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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-09-21
- Erscheinungsdatum
- 21.09.1898
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6884 Nichtamtlicher Teil. Hö 219, 21. September 1898 der Wunsch wohl berechtigt, daß die betreffenden Herren Schulbücher-Verleger die Hochflut der veränderten Neu auflagen nach Möglichkeit beschränkten, in der Ausführung der Bestellungen billigen Ansprüchen entgegenkommen und auch betreffs der Rücknahme einzelner liegen gebliebener Exemplare eines kleinen Entgegenkommens nicht ermangeln möchten — Einige Stimmen aus der Versammlung sprachen sich dahin aus, ob es nicht in Erwägung zu ziehen wäre, zu gegebener Zeit den Herren Schuldirektoren, namentlich bei Auswahl der deutschen wie fremdsprachlichen Schullektüre, solche Aus gaben zu empfehlen, deren Vertrieb nicht für den Sorti menter eine Quelle immer neuer Verdrießlichkeiten und Ver luste ist. — Das Vergnügungsprogramm wurde, wie in Aussicht genommen, erledigt, und zwar bei prächtigem Wetter und in heiterster Stimmung Nachdem die Mehrzahl der Teil nehmer mit ihren Damen bereits am Donnerstag Abend, den 16. in Lützen eingetroffen, einem inmitten des masurischen Seengebietes herrlich gelegenen Landstädtchen, ging es am frühen Morgen des nächsten Tages auf Dampfer »Löwentin« über den Mauersee, an der reizend gelegenen Insel Upalten mit ihren Reiherhorsten vorbei, nach Angerburg, wo in Wittkos Hotel die planmäßigen geschäftlichen Verhandlungen stattfanden; dann zu Wagen, deren Bequemlichkeit allerdings recht viel zu wünschen übrig ließ, nach Schloß Beynuhnen, jener groß artigen Kunstschöpfung im entlegenen Litauen, wo man noch heute den Hauch des kunstsinnigen Begründers, »das Land der Griechen mit der Seele suchend«-, zu empfinden meint. Nach eingehender Besichtigung von Schloß und Park fand die Rückfahrt nach Angerburg statt. Der nächste Tag führte die Festteilnehmer, ebenfalls mit Dampfer, über die südliche Seenkette, eine lange Reihe durch Kanäle verbundener, meist langgestreckter Seen mit wechselnder, oft wundervoller Szenerie, nach Rudczanny, der Perle Masurens. Hier ist Wald, Berg und Wasser in schöner Harmonie vereinigt Leider droht die dort angesiedelte, mächtig sich entwickelnde Holzindustrie und der geräuschvolle Pulsschlag des ihren Spuren nachgehenden geschäftlichen Lebens allmählich manches reizvolle Stimmungsbild verwischen zu wollen. Am Abend Eisenbahnfahrt nach Lyck, wo unser dort ansässiger lieber Berufsgenosse es mit den Pflichten der Gastfreundschaft gleich sehr ernst nahm, um uns die Behaglichkeit seines Heims und die Schönheiten der aufstrebenden Hauptstadt Masurens von der besten Seite zu zeigen. Andern Tages fuhren dje letzten ihrer Heimat zu, wohlbefriedigt von den Erlebnissen und Eindrücken der drei Tage, und mit dem Rufe: »Auf Wiedersehen in Marienburg!« Der Vorstand des kreisvereins Ost- und Westpreustischer Snchhändler. Hermann Fischer-Königsberg. Ant. Bertling-Danzig. Hugo Pollakowski-Königsberg Eugen Heinrich-Königsberg. Emil Wiebe-Lpck. Gust. Horn-Danzig. Max Bergens-Tilsit. Kleine Mitteilungen Post. — Nach dendritischen Besitzungen in Bathurst (Gambia), Bermuda-Inseln, Borneo (Britisch Nord-), Ceylon, China, Hong kong, Neu-Fundland und Britisch-Westindien ist die Wertangabe bei Postpaketen fortan in Höhe von 2400 ^ (bisher nur 1000 ^) zulässig; nach Barbados, Grenada und St. Vincent jedoch nur bis 1000 nach Jamaika ist Wertangabe überhaupt unstatthaft. Für Postpakete nach Griechenland gilt als Hauptweg: vis. Triest durch Vermittelung der griechischen Postanstalten: Franko 1 ^ 80 H für jedes Stück bis 5 irg inkl.; bei dem Wege über Oesterreich — oder Schweiz — und Italien (Ausgangshafen Brindisi) erhöht sich die Taxe auf 2 — Pakete mit Wert angabe und Sperrgut nach Argostoli, Calamate, Cerigo, Corsu, PatraS, Paxo, Piräus (Athen), Santa Mauro, Syra, Volo und Zante können durch Vermittelung der Agenturen des Oesterreichi- schen Lloyd befördert werden, franko 1 ^ 60 Versicherungs gebühr 28 ^ für je 160 ^ Wertangabe. Jedes durch Vermittelung des Lloyd einkommende Postpaket wird aber zu Lasten des Em pfängers von den griechischen Behörden einer besonderen Er klärungsgebühr von 2'/, Francs unterworfen, unabhängig von et waigen Zollgefällen. Karl Glörfeld. «Christliche BuchhandlungJmmanuel« in Lage in Lippe. — Die Leser des Börsenblatts werden sich der Klagen erinnern, die in diesem Blatte vor einiger Zeit über