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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt s d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4025 svi-, Oertel.) solche Aufführungen, zu denen nur Mitglieder und Hausstands angehörige zugelassen werden, verhältnismäßig recht selten bis jetzt veranstaltet worden sind. Man hat die Ausführungen immer in breiterer Osffentlichkeit veranstaltet oder sich nur auf Uebungs- stunden beschränkt. Es ist aber wohl zu fürchten — und des wegen gebe ich den Komponisten bis zu einem gewissen Grade recht —, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, nun die Gesang vereine, um von der Genehmigungspflicht des Urhebers entbunden zu sein, diese Forni der Aufführungen besonders bevorzugen. Diese Gefahr liegt nahe, und deswegen habe ich geglaubt, mich wieder auf den Boden des Antrags, den wir damals gestellt haben, stellen zu sollen. Ausschlaggebend mar für mich allerdings bei der ganzen Sache, daß die Komponisten glaubhaft versichern — ich habe jetzt keinen Anlaß, daran zu zweifeln, bei der Nachprüfung sind meine Zweifel geschwunden —, eine große deutsche Tantiemeanstalt nicht gründen zu können, wenn der 8 27 in der Fassung der zweiten Lesung und wenn der ß 33 in derselben Fassung angenommen würde. Man hat diese Tantiemegesellschast als Zukunftsmusik bezeichnet. Mit Recht! Aber wir müssen doch meines Erachtens alles thun, um ihre Gründung zu fördern, und möglichst alles vermeiden, was die Gründung erschweren könnte. Denn daran glaube ich nienials, daß der Herr Abgeordnete Richter im nächsten preußischen Etat oder im nächsten Reichs-Etat 50000 Mark be antragen würde, um eine Unterstützung dieser Tantiemegesellschaft durch das Reich oder durch den Staat Preußen herbeizuführen. Der Herr Abgeordnete vr. Müller (Meiningen) kennt ja seinen hochverehrten Parteifreund viel besser als ich; aber ich glaube, in dieser Beziehung sehe ich doch tiefer in sein Herz als er. Ich glaube kaum, daß wir auf diesem Wege zur Tantiemegesellschast kommen können, und ich glaube ebensowenig, daß es möglich ist, die französische Gesellschaft von Deutschland fernzuhalten. Inter essant war es, daß der Herr Abgeordnete Beckh (Coburg) darauf hinwies, man könne ja gesetzliche Vorkehrungen treffen, daß die französische Gesellschaft hinausgeworsen werde, beziehentlich hier nicht arbeiten könne. Von einem Herrn der freisinnigen Partei ist diese Anregung zu einer Ausdehnung der Staatsgewalt einigermaßen überraschend. Ich kann sie nicht recht verstehen; ich weiß auch nicht, wie es gemacht werden könnte. Das Beste und Zweckmäßigste wäre, wir könnten den Gesetzentwurf so gestalten, daß die Tantiemegesellschaft entstehen könnte; denn unsere Kom ponisten werden sich, wenn sie diese Gesellschaft nicht gründen können, nach Lage der Sache der französischen Sooists äs8 L.utour8 immer mehr anschließen, sie werden ihr xouvoir — ihre Vollmacht — der französischen Gesellschaft übergeben, die also durch ihre Agenten nicht nur die Gesangvereinsausführungen, sondern auch die Hoskonzerte, die Militärkonzerte u. s. w. überwachen wird. Das werden wir niemals hindern können, und das ist doch eine Aussicht, die nach Möglichkeit aus der Welt geschafft werden muß. Das waren die Gesichtspunkte, von denen aus ich mich an der Verbesserung der Beschlüsse zweiter Lesung beteiligen zu müssen glaubte. Ich werde für die Anträge, die auf eine Verstärkung des Komponistenrechts hinausgehen, stimmen und, ich glaube, auch die Mehrheit