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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1898
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- Deutsch
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159, 18. Juli 1898 Nichtamtlicher Teil. 5177 solle. Ueberall im bürgerlichen Leben rechne man die Woche zu 7 Tagen, und es sei doch gerade in diesem Falle sehr wenig angebracht, nur die Arbeitstage zur Berechnung zu ziehen. Jetzt, wo die Krankenkasse voraussichtlich durch die Alters- und Jnvalidenzuschußkasse sehr entlastet werden würde, sei der beste Zeitpunkt zu einer Abänderung dieser Berechnungsweise. Er bitte im Interesse der kranken Kollegen dringend um Annahme seines Antrages. Der Vorsitzende erklärte sich gegen den Antrag und teilte mit, daß für den Fall seiner Annahme die Kranken kasse mit einem Mehrbetrag von ca. 4000 ^ belastet werden würde. Von einer solchen Mehrausgabe rate der Vorstand dringend ab. Nachdem auch die Herren Grosse und Riedl der An sicht des Herrn Vorsitzenden beigetreten waren, schlug Herr Sturtzel eine Reduzierung des Krankengeldes auf 2 „A 25 H für den Tag vor. Mit diesem Vorschläge erklärte sich Herr Grosse einverstanden, während Herr Hempel auch gegen diesen Vorschlag auftrat. Er warne dringend vor einer Er weiterung der Verpflichtungen der Krankenkasse, da diese, wenn sie auch jetzt leidlich prosperiere, doch noch nicht auf so festen Füßen stehe, um eine solche Erweiterung auszuhalten Er bäte, den Antrag zurückzustellen, der Vorstand wolle Material sammeln und der nächsten Hauptversammlung vorlegen. Herr I. Jonas-Leipzig brachte daraufhin eine Reso lution ein, wonach der Antrag des Kreises Oesterreich- Ungarn dem Vorstande zur Erwägung anheimgegeben wurde mit dem Aufträge, der 27. Hauptversammlung einen auf genaueres statistisches Material gestützten Antrag einzu bringen. Diese Resolution fand Annahme. Da inzwischen die Zeit ziemlich weit vorgerückt war, so vertagte sich die Versammlung um 12^ Uhr. Am Sonntag Morgen um 11 Uhr wurden die Ver handlungen fortgesetzt. Es fanden sich nach und nach 58 Personen mit 1549 Stimmen ein. Zunächst griff man auf die am Abend vorher abgesetzten Punkte 7 und 8 zurück, die ohne Debatte genehmigt wurden. Dasselbe geschah mit den Punkten 16 und 17 nach kurzer Debatte. Punkt 18 strebte eine Neuregelung des § 11 der Witwen- und Waisenkasse an. Bisher waren nur diejenigen Witwen und Waisen bezugsberechtigt, deren Gatte oder Vater der Witwen- und Waisenkaffe mindestens zehn Jahre als Mitglied angchört hatte und einen Mindestbetrag von 50 ^ in fortlaufenden Jahresbeiträgen gesteuert hatte. Nach dem Vorstandsantrag sollte nun nur die zehnjährige Mitglied schaft genügen, um die Relikten in den Genuß der Pension zu setzen. Weiter sollten Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres eines Mit gliedes geschlossen wurden, keinen Anspruch auf Pension haben Obwohl man sich im Prinzip über diesen Punkt einig war, entspann sich doch eine längere Debatte, an der sich außer dem Herrn Vorsitzenden die Herren Grosse, Liederwald, Rieseberg, von Loefen und Sturtzel beteiligten. Herr Liederwald beantragte, das Wörtchen »ununter brochen- wieder einzuschieben, da sonst leicht eine ungerecht fertigte Vergünstigung für die zum Militär eingezogenen Mit glieder, deren Rechte und Pflichten während der Dienstzeit ruhen, entstehen könnte Diesen Zusatz acceptierte die Versammlung Ebenso nahm sie eine von Herrn Grosse beantragte Er gänzung zum zweiten Teile des Antrages an, so