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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1896
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- Deutsch
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^ 29, 5 Februar 1896. Nichtamtlicher Teil. 735 unermüdlicher Fürsorge diese Einrichtung zu wege ge bracht hat, teilt über die Einrichtung des Lesezimmers das Folgende mit: Nachdem in der Sitzung vom 16. September 1895 der Vor stand der Anregung, ein Lesezimmer für Buchhändler im Buch händlerhause zu errichten, zugcstimmt hatte, konnte es unter Bei hilfe des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und mit Unterstützung des Buchhandlungsgehilfcn-Vercins in Leipzig nach Beseitigung mancherlei unerwarteter Schwierigkeiten am 17. No vember 1895 mit einem Bestände von 85 Zeitungen eröffnet werden. , Der leitende Gedanke bei der Einrichtung eines Lese zimmers und der Wahl der Zeitschriften war der, jedem Leipziger Buchhändler unentgeltlich Gelegenheit zu geben, sich sowohl litte- rarisch, als auch fremdsprachlich wciterzubilden und seine fach männischen Kenntnisse zu bereichern. Der gegenwärtige Bestand der Journale (108) genügt diesem Zwecke wohl vollkommen, so- daß eine Vermehrung desselben nicht erforderlich, so weit dies kostenlos erreicht werden kann, aber erwünscht ist. Durch Entgegenkommen der Bibliotheken des Gehilfenvereins und des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ist dem Be sucher des Lesezimmers unter Erfüllung der Bibliotheksvorschriften ferner Gelegenheit gegeben, diese Bibliotheken zu benutzen. Nach dem im Zimmer ausliegendeu Besuchsbuche war die Frequenz unter Berücksichtigung der lebhaften Weihnachtsgeschäftszeit eine normale, denn sie belief sich auf 5 Personen pro Tag im Durch schnitt, während etwa 12 bis 15 Personen bequem im Lesezimmer Platz finden. Im Interesse einer weiteren Ausbildung unserer Gehilfen schaft wäre cs wünschenswert, wenn einzelne Firmen, deren An gestellte noch nicht zu den regelmäßigen Besuchern des Lese zimmers gehören, ihr Personal darauf Hinweisen wollten. Von einen, näheren Eingehen aus die innere Einrichtung und die Lesezimmcrordnung kann wohl hier Abstand genommen werden, weil alles Wissenswerte durch das Rundschreiben an unsere Mitglieder und in der Fachpresse niedergelegt worden ist. Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, daß im Hinblick auf eine gedeihliche Weiterentwickelung des Unternehmens und zur Erhöhung der Besuchsziffer von der Leitung des Lesezimmers unermüdlich dahin gestrebt werden muß, daß in den Fachzeit schriften durch periodisch zu veröffentlichende redaktionelle Hin weise, sowie in den Gehilfen-Vereincn durch Anbringung von Plakaten, Auslcgen des gedruckten Zeitschriftenbcstandes, Auf nahme einer Empfehlung in die Mitgliedsbücher u. s. w. das Interesse geweckt und wacherhalten wird. — Freier Ausschuß von Mitgliedern wider die so genannte Umsturzvorlage. Die vorige Hauptversammlung hatte den Vorstand ermächtigt, in Sache der sogenannten Umsturzvorlage nach eingeholtem Gutachen je nach Sachlage in eigenem Vorgehen die Bedürfnisse des Buchhandels zur Geltung zu bringen. Darüber giebt der von uns gebildete freie Ausschuß, be stehend aus den Herren Robert Voigtländer, Adolf Rost und Alfred Voerster, Rechenschaft: In der Tagung des Reichstags 1894/95 hatte die Regierung das -Gesetz, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Militär- strafgcsetzbuches und des Gesetzes über die Presse« im Entwürfe vorgelcgt, die sogenannte -Umsturzvorlage«. Rief schon der Entwurf dieses Gesetzes ernste Bedenken wach, so wurden diese erheblich vermehrt durch die Beschlüsse der Kom mission, welcher der Reichstag den Gesetzentwurf zur Beratung überwiesen hatte. In den Händen dieser Kommission und namentlich unter dem Einfluß der Zentrumspartei drohte aus einer gegen den Umsturz geplanten Maßregel ein Gesetz zu werden, das die frei mütige Kritik von Staatseinrichtungen und gesellschaftlichen Zuständen, die Lehr- urid Redefreiheit in religiösen, philosophischen, überhaupt wissenschaftlichen Fragen einzuengen oder zu unter drücken geeignet schien. Mit der Wissenschaft sah sich der Buchhandel durch die dehn baren, der juristischen Deutungskunst den weitesten Spielraum bietenden Bestimmungen bedroht. Eine wachsende Erregung begann sich auch in buchhändle rischen Kreisen zu äußern, und Ihr Vorstand sah sich zu der Er wägung veranlaßt, ob er in dieser Angelegenheit zur Wahrung der buchhändlerischen und insbesondere der Leipziger