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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189507017
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18950701
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
- Monat1895-07
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1) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der littcrarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele); m) alle politischen Tagesblätter; n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten in den „Nachrichten aus dem Buchhandel". Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 1- Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunst handels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig, Goethestr. 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« in den Nachrichten aus dem Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Herr Hermann Vogel haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die seiner Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: s,) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographien, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w.; b) Photographien und Lichtdrucke; o) Illustrierte Werke u. Albums; ä) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 3- Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermessc. Auf besonderen, ans der Begleit faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaut ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend Zwelundsechzigster Jahrgang. und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographien u. s. w. die Maße der Bildfläche in Ccntimetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucks gattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit faktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 8. Zur Ausnahme berechtigt sind: ->.) alle unter eine der Gattungen des § 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandcl in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: ->.) Gegenstände von bloß lokalem Interesse; b) Bilderbogen geringer Art; o) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 iv. Verweigert Herr Hermann Vogel die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Bestimmungen über die Aufnahme in- das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des dentschen Musikalienhandels. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Bartholf Senfs in Leipzig, Roß straße 221, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi kalienhandels« in den Nachrichten aus dem Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt einzusendcn. Herr Bartholf Senfs haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen Angehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titclcinscn- dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel 479
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