meiner politischen Freunde. Sollten sie aber nicht angenommen werden, so würde das für uns kein Grund sein, gegen das ganze Gesetz zu stimmen; denn es bietet unseres Erachtens sowohl den Schriftstellern als den Komponisten immer noch genug und, wenn man den Durchschnitt nimmt, eine Ver besserung des gegenwärtigen Zustandes. Selbst die jenigen, die die schärfste Kritik an unserer Thätigkeit geübt haben, würden, wenn sie selbst mit am Webstuhle der Gesetzgebung ge sessen hätten, vielleicht einige Fäden anders gesponnen haben, vielleicht auch den Einschlag etwas anders gemacht haben; aber das gesamte Gewebe hätten sie kaum zweckmäßiger gestalten können. (Bravo! rechts.) vr. Vogel, Abgeordneter: Meine Herren, die beiden vor liegenden Gesetzentwürfe, die gegenwärtig zur dritten Lesung stehen, bilden ein wichtiges und wesentliches Stück unserer sozialen Gesetzgebung, zwar nicht dem Worte nach, wohl aber dem Sinne, dem Geiste und der Tendenz nach, aus der sie heroor- gegangen sind von seiten der vereinigten Regierungen und in der sie beraten sind von seiten der Kommission; sie sind Schutz gesetze, und zwar Schutzgesetze für die geistige Arbeit, für die besten und tüchtigsten Leistungen der Nation, zu gunsten der jenigen Leistungen, nach denen wir heutzutage gewohnt sind, die Kultur- und Bildungshöhe der Nationen einzuschätzen. Aus diesem Grunde darf nian sich ja wohl freuen, daß die dritte Lesung vor einem vollerem Hause vor sich geht als die zweite Lesung. Ich bin zwar nicht so optimistisch, zu meinen, daß die besonderen Reize des Urheber-und des Verlegerrechts eine so große Anzahl von Abgeordneten hier versammelt habe. Vielmehr erweckte es den Anschein, wenn man die Frequenz der zweiten Achtundsechzigster Jahrgang. Lesung des Urheberrechts mit der darauf stattfindenden Lesung über die Branntweinsteuernovelle vergleicht, als ob das Interesse für die Produktion geistiger Getränke im Hause ein wesentlich größeres wäre (Heiterkeit — sehr gut!) als für ein Gesetz zum Schutze der Produktion der geistigen Schätze auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kunst. Nun, meine Herren, jedenfalls müssen wir für die plötzlich hervortretende Zweifelsucht an der Beschlußfähigkeit des Hauses Herrn Abgeordneten Richter Dank wissen; ihr verdanken wir, daß wir heute ein wesentlich volleres Haus haben, und daß dieses wichtige Gesetz vor einer größeren Anzahl von Abgeordneten noch einmal zur Erwägung und zur Verabschiedung gestellt wird. Meine Herren, die Zeiten sind vorüber, wo Musik und Dichtkunst als brotlose Künste galten, und wo ein ehrsamer bürgerlicher Gewerbsmann mit einem gewissen Selbstbewußtsein auf sie herabsah, wo Not und Bedrängnis so eng mit ihnen verbunden schien, daß man meinte, ein richtiger Dichter müsse hungern, sonst fiele ihm nichts Gescheidtes ein, so wie etwa eine Henne, wenn sie zu fett wird, keine Eier legt. Unsere Dichter antichambrieren nicht mehr bei den Großen und Mächtigen, um sich mit wcihrauchduftenden Widmungen ein schmales Taschengeld oder Jahresgehalt zu erschmeicheln. Dichter und Komponisten sind dem nivellierenden Zuge der Zeit gefolgt, sie haben sich von den Großen ab- und der ganzen Nation zugewandt; viel mehr und viel ausgedehnter als früher bildet heute die Dichtkunst und die Wissenschaft ein Gemeingut der Nation. Sie sind nicht allein ein Allgemeinbedürfnis geworden, sondern zugleich ein Volks bildungsmittel erster Größe. Meine Herren, mit dieser ver änderten Stellung der Dichter und Schriftsteller