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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1896
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- Deutsch
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168, 22. Juli 1896. Nichtamtlicher Teil. 4401 revidierten Gewerbeordnung neu eingesetzt. Nicht unerwähnt bleibe, das; sowohl das Versicherungs- als auch das Ver lagsrecht nicht in das neue Handelsgesetzbuch ausgenommen worden sind, sondern die Regelung dieser Materien besonderen Neichsgesetzen Vorbehalten ist*). In gleicher Weise sind auch alle bisherigen, das Handelsrecht direkt berührenden einzelnen Reichsgesetze dem Entwürfe nicht eingcordnet, weil man sonst genötigt gewesen wäre, diese einzelnen Materien mit der neuen allgemeinen Gesetzesfassnng wieder in engere Ver bindung zu bringen, was mir durch entsprechende Weiterungen und textliche Veränderungen möglich gewesen wäre. Wegen Beratung dieses Entwurfes zum Handelsgesetzbuch ist der deutsche Handelstag gesonnen, Ende September oder Anfang Oktober eine Plenarversammlung anzusetzen. Die Wahl dieses Zeitpunktes wird damit gerechtfertigt, daß die Neichsverwaltung beabsichtige, den Entwurf des neuen Gesetz buchs nach vorheriger Würdigung der ihr bekannt gewordenen Wünsche und Bedenken noch im Oktober dem Bundesrat vor zulegen, die Beratung des Bundesrats noch im November und die Vorlegung an den Reichstag noch vor Weihnachten her- beizusühren. Dem gegenüber ist nun aus der Mitte des Handclsstandes das Bedenken geltend gemacht worden, ob die Zeit bis zum Oktober für eine gründliche Prüfung ausreichen werde, wie sie im Interesse des Handels liege, und ob sich nicht eine Verlängerung der für diese Aufgabe gegebenen Zeit empfehle, zumal hier nichts zu einer ungewöhnlichen Be schleunigung nötige. So hat z. B, die Leipziger Handels kammer, die aufgefordert worden war, bis zum 1. September dieses Jahres ihre Meinung kundzugeben, in ihrer Sitzung von Montag den 20. Juli beschlossen, um Verlängerung des viel zu kurz angesetzten Termins nachzusuchen. In einem halbamtlichen Artikel drängt nun die Nordd. Allgem. Zeitung die Handelskörperschaften zur sofortigen Durchberatung des Entwurfs, indem sie schreibt: »Eine Beschleunigung ist un zweifelhaft geboten. Das Bürgerliche Gesetzbuch soll bekanntlich am 1. Januar 1900 in Kraft treten, das neue Handelsgesetz buch muß unbedingt gleichzeitig Geltung erlangen. Von jenem Zeitpunkt trennen uns nur noch drei Sessionen des Reichstags, und von diesen drei Sessionen werden die beiden letzten, wie ja im Reichstag schon bekannt ist, vollauf in An spruch genommen sein durch mehrere ebenso schwierige wie umfassende Vorlagen, die nach der Bestimmung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erledigt sein müssen, bevor dieses in Kraft tritt. Dahin gehören vor allem die Revisionsentwürfe zur Civilprozeßordnung und zur Kon kursordnung , sowie ein Gesetzentwurf über das Verfahren in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelten Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, Entwürfe, welche vermut lich zu langen Erörterungen im Reichstag führen werden Somit bleibt für das Handelsgesetzbuch nur die nächste Session des Reichstags übrig. Sollte es in dieser Session nicht erledigt werden, so entstände für die übrigen Vor lagen die Gefahr einer Verzögerung, welche die Möglichkeit in Frage stellte, das neue bürgerliche und das neue Handels recht mit dem Jahre 1900 in Kraft treten zu lassen. Ein solcher Ausgang läge jedenfalls nicht im Interesse der gewerb lichen Kreise, und deshalb scheinen uns diese Kreise allerdings Anlaß zu haben, ihre Wünsche bald kundzugeben. Daß letzteres bis Ende September nicht zu erreichen sein sollte, möchten wir um so weniger annehmen, als eine große Anzahl *) Eine Regelung des Verlags- und des Versicherungsrechts ist nach dem -Hann. Cour.