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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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2S6, 21. Dezember 1S05. Nichtamtlicher Teil. 12001 Forderung von gebundenen, fortlaufend paginierten, bezw. foliierten Geschäftsbüchern dadurch zu entsprechen, l aß er im Buchhändler-Adreßbuch alle Firmen anstrcicht, mit denen er in Rechnung steht Ich glaube, daß er darin die Absicht des Gesetzgebers durchaus verkennt. Die sogenannten Blatt- Konten sind wohl auch dem modernen Sortimenter noch eine altgewohnte Einrichtung, die er begreiflicherweise nicht missen möchte. Ich meine auch, daß die Einführung der doppelten Buchführung deren weitere Verwendung nicht ausschließt. Vorbedingung ist nur, daß alle Eintragungen auf ihnen sich, gewissermaßen kondensiert, in gebundenen und paginierten, bezw. foliierten Vorbüchcrn befinden müssen. Die Blatt-Konten nehmen dann also die Stelle von so genannten Kontokorrent-Konten ein Blatt-Konten für Ansichts-Sendungen kommen hierbei nicht in Frage, da es sich auf diesen nur um provisorische Buchungen handelt Gegen die Art der vom Verfasser vorgeschlagenen und empfohlenen Lageraufnahme läßt sich nichts cinwenden Ob aber nicht auch für diese noch Vereinfachungen möglich wären, bleibe dahingestellt. Z. B bliebe zu erwägen, ob man nicht der Mühe der Aufnahme des gesamten Lagers am Abschlußtage dadurch übcrhoben werden könnte, daß man — vorausgesetzt freilich, daß der Abschluß bald nach der Ostermesse, spätestens am 1 Juli stattfände — gelegentlich der Ostermctz-Remisstons- arbeiten die festen Lagerbestände aufnähme. Für den Ab schlußtag hätte man dann die Disponenden der eben erledigten Ostsrmesse, sowie die Summe der Konditions- Lieferungen vom I. Januar bis zum Abschlußtage festzustcllen und diese unter Abzug eines bestimmten Prozentsatzes für schätzungsweise» Absatz als Wert des Kommisstonslagers anzu sehen. Es blieben daun noch die festen und baren Bezüge seit der Rcmissivnszeit bis zum Abschlußtag zu berücksichtigen. Diese festzustellen dürfte keine große Mühe verursachen. Von der ermittelten Summe dieser müßte natürlich ein wesentlich höherer Prozentsatz abgezogen werden in Rücksicht aus die Tatsache, daß Fest- und Bar-Bezüge wenigstens in dieser Jahreszeit mit geringen Ausnahmen nicht fürs Lager be stimmt sind. Wenn diese Abzug-Prozentsätze sich alljährlich gleich blieben, würde man, glaube ich, der Wahrheit außer ordentlich nahe kommen. Es soll dies nur ein beiläufiger Vorschlag und eine Anregung zum Nachdenken Uber die Frage zweckmäßigster und vereinfachter Art der Lageraufnahme im Sortiment sein. Der Verfasser hat das durchaus berechtigte Streben, auch die Einrichtung der Geschäftsbücher möglichst zu ver einfachen. Er hält die Führung des Memorials im Sor timent für überflüssig. Darin wird ihm kaum wider sprochen werden können. Im Sortiment handelt es sich in der Hauptsache um Buchungen, die sehr wohl monatsweise zusammengcfaßt werden können; die nur gelegentlich not wendig werdenden Verbuchungen einzelner Posten könne» ohne Bedenken direkt im Journal vorgenommen werden. Meines Wissens neu und beachtenswert ist der Vorschlag des Verfassers, ein sogenanntes Verkaufsbuch zu umgehen. Gewiß wird mit dem Wegfall der Übertragung aus einem solchen auf die einzelnen Konten der Kunden im Kunden-Hauptbuch (Kontokorrent-Konto) viel Zeit gespart Fraglich bleibt nur, ob die unmittelbare Verbuchung der Kundenbezüge im Kunden-Hauptbuch (die doch nur durch den jeweilig die Kunden Bedienenden, mitunter vielleicht in großer Eile, erfolgen würde) nicht die wünschenswerte Sauberkeit und Klarheit dieser Konten stark beeinträchtigen würde. Die monatliche Ermittelung des Absatzes aus dem Kunden-Hauptbuch, also gewissermaßen die Rekonstruktion des Verkaufsbuchs, eine