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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1896
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- 1896-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1896
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7466 Nichtamtlicher Teil. ^Z"263, 11. November 1896. als ein anderer Agent Naumburgers in Konstanz verurteilt worden sei. Er habe dann Naumburger um Aufklärung und Verhal tungsmaßregeln ersucht, dieser aber habe sich selbst über jenen Agenten entrüstet und die Strafe für viel zu niedrig erklärt, da der Agent in unverantwortlicher Weise geschwindelt habe. Hier durch sei nun er, Petter, in den Glauben versetzt worden, daß bei Naumburger alles reell zugehe. Das Reichsgericht gelangte jedoch gemäß dem Anträge des Reichsanwaltes zur Verwerfung der Revision, da sowohl die Vorspiegelung falscher Thatsachen, als die Vermögensschädigung ausreichend festgestellt seien und auch die Annahme der Gemein schaftlichkeit einem Rechtsbedenken nicht unterliege. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dammluvg von 8tiolisn naob Niobs! Xngslo Duonarroti aus Drivatbesits. Xuptsrstiobs, Dadisrrwgsn uuä Dolssobnittg alter und neuer Kleister aus vsrsobisdsvsm Dssitx. L.usvvg.bl vou Llättsru äss Daniel Obodovvisolci. ^uot.-Xatalog klr. DVIII vou 0. 6. Dosrnsr iu Dsipeig. (Versteigerung: 1. Dsssinbsr 1896 u. tolg. Nage.) 8°. II, 137 8. 1738 Nrn. ^.stronoinia; naatsrnatiea; Lsioa; gsoässia; nautlea. ^ntig.-Hatalog Di. 107 von Oarl Olaussn (trüber U. Dossebsrs Dokbuobb.) in Darin. 8°. 42 8. 1348 Dro. ^ bibliograxbieal guiäs to old snglisb Syntax. D^ l?ranb U. Obass, elarb sebolar in Vals llnivsrsit/. 8". 27 8. Dsipsig 1896, Luebbanälung von 6ustav Doolc. Obewis und kbarinaois; obsmisobs Dsobnologis; Hygiene; öab- tsriologis; Nibroslcopis. Lntic^j.-Katalog, Dr. 117 von Oustav Doolc in Dsiprig. 8". 111 8. 3688 Dra. Dbilosopbis, sntbaltsnä u. a. äis Libliotbeb clss Drot. Dr. Xarl Duävvig Niobslst. tlntig.-Latalog Dr. 116 von Oustav Doob in Deixeig. 8". 144 8. 4754 Drn. Deutsche Sprache und Litteratur; Altertumskunde. Enthaltend u. a. die Bibliothek des Prof. E. Götzinger. Antiq.-Katalog Nr. 123 von Gustav Fock in Leipzig. 8°. 104 S. 3253 Nrn. blntolnologis. ^.ntig.-lratalog dir. 122 von Oustav Doob in Dsiprig. 8". 19 8. 548 Drn. Xxport-dournal. Internationaler ^n?.sigsr kür Luobbanäsl und Daebgswsrbs, Dapisrindustris, 8obrsibrvarsn und Dsbrwittsl. Do. 112. (vol. X. 4) Obtobsr 1896. 4". 8. 53—68. Dsipsig, 6. llsdslsr. Inbalt: Dsus Xrsebsinungsn. — Mitteilungen aus Dissabon. — 2oII-Sonderungen. — Drivatbibliotbsbsn. — Dirmon- Vsresiobnis. — Dreislisteneingangs. — Usus Dir inen. Versobisdene IVisssusebaktsn. ^.ntig.-Latalog Dr. 9 von dulius Xopps's Luobbandlung in Dordbaussn. 8". 51 8. David Dutt's (Dondov IV. 0.) oatalogus 53 ok seoond-band boobs. Oontaining a oollsotion ok vorbs in all branobss ok pbilosoxbz'. 8". 32 8. 940 kirn. Dsvus biblio-ioonograpbigus. kedaotsur sn obst: Disrrs Daurs. 4« annee. 2° seris. Dr. 3. (7. Dovsinbrs 1896.) 4". 8p. 33-48. Daris, Dexsrtoirs des vsntss publiguss oataloguess, 9, rue du Daubourg Doissovnisrs. Dbs Dibrar^ dournal. Oküeial organ ok tbe Lwsrioan Dibrar^ ^ssooiation, obisüz' dsvoted to Dibrarz' Xoonowz' and Diblio- grapb)'. Vol. 21, Do. 10. (Obtobsr 1896.) 