- bereits in Angriff genommen, so daß die in der Denkschrift zum Handelsgesetzbuch gegebene Zusage, die Regelung des einen wie des anderen Rechts solle durch besondere Gesetze erfolgen, innerhalb der nächsten vier Jahre erfüllt werden dürste. Red. von Vertrauensmännern des Handels- und Gewerbestandes schon im vorigen Winter in das Reichsjustizamt einberufen war, um bei der Ausarbeitung des Entwurfs mitzuwirken. Ihnen wird es nicht schwer fallen, den Berufsgenossen die Würdigung der Abweichungen des neuen Rechts von dem bestehenden Gesetz zu erleichtern. Auch die Sommerszeit mit ihren Erholungsbedürfnissen kann doch nicht wohl, wie hier und da besorgt wird, ein Grund sein, die baldige Erledigung der dem Handelsstande erwachsenen Aufgabe zu hindern. Der Reichstag hat im Interesse des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Opfer gebracht, eine lange, angestrengte Session bis in den Juli hinein zu erstrecken. Da wird der Handelsstand gewiß die Kraft der Entschließung besitzen, um in den seit der Veröffentlichung des Handelsgesetzbuch-Entwurfs laufenden drei Sommermonaten seine Stellung zu dessen Vorschlägen zu nehmen«. Kleine Mitteilungen. Erhöhung des Post-Zeitungstarifs. — In Berlin tagte am Sonnabend den 18. Juli Vormittag im Saooy-Hotel eine Ver sammlung von Zeitungsverlegern, auf der etwa 300 Zeitungen mit einem Leserkreis von über 2^ Millionen vertreten waren. Als Ver treter des 130 Zeitungen umfassenden Vereins der Fachpresse hatte sich Herr I)r. Hasse und als Vertreter des Vereins der Papier fabrikanten Herr Geheimer Kommerzienrat Niethammer einge funden. Nachdem Herr Baltz (Berliner Neuesten Nachrichten) zum Vorsitzenden gewählt worden, beschloß man nach lebhafter Debatte folgende Resolution: »Die heute in Berlin versammelten Zeitungs besitzer aus allen Teilen Deutschlands beschließen die Einsetzung einer Kommission, welche mit aller Macht gegen die Erhöhung des Tarifs vorgehen soll und einer später zu berufenden Versammlung Bericht zu erstatten hat. Sie soll den deutschen Zeitungen Material für die Agitation gegen die beabsichtigte Erhöhung des Postzeitungs tarifs liefern und insonderheit auch in Eingaben an alle maß geben Faktoren und Behörden die Unmöglichkeit der beabsichtigten Erhöhung in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Beziehung klar legen. Die Versammlung erklärt ausdrücklich, daß sie bereit ist, mit allen deutschen Zeitungen in Beratung über diese Angelegenheit zu treten, da sie der Ansicht ist, daß bei einmütigem Vorgehen darauf gerechnet werden kann, den Wünschen aller Zeitungen gerecht zu werden.» Die -Post- bemerkt dazu: -So viel aus dem uns zu gehenden Berichte zu ersehen ist, waren in dieser Versammlung die Interessen der billigen Zeitungen, die durch den gegenwärtigen Tarif zum Schaden der übrigen und der Posteinnahmen begünstigt werden, ausschließlich vertreten. Es läßt sich begreifen, daß diese Blätter einer Reform, bei der die Lasten einigermaßen gerecht ver teilt werden würden, abgeneigt sind. Daß ihr Vorgehen den von ihnen gewünschten Erfolg haben sollte, bezweifeln wir stark; wohl aber sehen wir die Gefahr, daß die Regierung bei einem Divergieren der Interessenten auf deren Gutachten überhaupt nicht Rücksicht nehmen und die Frage in einer Weise erledigen könnte, die allen Beteiligten größere Opfer und Lasten auferlegt, als z. B. die reif lich erwogenen und auch die Interessen der mittleren und kleineren Presse berücksichtigenden Vorschläge des Vereins der Zeitungsver leger. Im Hinblick darauf können wir den heutigen Beschluß nur bedauern». Telegraphcnwesen. — Am 16. Juli hielt die Internationale Telegraphenkonfcrenz in Budapest ihre erste Plenarsitzung ab. In derselben wurde das kommissioncll vorbereitete internationale Tele graphenstatut behandelt, das mehrere Bestimmungen enthält, die auch für das große Publikum von Interesse sind. So wurde die Be stimmung ausgenommen, daß Familien- und Taufnamen, ganze und Dezimal- oder gewöhnliche Bruchzahlen zusammengezogen werden dürfen, um die Zahl der Worte dadurch zu vermindern, und daß für Zusammenzichungen die gewöhnlichen Sprachregeln nicht maßgebend sind. Ferner wird die Anzahl der Buchstaben erhöht, die ein Wort im internationalen Telegraphenvcrkehr enthalten darf, um bei der Gebührenrechnung als Einheit genommen zu werden, und zwar in den europäischen Relationen auf 15 und in den überseeischen auf 10 Buchstaben. Bezüglich der Abrechnung zwischen den Staaten wurde vereinbart, daß, da sie in Goldfranks geschieht, jedem Staate das Agio gesichert werde. — Weiter wird in den Tageszeitungen berichtet, daß noch folgende Neuerungen in das erwähnte Statut ausgenommen worden sind: Die Aufgeber von unbestellbaren Telegrammen werden von der Unauffindbarkeit des Adressaten ver ständigt; wenn ein Adressat eine bezahlte Antwort nicht erteilt, so kann der Aufgeber den für die Antwort bezahlten Betrag inner halb dreier Monate zurückverlangen. Die Verständigung über die 599*
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