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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960320
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189603202
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denselben in einer Weise, daß wir wohl onnehrnen dürfen, daß Sie ein Bekenner dieses Bundes sind. Wenn wir nun auch unter stellen können, daß Sie den in unseren Börsenblatt Nr. 49 er schienenen Artikel gegen diesen Geheimbund gelesen haben, so wiederholen wir Ihnen doch daraus die treffenden Worte, daß es eine Dreistigkeit ohne Gleichen sei, anständigen Geschäftsleuten den Beitritt zu einem derartigen Geheimbund mit einer so selt samen Handlungsweise zuzumutenI In diesem Artikel ist noch manch weiteres Beherzigenswertes gesagt, das wir Ihrer Beachtung ebenfalls empfehlen. -Ihre höhnischen und beleidigenden Worte richten Sie nur an Herrn Limbarth, während wir anderen Wiesbadener Buch handlungen auch damit beglückt werden möchten. Diese Angriffe auf Herrn Limbarth allein sind umso verwerflicher, als Sie bei den Nachforschungen, die Sie hier angestellt haben, leicht hätten erfahren können, daß Herr Limbarth im öffentlichen Leben stets seine ganze und volle Kraft eingesetzt hat, um alle Hindernisse zu bekämpfen und zu beseitigen, welche der freien Entwickelung ge werblicher und industrieller Zustände im Wege standen. Herr Limbarth hat unter dem Panier des Fortschrittes, sowohl auf politischem, wie auf religiösem Gebiet, schon zu einer Zeit tapfer und unerschrocken gekämpft, als Ihr Herr Geh. Hofrat Professor Kürschner noch gar nicht am Leben war. Einem solchen ver dienten Manne, neben anderen Liebenswürdigkeiten, Beschuldi gungen der Engherzigkeit und des Konkurrenzneides ins Gesicht zu schleudern, finden mir — die anderen Wiesbadener Kollegen und seine vielen Freunde im Buchhandel — im höchsten Grade unwürdig. -Fahren Sie nur ruhig weiter fort, Ihre beleidigenden Redens arten uns zu offenbaren! Es ist dies der beste Weg, dem Buch handel zur Kenntnis zu bringen, was er von Ihnen zu erwarten hat und welche Stellung er gegen Sie nehmen muß. -Hochachtungsvoll Der Vorstand des Wiesbadener Buchhändler-Vereins.» »Im Zeichen des Krebses. Vgl. Börsenblatt Nr. 58, 62. III. ^uäiatur st altsra pars! Antwort auf die -lauten Stoßseufzer eines alten Sortimenters». Der Herr Verfasser der -Stoßseufzer« niag gewiß manchen be rechtigten Verdruß empfinden — immerhin dürfte er mit höchstens tausend Verlegern zu arbeiten haben, während viele Verleger mit zwei- bis dreitausend Sortimentern abrechnen müssen. Glaube er es dem Schreiber dieser Zeilen, der es sich nicht verdrießen läßt, häufig die Remittenden in eigener Person abzustreichen — der Verleger hat auch sein Kreuz! Es sei davon abgesehen, daß häufig die Transportangaben um 5 oder 10 differieren und der Verleger regelmäßig eine Spezi fikation senden muß, obwohl er in 45 von 50 Fällen im Recht bleibt. Es sei vielmehr unmittelbar auf die «Stoßseufzer- eingc- gangen und zunächst bemerkt, daß eine Normal-Remittendcnfaktur meines Erachtens zu den Unmöglichkeiten gehört. Schon deswegen, weil die Verlagsbetriebe, in buchhändlerisch-technischer wie auch in litterarischer Hinsicht, allzu verschieden geartet sind, als daß bei der Einrichtung der Remittendenfakturen alles über einen Kamm geschoren werden könnte. Was ist der Erfolg der dem Börsenblatt beigcgebencn einheitlichen Verlangzcttel? Nach den genauen Beobachtungen und wirklichen Erfahrungen des Schreibers benutzen diese gewiß praktische Einrichtung regelmäßig nur drei bis höchstens fünf Prozent aller Sortimenter! — Die Vereinheitlichung der Remittendenfakturen brächte sichere Mißstände (namentlich für die Verleger) bei recht zweifelhaften Vorteilen (auch für die Sortimenter). Die unleugbar praktische Einrichtung, bei der Engelhornschen Romanbibliothck nur die summarische Angabe von Remittenden und Disponcndcn zu verlangen, ist bei anderen Sammlungen, wie z. B. Hartlebens chemisch - technischer Bibliothek, den Wcberschen Katechismen, Kürschners National - Lilteratur, der Göschenschen Sammlung, ein Ding der Unmöglichkeit. Nun zu den Schutzhülsen! Damit der Sortimenter sie ja nicht vergesse, hat der Schreiber bei den (einigen stets die genaue Titel- und Verlagsangabe aufgeklebt, ferner sie auf den Versandsakturen verzeichnet; er hat auch die Kosten nicht gescheut, sowohl die Schutz hülsen als auch die Bitte um sorgfältige Verpackung auf seinen Remittendenfakturen durch Notdruck hervorzuheben. Daß eines der remittierten Verlagswerke in einer fremden Hülse steckt, kommt selten vor; weit häufiger ist das Buch überhaupt der Hülse be raubt. Auch das dürften die meisten Verleger mit Resignation hinnehmen, wenn nicht — zumeist in solchen Fällen — die Bei schlüsse