Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1874
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- 1874-06-29
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- 29.06.1874
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2364 Nichtamtlicher Theil. 147, 29. Juni. Handel niit Büchern die Buchbinder, Tändler und Kramer sernzu- halten, „denn solche Zwickhinilner sind gemeinlich nur aigennuzige, voreilige, geldgihrige Stivpler". Der Strafen fiir die etwa diesen Bestimmungen Zuwiderhandelnden waren verschiedene in Aussicht genommen, ja sogar Leib und Leben wurden bedroht. Auch dieser Entwurf nahm einen Buchsührereid in Aussicht, der beiläufig nach bekanntem Thema abgesaßt war. Uebrigens ergibt sich ans diesem Aktenstück, daß es in Wien nach Stadtbrauch den Buchhändlern zu kam, in offenen Gewölben und Läden ihre Geschäfte zu betreiben, die Fremden aber hatten zur Jahrmarktszeit nur Hütten, „nit bstand- gwelber". Und Gasscnkrämer, die an Wänden, in Winkeln und auf der Erde („außer der Brantstat") feil halten, sollten gar nicht mehr geduldet werden. Die Buchhändler reichten nun zur Prüfung ihre Kataloge ein, und nach den einzelnen noch erhaltenen Exemplaren zu schließen, muß der Bischof nicht weniges zu Confiscirende gefunden haben. Wie würde das Herz eines Antiquars von heute lachen, wenn er mustern und aussuchen dürfte, was Caspar Neubeck als Vertreter von Staat und Kirche aus Verbotenes und zu Verbietendes durchforschte, Theo logie von jeder Gattung, neben katholischer auch ketzerische, alte Mas siker, Bücher für Haus und Familie, Unterhaltungsliteratur, wie sie mit der Reformation in Ausnahme kam. Nur der Buchhändler im Landhaus, Elias Freytag, wohl der selbe, über den sich die Wiener Buchhändler früher schon beschwert, weigerte sich, gestützt auf den Herren- und Ritterstand, ein Verzeich niß seiner Bücher vorzulegen. Es kam darüber zu Streifigkeiten zwischen Ständen und Bischos; doch endlich fügte sich Freytag, überreichte seinen Katalog und versprach, andre als die darin ent haltenen Bücher nicht verkaufen zu wollen. Aber seines Bleibens war doch nicht mehr lange im Landhause. Er ward von da verdrängt und tauchte dann wieder in Eisenstadt aus, um abermals wieder mit der Censnr Händel zu bekommen. Ein ganzes Faß mit Büchern ward ihn, weggcnommcn, nur drei derselben erhielt er Wiederzurück. So geht es fort. Wiederholt wird visitirt und confiscirt, an Stadtthoren und Grenzen geht man streng vor und überlegt, wie man die Zollbeamten in den Stand setze, gegen die sich immer noch einschleichcndc Ketzerei auf der Hut zu sein. Denn man bemerkt, daß Bücher mit fingirten Druckorten, mit gut katholischen Autornamen versehen, sich dann als häretische Waare ausweisen. Wiederholt be- dräut man die Buchhändler, deren schlimme Waare man überall, auch unter der Asche, verborgen findet. Man schließt die Druckereien, nur zwei läßt man weiter arbeiten, nachdem man sie eidlich in Pflicht genommen und verlangt, daß fortan nichts ohne ausdrücklichen Befehl oder ohne Erlaubniß von Seiten des Hoss oder der niederoester- reichischen Regierung gedruckt werde. Solchen Bedrängungen und Quälereien gegenüber vermochte der Buchhandel um so weniger zu widerstehen, als jedenfalls auch nach und nach der Begehr anfing, nachzulassen. Die Gegenreforma tion begann ihre Wirkung im Lande zu zeigen, Pfarrer und Schul meister der neuen Lehre wurden ausgewiesen, die Häuser der Privaten in Stadt und Land nach ketzerischen Büchern durchsucht,dieBevölkerung der alten Kirche wieder zugesührt. Der Buchhandel ward zahm, nach dem er noch um die Wende des Jahrhunderts kräftig,mitgeholfen hatte, den Bücherhausirhandel unschädlich zu machen.