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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1900
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- Deutsch
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62, 16. März 1900. Nichtamtlicher Teil- 2103 die Firma Fr. RivnäL, dann Bursik L Kohout u. a., im Musikalienhandel Fr. A. Urbänek, den wir schon als Biblio graphen kennen lernten. In Prag giebt es auch einen Konimissionsbuchhandel nach Leipziger Art, der von mehreren Firmen vertreten wird, so Höfer L Klouöek (74 Kommi tenten), Alois Srdcc (31), A. Hynek (30) u. a. Einige Buchhandlungen pflegen Spezialitäten, so B. StMo und G. Franc! (Cyrillo - Method'sche Buchhandlung) katholische Theologie, Fr. Basteck^ evangelische Theologie, A. Reinwart hauptsächlich Landwirtschaft, A. Storch Sohn Antiquariat, Fr. Topiö Kunsthandel (neben Sortiment auch Verlag). . Diese Firmen sind alle in Prag. In Mähren gehören zu den hauptsächlichsten czechischen Geschäften: in Brünn Fr. BarviL, in Olmütz Fr. Promperger. Dazu sei noch erwähnt die Firma A. Geringer in Chicago für die zahl reichen Czechen, die sich dort und an andern Orten der Vereinigten Staaten befinden.*) Im ganzen sind jetzt über 150 Firmen mit der Ver breitung der czechischen Litteratur beschäftigt. Sie bilden den »Verein der czechischen Buchhändler und Verleger« (»Lpolsst äoslr^eü lcwblrnpeü i nalclaäatslü«, gegründet 1379, Sitz in Prag), der die literarische Revue »Luista« (»Buch«) herausgab und noch gegenwärtig den »Loiblcupsolc^ oruamovatsl« (»Buch händlerischer Anzeiger«) erscheinen läßt. Die Prager Buchhänd ler sind außerdem noch in dem »Gremium der Buch-, Kunst-, Musikalien-, Antiquarhandlungen und Leihbibliothekenbesitzer« in Prag vereinigt, das eine Fortbildungsschule für Buchhändler- Lehrlinge unterhält. Diese Schule ist in letzterer Zeit gänzlich reorganisiert worden, und wir behalten uns vor, in einem besonderen Artikel auf sie zurückzukommen. Die jüngeren Buchhändler, Buchhalter und Gehilfen haben einen czechischen Gehilfenverein (»Lpolslc össlcoslovanslc/oü llwülcupsLüFeb üöstoiob V Krass«; gegründet 1877), mit dem wir schon durch seine bibliographische Thätigkeit bekannt wurden. Die litterarische Produktion in czechischer Sprache betrug 1880: 1126 Werke, 1889: 2154 Werke (und zwar 1499 Bücher, 217 Musikalien, 438 Zeitungen), 1892: 2443 (1517-j-419-j-507), 1893: 2347 (1498 st-331-j-518), 1894: 2571 (1630fl-382-j-559), 1895: 2451 (1439Z-382-j-630). — Wir glauben, daß die Gestaltung der litterarischen urid buch- händlerischen Verhältnisse in Böhmen dem deutschen Buch handel nahe genug liegt, um in dem Organ desselben eine eingehende Darstellung des Gegenstandes zu rechtfertigen, wie sie hier versucht worden ist. T. Pech. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag, -1-sx Heinze». — Der deutsche Reichstag beriet am 13. d. M. in dritter Lesung über den Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches (-Oox Hcinze») und beendete die Generaldiskussion: die Spezial diskussion wurde teilweise am 14. d. M. erledigt und die Er ledigung des Restes auf den 15. d. M. vertagt. Die HZ 182, betr. die Heraufsctzung des Schutzalters für Mädchen von 16 Jahren auf 18 Jahre, und 182 a, betr. Vergehen von Arbeitgebern, wurden gestrichen. Erleichterung des Post-Zeitungsbezugs. — Die Er neuerung der Abonnements auf die durch die Post bezogenen Zeitungen drängt sich erfahrungsgemäß auf die letzten Tage des Vierteljahres zusaminen. Zwar wird durch die Postanstalten den regelmäßigen Zeitungsbeziehern schon 14 Tage vor Beginn des neuen Vierteljahres ein Formular zur Zeitungsquittung zugestellt und dadurch an die rechtzeitige Erneuerung des Abonnements er innert; auch lassen es die Zeitungsverleger selbst nicht an Hinweisen, die Zeitung rechtzeitig wieder zu bestellen, fehlen, doch schieben die Bezieher die Bestellung vielfach von Tag zu Tag hinaus, bis der letzte Tag des Monats heranrückt. Daß hierdurch mancherlei *) Im Jahre 1885 erschienen in den Vereinigten Staaten von Amerika 26 czechische Zeitungen, darunter 5 Tageblätter. Unzuträglichkeiten entstehen, liegt auf der Hand. Die rechtzeitige Zustellung der Zeitungen kann nicht gewährleistet werden, wenn die Bestellung der täglich oder wöchentlich mindestens dreimal er scheinenden Zeitungen erst in den letzten beiden Tagen vor Beginn des neuen Vierteljahres oder der übrigen Zeitungen nach Beginn der Bezugszeit erfolgt. Für etwa nachzuliefernde Zeitungen ist außer dem eine besondere Gebühr von 10 H zu entrichten. Neuerdings ist nun in Anregung gekommen, die