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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1901
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- 1901-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1901
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- Deutsch
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3138 Nichtamtlicher Teil. 90, 19. April 1901. zum größten Teil ausgestattct sind. Ihre Bände zählen nach Millionen, und da jeder wißbegierige Mensch, der sich über seine Person auszuweisen vermag, in säst allen Bibliotheken das Be nutzungsrecht an zuständiger Stelle erwirken kann, so wird sich wohl niemand beklagen dürfen, daß es ihm in Spreeathen nicht vergönnt sei, seinen geistigen Horizont zu erweitern. An der Spitze aller Büchereien steht die weitberühmle königliche Bibliothek, die allein nicht weniger als eine Million Bände umfaßt. Man sollte es gar nicht glauben, daß das alte Gemäuer am Opernplatz für so viel Bücher Platz hat, und doch kommen alljährlich immer wieder Zuzügler hinzu, die auch einen Standort finden. Die anderen Büchereien können natürlich mit dem Reichtum dieser Sammlung nicht konkurrieren, aber dafür sind viele von ihnen in bestimmten Fächern besser versorgt. Die ausgezeichnete Bibliothek des Gencral- stabs zählt ungefähr 70 000 Bände. Nicht minder verdienen aber die Büchereien der Reichs- und Staatsbehörden hervorgehoben zu werden. So zeichnet sich auf juristischem Gebiete namentlich die Bibliothek des Reichsjustizamts durch die umfassende Berücksich tigung der rechtswissenschaftlichen Litteratur aus. Ebenso besitzen die anderen Reichsämter und Ministerien meist vorzügliche Fach bibliotheken, die durchschnittlich je 6O000 bis 70000 Bände ihr eigen nennen. Eines viel reicheren Besitzes darf sich aber das königliche Statistische Bureau rühmen, das es schon auf etwa 150000 Bände gebracht hat und daher der Universitätsbiblio thek nicht mehr weit nachsteht. Diese letztere, sowie die Samm lungen der anderen Hochschulen, deren Bändezahl zwischen öOOoO und 90000 schwankt, sind selbstverständlich nur für die akademischen Kreise bestimmt. Es ist jedoch dafür gesorgt, daß auch die höheren Semester zu ihrem Rechte kommen, wenn auch nicht bei den Akademien, so doch bei den schier zahllosen Fach vereinen und Korporationen. So hat die Geselllchast für Erd kunde weit über 20 000 Bände von geographischen Werken, die Medizinische Gesellschaft ebenfalls über 15 000, der Berliner Lehrer verein über 20 000, die Meteorologische Gesellschaft über 8000 Bände. Daran reiht sich eine überaus große Anzahl von fachmännischen Bereinen, von denen jeder mehrere tausend Bände besitzt. Doch auch unter den Vergnügungs- und Geselligkeitsgesellschaften haben fast alle kleine Büchersammlungen, die bis zu tausend Bänden an schwellen. Unter all den verschiedenartigen Bibliotheken findet sich aber eine Sammlung, die sich durch eine ganz besondere Eigenart auszeichnet, nicht nur unter den Büchereien Berlins, sondern unter denen des Deutschen Reichs, wenn nicht der Welt. Es dürfte nicht leicht sein, irgendwo auf unserem Erdball eine gleiche oder ähnliche Spezialbibliothek zu finden, wie wir sie dem jahrzehntelangen Sammeleifer des Freiherrn v. Lipperheide zu verdanken haben. Die Kostümbibliothek, die Freiherr v. Lipper heide dem preußischen