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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1896-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1896
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- Deutsch
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260, 7. November 1896. Nichtamtlicher Teil. 7327 und belichtet eine trockene Schicht dieser Mischung (Chrom- gclatine genannt), so wird diese bei geringer Lichteinwirkung ihre Aufquellbarkeit in kaltem Wasser und bei stärkerer Lichteinwirkung sogar ihre Löslichkeit in warmem Wasser verlieren. Die Härtung durch das Licht (auch Lichtgerbung genannt) findet genau im Verhältnis der Stärke und der Dauer der Belichtung statt und läßt sich genau kontrollieren Auf dieser wunderbaren Eigenschaft ist nun der größte Teil der sogenannten modernen Reproduktions-Verfahren aufgebaut. Der Entwicklungsgang aller dieser, heute so hochausgebildeten Verfahren war ein sehr mühevoller und langsamer, und es ist ebenso interessant wie lehrreich, ihn wenigstens in seinen Hauptzügcn zu verfolgen. Der Engländer Fox Talbot benützte 1853 zuerst die oben geschilderten Eigenschaften der Chromatgelatine zur Herstellung von Tiefdruckplatten auf heliographischem Wege. Er überzog Stahlplatten mit einer Mischung von Knochen leim und Kaliumbichromat und legte, nachdem diese Schicht trocken war, irgend einen flachen Gegenstand, oder auch eine photographische Matrize darauf, setzte sie so dem Lichte aus und brachte die belichtete Platte in kaltes Wasser, wo sich das löslich gebliebene Chromsalz aus den unbelichteten Teilen aus laugte und zugleich ein sichtbares Relief entstand, indem die wenig oder gar nicht belichteten Teile der Chromgelatine im Wasser mehr oder weniger aufquollen. Die größte Schwierig keit war es aber jetzt, eine Flüssigkeit zu finden, um das Bild in die Platte einätzen zu können. Hierzu würden sich wohl viele Säuren oder Mischungen derselben verwenden lassen, wenn sie nicht delr Uebelstand im Gefolge hätten, daß sie auch das Leimrelief-Bild angreisen und zerstören würden, das ja doch den eigentlichen Aetzgrund bilden und somit der Säure so lange widerstehen soll, bis die gewünschte Wirkung erzielt ist. Talbot war so glücklich, in den Chloriden des Platin und des Eisens solche Stoffe zu finden, die Stahl und Kupfer angriffen, ohne jedoch eine chemische Wirkung auf das Leimbild auszuüben. Er verwendete zum Netzen wässerige Lösungen von Platinchlorid und Eisenchlorid in verschie denen Konzentrationen, wobei merkwürdigerweise die Kraft und die Energie der Aetzung nicht wie bei den gewöhnlichen Säuren von deren Stärke, sondern umgekehrt von deren Schwäche abhängt, indem eine mehr wässerige Lösung des Platin- oder Eisenchlorides die vom Lichte gehärteten Leim schichten eher durchdringt, als es die konzentrierten Salz lösungen zu thun vermögen. Talbot wendete aber, um die Druckfähigkeit seiner helio- graphischen Platten zu vermehren, noch einige Manipulationen an, die den Zweck hatten, am Grunde der Platten und an allen Details der Zeichnung eine gewisse Rauheit oder ein sogenanntes Korn zu erzielen, ohne welches die Farbe beim Einschwärzen der Platte in den glatten Vertiefungen keinen Halt gesunden hätte. Er beschreibt zwei Arten, die er an wandte, um dieses zu erreichen. Er gab das Korn nach der einen Manier von vornherein, indem er auf die präparierte Platte eiuen schwarzen Krepp- oder Gazeschleier legte und sie, so bedeckt, kurze Zeit dem Lichte aussetzte. In die Dunkel kammer zurückgebracht, wird der Schleier entfernt und an dessen Stelle jetzt erst der zu kopierende Gegenstand oder die Matrize gebracht und abermals dem Lichte ausgesetzt. Die Zeichnung wird dadurch auf dem Untergründe eines feinen Gitters stehen, das sich mit einätzfl und die oben erwähnte Wirkung hat. Die andere Manier, bei der er das Korn nachträglich auf die bereits unter der Matrize belichtete Chromgelatine brachte, bestand darin, daß er auf das be lichtete Bild, ohne es in Wasser zu waschen oder zu ent wickeln, ein sogenanntes Aquatintakorn (Harzpulver) auf stäubte und dieses auf die Leimschicht durch Wärme an schmolz Durch die darauf folgende Aetzung markierte sich das Korn, wie erwähnt, auf der Platte. Es ist eine ganz interessante Erscheinung, daß Talbot mit diesem