4". 8. 439—484. Dev Vorlc: Dublioation Okkios, 59 Duane 8trsst. Oontsnts: IV. II. Brett, Drssident X. D. rl. Drontispisos. — Lditorial: Dbs Oongrsssional Dibrarz' Oowinittes. Dbs D. X. D. X. Oonlsrenoe. D. L. D. X. and X. D. X. 8alariss in tbe Vbs Drintsd Oatalog Oards. — Oorninunieations: Oouvsnisness at tbe Doston Dublio Library. Oatbolio Doobs in Dublio Di- braries. Oilliss's Xxpedition — Nissing Voluwss. Doob-Dists kor Obildrsn IVantod. — 8^stsins ok 8belt-blStation. Dz- Dl. D. Dangton. IVitb Oowrusnt bz^ 0. X. Outtsr. — IVbat ildults and Obildrsn Dsad. D^ X. Dostviob. — Dvo Dun- danisutals. D^ blarz' 8. Outlsr. — Dbs Deport ok tbe Dibra- rian ok Ooogress. — Xnoob Dratt. — In Nsworiain — Dessls Dutberkord Maebz-. — Doobs kor Obildrsn. D/ Drok. Oorson. Drinoston's 8ssguiosntsnnial and Dev Dibrarz' Duilding. — Düs Massaobusstts Dists ok 8slsot Diotion. — Doobs and Dbsir Dsss. — Dibrarzi Association ok tbe Doited Xingdow. — ^nnual Oon- tsrsnos, 1896. — Xmsrioan Dibrar/ Xssooiation: Oküosrs ok tbe rl. D. 4., 1896—97. (Illustratsd.) Dransaotions ok tbs Xxsoutivs Board, D. Organisation, 1896—97. Dublisbing 8sotion. Xuropsan Drip Oowinittss. 8peeial Doties.— 8tats Dibrarz' Oom- wissions. — 8tats Dibrarz' ^ssooiations. — Dibrarz? Olubs. — Dibrarz' 8obools and Draining Olassss: ^rrnour Instituts. Dsv Vorb 8tats Dibrar^. Dratt Instituts. — Dsvisvvs: Oaiup- bsll. Dbsorzi ok Dational and International Dibliograpbza — Dibrarz- Xoonoin^ and Distor/. — Draotioal blotes. — Oikts and Dsgussts. — Dibrariaos. — Oataloging and Olassiüoation- — Dibliogratz'. Gerichtsverhandlung. — Wegen unbefugter Veranstaltung eines Nachdruckes auf Grund des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, das Urheberrecht an Schriftwerken rc. betreffend, waren, wie wir den -Dresdner Nachrichten- entnehmen, die in Lübeck wohn haften Ingenieure Heinrich Friedrich Wilhelm Greve und Heinrich Gustav Schnabel am 27. Oktober d. I. vor die 3. Straskammer des Landgerichts Dresden, unter Vorsitz des Herrn Landgerichts direktor Frommhold, geladen. Beide Angeklagte, von denen nur Greve persönlich anwesend war, sind als Ingenieure bei der Lübecker Maschinenbaugesellschaft und als Lehrer an der Gewerbe schule in Lübeck thätig. Nach Gerichtsbeschluß wurde ungeachtet der Abwesenheit Schnabels in die Verhandlung eingetreten, bei der die Staatsanwaltschaft von Herrn Staatsanwalt Petri vertreten war. Als juristischer Vertreter des mitanwesenden Nebenklägers, Ingenieurs C. Scharowsky aus Berlin, fungierte Herr Rechtsanwalt Dr. Reichel. Im Aufträge des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Indu strieller gab der in Fachkreisen als Autorität geschätzte Ingenieur Scharowsky ein -Musterbuch für Eisen-Konstruktionen- heraus, das im November 1888 bei Otto Spamer in Leipzig er schien. Im Oktober 1895 tauchte im Buchhandel eine von den beiden Angeklagten herausgegebene Schrift -Schmiedeeiserne Dachkonstruktionen ec.