Staate zum Geschenk gemacht hat, wird von allen sachkundigen Leuten mit Recht als ein Unikum gerühmt. — Wenn man sämtliche Berliner Bibliotheken in Betracht zieht, die das Reich, der Staat, die Stadt, die Vereine und Korporationen beschafft haben, und überdies auch noch die Leihbibliotheken mit in Rechnung stellt, so kommt die Riesenzahl von mehr als drei Millionen Bänden heraus. LehroertragS-Muster. — Die Handelskammer zu Halber- stadt hat von ihrem Syndikus auf Grund des neuen Handels gesetzbuches das nachfolgende Muster eines Lehrvertrages aus- arbeiten lassen: «Die Endesunterzeichneten, die Firma (Herr Kaufmann) in ... . und Herr . . . ., in . . . . Vater (Vormund) des am . . . in ... . geborenen . . . ., schließen, letzterer zugleich für sein .... Sohn (Mündel), den nachfolgenden Vertrag. 1. die Firma (Herr Kaufmann) .... nimmt den . . . . . als Handlungslehrling in sein in .... betriebenes .... Ge schäft auf. Der Lehrling hat den Anordnungen des Lehrherrn oder seines Stellvertreters unbedingt Folge zu leisten und die Vorteile des Geschäfts jederzeit zu vertreten. 2. Die Lehrzeii dauert vom bis zum Der Lehrling wirb zunächst auf eine Probezeit von .... angenommen. Die Probezeit wird als Lehrzeit angerechnet. Wenn der Lehrling die Probe nicht besteht, so hat der Lehrherr nur eine Entschädi gung für Kost und Wohnung zu beanspruchen. 3. Der Lehrling erhält vom Lehrherrn während der Lehrzeit gute, ausreichende Kost und Wohnung. Für Bett, Wäsche und Kleidung hat der Vater (Vormund) des Lehrlings zu sorgen. 4. Das Lehrgeld, welches zugleich als Entschädigung für Kost und Wohnung anzusehen ist, beträgt für und ist im voraus zu zahlen. 5. Der Lehrling darf ohne Einwilligung des Lehrherrn weder Geld führen, noch Geschenke annehmen. Ausgaben, die für den Lehrling zu machen sind, bestreitet dessen Vater (Vormund), jedoch kann der Lehrherr dieselben, sofern ihm ein entsprechender Betrag vorschußweise zur Verfügung gestellt wird, verauslagen. Der Lehrherr hat in letzterem Falle dem Vater (Vormund) monatlich (vierteljährlich) Rechnung zu legen. 6. Das Schulgeld für den Besuch der kaufmännischen Fort bildungsschule und die erforderlichen Lernmittel bezahlt der Bater (Vormund) des Lehrlings. 7. Der Lehrling hat nicht nur über alle Geschäfts- und Be triebsgeheimnisse, sondern auch über alle Einrichtungen und Vor kommnisse im Geschäfte und im Hause des Lehrherrn strenges Stillschweigen zu bewahren. Im Falle des Zuwidcrhandelns ist dem Geschädigten Ersatz zu leisten. 8. Der Lehrhcrr hat ein Recht auf Ersatz des ihm absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Lehrlings zugefügtcn Schadens. Außerdem ist der Lehrherr berechtigt, in solchen Fällen den Lehr ling sofort zu entlassen. Verläßt der Lehrling widerrechtlich die Lehre, so hat der Lehrherr Anspruch auf Ersatz der Kosten für Kost und Wohnung, und zwar für jeden abgelaufenen Monat des ersten Jahres der Lehrzeit auf . . . . „ zweiten „ „ „ „ - - - - „ „ dritten „ „ „ „ „ vierten „ „ „ „ - . - - „ 9. Ist der Lehrling länger als 3 Monate ununterbrochen krank oder arbeitsunfähig, so ist der Lehrherr zur Aufhebung des Vertrages berechtigt. 