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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1896
- Strukturtyp
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- Band
- 1896-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1896
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- Deutsch
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165, 18 Juli 1896. Nichtamtlicher Teil. 4415 Jahre 1895 abgeschlossenen Vertrag übernehmen, um hierdurch sowohl de» Mitgliedern als auch den Verbands-Kassen die damit erwirkten Vorteile zu sichern. Allgemeine Satzungen betreffend: 9. Antrag des Kreises -Schwaben-: zu § 10. Absatz 6: Die Hauptversammlung wolle beschließen: den auswärtigen Vertrauensmännern oder deren Stell vertretern, welche zur Hauptversammlung in Leipzig er scheinen, die Eisenbahnfahrl — Schnellzug-Rückfahrtkarte II. Klasse — und Diäten von 15 ^ für jeden Verhand lungstag zu gewähren. 10. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: dem 8 20 folgende Fassung zu geben: Das Vermögen des Verbandes ist vom Vorstand einem ersten Bankinstitute in Leipzig zur Aufbewahrung und Ver waltung zu übergeben. Alle überschüssigen Gelder hat der Vorstand mündclsicher und verzinslich anzulegen und die Urkunden darüber dem Bankinstitute gleichfalls zur Aufbewahrung einzuhändigen. Versügungen über die bei dem Bankinstitute hinterlegten Gelder sind stets von dem amtierenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitgliede zu vollziehen. Bei außergewöhnlichen Verfügungen über Teile des Ver mögens, wie Ausleihungen von Hypotheken, ist die Unter schrift von drei Vorstandsmitgliedern — gemäß 8 14, Absatz 8 der -Allgemeinen Satzungen- nötig. und bei dessen Annahme: in 8 16, Abs. 1, Zeile 5 die Worte zu streichen: -sowie- bis -Zuwendungen-. Kranken, und Begräbnis-Kasse betreffend: 11. Antrag des Kreises -Schwaben-: in 8 4: Absatz 4 zu streichen und zu ersetzen durch: Werden nach dem Wiedereintritt die Beiträge sofort für die Dauer der Dienstzeit nach Maßgabe von 8 7o der -All gemeinen Satzungen- nachgezahlt, so wird dem Mitgliede die Dienstzeit bei Bemessung des Begräbnisgeldes als Mit gliedszeit angcrechnet. Diese Bestimmung erhält rückwirkende Kraft. 12. Antrag der Kreise -Brandenburg- und -Leipzig-: in 8 6: Absatz 2 zu streichen und statt dessen zu setzen: Mitglieder, welche vor dem 1. Januar 1895 in den Ver band eingetreten sind, erwerben für ihre Angehörigen auf Grund der früher geltenden Satzungen nach zweijähriger Beteiligung an der Kasse 150 nach fünfjähriger 200 ^ und nach zehnjähriger Beteiligung 300 ^ als Begräbnisgeld. Witwen- und Waisen-Kasse betreffend: 13. Anträge des Kreises -Schwaben«: a) in 8 2, Absatz 4: einzufügen nach - machen-: Ebenso erhalten die Angehörigen derjenigen militärpflich tigen Mitglieder, welche während der Dienstzeit oder einer Mobilmachung sterben und nach 8 3 keine Pension erhalten können, die von dem betreffenden Mitglied der Wilwen- und Waisen-Kasse eingezahlten Beiträge zurückerstattet. b) in 8 3: letzter Satz (-Die Dienstzeit zählt nicht als Wartezeit für die Witwen-und Waisen-Kasse-) zu streichen und zu ersetzen durch: Werden nach dem Wiedereintritt die Beiträge sofort für die Dauer der Dienstzeit nach Maßgabe von 8 Io der -Allgemeinen Satzungen» nachgezahlt, so zählt auch die Dienstzeit als Wartezeit für die Witwen- und Waisenkasse. Diese Bestimmung erhält rückwirkende Kraft. o) Im Falle der Nichtannahme der oben erwähnten Aendcrung wird beantragt, folgende 1l Übergangs bestimmung zu 8 3 zu genehmigen: Die Witwen derjenigen Mitglieder, die nur I. Januar 1895 10 Jahre Mitglied der Witwen- und Waisen-Kasse geivesen wären, wenn diese nicht durch ihre Dienstzeit eine Unter brechung der Mitgliedschaft erlitten hätten, sollen das Recht behalten, im Fall des vorzeitigen Todes des Mitgliedes, so lange die Nachzahlung zu leisten, bis lO Beitragsjahrc beisammen sind. 14. Erledigung sonstiger Anfragen u. s. w. 15. Gesuch von Mitglied Nr. 755: Einsetzung in die Rechte der Witwen- und Waisenkasse. Der