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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960221
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
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Lrlchemt (in Verbindung mit den -Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrcspreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg.. für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 43. Leipzig. Freitag den 21. Februar. 1896. Sprechsaal. Herr Kürschner und das Sortiment. V. Dgl. Börsenblatt Nr. 27, 33, 39.) Auf den in Nr. 33 des Börsenblatts abgcdruckten Brief der 13 Wiesbadener Sortimentsbuchhandlungcn an den Verlag von Kürschners Staatshandbuch in Eisenach ist folgende Antwort ein gegangen: -Eisenach, den 14. Febr. 1896. -Herrn Ehr. Limbarth, -Wiesbaden. -Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir annehmen, daß das vom Wiesbadener Buchhändler-Verein an uns erlassene Schreiben vom 6. Februar 1896 auf Ihre Intention zurückzuführen ist, und antworten deshalb Ihnen mit dem Ersuchen, diese Antwort Ihren Mitkämpfern im Windmühlenstreit zu übermitteln. -Nach unfern inzwischen in Wiesbaden eingezogenen Er kundigungen ist der Verkauf eines Buches unseres Herrn Autors nicht Ihnen, sondern dem Verlag eines verbreiteteren Blattes übertragen worden. Diese Thatsache hat Sie augenscheinlich so blind gemacht, daß Sie uns für die Thätigkcit eines Verlags, mit dem wir in keiner Weise in Beziehung stehen, verantwortlich machen. Wenn Sie in Ihrem Briefe von -Ihren Zeitungs prämien» sprechen, so ist das eine nackte Unwahrheit, denn ein Blick in das Handelsregister zeigt Ihnen, daß der -Verlag von Kürschners Staatshandbuch- und -Hermann Hillger Verlag- ab solut nichts miteinander gemein haben. Denn daß derselbe Autor in beiden Verlagen seine Bücher oerlegt, ist doch wohl seine Sache; aber nicht Sache des Autors ist es, wie sein Ver leger den Vertrieb organisiert. Können Sie also schon den Autor nicht verantwortlich machen sür seinen Verleger, so doch wohl noch weniger einen Verleger für das, was ein anderer Verleger mit den Büchern seines Autors lhut. -Die Frage der angeblichen -Rücksichtslosigkeit- selbst geht uns gar nichts an, und wir fühlen uns nicht berufen, auf sie einzugehen. Jedenfalls aber beweisen Sie damit, daß Sie aus rein materiellen Gründen einem bisher von Ihnen nicht beanstandeten Buch den Weg zu verlegen suchen, daß Sie den Buchhandel vom einseitigst kaufmännischen Standpunkt be trachten, also am allerwenigsten ein Recht hätten, wenn ein außerhalb unserer Organisation stehendes Geschäft sich seine eigenen Wege für den Vertrieb seiner Bücher sucht. -Sollten Sie, bzw. Ihre Herren Kollegen Ihren Entschluß nicht innerhalb 6 Tagen zurücknehmen, so sehen wir uns eben gezwungen, unsere Verlagsartikel den Interessenten direkt zu offerieren unter Angabe der Gründe, die uns dazu bestimmten. Wer dabei dem Publikum gegenüber moralisch den Kürzeren zieht, ist uns nicht zweifelhaft. -Hochachtungsvoll Verlag von Kürschners Staatshandbuch in Eisenach.