Hot sich auch ihre soziale und wirtschaftliche Lage gehoben. Gerade die Gegenwart steht unter dem Zeichen einer nicht immer wohlthuenden Art gewisser höchst betriebsamer »talentvoller Leute-, die nicht nur Dichter und Musiker, sondern auch recht gerissene Geschäftsleute sind, Leute, die das Wort -Talent- in seiner ursprünglichen Be deutung zu fassen scheinen, die es im griechischen Altertum besaß: als eine recht respekticrliche Summe Goldes, die es gilt, in Zwanzigmarkstücke auszumünzen. Für diese Herren, von denen ich hier rede, ist das Wort des guten Schiller von der milchenden Kuh, die sie mit Butter versorgt, viel zu kleinlich und ärmlich. Es handelt sich bei diesen Leuten um ganz andere Erträge. Die Kunst ist ihnen zu einem Säckel des Fortunatus geworden, der sich nimmer leert, zu einem -Tischlein deck dich-, und ein »Weißes Röß'l- wird ihnen zum -Esel streck dich-, der in der bekannten, bei Eseln üblichen Weise Dukaten niest. Aber durch diese Erfolge einer kleinen Minderheit dürfen wir uns die Augen nicht darüber verblenden lassen, daß in der That eine große An zahl von Dichtern und Schriftstellern nach wie vor eines größeren Schutzes des Gesetzgebung dringend bedarf. Diese kleine Minder heit von 60 bis 70, wie sie Herr Kollege Dietz bezifferte, verdankt ihre Erfolge zwar nicht durchgehends, aber doch recht häufig, nicht sowohl dem angeborenen Adel der Kunst als einer gewissen Findigkeit und Geschmeidigkeit, mit der sie dem flüchtigen, aus. gearteten, dekadenten Tagesgeschmack zu schmeicheln verstehen; sie sind die Männer des Aktuellen und Modernen, das Sinne und Nerven reizt, und gleichen dem Gigerl, das von heute auf morgen die Mode wechselt. Sie sind die Tonangebenden in der heutigen Tageslitteratur, die litterarischen und musikalischen Modeschneider. Diese Sorte von Leuten wird allerdings außer ordentlich anständig bezahlt, sie bedürfen eines erweitert«: Schutzes als den der bisherigen Gesetzgebung sicher nicht; sie sind in der glücklichen Lage, wie Herr Kollege Dietz seiner Zeit sagte, daß sie dem Verleger ihre Verträge diktieren können. Nun, meine Herren, neben dieser verschwinvenden Mehrheit findet sich aber eine übergroße Anzahl von anderen Künstlern und Schriftstellern, denen es die Art ihres Talentes, ihrer künst lerischen Eigenart und vor allen Dingen auch häufig genug ihr Charakter verbietet, sich in derselben Weise um die Gunst des Publikums zu bemühen und von der rasch anschwellenden Woge der Volksgunst emportragen zu lassen. Das sind Leute, die ebenso redlich und eifrig an der Förderung der nationalen Bildung und Kultur mitschaffen, deren Arbeit ebenso unentbehr lich, ja oft genug noch weit unentbehrlicher ist als die Arbeit jener Art Tagesschriftsteller. Gilt von den Tagesschriftstellcrn das Wort: -Was glänzt, ist für die Gegenwart geboren-, so gilt für die letzteren vielfach das andere Wort: -Was echt ist, bleibt der Nachwelt unverloren-. Meine Herren, die Nachwelt dankt es ihnen vielleicht; aber was liegt am Danke der Nachwelt, wenn es ihnen die Mitwelt nicht lohnt? Hier also, meine Herren, hat der gesetzliche Schutz einzugreifen, soweit nicht die Urhebergesetze von 1871 bereits einen auskömm lichen Schutz gewähren, und in dieser Beziebung sind die vor liegenden Gesetze ebenso dankenswert wie zweckentsprechend. Der Zweck einer jeden Schutzgcsetzgebung kann aber nun und nimmer mehr ein einseitiger Schutz gewisser Volksschichten sein. Ein jeder 526
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