Rückgabe nicht vergessen.» oder aber mehr oder weniger humoristische Mahnungen wie: -Wer dieses Buch mir macht zunicht', Der ist ein wahrer Böscwicht; Wer's aber liest, doch nicht behält, Der wird gelobt in aller Welt» »Gelieh'ne Bücher wiedergeben, Wird ost versäumt von jung und alten; Denn leichter ist's, die Bücher selbst, Als was darin steht, zu behalten I» -Rio über sst mein, Einen interessanten Beitrag zu diesem Kapitel liefert ein Mr. Herbert Knight in einem kleinen Aufsatz, be titelt »8tolsn or 8tra/eä!» »Gestohlen oder verirrt!« Diesen Ausruf macht er, als er in der Sammlung eines Bekannten ein kleines Bändchen entdeckt, das ihm ausfallend bekannt vorkommt. Es war ein Buch, das vor drei Jahren irgend ein -guter- Freund von ihin entliehen hatte, dann aus wer weiß welchen Umwegen zu einem Antiquar gewandert war und nunmehr seinen Platz wieder in der Bibliothek eines neuen Liebhabers ge funden hatte Der -Durchschnittsmensch» ist, so meint der Versasser, ohne Frage mehr oder weniger ehrlich Borgt er sich einen Rasiermesser-Streichriemen, einen Hosenstrecker oder irgend einen andern Gegenstand deines persönlichen Besitztums — Regenschirme sind immer ausgenommen —, so besteht für dich die ziemlich sichere Wahrscheinlichkeit, dein Eigentum zurllckzuerhalten; aber auf Bücher finden diese allgemeinen Gesetze des Anstands keine Anwendung. Für den, der hierin schlechte Erfahrungen gemacht hat, bedarf es des äußersten Taktgefühls und der vor nehmsten Diplomatie, wenn ein Freund aus seinen Bücher beständen einen Band auswählt und mit einer sich von selbst verstehenden Gleichgültigkeit um die Erlaubnis bittet, dieses oder jenes Werk zu entleihen. Es mag eine Ausgabe sein, die vielleicht schon für wenige Mark ersetzt werden kann; oft ist das aber auch nicht der Fall. Die Bitte ab- schlagen heißt sich dem Vorwurf der Ungefälligkeit aus setze»; darin einwilligen, heißt -seinen Geist dem Fegefeuer schlafloser Nächte und grübelnder Tage zuführen». Wer von uns würde wohl die Verwegenheit haben, sich in das Privatmuseum eines Sammlers von Terrakotten zu begeben und unbefangen das Ersuchen zu stellen, die aus den Wellen sich erhebende Venus heimführen zu dürfen, oder einen Amateur-Vogelzüchter danach zu fragen, einen Preis- Kanarienvogel zu entleihen, um zu Hause die Kinder damit zu unterhalten! Niemand hält es aber für einen außer gewöhnlichen Freundschaftsdienst, wenn anstatt Terrakotten und Vögel Bücher in Betracht kommen. Mit seinen streng wissenschaftlichen Werken ist man verhältnismäßig sicher; die Gefahr bieten diejenigen Leute, die ihre Freunde als Besitzer von Privat-Leihbibliotheken betrachten, bei denen aber, im Unterschied zu den übrigen, das Ausrechnen der Gebühr und der Dauer des Behaltens in Wegfall kommt. Man erzählt, daß ein »Bücherliebhaber» einem Be kannten von ihm sein Haus zeigte. Als sie in der Bibliothek anlangten, konnte letzterer nicht umhin, den angeblichen Eigentümer zu den vollbesetzten Regalen zu be glückwünschen. -Ja, es ist nicht unbedeutend für eine Privat sammlung-, antwortete dieser und fügte leichtfertig hinzu: -Alles geliehen!« Mr. Knight selbst hat viele Jahre hindurch Bücher aus geliehen init einem endgültigen Verlust von nur fünf Bänden. Aber er hat seine besondre Methode, die -Verirrten» wieder einzufangen. Wenn ein Buch länger als eine angemessene Zeit abwesend ist, so sendet er eine höfliche Mitteilung an den Entleiher und fragt bei ihm an, ob vielleicht zufällig er derjenige wäre, der den und den Band von ihm geborgt hätte, hinzufügend, daß er beim Durchsehen seiner Bibliothek das angegebene Werk an seinem gewohnten Platze vermißt habe, und daß ihm daran läge, dessen Verbleib auf die Spur zu kommen Dieser Wink bleibt selten erfolglos; falls aber doch, so schreibt er nochmals und ersucht nunmehr frei heraus um baldgefällige Rücksendung, da er das Buch für Nachschlagezwecke dringend benötige. Die zweite Mahnung birgt eine gewisse Kälte in sich, die jedoch dadurch gemildert wird, daß er einen andern Band zum Entleihen anbietet, worauf dann später derselbe Prozeß wieder von vorn beginnt. Im allgemeinen glaubt der Verfasser anuehmen zu dürfen, daß betreffend »Buch-Ehrlichkeit- das weibliche Ge schlecht zuverlässiger sei als das männliche. Falls eine Vertreterin des schönen Geschlechts um ein Buch nachsucht, so geschieht es — mit ganz geringen Ausnahmen — zu dem Zweck, es wirklich zu lesen. Wenn sie dies getan hat, ruft die mitteilsame Natur in ihr den Wunsch wach, dem Ver leiher ihre Ansichten über die Verdienste und Vorteile des Werkes auszudrücken, und das kann sie nicht gut, ohne nicht gleichzeitig den Baud zurückzugeben. Das männliche Ge schöpf dagegen borgt oftmals nur aus reiner Höflichkeit. Du singst ein Loblied auf irgend einen speziellen Schrift steller, du liest vielleicht einige Auszüge aus einem seiner Werke vor, das angeborene Anstandsgefühl deines Gastes zwingt diesen, das Verlangen auszudrücken, etwas mehr von dem erwähnten Autor zu lesen, und du, du verwünschst die Torheit deines Enthusiasmus. Solchen Leuten, die ihr Hau«
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