Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010420
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190104209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010420
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-20
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. Füllinserate und unlauterer Wettbewerb. Bekanntlich ist die Gepflogenheit, zur Ausfüllung des ver fügbaren Raums aus einer anderen Zeitung Inserate zu übernehmen und abzudrucken, sowohl in der deutschen Presse, als auch in der ausländischen ein ziemlich verbreiteter, und Kenner des Zeitungswesens wissen sehr genau Bescheid in Bezug auf die Teilung der abgedruckten Inserate in bezahlte und unbezahlte. Namentlich die kleinere Provinzpresse greift nicht ungern und nicht nur ausnahmsweise zu diesem Mittel, um das Vacuum zu beseitigen, das auf deu Zeitungsleser den borror vaeni in ganz besonderem Maße ausübt, und wenn man mitunter prüfen könnte, wie viele der zahlreichen Inserate in der That bestellt und auch demgemäß bezahlt werden, wie viele dagegen nicht, so würde man Gelegenheit genug haben zu erstaunen. Als karr galt die Aufnahme von Füllinseraten in jour nalistischen Kreisen auch vor dem Erlaß des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb nicht, indessen war es nach Lage der damaligen Gesetzgebung regelmäßig nicht möglich, hiergegen einzuschreiten; die Anwendung des Betrugspara graphen pflegte im allgemeinen zu versagen. Es bestand nun nach dem Erlaß des genannten Gesetzes von Anfang an darüber kein Zweifel, daß die Veröffentlichung von Füll- inscraten häufig, wennschon anderseits nicht immer, die Voraussetzungen des Thatbestandes des unlauteren Wett-, bewerbs enthalte, und zu dieser Ansicht hat sich in der aller- jüngsten Zeit auch das Reichsgericht bekannt. In dem Ur teile vom 5. März 1901 wird ausgesprochen, daß in dem in einer Zeitung erfolgenden Abdruck von Inseraten aus einer anderen Zeitung ohne Auftrag der Inserenten eine Veranstaltung im Sinne des H 1 des Wettbewerbsgesetzes gefunden werden könne, die darauf berechnet und geeignet sei, Angaben thatsächlicher Art im Sinne des Z 1 dieses Ge setzes zu ersetzen. Sofern daher die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben seien, sofern insbesondere die Auf nahme der Inserate geeignet erscheine, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, werde daher der Anspruch auf Unterlassung des Abdrucks solcher Inserate von einem interessierten Gewerbetreibenden mit Erfolg geltend gemacht werden können. Auf Grund dieser Entscheidung des obersten Gerichts hofes, von der nicht zu bezweifeln ist, daß sie den An schauungen der journalistischen und der Verlegerkreise durch aus entspricht, dürfte cs wohl möglich sein, regelmäßig in jedem Falle, in dem von der Verwendung von Füllinseraten zu unlauteren Zwecken Gebrauch gemacht wird, mit Aussicht auf Erfolg die auf Unterlassung gerichtete Klage zu erheben. Der Abdruck fällt unter den Begriff der Aufstellung und Verbreitung von Behauptungen thatsächlicher Art; es ist auch ohne weiteres ersichtlich, daß diese Behauptungen sich an deu größeren Kreis des Publikums richten, denn cs soll ja bei diesem der Eindruck hervorgerufen werden, daß die betreffende Zeitung in reichstem Maße mit Jnsertionsaufträgen bedacht werde. Anderseits dürfte aber auch nicht zu be zweifeln sein, daß hierdurch der Anschein eines besonders günstigen Angebotes regelmäßig hervorgerufen werden soll; je größer die Zahl der Inserate, um so erheblicher im allgemeinen die Verbreitung. Man kann daher geradezu behaupten, daß die Vermutung dafür spricht, daß durch den Abdruck von Füllinseraten der Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorgerufen werden soll, und es wird der besonderen Feststellung und des besonderen Nachweises im Einzelfalle bedürfen, daß diese Wirkung damit nicht ver bunden war. Die reichsgerichtliche Entscheidung ist dahin auszulegen, daß der Nnterlassungsauspruch, der auf dieses Verfahren gestützt werden kann, jedem interessierten Gewerbetreibenden zusteht, also nicht nur dem Zeitungsverleger, aus dessen Zeitung die betreffenden Inserate entnommen wurden, son dern dem Herausgeber irgend einer Zeitung, dessen Interesse dabei in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Kreis der zu der Erhebung der Unterlassungsklage Berechtigten ist also unter Umständen ein sehr großer. