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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Erkäeint aub«r LonntaffS lLgltch. — BtS Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^7 143. Leipzig, Mittwoch den 24. Juni. 1874. Amtlicher Theil. Erschienene Nenigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. E. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel ----- Titelauflage, ch --- wird nur baar gegeben.) 6283. Bauer, A., e. Stimme aus Baden üb. Revision d. deutschen Straf gesetzbuches, insbesondere üb. die Beurlaubung der Strafgefangenen. 8- Vn 6284 Wolfs, F. G., die Naturkläre od. das Geheimniß der Hefe- u. Alko Holbildung u. die unsichtbaren Feinde der Bierbrauerei. 2. Ausl, gr. 8. ** 5 6285. Schräge, F., die Gewerberechtsfrage der Apotheker, ihre Entwickelung u. ihre Zukunft, gr. 8. * 6 N/ 6286. f Gesetzsammlung f. die königl. preuß. Staaten. Sachregister der Jahrgänge 1806—1873. 4. pro Bog. 1—180. 3 ^ RLth in Pcst. 6288. Gesetzartikel, VIII., vom I. 1874 üb. die Einführung d. Meter maßes. gr. 8. * 4 N-f 6289. —XI-, vom I. 1874 üb. das Verfahren bezüglich der Ableitung v. Binnengewässern, gr. 8. * 4 N/ 6290. LandeSgcsctzc d Jahres 1873. gr. 8. * 1^ 6291. 8lonan»en1a eornitalia reeni Huusal-iae. I. 1526—1536. r/r. 8. *3'-k ^ Nichtamtlicher Theil. Die Rrsvrmation und Buchdruck und Buchhandel in Wien.*) Auch an der Donau saud das Austreten Luther's empfängliche Seelen, denen die alte Kirche mit ihren verrotteten Zuständen ein Aergerniß war, die sich nach einer Reformation an Haupt und Glie dern sehnten. Und mit dem belebenden Hauch, der von Norden her über das Land fuhr, stellte sich auch das Verlangen ein nach der auf dem Boden der Kirchcnverbcsserung aussprießenden neuen Literatur, man wollte deutsche Bibeln und Erbauungsbücher, Schriften Luther's und seiner Freunde, volksthümliche Literatur und Ver wandtes. Diesem Begehr kam dann das Angebot aus halbem Wege entgegen. Neben der alten katholischen Literatur kamen auch refor- matorische Schriften u. s. w. von außen ins Land, wurden darin ge druckt und vom Buchhandel begreiflicher Weise als sehr absatzfähige Waare wacker vertriebe». Freilich nicht zur Freude der Regierung und des Klerus. Beide sahen in dem neuen Glauben einen Feind, in den Schriften, die er ausgehcn ließ, eine gefährliche Waste zur Bekämpfung ihrer Macht. Man mußte daher vor allem suchen, diese Waste zu zer brechen. Das zu Wege zu bringen, hatte Kaiser Karl V.1521 zu Worms, in Ausführung angestammter kaiserlicher Rechte scharfe Vorschriften in Betrest der Ccnsur erlassen, das Gleiche z» er reichen, verbot des Kaisers Bruder, Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, der spätere Kaiser Ferdinand I., die Verbreitung und Lectüre Lutherischer Schriften. Doch kam er niit diesen, Verbot nicht eben weit. Wurden die Schriften des Reformators ». A. verfolgt, auch mit dem Scheiterhaufen, so warf sich Buchdruck und Bnchhan- *) Die kirchliche Büche,censur in der Erzdiiicese Wien. Bon ln Th. Wiedemann. Im Archiv für oesterr Geschichte 50. Bd. Wien ,873, Gerold s Sohn Etnundvierzigster Jahrgang. dkl dasür auf Herstellung und Vertrieb sonstiger Schriften, deren Verbreitung einer Regierung, wie der crzhcrzoglichen, nicht minder verdrießlich sein mußte und war, als die der Arbeiten des obersten der Ketzer und seiner Nachfolger. Im Jahre 1528 erfolgte dann die Einsetzung einer staatlichen Censnrbehörde, an deren Spitze der Bischof Johann Faber von Wien gestellt ward. Faber war ein freisinniger Man» und daher nicht mit dem Herzen bei Ausführung der ihm aufgetragcnen Aus gabe, dasür zu sorgen, daß „hinsüro in „unser Statt Wien» oder an anndern orten »unseres Fnrstenthumbs osterreich uni,der der Enns kaine kezerische ausrurische oder schamparc Puecher getruckht, vcrfurt, verschränkst oder verkaufst werden, sonndcrn dos alle puecher, so genanl Werk, der sy truckhen oder verlausten lassen wolle, zuvor durch Euch aigentlich besehen und zugelasscn werden". Ein Büchervcrzeichniß gab gleichzeitig den nöthigen Nachweis, welche „puecher der „cwcn theologey oder deren so noch mochten! ausgcen", zuzulasscn oder zu verwerfen waren. Immerhin aber muß Faber dem Auftrag seines Herr» nachgelebt haben, wenn auch mit wenig Erfolg. Denn die Buchdrucker und Buchsührer, die nach des Erz herzogs Verordnung gelobt haben müssen, daß sic „keine von unns verpottne puecher lrnckhen oder faill haben" wollten, widrigenfalls ihnen Todesstrafe und ihren Büchern Bcrbranntwerden gewiß war, trieben trotzdem ihr altes Handwerk auch weiterhin, so daß Ferdi nand gegenüber Bischof Friedrich Nansca, einem übrigens auch von Haus aus milden Theologe», sich darüber beschweren konnte, die Buchsührer der Stadt Wien hätten, trotz mehrfach ergangenen Ve>^ bots, fortgefahren, Traktate und Bücher ketzerischen Inhalts Stadt eiiiznschinuggcln, und sie öffentlich und heimlich zu venüusen. Dieweil aber Solches zur Verführung des gemeinen Npüln^ ""d der crzherzoglichcn Nntcrthanen gereiche und nicht geduldet werden könne, so erging nun der Befehl an Bischof Nansca, » möge sich ins- Sü8
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