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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Tausende von Colporteuren bieten alle Tage diese gemeine Waare an den belebtesten öffentlichen Orten von Paris mit einer alle Grenzen übersteigenden Schamlosigkeit aus. Dank dem neuen Preßgesetz war die Polizei völlig unmächtig geworden, hier gegen einschreiten zu können, und so kannte denn die Pornographie in ihren Ausschreitungen bald kein Maß und Ende mehr. Jeder anständige Mensch und Alle, die eine Familie und Kinder, Frau, Schwester oder Mutter besitzen, müssen sich empören über diese widerlichen Illustrationen und Zeichnungen, wie ekelhaften Druck schriften, die in ganz Paris vor den Schulen, Ateliers, Cafes rc. seilgeboten und colportirt werden. Alle Welt hat die Schande tief empfunden, daß man kaum einen Schritt mehr aus seinem Hause thun konnte, ohne auf derartigen unfläthigen Schmutz zu stoßen oder eine derartige seilgebolene Gemeinheit an sein Ohr schlagen zu höre». Noch schmachvoller aber fand alle Welt es, daß die Agenten der öffentlichen Ordnung sich außer Stand erklärten, zu verhindern, daß Augen und Ohren von Franc», jungen Mädchen und Kindern solcher Beleidigung des öffentlichen Anstands auf der Straße fort während ausgesetzt blieben. Gebieterisch forderte das Publicum eine Abhilfe dagegen und, wenn die bestehenden Gesetze hierzu nicht ausreichten, die ungesäumte Schaffung neuer gesetzlicher Mittel zu einer wirksamen Unterdrückung dieses Skandals. Die Regierung ging ans Werk, und nach längeren vorausgegangencn Verhand lungen in der Commission, welche eine Beschränkung des Prinzips der Preßfreiheit wie Gefahren einer leicht mißbräuchlichen Aus dehnung des immerhin ein wenig elastischen Regierungsprojects fürchtete, votirte die Kammer nun ein Spezialgesetz gegen die Pornographie! Allerdings wenden Sophisten ein, wo denn die Obscönität eines Schriftstücks beginne, wo sie aushöre? Allein das sind Spitzfindigkeiten, und die Kammer ließ sich daher hierdurch auch nicht weiter zurückhalten. Ebensowenig hat die Pornographie mit der Presse und also mit der Preßfreiheit etwas zu schaffen. Die Unterdrückung obscöner Schriften und Bilder ist eine Frage der öffentlichen Straßenreinigung geworden. Wenn ein Trottoir schmutzig ist, so fegt man cs rein, ohne sich darum zu kümmern, bei welchem mathematisch bemessenen Grad von Schmutz der erste Besenstrich angesetzt werden dürfe. Die Hauptsache bleibt, der Polizei die gehörigen Waffen in die Hand zu geben, uni verhindern zu können, daß die Boulevards nicht eine hohe Schule der Verderbt heit werden und die Pornographie Herrin der Straße ist! Der gute Ruf der Republik selbst stand auf dem Spiel; jenes Treiben der obscönen Literatur war eine wahre Schmach für dieselbe! (Allg. Ztg.) In Sachen unseres Protest-Circulars (Nr. 159) gehen uns von den verschiedensten Seiten anonyme Zuschriften zu, thcils unumwunden anerkennenden, theils theilweise oder ganz verneinen den Inhalts. Wir bitten die geehrten Absender, sich doch ihres Namens nicht schämen zu wollen und ihre Ansichten offen mit dem selben zu decken. Wir werden ohne ihre Erlaubniß keinen Gebrauch von dem Inhalt ihrer Schreiben, noch von ihrem Namen machen, das ist selbstverständlich. Aber wir haben ja auch Farbe bekannt — warum also solche Anonymität? — Einen