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Urheberrecht. — Der Reichstag setzte am 18. d. M. die zweite Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst, fort. Die Beratung begann an diesem Tage mit A 12. Der Reichstag nahm die ZA 12—16 und 18—22 in der Fassung, wie seine Kom mission sie festgestellt hat, an. Lange Erörterungen ergaben sich bei A 18 (Abdruck von Zeitungsartikeln mit Quellenangabe), A 19 (Aufnahme von kleineren Teilen eines Schriftwerks in eine selbst ständige litterarische Arbeit; Gedichtsammlungen; Schulbücher) und bei A 22 (Vervielfältigung eines Werkes der Tonkunst auf Scheiben, Platten, Walzen rc. für mechanische Musikwerke). An der Beratung beteiligten sich als Redner die Herren Staatssekretär Ur. Nieber- ding, Geheimer Rat Or. Dungs, Geheimer Rat Hauß, Abgeord neten von Strombeck, Or. Spahn, Schräder, Ur. Sattler, vr. Oertel, Haußmann, Or. Müller (Sagan), Stadthagen, Wellslein, Ur. Hasse, Or. Müller (Meiningen), Fischer, vr. Arendt, Beckh (Coburg), Ur. Esche, Richter. — Die Fortsetzung der zweiten Beratung wurde auf Freitag den 19. April angesetzt. Post. — Die unter dem Namen -Kartensterne- verbreiteten, in Form eines Briefumschlages zusammengelegten und durch Klee blätter zum Teil geschlossenen Drucksachen mit Ansichten sind zur offenen Beförderung gegen die Drucksachentaxe nach einer Ent scheidung des Reichspostamtes nicht zulässig, weil sie nach ihrer Form und Einrichtung sich zur Beförderung mit der Briefpost nicht eignen. Im verschlossenen Zustande (als Briese) sollen sie nur dann zur Postbesörderung zugelassen werden, wenn die Klee blätter der ganzen Fläche nach aufgeklebt sind. Das Interesse der deutschen Industrie an den Handelsverträgen. — So betitelt sich eine Reihe von beson deren Schriften, die der Handelsvertragsverein herausgiebt und von denen soeben das erste Heft übet die Papierindustrie erschienen ist. Verfasser dieses Heftes ist der durch mehrere handelspolitische Veröffentlichungen über die Papierindustrie be kannte Nationalökonom Eugen Hager, Geschäftsführer der -Ver einigung für die Zollfragen des Papierfachs-. Ueber die Papier industrie ist infolge der bekannten Zollanträge der Papierfabri kanten in letzter Zeit in der Presse sehr viel geschrieben worden. Dabei wurden, wie das bei dem erwähnten Anlaß selbstverständ lich ist, zumeist die Konkurrenzverhältnisse auf dem Papier-Welt markt erörtert. Auch die vorliegende Schrift widmet diesen Kon kurrenzverhältnissen eingehende Betrachtungen, jedoch nicht um damit die Notwendigkeit einer Erhöhung der deutschen Papierzölle darzuthun, sondern um — und diese Betrachtungsweise dürfte auch im weiteren maßgebend sein — den Wert der Handelsver träge für die Papierindustrie klarzustellen. Käme es, so führt der Verfasser aus, durch Nicht-Erneuerung unserer Handelsverträge und durch Zollkriege dahin, daß auf unsere Papierindustrie im Ausland ungünstigere Zölle u. dergl. angewendet würden als auf die übrigen konkurrierenden Länder, dann dürfte es mit dem Export der deutschen Papierindustrie so gut wie vorbei sein. Denn das Ausland ist keineswegs auf die Bezüge an deutscher! Papieren und Pappen angewiesen, nachdem heute diejenigen Länder, die über gewaltigen Holz- und Wasserreichtum, über billi gere Frachten, niedrigere Löhne, geringere öffentliche Lasten u. s. w. verfügen, ein Erzeugnis auf den Weltmarkt bringen, das dein deutschen an Qualität wenig oder gar nichts nachgiebt. Unser heutiger Absatz nach Uebersee dürfte dann den Vereinigten Staaten, Belgien, Holland, England und den nordischen Ländern, unser Absatz nach den europäischen Staaten Oesterreich-Ungarn nebst den vorgenannten zufallen. Diese Länder würden durch solchen Zu wachs noch weiter außerordentlich gestärkt werden, während die deutsche Papier- und Pappensabrikation in eine höchst gefährliche Krisis kommen müßte, wenn die 1 029 000 äs Papiere und Pappen im Werte von 32,4 Millionen Mark, die heute ins Ausland gehen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder