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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960316
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Erscheint (tn Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel-) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 30 Börsenblatt Anzeigen: sür Mitglieder 1» Pfg., für Nichtmitglirder 20 Pfg., sür Nichtbuch- händler 30 Pfg, die drcigespnltene Petit zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (Amtlicher Teil.) Bekanntmachung. In die Abtheilung ü. der hier geführten Eintragsrolle ist heute der nnchersichtliche Eintrag bewirkt morden: Nr. 173. Herr Theodor Steingräber, in Firma „Steingräber's Verlag" in Leipzig meldet an, daß der Ur heber der im Verlage der obengenannten Firma unter dem Pseudonym „Franz Spindler" erschienenen Kompositionen: 1. Leichte Potpourris über beliebteste Opern und Operetten für Pianoforte, erschienen in den Jahren 1878—1883, 12 Bände, 2. Leichte Potpourris über beliebteste Opern und Operetten für Pianoforte und Violine, erschienen in den Jahren 1880—1895, 9 Bände, der am 6. Dezember 1845 zur Erfurt geborene Kgl. Musik direktor Robert Schwalm in Königsberg in Pr. sei. Tag der Anmeldung: 2. März 1896. Leipzig, am 11. März 1896. Dri' Üath der Ltadt Leipzig als Curatorium der Eintragsrolle, vr. Tröndlin. (Sprechsaal.) Einige Wünsche eines Sortimenters. Unter den mancherlei Zumutungen, die an das Auge des vielbeschäftigten Sortimenters gestellt werden, ist namentlich eine in hohem Grade lästig, und in manchen Fällen geradezu augen verderbend; wir meinen die autographierten Cirkulare, Korrespondenz karten u. s. w. Jeder Absender geschäftlicher Mitteilungen erwartet mit Recht, daß der Empfänger Kenntnis davon nimmt und seine Wünsche respektiert. Nun ist aber die Lesbarkeit eines großen Teiles dieser autographierten Korrespondenzen so gering, daß man nur mit Mühe und mit großem Zeitaufwand, oft womöglich nur mit Hilfe einer Lupe das Mitgeteilte zu entziffern vermag. Es werden auf diesem Wege auch Bücher, umgehend oder bis zu einem bestimmten Termin, zurückverlangt und andere wichtige Mitteilungen gemacht; und da ist wohl die Frage nicht überflüssig, ob der Sortimenter die etwaigen Konsequenzen, die aus derartigen unleserlichen Korre spondenzen resultieren können, zu tragen hat. — Ein anderer Gebrauch, der zum Glück nur bei einzelnen Ver legern in Anwendung kommt, und ganz entschieden keine Nach ahmung verdient, ist der, daß auf einer Faktur, die oft vier bis sechs und mehr verschiedene Posten enthält, der Nettobetrag der ganzen Faktur in einen einzigen Posten zusammengefaßt wird, ohne daß der Nettopreis für den einzelnen Gegenstand ersichtlich gemacht wäre. Da es durchaus nicht immer der Fall ist, daß der Rabatt I genau 25°/o beträgt, so entstehen aus solchen mangelhaften Preis- Ibezeichnungen leicht Differenzen und unnötige Schreibereien, die »sehr leicht zu vermeiden sind, wenn der Nettopreis für ein Exem- Iplar jedes einzelnen Postens ordnungsmäßig auf der Faktur ersicht lich gemacht wird. — Noch sei ein dritter Punkt erwähnt, der dem Sortimenter oft Igenug unnötige Arbeit und Spesen verursacht; wir meinen die unver- Ilangten Zusendungen. Viele Verleger lassen trotz aller Abmahnungen, lund trotz der Notiz im Adreßbuche nicht davon ab, unverlangt zu Liefern. Nun trifft es oft genug, daß der Sortimenter, der nach Drriundiechzigsler Jahrgang. Cirkular und Börsenblatt seinen mutmaßlichen Bedarf an Nova sorgfältig gewählt hat, meist mit einem Ballen dieselben Novi täten in zwei Paketen erhält, nämlich die verlangten und die will kürlich gesandten. Möchten