wirklich traurigen Ein druck machen aber Diejenigen, welche unter das Circular nichts anderes zu setzen wissen, als Schimpfnamen, wie (Die Rück sicht auf unsere Standesehre verbietet die Vollendung dieses Satzes. D. Red.) Keppel L Müller (I. Müller) in Wiesbaden. Zur Notiz. — Im Börsenblatt Nr. 157 wurde in dem Artikel „Die kaiserliche Reichspost und der Buchhandel" unter jenen Büchern, welche dem Postsparverein angeblich zu bedeu tend ermäßigten Preisen angeboten worden, auch „Das Wissen der Gegenwart" angeführt. Ich erkläre nun hiermit auf das bestimmteste, daß von meiner Seite diesem Verein nicht die geringste Preis ermäßigung eingeräumt wurde und daß ich bisher auch nicht ein Exemplar an denselben geliefert habe. Es dürfte vermuthlich hier eine Leipziger Firma im Spiel sein, welche dem Postsparverein eine Offerte mit 25 A> Rabatt machte. Sollte ich jene Firma mit Sicher heit in Erfahrung bringen, so würde ich dieser Handlung „Das Wissen der Gegenwart" nicht mehr liefern, da ich diese Schleuderet durchaus nicht zu unterstützen wünsche. Leipzig, 14 Juli 1882. G. Freytag. Grammatikalisches. — In Nr. 147 d. Bl. rügt ein Herr Grammaticus den Fehler, daß so oft in buchhändlerischen Schrift stücken das persönliche Fürwort der Mehrzahl angewandt wird, wo nur die Einzahl gebraucht werden darf, und umgekehrt. Dabei geht er jedoch insofern nach meiner Ansicht zu weit, als er auch von Jemandem, der mit einer unpersönlichen Firma, wie z. B. X'sche Buchhandlung, unterzeichnet, verlangt, daß derselbe in der Einzahl reden soll. Es würde dies dem allgemeinen und wie ich glaube, logisch ganz richtigen Brauche widersprechen. Eine Buch handlung ist nämlich nicht als eine einzelne Person aufzufassen; dieselbe ist vielmehr ein Geschäft, eine Einrichtung, eine An stalt oder wie Sie es sonst nennen wollen, aber niemals eine Per son. Der Besitzer allein ist nicht seine Buchhandlung: die Ge- sammtheit des Personals einschließlich des ganzen Jnventariumz bilden erst die Buchhandlung. Diese hat daher auch immer in der Mehrzahl von sich zu reden, wie jedes andere Institut. Es ist ebenso richtig, zu sagen: „Wir, die X'sche Buchhandlung", wie „wir, das Landrathsamt", „wir, das Ministerium", aber auch: „ich, der Buchhändler", „ich, der Landrath", „ich, der Minister", wenn letztere Personen mit ihrem Namen unterzeichnen. B. M. iVener Mr LWioAraF/iio r«-rck iSMr'MeLrEseirsc/ia/i!. llor- auogSAobon von l)r. .1. ?6t2bolckt. llati 1882. Pcrsonalnachrichtcn. Herrn Constantin Sander, Besitzer der Firma F. E. C. Leuckart in Leipzig, ist vom Großherzog von Mecklenburg-Schwerin „als Zeichen Allerhöchster Anerkennung" die goldene Medaille für Wissenschaft und Kunst, und Herrn Jos. Bachem in Cöln das Ritterkreuz des päpstlichen Gregorius-Ordens verliehen worden. Am 4. April d. I. feierte der Factor (Markthelfer) Carl Schusterius in Bon's Buchhandlung zu Königsberg i/Pr. ein gewiß selten vorkommendes Jubiläum, nämlich das seines fünfzig jährigen Dienstes in einem und demselben Geschäfte, wozu ihm Vertreter des hiesigen Buchhandels und früherer Zög linge der Firma Glückwünsche und Geschenke überbrachten. Nach träglich ist der Jubilar auch von seinem Landesherrn in Aner kennung dieser seltenen Treue mit dem Allgemeinen Ehrenzeichen decorirt worden.
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