häufig in einer Weise verpackt wären, die aller Beschreibung spottet. Gebundene, des Umschlags und der Schutzhülse beraubte Bücher in einigen Zcitungsbogcn oder in einer dünnen, beim Transport aufgesprungenen Pappel Natürlich kommt dies vor- wiegend — aber nicht »nur» — bei kleineren Firmen vor, die nicht selten ihr -Soll» durch Remittenden und Disponenden aus- gleichen, den Verleger aber durch einige ruinierte Einbände oder fehlende Schutzhülsen schadlos halten. Der Buchbinder ist der tsrtius gauclsns! B. U. Antwort auf die Usancen-Frage in Nr. 62 d. Bl. Der in dem mitgeteilten Falle befragte Sachverständige kann sein Gutachten unmöglich auf Grund einer Kenntnis des Leipziger Einholungs-Verkehrs, wie er sich im Laufe des letzten Menschen alters nach und nach entwickelt hat, abgegeben haben. — Es kann nicht zugegeben werden, daß ein empfohlenes Paket in dem Augen blick als an den Kommissionär des Sortimenters übergeben gilt, an dem cs beim Kommissionär des Verlegers in das Fach des Sortimenter-Kommissionärs gelegt wurde. — Dieses Hineinlegen schon läßt sich gar nicht beweisen, sondern kann nur als wahr scheinlich angenommen werden. Der Auslieferer kann richtig aus geliefert und ausgesctzt haben; aber schon beim Packen kann durch die Packer ein Fehler gemacht, ebenso kann es irrtüm lich in ein falsches Fach gelegt worden sein. Anderseits kann der Einholer das Paket verloren haben; es kann auch beim Sortimenter- Kommissionär verlegt und verpackt worden sein, so daß sein Fehlen noch kein Beweis ist, daß ein Verschulden des Verleger- Kommissionärs vorlicgt. Alle die mancherlei Umstände, die das Verschwinden eines zum -Ausfahren- bestimmten Pakets veran lassen können, können die gleiche Folge bei einem -empfohlenen- haben, und ein Nachweis, wen die Schuld trifft, ist in beiden Fällen gewöhnlich nicht zu führen. Deshalb hat bei Firmen, die der Vcrkehrsordnung unterworfen sind, auch bei empfohlenen Paketen in solchen Fällen das in Z 20 für verloren gegangene Pakete festgesetzte Verfahren zur Anwendung zu kommen, das sich allgemein so gut bewährt hat, daß die all seitige Handhabung wenigstens dieser Bestimmung aufs dringendste zu wünschen wäre, denn sie liegt im allgemeinen Interesse. Wird sie aber verweigert, so dürfte nichts übrig bleiben, als auf den vor Erlaß der Verkehrsordnung allgemein anerkannten Stand punkt zurückzukehren, der am besten ausgedrückt ist in Schürmanns »Usancen des deutschen Buchhandels-, 2. Ausl. 1881, wo es nach einem ausführlichen, die Sache ganz klarstellenden geschichtlichen Rückblick S. 173 heißt: -Da die Kommissionäre unter den Wirkungen des Massen- verkchrs über die gegenseitig verabfolgten Beischlüsse anerkannter Weise nicht quittieren können, so bleiben sie bei etwaigen Ver lusten zunächst außer Rede. Zwischen Absender und Adressat entscheidet aber der Umstand, ob der betreffende Bcischluß im Vcrsendungsbuch des Adressaten-Kommissionärs verzeichnet ist oder nicht. Findet er sich nicht darin verzeichnet, so trifft der Verlust den Absender, nicht dessen Kommissionär. Findet er sich darin verzeichnet, so spielt die Ersatzfragc nicht mehr zwischen Absender und Adressat, sonder» zwischen dem Adressaten und dessen, Kommissionär, und die Vermutung spricht dafür, daß Letzte rer den Verlust verschuldet.» Auch die Meinung des Sachverständigen, der Sortimenter- Kommissionär sei verpflichtet, noch am gleichen Tage vom Verleger- Kommissionär Auskunft darüber zu erbitten, weshalb ein em pfohlenes Paket nicht geliefert sei, ist unter den heutigen Umständen nicht mehr zutreffend. Der Einholungsverkehr hat einen so ge waltigen Umsang angenommen, daß die Ausgabe der Pakete, ob gleich die dazu bestimmten Packer in dringenden Zeiten über Mittag durcharbeiten, doch nicht vor drei Uhr beginnen kann, und daß die mit dem Zusammenholen beauftragten Leute trotz ihrer bedeutenden Anzahl und ihrer großen Leistungsfähigkeit gewöhnlich so spät nach Hause kommen, daß die ini übrigen schon zum Schließen fertigen Ballen nur noch auf die Beifügung der empfohlenen Pakete warten, um kurz vor Thorschluß dem auch schon ungeduldig harrenden Roll wagen der abholcndcu Spediteure übergeben werden zu können. Wollte der Kommissionär das Schließen noch länger aufhalte», um erst nochmals Erkundigungen nach fehlenden Beischlüssen ein- zuziehcn, so käme der ganze Ballen zu spät zur Bahn, womit dem Kommittenten doch sicherlich kein Dienst erwiesen wäre. Es muß dann eben angenommen werden, daß für dak Fehlen der nicht mit gekommenen Pakete irgend ein triftiger Grund vorhanden ist, und namentlich bei auswärtigen Verlegern liegt die Vermutung sehr nahe und trifft in den meisten Fällen zu, daß das Verlangte auf Lager fehlt. H.
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