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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1896
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- 11.11.1896
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- Deutsch
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263, 11. November 1896. Nichtamtlicher Teil. 7465 bezeichnet werden, und es kann mit dem Buchdruck und Steindruck nicht konkurrieren. Dafür findet es häufig An wendung an Stelle der photographischen Kopierverfahren auf Albumin, Celloidin, Bromsilber, Platinpapier rc., da es mög lich ist, die Lichtdrucke letzterem täuschend ähnlich herzustellen. Besonders die sogenannten Glanzlichtdrucke, die auf Kreide papier gedruckt und mit Lack überzogen sind, werden zur Herstellung von Städteansichten und Albums viel verwendet und als Photographieen verkauft. Der Lichtdruck findet auch schon vielfach Anwendung als Texüllustranon in Prachtwerken und besseren Zeitschriften, wobei auch gern an Stelle der schwarzen Farbe andere ge brochene Farben, wie braune, blaue, grüne rc., Verwendung finden. Für sehr große Auflagen eignet sich der Lichtdruck nicht. In solchen Fällen werden die Illustrationen in Auto typie ausgeführt und auf der Buchdruckpresse gedruckt. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Sächsisch-Thüringische Industrie-und Gewerbe-Aus stellung zu Leipzig 1897. — Die Leipziger Handelskammer erließ folgenden Aufruf. -Nachdem von der Leitung der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung zu Leipzig 1897 der Schlußtermin für die Anmeldungen nunmehr endgiltig auf den 15. Dezember d. I. festgesetzt worden ist, halten wir es für unsere Pflicht, die Ange hörigen des Kammerbezirks nochmals aus die sich ihnen bietende überaus günstige Gelegenheit zur Vorführung ihrer Erzeugnisse hinzuweisen und zur Benutzung derselben aufzufordern. Mit Rück sicht auf die in diesem Jahre in verschiedenen Teilen Deutschlands abgehaltenen Ausstellungen ist es, wie wir schon bei früherer Ge legenheit hervorhoben, für die in Sachsen, Thüringen und den angrenzenden Teilen Mitteldeutschlands vertretenen Industrie- und Gewerbezweige eine wirtschaftliche Notwendigkeit und ein drin gendes Bedürfnis, ebenfalls im Rahmen einer Ausstellung einen Ueberblick über ihre Entwickelung und Leistungsfähigkeit zu ge währen. -Wenn wir uns zu dieser Wiederholung unserer im Vorjahre erlassenen öffentlichen Aufforderung auch aus eigener Initiative entschlossen haben, so wollen wir doch nicht unerwähnt lassen, daß das Königliche Ministerium des Innern vor einigen Wochen eine Verordnung an die Sächsischen Handels- und Gewerbekammern gerichtet hat, in der unter näheren Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand und die Bedeutung, des Unternehmens, von dem mit Sicherheit zu erwarten stehe, daß es nicht nur an räumlichem Umfange, sondern vor allem auch an innerem Gehalte gewöhnliche Provinzial-Ausstellungen bei weitem über treffen werde, der Wunsch des geschäftsführenden Ausschusses, daß die Handels- und Gewerbekammern in ihren Bezirken durch Anregung hervorragender Industrieller, durch Abhaltung besonderer Versamm lungen u.s.w. für umfassende Beschickung der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung Sorge tragen möchten, zur thunlichsten Berücksichtigung empfohlen wird. --Das Ministerium des Innern», lautet es dann weiter, -legt auf das Gelingen des Ausstellungsunternehmens großen Wert und wünscht demselben den günstigsten Erfolg. Es hat sich deshalb auch mit mehreren anderen Ministerien wegen Beteiligung an der Ausstellung ins Vernehmen gesetzt. Fiskalische Werke und Anstalten haben die Beschickung der Ausstellung bereits zugesichert, wie auch die Teil nahme weiterer dergleichen zu erwarten ist--. -Wie nach den bereits vorliegenden Anmeldungen angenommen werden darf, daß die hoch entwickelte industrielle und gewerbliche Thäiigkeit des die wirtschaftlich wichtigsten Teile von ganz Mittel deutschland umfassenden Ausstellungsgebiets auf der nächstjährigen Ausstellung in einem nahezu vollständigen Gesamtbilde vorgeführt wird, so geben wir uns der bestimmten Hoffnung hin, daß ins besondere auch die Industriellen unseres Bezirks in ihrem eigensten Interesse sich an der Ausstellung beteiligen, sowie auch sonst das für Handel und Industrie des Kammcrbezirks hochbedeutsame Werk, von dessen rasch fortschreitender Entwickelung sie sich täglich aus eigener Anschauung unterrichten können, in jeder nur möglichen Weise fördern und unterstützen werden. -Leipzig, den 20. Oktober 1896. Die Handelskammer. A. Thieme, Vorsitzender, vr. Gensel, S.» Vom Reichsgericht. — Der in diesem Blatte schon mehrfach besprochene Geschäftsbetrieb des Kolportageverlegers Naumburger in Dresden unterlag am 9. November d. I. der Beurteilung des Reichsgerichts. Wir empfingen über die Verhandlungen folgenden Bericht: (Nachdruck verboten.) Leipzig, 9. November. Ein buchhänd lerisches