10. Der Lehrhcrr verpflichtet sich für den Fall, daß er sein Geschäft aufgiebt oder den Ort verläßt, dem Lehrlinge bei guter Führung desselben zur Erlangung einer anderen, der innegehablen entsprechenden Stelle und nach beendeter Lehr zeit bei guter Führung zur Erlangung einer angemessenen An stellung nach Kräften behilflich zu sein. 11. Bei etwaigen Streitigkeiten wird die Entscheidung des Schiedsgerichts der Handelskammer zu (Civilprozeß- Ordnung K 851 ff.) herbeigeführt. Der Vertrag ist ziveimal gleichlautend ausgefertigt und eigen händig von den vertragschließenden Parteien unterzeichnet worden. Die Lehrverträge sind stempelfrei.- Pensionsanstalt deutscherJournalistenund Schrift- steller (E. V.). (Auszug aus dem Jahresbericht für 1900.) — Das abgelaufene Jahr brachte nach verschiedenen Richtungen hin erfreuliche Erfolge. So hat der Mitgliederstand eine die Vor jahre übertreffende Steigerung erfahren — ein Beweis, daß die Erkenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung der Pensionsanstalt in immer weitere Kreise dringt. Das von Herrn Professor Lr. Wolf in Leipzig, einer Autorität auf dem Gebiete des Versicherungs wesens, abgegebene Gutachten hat die Sicherheit der rechnerischen Grundlagen der Anstalt aufs neue bestätigt. Der befriedigende Ertrag der außerordentlichen Einnahmen, der pünktliche Eingang der Mitgliederbeiträge, der geringe Prozentsatz an Abgängen durch freiwilligen Austritt und endlich die un abgelaufenen Jahre erreichte weitere Steigerung des Zinsfußes sind mit zu den er freulichen Ergebnissen des verflossenen Jahres zu zählen. Dank diesen günstigen Momenten, wurde eine wesentliche Vermögens mehrung erreicht und konnte nach Bestreitung aller Unkosten, nach satzungsgemäßer Dotierung des Alters- und des Jnoalidenrenten- fonds, der Reserven, des Zuschuß- und der Unterstützungssonds noch ein namhafter Zuschuß erzielt werden. Das Geschäftsjahr 1900 reiht sich in seinem Gesamtecträgnisse den Vorjahren eben bürtig an. Die Anstalt zählte Ende Dezember 1900 767 Mitglieder, und zwar 556 ordentliche Mitglieder mit 565 Versicherungen, 22 Pen sionäre und 189 außerordentliche Mitglieder. Die am Jahres schlüsse vorhandenen 565 Versicherungen verteilen sich nach den Klassen wie folgt: Klasse I (monatlicher Beitrag 2 ^ 50 -Z) 230, Klasse II (monatlicher Beitrag 5 V6) 156, Klasse III (monatlicher Beitrag 10 ^L) 153, Klasse IV (monatlicher Beitrag 20 ^!) 26 Mit glieder. Die Durchschnittsklasse ist somit II, 45. Nach Tabelle ^ (ohne Rückgewähr) sind 211, nach Tabelle L (RUckgewähr von der eingezahlten Beiträge bei Todessall) 354 Versicherungen ab geschlossen. Unter den im verflossenen Jahre beigetretenen außerordent lichen Mitgliedern befinden sich mehrere der hervorragendsten Fir men des deutschen Buch- und Zeitungsvcrlages. Die verständnis volle und thatkräftige Anteilnahme, die die Verleger den Huma nitären Bestrebungen der Pensionsanstalt entgegenbringen, wird in dem Berichte rühmend hervorgehoben. Im verflossenen Geschäftsjahre wurde ein Gesamtüberschuß von 38 473 ^ 29 (gegen 18 761 53 im Vorjahre) erzielt. An Mitgliedcrbeiträgen und Eintrittsgeldern wurden 55332 ^ 68 H vereinnahmt, an Zinsen 19541 63 A an außerordentlichen Ein nahmen 18 114 41 <H. Hierzu trat ferner die Stiftung des in Wiesbaden verstorbenen Schriftstellers August Demmin mit rund 21000 Die Zinsen dieser Stiftung finden in einer weiteren Erhöhung der «Zuschüsse» Verwendung. Die verschiedenen Fonds
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