Interessen Schritte zu thun habe. Er kam zu der Entschließung, daß der Verein der Buch händler zu Leipzig als Körperschaft vorläufig in dieser Ange legenheit nichts unternehmen solle, um sich nicht der Mißdeutung auszusetzen, als wolle er sich mit politschen Tagesfragen befassen. Dagegen trat eine Anzahl seiner Mitglieder zusammen und ließ in Verbindung mit einer Anzahl Leipziger Gelehrter eine Einladung zu einer Versammlung ergehen, die Mittwoch, den 6. März 1895 im Buchhändlerhause stattgefunden hat. Vor dieser Versammlung hielt der Geheime Hofrat Herr Professor De. R. So hm einen Vortrag über die Sachlage. Die Verhandlungen führten dahin, daß fast sämtliche An wesende, nämlich 69 Angehörige des GelehrtcnstandeS und 116 Buchhändler sich zu einer öffentlichen Erklärung gegen die Um sturzvorlage vereinigten. Diese Erklärung wurde sowohl in Zeitungen verbreitet, als auch sämtlichen Angehörigen der deutschen Universitäten und einer Anzahl Gelehrter sowie allen deutschen Buchhändlern zu gesandt. Die Folge war, daß sie im Ganzen von 592 Gelehrten und Schriftstellern, von 7 buchhändlerischcn Vereinen und von 1128 einzelnen Buchhändlern unterzeichnet und so dem Bundesrat und Reichstag eingereicht wurde. Die Reichstagskommission ließ sich indessen durch diese und viele andere Vorstellungen nicht beeinflussen und erledigte ihre Arbeit in dem Sinne, in welchem sie sic begonnen hatte. Bei der immer näher rückenden Gefahr, daß der Entwurf Gesetz werde, glaubte der Vorstand, aus seiner bisherigen Zurück haltung heraustretend, noch einen weiteren Schritt thun zu sollen. Er fragte bei dein kgl. sächsischen Ministerium an, ob dieses zwei Vertreter des Vorstandes behufs einer unmittelbaren Vor stellung gegen den Gesetzentwurf zu empfangen geneigt sei. Der Herr Minister des Innern von Metzsch empfing darauf am 17. April Herrn Oe. Oskar von Hase und Herrn Robert Voigtländer in Audienz und veranlaßte auch, daß beide Herren die ihm vorgetragcnen Bedenken noch persönlich dem Herrn Justiz- minister Schurig unterbreiten konnten. Im Anschluß an diese Audienzen wurde eine geschäftliche Darlegung der inr Buchhandel gegen den Entwurf gehegten Bedenken erbeten und am 26. April, vom Vorstände des Vereins der Buchhändler zu Leipzig unterzeichnet, eingereicht. Der Buchhandel schuldet für das ihm auch in dieser Sache wieder bewiesene Wohlwollen dem sächsischen Ministerium auf richtigen Dank. Indessen kam glücklicherweise dieser Gesetzentwurf im Bundesrat gar nicht zur Beratung, sondern wurde bekanntlich vom Plenum des Reichstags abgelehnt. Dieser erfreuliche Erfolg wäre ohne die aus allen Kreisen an den Reichstag gelangten Gegenvorstellungen vielleicht nicht zu erwarten gewesen. Urheberschutz. Für das wichtige Gebiet des Buchhändler- und Urheber rechtes glaubt der Vorstand seine Thätigkeit am besten im Rahmen des Börsenvereins entfalten zu können, solange dort diese Bestrebungen im Sinne der naturgemäßen Ent wickelung des Buch- und Litterarwesens kräftig gefördert werden und unser Verein und sein Vorstand durch sach kundige Mitglieder vertreten ist. Um dauernd die Beachtung und Wahrnehmung dieser Bestrebungen im Börsenverein zu sichern, hat der Vorstand beim Börsenverein der deutscheit Buchhändler unterm 2. November den folgenden Antrag an die Kantateversammlung gestellt: Nach Erledigung der dem Außerordentlichen Ausschüsse für Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht gestellten Auf gabe wird ein neuer, vorläufig ebenfalls außerordentlicher Aus schuß für Buch Handelsrecht gebildet, der aus sieben Mit gliedern besteht. Der Ausschuß setzt selbst im Einvernehmen mit dem Vorstande seine Geschäftsordnung fest. Begründung. Die Reichsregierung hat Gesetze über Ur heber- und Verlagsrecht in Aussicht gestellt; es steht ferner eine Aendcrung der Berner Konvention bevor; überhaupt ist neuer dings eine lebhaftere Entwickelung dieser Rechtsverhältnisse zu erkennen. Unter diesen Umständen scheint uns ein dauernder Aus schuß nötig, dessen Mitglieder mit Rücksicht auf ihre Sachkunde zu wählen und durch regelmäßige Zusammenarbeit jederzeit ge rüstet sind, die Interessen des Bqchhandels richtig zu erkenne» und zu beurteilen. Wir bitten Sie, diesen Antrag zur Ostermessc zn dem Ihrigen zu machen. An den bisherigen Arbeiten des Börsenvereins ausschusses für Revision des Urheberrechtes haben von un seren Mitgliedern insbesondere die Herren Robert Voigtlän- der, Oe. Eduard Brockhaus und Ernst Seemann thatkräftig 101»
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