Vorsitzende Herr Paul Hempel-Leipzig eröffnete Sonnabend Abend 8 Uhr 45 Minuten die Hauptversamm lung, hieß die erschienenen Vertrauensmänner und Mitglieder willkommen und stellte fest, daß die Versammlung satzuugs- gemäß einberusen worden sei. Er legte zu diesem Zweckei DreiuiUsichzigstti Jahrgang. die Nummern 76, 119 und 130 des Börsenblattes, sowie die direkt versandte Tagesordnung zu den Akten. Die Präsenz liste ergab die Anwesenheit von 65 Personen mit 1398 Stimmen Nach Eintritt in die Tagesordnung crstatte.e Herr Hempel als Vorsitzender den üblichen Bericht, dem wir das Folgende entnehmen: Der Mitgliederbestand hat sich seit der vorigen Haupt versammlung im Juli 1894 um 369 vermehrt. Von diesen neuen Mitgliedern waren 76 unter 21 Jahren, 91 unter 24 Jahren, 129 unter 29 Jahren und 73 darüber hinaus. Man kann also mit voller Berechtigung sagen, daß junges, frisches Blut den Adern des Verbandes zugeführt morden sei — Am 16 Juli 1894 betrug der Mitgliederbestand 2086, davon sind ausgcschieden 304, und zwar 46 durch deu Tod, 62 durch Austritt, 196 durch Ausschluß, so daß also ein Bestand von 1782 Mitgliedern verblieb, der mit oben erwähnten 369 neugewonnenen Mitgliedern die Gesamtsumme von 2151 er- giebt. Die durch deu Tod ausgeschiedcncn Mitglieder ehrte die Versammlung durch Erheben von den Plätzen. Der Vor sitzende erwähnt dann weiter als ein wesentliches Moment in der Entwickelung des Verbandes das Inkrafttreten der Witwen- und Waiscukasse am 1. Januar 1895 und teilt mit, daß der Vorstand zu Ehren dieses Tages deu verdienten früheren Leiter und Förderer des Verbands, Herrn Eduard Baldnmus, zum Ehrenmitgliede des Verbandes ernannt habe. Er be richtet dann über die aus diesem Anlaß veranstaltete Feier zur Uebergabe des Diploms. (Vgl. Nachrichten aus dem Buchhandel 1895, Nr. 26 und 30.) Der bei dieser Gelegen heit gegebenen Anregung eines hervorragenden Leipziger Chefs, eine umfassende Sammlung für die Witwen- und Waisenkasse bei. den Herren Prinzipalen zu veranstalten, ist der Vorstand natürlich gern nachgekommeu, und die Samm lung hat auch höchst erfreuliche Resultate ergeben. Es sind eingegangen: 19 443 20 ^ an einmaligen Beiträgen, 5670 an jährlichen Beiträgen und 1357 ^ an er höhten Beiträgen. Redner stattet für dieses hochherzige Wohlwollen der Prinzipalität noch einmal wärmsten Dank ab. Im ersten Jahre der Wirksamkeit dieser Kasse sind v) für Konto für vorhandene Witwen 12 420 ^ 10 verfügbar gewesen, indessen nur 9950 ^ an 53 Witwen zur Auszahlung gelangt; während b) für Konto hinzutretende Witwen und Waisen 3105 ^ 2 vorhanden gewesen, aber nur 1370 5 H an 8 Witwen und 8 Waisen gezahlt worden sind. Es sei angezeigt, die zur Zeit festgesetzte Höhe der Einheiten, wonach die Berechnung auf den Kopf erfolgt, noch beizubchalten, da die Kasse erst einige Jahre in Wirk samkeit sein müsse, damit beurteilt werden könne, in welcher Weise die Inanspruchnahme wachse. Das Vermögen der Witwen- und Waisenkasse hat nach dem Abschluß von 1894 265 823 46 ös betragen und ist nach dem Abschlüsse von 1895 auf 313016 ^ 22 H nngewachseu, so daß trotz Auszahlung der ersten Pensionen eine Erhöhung des Vermögens um rund 47 000 ^ stattgcsuudeu hat. Auch von der Kranken- und Begräbniskasse, früher oft das Schmerzenskind des Ver bandes genannt, konnte der Berichterstatter Erfreuliches melden, da sie seit 1895 einen Vermögenszuwachs von rund 7500 zu verzeichnen hat. Sehr wohlthätig hat sich für diese Kasse die in der 24. Hauptversammlung beschlossene Herab setzung des Krankengeldes für arbeitsfähige Kranke erwiesen. Im Jahre 1894 sind 28 823 87 H Krankengelder und 6400 ^ Begräbnisgelder gezahlt, während im Jahre 1895 nur 24135 37 H an Krankengeldern und 4775 für Bcgräbuisgelder gebraucht wurden. Die Alters- und Jnvaliden-Zuschußkasse hat das Jahr 1895 mit einem Bestände von 56 603 44 ->) abgeschlossen. Der Vorstand ist ferner in der Lage gewesen, für alle drei Kassen des Ver bandes vom 15. September 1894 bis heute 108 000 in 588
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