seinem ersten heliographischen Tiefdruckverfahren das Prinzip des edelsten und künstlerischesten Verfahrens, der erst in ganz jüngster Zeit fertig ausgebildeten »Heliogravüre«, auf die wir noch zurückkommen werden, festgestellt und in Anwendung gebracht hatte. Kleine Mitteilungen. Sächsisch-Thüringische Gewerbe-und Industrie-Aus stellung zu Leipzig 1897. — Ueber Vorbereitungen im graphischen Gewerbe zur Beteiligung an der in großem Stile in Angriff ge nommenen Sächsisch-Thüringischen Gewerbe- und Industrie-Aus stellung zu Leipzig 1897 ist folgendes zu berichten: Auf Anregung des -Centralvereins für das gesamte Buch gewerbe- hat der geschäftssührende Ausschuß beschlossen, die Aus stellung des Buchgewerbes in seinem weitesten Umfange (Gruppe 13) als eine Kollektiv-Ausstellung zu gestalten. Dementsprechend wurde dem Centraloerein, vertreten durch seinen Vorsitzenden, Herrn vr. von Hase, in Firma Breitkopf L Härtel zu Leipzig, ein etwa 2000 gm großer zusammenhängender Komplex von hervorragend günstig gelegenen Räumen in der Hauptausstellungshalle zur Ver fügung gestellt. Die Kollektiv-Ausstellung ist nach der Ansicht des geschäftsführenden Ausschusses und der aller beteiligten sachver ständigen Kreise die einzige Form, in welcher die Bedeutung des Buchgewerbes auf einer Ausstellung und insbesondere auf der Ausstellung in Leipzig, dem Hauptsitze des Buchhandels, zur Geltung kommen kann. Es ergeht deshalb an alle Beteiligten das dringende Ersuchen, sich dieser Kollektiv-Ausstellung ebenfalls an zuschließen und die Geneigtheit hierzu Herrn vr. v. Hase baldigst mitzuteilen. Die Innung Leipziger Buchdruckereibesitzer warf für die Beteiligung der Innung an der Ausstellung einen Betrag von 5000 Vt aus. Die Gesellschaft zur Pflege der Photographie in Leipzig hat den Plan gefaßt, im nächsten Jahre in Leipzig eine Aus stellung von Amateur-Photographieen zu veranstalten, zu der ihr die etwa 2000 gm Wandfläche enthaltende Gartenbauhalle, deren günstige Lichtverhältnisse einer solchen Ausstellung besonders zu statten kommen, während der Zeit vom 15. bis 27. August vom geschäftsführenden Ausschüsse zur Verfügung gestellt wurde. Die Amateurphotographen des gesamten Ausstellungsgebietes sind zur Beteiligung eingeladen. Vorläufige unverbindliche Anmeldun gen von Vereinen und einzelnen Amateuren sind baldigst, späte stens bis Ende Januar 1897 dem Vorstände der Gesellschaft zur Pflege der Photographie, zu Händen des Herrn Or. Aarland, königl. Kunstakademie, Wächterstraße 11 in Leipzig, einzureichen. Verlagsoertrag. — Als -Allgemeine Grundzüge für die ge setzliche Regelung des Verlagsrechts- hat (nach -Osterrieth, Gewerb licher Rechtsschutz und Urheberrecht-) Herr Eugene Pouillet an den diesjährigen, in Bern abgehaltenen Kongreß der -^ssomutiou littsrairs st urtistigus iutsruatiousls» folgenden Bericht erstattet: Der Verlagsvertrag ist der Vertrag, durch welchen der Autor einen Verleger berechtigt, das Werk in einer bestimmten Auflage zu vervielfältigen. Der Vertrag gilt nach gesetzlicher Vermutung immer als für eine bestimmte Vervielfältigungsart und einen bestimmten Zweck abgeschlossen. Wenn der Vertrag nicht die Zahl der Auflagen angiebt, so gilt er nur für eine einzige. Der Verzicht des Autors auf Honorar muß ausdrücklich aus gesprochen werden. Der Autor hat dem Verleger den freien Genuß der ihm ein geräumten Rechte zu gewährleisten. Der Verleger hat die Pflicht, das Werk so rasch wie möglich zu veröffentlichen und es möglichst bekannt zu machen. Wenn der Vertrag sich auf mehrere Auflagen erstreckt, so hat der Verleger jede Neuauflage so zeitig zu beginnen, daß kein Aufent halt im Vertrieb des Werkes entsteht. Das Werk ist so, wie es der Autor dem Verleger übergeben hat, zu veröffentlichen. Jeder Zusatz, selbst in der Form von An merkungen oder einer Vorrede, ist dem Verleger untersagt. Der Autor hat das Recht, auf den Korrekturbogen alle ihm gutscheinenden Korrekturen anzubringen, vorbehaltlich des Ersatzes der hierdurch entstandenen unvorhergesehenen Mehrkosten. Doch darf hierdurch der Charakter des Werkes nicht beeinträchtigt werden. Der Verleger kann seine aus dem Verlagsvertrag erworbenen Rechte nur als Bestandteil seines Geschäfts auf andere über tragen. 988*
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