daß der 8 11 jetzt das folgende Aussehen erhalten hat: »Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen FLnfuiidsechzlgster Jahrgang. und Waisen, deren Mann bezw. Vater der Witwen- und Waisenkaffe mindestens 10 Jahre ununterbrochen als Mitglied angehört hat Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres des Mit gliedes geschlossen wurden oder in denen der Gatte mehr als 25 Jahre älter als die Gattin war, haben keinen Anspruch auf Pensionen - Die spationierten Stellen sind die durch die Anträge Liederwald und Grosse entstandenen Zusätze. Vor Eintritt in die Detailberatung des 19. Punktes, der Genehmigung der Satzungen der Alters- und Jnvaliden- Zuschußkasse, beantragte Herr Grosse eine Aenderung des Namens dieser Kaffe. Thatsächlich sei sie keine Alterszuschuß- kasie mehr, da ja der Empfang eines Zuschusses von der Er werbsunfähigkeit abhängig gemacht werden würde. Er be antrage daher die einfachere Bezeichnung: »Jnvaliden zuschußkasse-. Diesem Vorschläge stimmte die Versammlung zu. Sodann stellte Herr Rieseberg den Antrag auf sv bloo- Annahme der Satzungen, mit der Ermächtigung für den Vorstand, redaktionelle Äenderungen vorzunehmen. Auf Anregung vom Vorstandstisch modifizierte er seinen Antrag dahin, daß es den Herren, die Äenderungen einzelner Para graphen zu beantragen hätten, gestattet sein solle, dies zu thun, daß auch über diese Anträge abgestimmt werden könne, aber eine paragraphenweise Durchnahme der Satzungen nicht erfolgen solle. Hiermit war die Versammlung einver standen. Wir brauchen daher auch hier der oft recht breit dahinfließenden Debatte nicht genau zu folgen, sondern dürfen uns auf die kurze Verzeichnung der wenigen wirklich erfolgten Äenderungen beschränken. Die Bestimmung (in 8 3), daß auch die Zuschuß empfänger einen Beitrag zur Kaffe zahlen sollten, wurde auf gehoben, dagegen wurde eine Bestimmung (in H 8) aus genommen, nach der Anspruchbewerber eine einjährige Mitgliedschaft in der Kasse nachzuweisen haben, ehe sie einen Zuschuß erhalten können. Dem Wunsche des Herrn Grosse, dem Z 11, der die Unterbrechung des Zuschußempfanges durch den Bezug von Krankenunterstützung zu regeln bestimmt ist, eine klarere Fassung zu geben, wurde vom Vorsitzenden Erfüllung zu gesagt Sonach waren die Satzungen der neuen Jnvaliden- zuschußkasse definitiv genehmigt, und der Vorsitzende sprach den Wunsch und die Hoffnung aus, daß auch diese Kasse vielen Segen stiften möge und ein Schritt weiter auf dem Wege zum Ziele sei, das sich der Verband gesteckt habe. (Lebhaftes Bravo.) Nachdem man über Punkt 20 der Tagesordnung aus Antrag des Herrn Liederwald zur Tagesordnung über- gegangen war, brachte der Vorsitzende der Versammlung die Gesuche zweier Witwen von Verbandsmitgliedern um Pensionszahlung zur Kenntnis. In beiden Fällen konnte die Versammlung aus satzungsgemäßen Gründen diesen Gesuchen nicht willfahren, doch wurde für die eine der Gesuchstellerinnen eine einmalige Unterstützung von 300 ^ aus der Verbands kasse bewilligt. Herr Liederwald entledigte sich sodann eines Auftrags seines Kreises und der sämtlichen Herren Vertrauensmänner, indem er dem Vorstand warme Worte der Anerkennung und des Dankes zollte, denen sich die Versammlung mit lebhaften Zurufen anschloß. Herr Hempel dankte namens des Gesamtvorstandes und sprach die Hoffnung auf eine weitere gedeihliche Ent wickelung des Verbandes aus. Schluß 2'/i Ühr. Das sich an die Hauptversammlung anschließende Mittags- V87
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