*) Und die nicht katholischen Bücher wurden nun allgemach „derart Rarität, daß die Visitationen durch volle sünszigJahrc keine auszustöbern vermochten". *) Es bleibt zu bedauern, daß die so interessante Wiedcmann'sche Arbeit über den Bücherhausierhandel nur wenige Worte hat, obgleich gerade hierüber noch Material in Wien zu sein scheint. Wie wesentlich für die Kenntniß damaliger Zustande muß gerade die Eingabe der Wiener Buchhändler vom 2. Febr. 1591 sein, in welcher über den Hausierhandel und über die Bettelvögte, die Vorgesetzte Behörde Inns, Klage geführt Miscellkn. Bitte an die Herren Verleger von Zeitschristen. — Nachdem von der Postverwaltung der neue Packetporto-Tarif ein- geführt worden ist, werden die Packete nicht mehr mit den Eilzügen befördert, und beispielsweise braucht jetzt eine Sendung von Leipzig oder Berlin nach Breslau volle 24 Stunden länger als früher, um in unsere Hände zu kommen. Der Buchhandel ist deshalb außer Stande, mit der Post zu concurriren, und wenn es früher, unter Opfern, möglich war, die Zeitschriften gleichzeitig mit den Postexpe ditionen auszugeben, so ist dies jetzt unausführbar, wenn man nicht zu den theuren und unsichern Kreuzbandscndungen greifen will. Ist da nicht die Bitte an die Herren Verleger, namentlich der Garten laube, Bazar, Modenwelt, Jllustrirte Zeitung, lieber Land und Meer, Gegenwart u. s. w. gerechtfertigt, ihre Journale für dcnPost- dcbit einen Tag später auszugeben? Der Sortimentsbuchhandel würde für eine solche Zuvorkommenheit sich sicher höchst dankbar beweisen und der betreffenden Zeitschrist würde ein derartiges Arrangement nicht im entferntesten schaden. Uebrigens ließe sich noch ein anderer Modus denken, um dem Sortimenter, der doch da für seine Steuern zahlt, daß er ungehindert sein Gewerbe betreiben kann, die Concurrenz mit derPost zuermöglichen: nämlich dadurch, daß die literarischen Erzeugnisse, welche durch letztere bezogen werden, mit nur ganz geringem Rabatt an sie abgegeben würden, damit sie genöthigt wäre, zur Deckung ihrer Spesen einen kleinen Aufschlag zum Ladenpreise eintreten zu lassen. Das Publicum, dem dann daran liegen wird, Zeitschriften ic. rascher zu erhalten, wird jenen Aufschlag gern zahlen und es wird dann wenigstens derSortimenter durch Billigkeit — wenn es ihm durch Schnelligkeit nicht möglich ist — die schwere Concurrenz aushalten können. Breslau, 22. Juni 1874. —r. Aus dem Geschäftsverkehr. — Es wird Wohl schon man chem der Herren Collcgen Passirt sein, daß besonders eilige Bestel lungen, wofür er directe Zusendung per Post beorderte, einfach mit Umgehung dieser Vorschrift über Leipzig gingen und dann in den meisten Fällen wegen zu späten Empfangs von dem Besteller nicht mehr angenommen werden. Man hat dann, wie uns dies in den letzten vierzehn Tagen dreimal Passirt ist, antiquarische Bücher auf dem Lager zu Preisen liegen, die man eben nur bei speciellen Gesuchen zahlen kann. — Wie lange sollen doch noch derartige Fälle Vorkommen? Manchmal mögen wohl Gründe vorliegen, wo man fürchten muß, nach directer Zusendung werde die Baar-Factur in Leipzig nicht eingelöst werden, aber einem renommirten Geschäft gegenüber ist ein solches Verfahren nicht zu rechtfertigen. Einsender dieses wird, durch Erfahrung gewitzigt, seinen Bestellzetteln die Notiz beifügen: „Direct Verlangtes geht bei Zusendung via Leipzig mit Kostennachnahme zurück." Außerdem werden wir, falls sich derartige Fälle wiederholen sollten, eine Blumenlese der uncoulanten Handlungen bringen, welche die Bedingungen der ihnen gewordenen Aufträge rücksichtslos unerfüllt lassen. Anfrage. — Hat der Verleger seine berechnete Emballage, als Bretter, Kisten, Futterale rc., welche ihm franco Leipzig remitfirt wird, zurückzunehmen oder nicht? wird, über jenen, weil er den eingesessenen Buchhändlern das Geschäft verdirbt, über diese, weil sie ein „verlassenes lediges Gesindel" und daher gern bereit sind, sich durch „ein Trinkhen" von jenem bestechen zu lassen. Ebenso der Kenntniß würdig scheint der sich hieran reihende Briefwechsel zwischen Bischos Caspar und dem Freiherrn von Unverzagt, aus dem W. als Ergebniß mittheilt. daß einzelne Wiener Buchhändler mit den Hau sierern unter einer Decke steckten und diesen ihren Bedarf lieferten.
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