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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1896
- Sprache
- Deutsch
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269, 19. November 1896. Nichtamtlicher Teil. 7751 Hahn'sche Buchhandlung in Hannover. 7771 Billrolh, Briefe. 3. Aufl. Geb. 12 V6. Hinstorff'sche Hofbuchhandlung Berlags-Eonto i» WiSmar. 7769 OascisriL, Lus Vrilr ksutsrs junzsu u. uitsii VLASv. 2. Vol^s. 6sb. 6 Ksb. 4 Lüde» Horstmann in GSttingen. 7772 cts liLKLräs, ^suwinsits ^.bbLvdluuKSii. klsudrnolr. 10 — ^SA/xtiLcs,. Usudiwoii. 12 Vl. Bibliographisches Institut in Leipzig. 7770 MeyerS Konversations-Lexikon. 5. Aufl. I I. Bd. Geb. 10 «. A. «och's «erlag (H. EhlerS L Eo.) in Dresden. 7770 .-llrLcleiuisolivr iLsobsnirLisnäsr 5. 1897. 75 Georg Reimer in Berlin. 7770 Nsuror, dis Hrspruubstoruiso dss xxrisebisobsu ^iwvtiwsoi'iiL- wsvtss u. ibrs nLlürliobsn Vorbilder. Hurt. 1 ^ 60 -H. Schlesier L Schwcikyardt in Ttratzburg t. E. 7768 LstrLvbtunAsn über VerALNKSLbeii, 6s^sv«vs.r1 u. 2uieuutt des Dsutsobsn ksiebs. 60 H. Schwär,Waldverlag Lorenz L Waetzel in Kreiburg i. B. 7768 OsrtLso, V., R0V6LL vorn Nurtinstbor. 90 R. Botgtländer's «erlag in Leipzig. 7772 Matthias, Aufsatzsünden. 50 H. Reinhold Werther in Leipzig. 7770 Gonser, die geschlechtlich-sittlichen Verhältnisse der evangelischen Landbewohner im Königreich Württemberg. 2 ^ 60 H. Nichtamtlicher Teil. Zur Frage der Unfallverstcherungsxflicht der Verlagsbuchhandlungen dürfte es angezeigt sein, darauf hinzuweisen, daß solche Verleger, die zugleich Buch druckereien besitzen*), keinesfalls gezwungen werden können, sich bei der »Speditions-, Speicheret- und Kellerei- Berufsgenossenschaft« anzumelden. Es ist vielmehr zulässig und für die Verleger dieser Kategorie bei weitem weniger umständlich, wenn sie ihre Angestellten bei der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft anmelden, bei der ihr Druckerei- Personal ohnehin bereits versichert ist. Uebrigens sind unter »Angestellten« nicht etwa die sämtlichen Kontoristen, sondern nur diejenigen davon zu verstehen, denen die Besorgung der Magazinarbeiten und der Packarbeiten im Großen obliegt, vor allem jedoch die Markthelfer, Magazinarbeiter und Packer selbst. Ob der reine Verlagsbuchhandel zur Erfüllung des ge äußerten Wunsches, eine eigene Berufsgenossenschast zu bilden, gelangen wird, erscheint mir aus dem Grunde nicht gewiß, weil in den Verlagsgeschäften die hierzu laut Unfallversiche rungsgesetz H 12, Ziffer 1 erforderliche genügende Anzahl von Betrieben und Arbeitern, »welche eine dauernde Leistungs fähigkeit in Bezug auf die bei der Unfallversicherung ihr ob liegenden Pflichten gewährleistet« (da sonst unverhältnismäßig hohe Beiträge der Betriebsunternehmer zu leisten wären), unter Umständen nicht vorhanden ist, namentlich, wenn das (nach obigem) bei der Deutschen Buchdrucker-Berufsgenossenschaft versicherte Markthelferpersonal in Abzug kommt. Was endlich die Frage der VersicherungsPflicht der Verleger überhaupt betrifft, so gehört die Feststellung derselben zu den Befugnissen des Reichsversicherungsamtes, und da letzteres (laut Verhandlungsprotokoll der Hauptversammlung der Korporation der Berliner Buchhändler, Börsenblatt Nr. 261, S. 7372) die Frage durch Entscheidungen bereits bejaht hat, so wird