immerhin mühselige Arbeit, müßte allerdings mit der größten Genauigkeit aus- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. geführt werden; Differenzen — vielleicht häufig von be trächtlicher Höhe — würden schwerlich ausbleiben; die für deren Ermittelung aufgewendete Zeit würde aber vielleicht dennoch in keinem ungünstigen Verhältnis zu der durch Wegfall der Übertragungen gesparten Zeit stehen. Der Art, wie der Verfasser die Verleger-Rechnungs-Fakturen zur Verbuchung bringen will, kann ich nicht zustimmen. Da für die Zwecke der doppelten Buchführung deren Verbuchung mit Nennung der Firma und des Betrags (L cond. und fest getrennt — Spezifikation erfolgt auf den Blatt-Konten), genügt, so sehe ich nicht ein, warum der Verfasser sie auf den einzelnen Avisen zusammenstellen will und sie nicht lieber in ein dafür bestimmtes einfaches Buch einträgt, aus dem sich dann ohne weiteres die Monatssummen ergeben. Die Notwendigkeit für Anlage gewisser Beibllcher für Aufnahme von Vorbuchungen in gesammelter Form hat der Verfasser offenbar selbst empfunden; denn er empfiehlt solche für Gutschriften, Retouren und Extrabonifikationen. Dies führt mich auf einen Mangel, den ich bei den Journalbuchungen des Verfassers gefunden habe. Diese find nämlich nicht ohne weiteres auf ihren Ursprung durch Pagina- oder Folien-Hinweis zu verfolgen, was ein be kanntes Postulat in der doppelten Buchführung ist. Es hängt dieser Mangel mit dem Fehlen gewisser Vorbücher zusammen. Nicht zweckmäßig finde ich, daß der Verfasser empfiehlt, Verbuchungen von Abzügen an Zahlungen von Kunden (für Agio, Decort, Skonto, Porto, Rabatt, Spesen oder Kurs differenz) überhaupt, bezw. vorläufig zu unterlassen (Seite 56). Der Aufschub der Gutschrift solcher Ab züge birgt die Gefahr von Jrrtümern in hohem Maße in sich und dürfte eine dauernde Fehlerquelle bilden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, derartige Buchungen sofort fest zulegen, indem man nämlich im Kassenbuch vor den Preis- kolonncn zwei kleine Borkolonncn einrichtet, von denen die eine für Aufnahme der Porto-, die andere für Aufnahme der Sconto- (Agio-, Decort-) Abzüge bestimmt ist, und sie dort vermerkt. Dadurch erhält man mühelos die Monats posten und kann Zahlung mit den betreffenden Abzügen jeweils zusammen und sogleich austun. Ich habe dabei natürlich nur solche Zahlungen mit Abzügen im Auge, die von Kunden geleistet wurden für bereits im Kundenbuch verbuchte Bezüge. Nicht billigen kann ich, daß der Verfasser den Kunden berechnete Porti nicht aus dem Absatz absondert. Dadurch beeinträchtigt er die Genauigkeit des Bildes vom Umsatz. Porto-Verläge sind kein Umsatz. Unerwähnt kann ich auch nicht lassen, daß es mir nicht zweckmäßig erscheinen will, Neuanschaffungen für die Ge schäftsbibliothek zunächst dem Lager-Konto zu belasten, um sie am Ende des Geschäftsjahrs von diesem wieder auf das Geschäftsbibliotheks-Konto zu übertragen. Warum sollen sie diesem Konto nicht sogleich belastet werden? Die Mühe des später» Wiederaussonderns kann wohl gespart werden; es sei denn, daß sie in einem Beibuch gesammelt worden wären. Bezüglich der Leihbibliothek, des Lesezirkels und der Abteilung »Papier- und Schreibwaren« bliebe noch zu er wägen, ob nicht deren separate Verbuchung von vornherein angezeigt wäre. Beiläufig bemerkt, finde ich in den Aus zeichnungen keinerlei Posten über vereinnahmte Lesegebühren; vermutlich will diese der Verfasser auf Lager-Konto, also wie Bllchervcrkauf verbucht haben, was ich allerdings nicht für richtig halten könnte. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es für den Geschäftsinhaber von wesentlichem Interesse sein muß, die Erträgnisse dieser Geschäftszweige einzeln kennen zu lernen, schon um danach gegebenenfalls disponieren lb?S
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