- Hieraus erwiderte der Vorstand des Wiesbadener Buchhündler- vereins: Wiesbaden, 17. Februar 1896. Wiesbadener Buchhändler-Verein. An den Verlag von Kürschners Staatshandbuch Eisenach. In Ihrem Schreiben vom 14. ds. verweisen Sie uns an das Handelsregister, um uns über Ihre Firma aufzuklären. Nun haben wir aber gar keine Veranlassung, uns durch das Eisenacher Handels register belehren zu lassen, da für uns nur das Adreßbuch für den deutschen Buchhandel maßgebend ist, und in diesem ist weder Ihre Firma, noch die von Hillgers Vertag zu finden; auch fügen Sie Dreiundi'echzigstcr Jahrgang. in Ihrem Brief vom 14. d. M. dem Firmastempel Ihren eigenen Namen nicht bei, so daß wir gar nicht wissen, mit wem wir es zu thun haben. Wir dürfen wohl als richtig voraussetzen, daß Herr Geheimer Hofrat Professor Joseph Kürschner bei den verschiedenen Firmen entweder als Autor, oder als Teilhaber, oder als Mitbesitzer, oder in irgend einer sonstigen Eigenschaft mitthätig ist, und deswegen lehnen wir jede Verwendung für jedes Unternehmen, das den Namen Kürschner trägt, ganz entschieden ab. -Selbstverständlich können wir es Herrn Geheimen Hofrat Pro fessor Joseph Kürschner und seinen Verbündeten nicht verwehren, den Büchervertrieb ganz nach ihrem Ermessen einzurichten und vom Buchhandel abzusehen; dagegen darf es aber auch uns Buchhändlern nicht verargt werden, wenn wir uns gegen jedes Kürschner'sche Buch verschließen, mag dasselbe in Ihrem oder in irgend einem anderen Verlag erschienen sein. -Einen nennenswerten Schaden haben wir in Wiesbaden von der Kürschner'schen Vertriebsweise noch nicht gehabt; das zu Weih nachten 1894 von einer hiesigen Zeitungsexpedition vertriebene Konversationslexikon in einem Band fand, dem Vernehmen nach, keinen so großen Absatz; aber Weihnachten I89ö folgten schon die Nachahmer des Herrn Geh. Hofrat Professor Josef Kürschner — die Herren Gnadenfeld L Cie. (Urania) in Berlin mit ihrem Ver lag, den wir lebhaft und sicher auch mit Erfolg bekämpft haben. -Der Vollbetrieb der Kürschner'schen Vertriebsweise ist aber zur letzten Weihnachtszeit in unserer Nachbarstadt Frankfurt a. M. durchgcsührr worden, indem dort unter Oberleitung eines Jnseraier.- bureaus und unter vollständiger Ausschließung des Buchhandels eine große Anzahl von Cigarrenhandlungen und sonstigen kauf männischen Geschäften für den Verkauf der Kürschner'schen Bücher gewonnen worden ist. -Das gleiche Verfahren kann zu nächsten Weihnachten auch hier wiederholt werden, und sicherlich finden auch andere Verleger mit gleichem fabrikartigen Verlag — wie bereits ge schehen — an dieser Vertriebsweise Vergnügen, und deswegen haben wir in Wiesbaden uns entschlossen, uns soweit als möglich da gegen zu schützen. -Wir thun dies dadurch, daß wir uns einfach gegen alles verschließen, was den Namen Kürschner, Gnadenfeld - Urania, Hillger's Verlag rc. trägt -Hochachtend Der Vorstand des Wiesbadener Buchhändler-Verein s.» Zu den Artikeln -Vriefunterschlagmigen bei der Post« in Nr. 29 und 33 d. Bl. Zu den von den Herren Hartung L Sohn und Carl Rühle in Leipzig-Reudnitz in den Nrn. 29 und 33 d. Bl. erhobenen Be schwerden über Briefverluste empfing die Redaktion des Börsen blattes folgendes Schreiben des Herrn Kaiserlichen Oberpostdirek tors zu Leipzig: -Leipzig, 13. Februar 1896. -Mit Bezug auf die in Nr. 29 des -Börsenblattes- vom S. Februar unter -Sprechsaal» enthaltene, erst jetzt zu meiner Kenntnis gekommene Veröffentlichung, betreffend das Abhanden kommen von Briefsendungen an die Firma H. Hartung L Sohn in Leipzig-Reudnitz, beeile ich mich. Ihnen mitzuteilen, daß in der Angelegenheit bis jetzt weder hier, noch bei dem Kaiserlichen Postamle 13 (am Augustusplatz), dem Haupt-Briefbe stell amte für Leipzig, etwas bekannt geworden ist. Es wäre mir daher erwünscht gewesen, wenn Sie mir von dem Inhalte der Zuschrift vor ihrer Veröffentlichung Kenntnis gegeben und mich 149
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