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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1906
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- 1906-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1906
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116 Nichtamtlicher Teil. 3, 4. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil Die Postanweisungssteuer.*) Von Arved Jürgensohn (Berlin-Friedenau). Durch die Postordnung vom 18. Dezember 1874 wurde die Gebühr für Postanweisungen folgendermaßen geregelt: bei Beträgen bis zu 100 ^ 20 H Portogebühr „ „ über 100—200 „ 30 200—300 40 „ Fünf Jahre später wurde durch die Postordnung vom 8. März 1879 die dritte Taxstufe von 40 H auf Beträge von 200 bis zu 400 ausgedehnt und die Höchstsumme also hinaufgerückt, was zugleich eine Portoverbilligung be deutete, da man bisher 400 ^ in zwei Anweisungen ver senden mußte (300 ^ zu 40 H und 100 ^ zu 20 H) und 60 H dafür bezahlte. Auch später bewegte sich die Weiterbildung des Post anweisungstarifs in der Richtung einer Verbilligung. Für kleine Geldbeträge empfand man längst die Gebühr von 20 H nebst dem hinzukommenden Bestellgeld von 5 H (auf dem Lande 10 H) noch als viel zu hoch, und man verschickte sie oft in Form von Briefmarken oder gar als Papiergeld in gewöhnlichen geschlossenen Briefen. Anderseits stellten sich auch größere Summen über 400 für die man stets mehrere Anweisungen ausschreiben mußte, im Porto zu teuer, und als der Weltpostkongreß zu Washington vom Juni 1897 bei den internationalen Postanweisungen 1000 Franken (800 ^H) als Höchstsumme für zulässig er klärte (vom 1. Januar 1899 ab), da war es nicht gut an gängig, im innern Verkehr des Deutschen Reichs eine nie drigere Grenze beizubehalten. So trat denn am 1. Januar 1899 in Deutschland der folgende, noch heute gültige Post anweisungstarif in Kraft: für Beträge bis zu „ ., über 5 bis 5 100 ^ . . 10 H 20 ., 100 „ 200 30 ., 200 „ 400 40 400 „ 600 50 ., ,, 600 „ 800 60 Das war nicht nur für kleine Summen eine neue Ver billigung, sondern auch für große, da z. B- 600 ^ bisher in zwei Anweisungen 70 H (40-s-30 H), 800 aber 80 (40-s-40 H) kosteten, wenn man diese Beträge nicht etwa als Brief mit Wertangabe verschickte (1. Zone: 30 und 35 H; Fernzone: 50 und 55 H). Auch fernerhin wären noch weitere Erleichterungen des Geldverkehrs wohl am Platz. Denn für kleine Beträge ist oft genug eine höhere Grenze, etwa 10 bis 20 bei einem Porto von 10 H gewünscht worden, und in Österreich kosten ja 17 ^ (20 Kr.) nur 8,5 -ss (10 Heller); in der Schweiz aber 16 ^ (20 Fr.) 12 H (15 C), wobei ein Bestellgeld ganz wegfällt. Auch in mehreren andern Ländern herrschen wohlfeilere Tarife. Bei den größern Summen aber ist es eigentlich ein Widerspruch, wenn die Post Wertbriefe, die doch besonders sorgfältig gehütet und abgeliefert werden müssen, billiger befördert als gleich hohe Summen in Post anweisungen, wo ein Verlust des Formulars während der Beförderung noch keineswegs zugleich den Verlust des Wert betrags bedeutet. Es ist ganz nützlich, so einmal einen Rückblick auf die bisherige Entwicklung des Bargeldverkehrs und seine Portotarife zu werfen. Deutschlands Postanweisungen mit ihrem offenen Kartenformular und dem Abschnitt für schriftliche Mitteilungen haben sich vortrefflich bewährt, und *) Nachdruck nur mit Erlaubnis des Verfassers gestattet. die Portoerleichterungen haben diesen Verkehr stetig gehoben. Im innern Verkehr des Reichspostgebiets stieg in dem Lustrum 