Zeitungsgelder vor Beginn der regelmäßigen Bezugsfristen aus der Wohnung des Abonnenten durch den Briefträger abholen zu lassen, damit die regelniäßigcn Zeitungsbezieher von dem oft lästigen Gange zur Post zu ent binden und den ungestörten Zeitungsbezug selbst zu fördern. Die -Deutsche Verkehrszeitung- bemerkt zu diesem Vorschläge: -Da ein solches Verfahren schon seit langer Zeit in den Be zirken der Ober-Postdirektionen Karlsruhe und Konstanz mit Erfolg angewendet wird, so ist die allgemeine Einführung vom Reichspostamt in Erwägung gezogen und ein großer Teil der Ober-Postdirektionen mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt worden. Außerdem hat eine Erörterung der Frage auf der im Oktober 1899 im Reichspostamt abgehaltenen Konferenz stattgefunden. Während die Frage, ob die allgemeine Einführung des Verfahrens zweckmäßig sei, fast allseitig bejaht worden ist, wichen die für Regelung des Verfahrens im einzelnen gemachten Vorschläge erheblich von einander ab. Deshalb hat sich das Rcichspostamt veranlaßt gesehen, von der Einführung eines einheitlichen Verfahrens vorläufig noch abzusehen und zunächst das Ergebnis weiterer Versuche abzuwarten. Es sind zu diesem Zwecke mehrere Obcr-Postdirektionen beauftragt worden, ein ihnen ge eignet erscheinendes Verfahren auszuwählen und für das zweite und dritte Viertel des laufenden Jahres versuchsweise anzu wenden. Ueber die hierbei gewonnenen Erfahrungen soll dann berichtet werden.- Zur Warenhausbesteuerung. — In der Warcnhaus- steuer-Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses haben die nationalliberalen Abgeordneten Or. v. d. Borght und Hausmann folgenden Abänderungsantrag cingebracht: 8 1. Wer das stehende Gewerbe des Klein-(Detail)handels mit mehr als einer der im Z 6 dieses Gesetzes unterschiedenen Warengruppen betreibt, unterliegt, wenn das Anlage- und Betriebskapital einschließlich desjenigen der in Preußen be- legencn Zweigniederlassungen, Filialen, Verkaufsstätten in größeren Orten den Betrag von 400000 in den übrigen Orten den Betrag von 200000 ^ übersteigt, der nach Vorschrift dieses Gesetzes den Gemeinden zufließenden Warenhaussteuer. Ob der Kleinhandel im offenen Laden, Warenhaus, Bazar und dergleichen oder als Versandgeschäft auf oder ohne vorgängige Bestellung betrieben wird, macht für die Besteuerung keinen Unterschied. Das Anlage- und Betriebskapital ist im Sinne des Z 23 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 und des Artikels 17 der Ausführungsanweisung vom 10. April 1892 mit der Maßgabe zu berechnen, daß bei gemieteten Geschäftsräumen der zwanzigfache Betrag der Jahresmiete dem Anlage- und Betriebskapital zugezählt wird. — Der Finanz minister bestimmt von drei zu drei Jahren die Orte, die als -größere Orte- anzusehen sind. — Vereine, eingetragene Genossen schaften und Korporationen, die nach 8 5 des Gewerbesteuer gesetzes vom 24. Juni 1891 der Gewerbesteuer nicht unterworfen sind, unterliegen auch der Warenhaussteuer nicht. Dasselbe gilt von den auf Grund des H 3 des gedachten Gesetzes, bezw. 8 28 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 von der Ge werbesteuer befreiten Betrieben. 8 2. Die Warenhaussteuer beträgt bei einem Anlage- und Betriebskapital von mehr als 200000 ^ bis einschließlich 300000^ 1/2 Prozent des Mittelsatzcs (250000 ^t) und steigt mit jeden weiteren 100000 ^ um Prozent bis zum Höchstbetragc von II/2 Prozent. 8 3. Unterhält ein Unternehmer der im 8 1 bezeichneten Art, welcher seinen Sitz außerhalb Preußens hat, in Preußen eine oder oder mehrere Verkaufsstätten, Zweigniederlassungen, Filialen u. s. w., so unterliegt jede dieser Verkaufsstätten ohne Rücksicht auf die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals einer Steuer für Zweig niederlassungen von kl/, Prozent des steuerpflichtigen Kapitals. Gegen die Warenhäuser. — Anläßlich der Oster-Vormesse fand vor einigen Tagen in Leipzig eine zahlreich besuchte Ver sammlung von Geschäftsinhabern der keramischen Industrie aus allen Teilen Deutschlands statt. Zweck der Versammlung war, wie die Lpzgr. Ztg. berichtet, Stellungnahme gegen die anwachsende Konkurrenz der Warenhäuser in keramischen Artikeln. In der stattgehabten Aussprache wurde die gedachte Konkurrenz als ein arger Mitzstand bezeichnet, gegen den man sich wehren müsse. Dem der Versammlung unterbreiteten Vorschlag, sich zu einer Vereinigung zusammenzuschlicßen, wurde deshalb allseitig zugestimmt und die Gründung einer solchctt beschlossen. Der Zusammenschluß erfolgte 282*
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