- auf, dessen Verleger der Dresdner Buch händler K. war. Von der in Leipzig gedruckten Schrift wur den 1000 Exemplare hergestellt. Als Scharowsky betreffs dieses Buches Schritte wegen unberechtigten Nachdrucks unternahm, zog K. die Schrift aus dem Buchhandel zurück, nachdem bereits ein Teil der Auflage vergriffen war. K. wurde im Laufe des Strafverfahrens außer Verfolgung gesetzt. Mit den Ergebnissen der Beweisaufnahme deckte sich das Gutachten des litterarischen Sachverständigen - Vereins für das Königreich Sachsen in Leipzig vollständig. Ueber ein Drittel des Inhalts der von den An geklagten herausgegebenen Schrift war betreffs des Textes, der mit außerordentlicher Mühe hergestellten Tabellen und diverser Zeichnungen, zum größten Teile wörtlich, dem Scharowskyschen Werke entnommen worden. Außerdem hatten die Angeschuldiglen u. a. auch das Werk des Prosessors Theodor Landsbcrgin Darm stadt ausgiebig benutzt, so daß man ihnen das Recht als Autoren fast im vollen Umfange ihres Buches absprechen mußte. Es er wiesen sich anderseits auch verschiedene technische Einwände, die Greve und Schnabel im Laufe der Untersuchung gegen die Schutzfähigkeit des Scharowskyschen Werkes gemacht hatten, als leere Ausflüchte. Das Bewußtsein der Schuld beider Angeklagten ging zur Evidenz aus mehreren Schreiben hervor, in denen die Angeklagten seinerzeit unter Hinweis auf die gefährdete Existenz der Schreiber um Verzeihung und Nichtstellung des Strafantrags gebeten und eine Entschädigung von 1000 ^ zugesichert hatten. Ein derartiges Entgegenkommen seitens des Autors machten die Angeschuldigten durch ein nachfolgendes Schreiben zu Nichte, worin sie ihre früheren Zuschriften widerriefen. Veranlassung hierzu war ein Telegramm des Verlegers K. an Greve und Schnabel gewesen, das die Behauptung enthielt, es liege ein strafbares Verhalten der selben nicht vor. Bemerkt sei noch, daß die Angeklagten schon im Jahre 1893 den Versuch unternommen hatten, für ihre Schrift einen Verleger, den Inhaber der Polytechnischen Buchhandlung in Berlin, Seydel, zu finden, der jedoch rechtzeitig den Inhalt des Manuskripts als ein Plagiat erkannte. Herr Staatsanwalt Petri hielt nach den Ergebnissen der Be weisaufnahme eine empfindliche Bestrafung der Angeklagten ge boten. Im Anschluß hieran beantragte Herr Rechtsanwalt Dr. Reichel ebenfalls eine scharfe Sühne, sowie Zuerkennung einer solidarischen Buße von 300 ^ und Verurteilung in die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen. Er betonte, daß cs sich um den Nachdruck einer mühevollen, einzig in ihrer Art dastehenden Arbeit handle, die den Autor drei Jahre lang be schäftigt habe. Der Gerichtshof erkannte auf Geldstrafen von je 400 auf eine Gesamtbuße von 200 auf Erstattung der notwendigen Aus lagen des Nebenklägers und Tragung der Prozeßkosten. Auch wurde die Unbrauchbarmachung der Nachdruckstellen rc. verfügt. Das Gericht hob hervor, daß ein grober Fall des unberechtigten Nachdruckes vorliege, berücksichtigte aber bei dem Strafmaß die dürftigen Erwerbsverhältnisse der Angeklagten, sowie den Umstand, daß der erstrebte materielle Gewinn kein großer gewesen sei. Oeffentliche Lesehalle. — Auch aus München wird jetzt die Errichtung einer öffentlichen Lesehalle berichtet, die allerdings wegen gesorderten Eintrittsgeldes nicht im vollen Sinne als Volkslesehalle bezeichnet werden darf. Wir lesen darüber in der -Allg. Ztg.-: Eine öffentliche Lesehalle hat sich hier in einem größeren
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