1894—1898 die Zahl der Postanweisungen von 78,39 auf 96,41 Millionen Stücke oder um 230/0, in dem Lustrum 1898—1902, nach der Portoverbilligung, aber von 96,41 auf 129,41 Millionen oder um 340/0. Die Prophezeiung des Herrn von Podbielski, daß die Ermäßigung der Gebühr für Beträge von 5 einen Einnahmeausfall der Reichs post in Höhe von Iflz Millionen Mark herbeiführen und »in den ersten Jahren doch zweifellos ein Minus der Einnahmen eintreten werde-, hat sich nicht erfüllt, da schon im ersten Reformjahr (1899) vielmehr eine Mehreinnahme von 1,4 Millionen gegenüber dem Vorjahr (1898) eintrat und diese sich im zweiten Jahr sogar auf 3,13 Millionen Mark steigerte. In keinem Lande der Welt spielt das Postanweisungs wesen eine so große Rolle wie in Deutschland, wo im Jahre 1903 im innern Verkehr (einschließlich Bayerns und Württembergs) 167,31 Millionen Stück befördert wurden und ihr Wert über 10 Milliarden Mark ausmachte. In England sind es bloß 101,07 Millionen Stück von 1,4 Milliarden Mark Wert (wobei freilich die außerordentliche Verbreitung des englischen Scheckverkehrs nicht vergessen werden darf), in Nordamerika 45,94 Millionen Stück von etwa 1,48 Milliarden Mark Wert, in Frankreich 45,56 Millionen Stück mit 1,34 Milliarden Mark Wert, in Österreich 26,43 Millionen Stück mit 0,98 Milliarde, in Rußland 17,48 Millionen Stück mit 1,75 Milliarden, in Ungarn 16,13 Millionen Stück mit 0,64 Milliarde, in Italien 15,71 Millionen Stück mit 0,84 Milliarde usw. Auch verhältnismäßig, nicht bloß absolut, ist der deutsche Verkehr der größte; denn es kommen hier 2,8 interne Postanweisungen auf den Kopf der Bevölkerung. Und nun will die Reichsregierung plötzlich dieser erfreulichen bis herigen Entwicklung Hemmnisse in den Weg legen, indem sie in der Form eines Reichsstempels den Postanweisungen eine neue Steuer von ungewöhnlicher Höhe auferlegen möchte. Das ist eine sehr wenig glückliche Idee, ebenso wie die geplante Stempelsteuer auf die Postpakete. Diese würde aber nur eine Erhöhung um höchstens 20 Prozent des Porto betrags ausmachen; die Postanweisungssteuer dagegen würde das Porto der meisten stempelpflichtigen Anweisungen so gleich um 50O/o erhöhen. Nach der Reichsstempel-Novelle sollen ja außer Frachturkunden und Personenfahrkarten auch inländische Quittungen für Beträge von mehr als 20 ^ besteuert werden. Und in diese Kategorie sollen nun die Postanweisungen eingereiht werden, da sowohl die Post dem Absender als auch der Empfänger der Post über den Geld betrag quittiert. Der Stempel soll aber auf der Post anweisung verwendet und vom Absender bei der Einlieferung getragen werden. Er ist auch zu entrichten, wenn die Post über die Geldeinzahlungen gar keine Bescheinigung ausstellt, z. B. bei Postnachnahmesendungen, aber auch bei Postaufträgen zur Geld einziehung; der quittierende Empfänger einer Geldsendung bleibt dagegen stempelfrei. Ganz einwandfrei erscheint das nicht, wenn man bedenkt, daß Quittungen über Geldempfänge zur Wiederauszahlung ausdrücklich steuerfrei bleiben sollen, und daß die Post doch nur die Einliefsrung der Gelder dem Absender bescheinigt, während erst der Empfänger die eigent liche Quittung ausstellt. Während die Vorlage aus dem Stempel auf Eisenbahn frachturkunden einen Ertrag von 22,9 Millionen, aus den Fahrkarten rund 12 Millionen, aus dem Postpaketverkehr 17,6 Millionen herausrechnet, schätzt sie den Ertrag des Postanweisungsstempels auf etwa 8 Millionen Mark. In
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