die Schwindeleien eines gewissen Karl Glörfeld erhoben worden sind. Glörfeld betrieb seine betrügerischen Geschäfte unter den Firmen «Christliche Buchhandlung Immanuel- in Lage und «Westdeutsche Schriftenverkehrsanstalt- in Delstern, teilweise auch unter eigenem Namen. Wir konnten seiner Zeit die erfolgte Verhaftung des Schwindlers hier Mitteilen. Jetzt be richtet die Lippische Landeszeitung, wie folgt, über seine Ab urteilung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts zu Detmold: Im vorigen Winter nahm der Buchhändler Karl Glörfeld aus Halver, Kreis Altena, bei dem Wirt Quest in Lage und später bei dem Bürger Klemann daselbst Wohnung. Alsbald meldete er auch beim dortigen Magistrate den Betrieb einer Buchhandlung unter der Firma: Christliche Buchhandlung Immanuel, Inhaber Karl Glörfeld, an. Glörfeld bereiste von Lage aus das lippische Land und suchte seine Bücher an den Mann zu bringen. An fangs schien auch das Geschäft ganz gut zu gehen, denn täglich gingen für ihn eine ganze Anzahl Pakete ein und wurden von ihm solche abgesandt; er machte große Zechen und war sehr freigebig. Eines Tages ersuchte er seinen Hauswirt Quest, dem er, nebenbei bemerkt, für Kost und Logis noch etwa 50 ^ schuldete, um ein Darlehen von 7 ^ 50 H, unter dem Vorgeben, er wolle dafür ein Nachnahmepaket einlösen. Nach Empfang des Geldes entfernte sich Glörfeld und kehrte nicht wieder zurück. Glörfeld wurde steckbrieflich verfolgt und alsbald zur Haft gebracht Es stellte sich nun heraus, daß er vollständig mittellos und schon wiederholt wegen Betruges, wegen Bettelns und Landstreichens, sowie wegen Unterschlagung im ganzen dreizehnmal vorbestraft war und daß er bereits mehr als acht Jahre an Freiheitsstrafen verbüßt hatte. Nach Verbüßung seiner letzten Strafe von einem Jahre zwei Monaten Zuchthaus hat er sich von Delstern auch als Besitzer einer unter der Firma: «Westdeutsche Schriftenverkehrs anstalt- betriebenen Buchhandlung und von Lage aus als Inhaber eines dort unter der Firma: -Christliche Buchhandlung Jmmanuel- eröfsneten Buchhändlergeschäfts geriert. Er arbeitete nun in der Weise, daß er bei größeren auswärtigen Buchhandlungen eine größere Anzahl Bücher bestellte und daran das Ersuchen knüpfte, man möge ihm die Bücher in Postpaketen von je fünf Kilo, ev.» gegen Nachnahme zusenden. Diese Aufträge wurden von den Buchhandlungen auch in der gewünschten Weise ausgeführt, nur wurde bei größeren Bestellungen zur Ersparung von Porto eins der abgesandten Pakete mit der Nachnahme für den ganzen Auf trag belastet, so daß sich bei den Sendungen jedesmal nur ein Nach nahmepaket befand. Hierauf aber scheint Glörfeld gerade spekuliert zu haben, denn bei Eingang der Postsendungen nahm er nur diejenigen ab, die nicht mit Nachnahme belastet waren, während er die Annahme der Nachnahmesendungen verweigerte. So hat er nachgewiesenermaßen 144 Postpakete ohne Nachnahme in Em pfang genommen, dagegen von 91 Nachnahmesendungen nur zwei mit geringfügigen Beträgen eingelöst. Die empfangenen Bücher hat er dann alsbald wieder verkauft. Auf diese Weise sind von ihm 35 Buchhandlungen um zusammen etwa 1500 ^ geschädigt. Glörfeld hat sich deshalb heute wegen Betruges im Rückfalle in 33 Fällen und wegen Betrugsversuches in 4 Fällen zu verantworten. Der Angeklagte stellt diesen Thatbestand im allgemeinen zwar nicht in Abrede, behauptet aber, nicht die Absicht gehabt zu haben, seinen Lieferanten oder sonst jemand zu schädigen; nur sei er hieran durch die Verhaftung gehindert worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte für jeden der 33 Betrugs fälle eine Zuchthausstrafe von einem Jahre und 150 ^ Geldstrafe und für vier Betrugsoersuche je sechs Monate Zuchthaus und 75 ^ Geldstrafe und Umwandlung der Freiheitsstrafen in eine Gesamt strafe von sechs Jahren Zuchthaus und daneben eventuell statt der Geldstrafen je einen Tag Zuchthaus für 15 Außerdem Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren. Das Urteil lautete auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus und eine Geldstrafe von 5175 ^ eventuell weitere Zuchthausstrafe von einem Tage für je 15 sowie Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. Die Volksbibliothek und Lesehalle in Chicago und in Berlin. — Ueber die neu erbaute Volksbibliothek und Lese halle in Chicago im Vergleich zu derjenigen Berlins schreibt die Vossische Zeitung in Anknüpfung an einen lesenswerten Aufsatz
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