diejenigen Verleger, die trotz aller Verwahrungen die unverlangten Sendungen nicht unterlassen, doch wenigstens die Rücksicht üben, daß der Sortimenter dieselben Novitäten nicht zweimal, verlangt und unverlangt, zugeschickt erhalte. — I. Zu R. Lesser's: >Jm Zeichen des Krebses«. (Vgl. Börsenblatt Nr. 58.) Der verehrte Herr Einsender hat mit seinem Stoßseufzer über die Remittendcnfakturen, deren verschiedene Formate, unpraktische Einrichtung u. s. w., ohne Zweifel durchaus recht. Was er aber über die Emballagen zu den besseren Verlagswerken, besonders über die Schutz-Kartons sagt, ist so ungeheuerlich, daß es m. E. nicht unerwidert bleiben darf. Ich habe ein großes Sortiment, dessen Umsatz zum größten Teil durch den Verkauf von Geschenklitteratur erzielt wird. Bei mir wird aber jedes Buch im Karton aufgestelltl Ich bin gar nicht der Meinung des Herrn L., daß die Kartons die Pracht werke u. dergl. nur auf dem Transport schützen sollen; das wäre wohl auch durch Verpackung in doppelter Pappe oder dergl. zu erreichen. Vielmehr glaube ich, daß die Mehrzahl der Verleger ihre Bücher — ein Vermögensobjekt — gegen ungeschickte Behand lung auf dem Lager, beim Verkauf, beim Ansichtsversenden u. s. w. schützen wollen. Wenn es wirklich wahr ist, daß die Mehrzahl der Sortimenter so verfährt wie Herr Lesser, dann müßten ja die Verleger, wohl oder übel, noch viel strengere und rigorosere Bestimmungen über die Remission treffen; denn es handelt sich sür den Verleger, der, wie ich, seine teuren gebundenen Sachen bereitwilligst in Kom mission giebt und disponieren läßt, doch vor allem darum, daß er seine Derlagsobjekte — für ihn Vermögensstücke — in einem Zu stand zurückerhält, der eine nochmalige Auslieferung ermöglicht. Leider ist die Mehrzahl der einlaufenden Remittenden durchaus nicht in diesem Zustand, sondern derartig zugerichtet, daß der Ein band unter allen Umständen verloren ist. Nach der ehrlichen Aus sprache des Herrn Lesser kann man sich darüber wohl nicht wundern. Es scheint mir dann aber doch durchaus nicht nötig zu sein, daß die Sortimenter beständig über mangelhaftes Entgegenkommen seitens der Verleger klagen, wenn die Mehrzahl von ihnen sich ge stattet, mit dem Eigentum des Verlegers in dieser wenig rücksichts vollen Weise umzugehen. —r. Usancen-Frage. Der Sortimenter N. in U. bestellt vom Verleger U. in L., wel cher in Leipzig ausliefern läßt, ein Buch und empfiehlt die Sen dung zur Erledigung für den Ballen des nächsten Tages. Der Beischluß kommt mit dem Ballen nicht an, und der Avis des Be stellers trägt die Bemerkung: -von U. in L. Verlangtes nicht hier.» Die Sendung trifft überhaupt laut Avisofakturen auch später nicht ein und wird von der Bestellerin zur Messe auch nicht bezahlt. Die Sache kommt zur Klage. Verleger U. in L. behauptet nun, das Paket sei ordnungsgemäß expediert, und stützt sich bei dieser Behauptung auf das Zeugnis des Leipziger Auslicferungsgehilfen seines Kommissionärs, welcher erklärt: -Die Sendung ist laut Auslieferungsbuch expediert und also auch in das Fach des Kom missionärs vom Sortimenter 1. in 8. gelegt.» Der Sachverständige sagt aus, daß nach Leipziger Usance das Packet als übergeben betrachtet werde, wenn beim Verleger-Kom missionär dieses Hincinlegen in das Fach des Sortimenter-Kom missionärs erfolgt sei, obgleich der Bore des Sortimenter-Kommis sionärs keinen Zutritt zu diesem Raume hat und die Beischlüffe von einem Angestellten des Verleger-Kommissionärs durch den Schalter hinausgereicht werden. Der Sachverständige sagt ferner aus, dev Sortimenter-Kommis- 220
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