dagegen schwer oder nicht aufzukommen sein. In Stuttgart ist gegenwärtig eine gemeinschaftliche Gegenagitation seitens der betroffenen Großhandelshäuser — es sind nicht die Verleger allein, an die jenes Begehren herangetreten ist — im Gange; ob sie zu einem Erfolg führen wird, steht da hin. Immerhin ist aber m. E. die Möglichkeit nicht ge radezu ausgeschlossen, eine »Berufsgenossenschast des Groß handels« zu gründen, und darauf möchte ich diejenigen reinen Verleger und Kommissionäre aufmerksam machen, die sich für den Appetit der Speditions-, Speichere!- und Kellerei-Berufs genossenschaft für zu gut halten Stuttgart. Egon Werlitz. *) Anmerkung: Der Schwerpunkt in Beziehung auf die Ver sicherung wird wohl stets auf der Druckerei liegen. (Siehe die folgende Erläuterung des Begriffes »Angestellte-.) Die Rabattierung von Einbänden und Einbanddecken. ii. (Vgl. Börsenblatt Nr. 263, 266.) Im Anschluß an die Erklärung der Herren Veit L Comp, im Börsenblatt Nr. 266 wollen wir hinzufügen, daß auch unser gesamter Verlag, der bis auf geringfügige Ausnahmen nur gebunden geliefert wird, nicht anders als mit vollem Rabatt vom Preise des Einbandes fakturiert wird und noch dazu in Jahresrechnung. Berlin. G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung. Geschäfts-Sparkassen im Buchhandel. Von Jahr zu Jahr mehrt sich die Zahl der Firmen, die mit einem Bankhause in Verbindung treten, um alle zeit weilig nicht verwendbaren Einnahmen nicht ertraglos liegen zu lassen, sondern möglichst vom Tage des Eingangs bis zur anderweitigen Verwendung zinstragend anzulegen. Wie nun ein derartiger Kontokorrent-Verkehr mit dem Bankier sich für das Geschäft zweckdienlich und nützlich erweist, so bilden die öffentlichen Sparkassen nicht minder eine Wohlthat für die Angestellten. Indessen werden diese Sparkassen in der Regel nur für Rücklagen benutzt, die man möglichst dauernd oder doch auf längere Zeit verzinslich anzulegen denkt, zumal das häufige Einzahlen und Abheben kleinerer Beträge für die Sparer meist zu zeitraubend und umständlich ist und auch bei einem stetigen Verkehr zu wenig nutzbringend sich er weisen dürfte. Es ist aber gerade für die Angestellten mit geringerem Einkommen ein unabweisliches Bedürfnis, von dem Monats gehalt oder Wochenlohn regelmäßig einen Teil zurückzulegen, um für größere Ausgaben und Anschaffungen, als Mietzins, Kleidung, Steuern u. s. w. rechtzeitig die erforderliche Summe verfügbar zu haben. Leider besitzt jedoch nicht jeder die. nötige Willenskraft und Einsicht, um ein derartiges Ansammeln eines Reservefonds für spätere Bedürfnisse auch energisch durchzuführen, so daß dann die so häufigen Geldverlegen heiten nicht ausbleiben können. Da ist es denn um so dank barer anzuerkennen, wenn die Prinzipale, wie dies bereits mehrfach in größeren Geschäftshäusern geschieht, den Ange stellten dieses Sparen durch Einrichtung einer Geschäftsspar kasse zu erleichtern suchen, die nicht nur zu Einzahlungen und Abhebungen zur Verfügung steht, sondern auch den Sparern noch einen besonderen Gewinn bringt durch den höheren Zinsfuß, den die Chefs in fürsorglicher Weise zu be rechnen sich bereit erklären Wo diese segensreiche Einrichtung noch nicht besteht, dürften vielleicht diese Zeilen Veranlassung 1042"
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