Unternehmen, das schon mehrmals die Gerichte beschäftigt hat, wurde in der heutigen Verhandlung des 3. Strafsenates des Reichsgerichtes einer kritischen Würdigung unterzogen. Es handelte sich um ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 2. Juni, durch welches der Kaufmann Ernst Petter und ein weiterer An geklagter, namens Wunderlich aus Magdeburg, sowie der Kauf mann Richard Theuerkauf aus Erfurt wegen Betruges ver urteilt worden sind. Das Gericht hat Gemeinschaftlichkeit und eine fortgesetzte Handlung angenommen. Petter ist zu drei Monaten, Wunderlich zu einem Monat und Theuerkauf zu zwei Wochen Ge fängnis verurteilt worden. Der Hauptangeklagte, Buchhändler Naumburger in Dresden, konnte nicht verurteilt werden, weil er wegen derselben That bereits in Dresden zu einem Jahre Ge fängnis und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden ist. Naumburger hatte die Ueberzeugung gewonnen, daß buchhänd lerische Unternehmungen dann einen großen Erfolg versprachen, wenn sie in den Mantel des wohlthätigen Zweckes gehüllt werden. Er gründete im Jahre 1884 ein Verlagsgeschäst und nannte es -Deutsch-patriotischer Verlag-, Aus diesem Geschäfte trat er anfangs der neunziger Jahre aus, um nun ein neues Geschäft unter der Firma -Vaterländischer Buchverlag- zu gründen. Von der Münchener Verlagsfirma Bruckmann erwarb er für 15 500 das Vervielfältigungs- (nicht Verlags-Mecht des Kuglerschen Werkes -Kaiser Wilhelm I. und seine Zeit». Er änderte den Titel um in: -Deutschlands größter Held- und ließ im übrigen Inhalt und Illustrationen unverändert. Die von ihm veranstaltete neue Auflage brachte er nicht in den buchhändlerischen Verkehr, ließ das Werk vielmehr nur auf dem Wege der privaten Kolportage vertreiben. Er ernannte für gewisse größere Distrikte Generalvertreter, die dann wieder Agenten anstellten und mit diesen gemeinschaftlich das Publikum besuchten. Sämtliche Vertreter waren von Naumburger angewiesen, sich als -Beamte- des vaterländischen Buchverlages einzuführen und mit einer gewissen Feierlichkeit aufzutreten, damit nicht der Eindruck hervorgerufen werde, als solle nur eine gewöhnliche Geschäftsofferte gemacht werden. Worauf es hier nun besonders ankommt, das ist der Umstand, daß stets betont wurde, ein Teil des Reingewinnes aus dem Verkaufe der Bücher werde zur Unterstützung pensionsloser Kriegsinvaliden von 1870/71 verwendet werden. Hierdurch ließen sich viele Leute verleiten, das Buch zu kaufen (es wurde für 20 abgegeben). Die meisten glaubten dabei, daß ein ansehnlicher Teil des Reingewinnes, vielleicht ein Drittel bis zur Hälfte, den hilfs bedürftigen Invaliden zuflreße. Sie würden das Buch nicht ge kauft haben, wenn sie gewußt hätten, daß nur 5 oder 10 H von jedem Exemplare zu jenem mildthätigen Zwecke verwendet wurden. Das Gericht hat nun in einer Reihe solcher Verkaufsgeschäfte die Kriterien des Betruges gefunden, da die betreffenden Abnehmer erklärten, das Buch habe unter den obwaltenden Umständen gar keinen oder einen viel geringeren Wert. Bemerkenswert sind einige Zahlen, die in der Verhandlung zur Sprache kamen. In der Zeit vom Februar 1893 bis Oktober l894 wurden von dem fraglichen Werke 32 344 Exemplare abgesetzt. Naumburger hatte für die Her stellung eines jeden Exemplares 3 99 -Z ausgegeben und erzielte für ein solches (abzüglich der Agentenhonorare ec.) einen Rein gewinn von 6 ^ 85 -Z. Der auf ihn persönlich entfallene Gewinn hat 166 603 ^ 15 H betragen. Zur Unterstützung von Invaliden hat er nur verwendet 2840 d. h. Ifiz—l^/Z/o Erst als er schon wegen Betruges in Untersuchung war, zahlte er nachträglich noch größere Summen an Invaliden, so daß er zusammen etwa 12 000 ^ von dem Gesamtreingewinn abgegeben hat. Indessen konnte ihn selbst dieses -Opfer- nicht vor der Verurteilung wegen Betruges schützen. Gegen die in Magdeburg verurteilten Angeklagten wurde fest gestellt, daß sie die Praktiken ihres Auftraggebers gekannt und be wußt unwahre Angaben über die Verwendung des Reingewinns gemacht haben. Ein Sachverständiger hat überdies in der Ver handlung die Ansicht ausgesprochen, daß der Preis von 20 ^ für ein derartiges Buch bei einer so großen Auflage zu hoch sei, eine Ansicht, die vielleicht in Fachkreisen nicht überall geteilt werden wird. Gegen das Urteil hatten nur Petter und Theuerkauf Revision eingelegt. Sie bestritten, Kenntnis von Naumburgers Geschäfts- gebahren gehabt zu haben, wollten geglaubt haben, es gehe alles mit rechten Dingen zu, und bestritten das Bewußtsein der Rechts widrigkeit. Höchstens hätten sie sich der Beihilfe schuldig gemacht, nicht aber der Teilnahme. Der Angeklagte Petter, der persönlich erschienen war, bemerkte noch, er habe sich immer gefreut, wenn er die Quittungen von Invaliden gelesen habe, die allmählich immer zahlreicher eingelaufen feien. Allerdings sei er stutzig geworden, 1005 Dr«tn»dsechzigsler Jahrgang.
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