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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1900
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- 1900-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1900
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2248 Nichtamtlicher Teil. 66, 21. März I960. das gegenwärtige Uebereinkommen aufkündigt, bleibt dasselbe in Kraft bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage ab gerechnet, an welchem einer der vertragschließenden Teile die Kündigung erklärt. Artikel IX. Das gegenwärtige Uebereinkommen soll ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden; es wird mit Beginn des fünfzehnten Tages nach dem Tage, an welchem der Austausch der Rati fikationen erfolgt ist, in Wirksamkeit treten. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch tigten das Uebereinkommen unterzeichnet und mit ihrem Wappen gesiegelt. So geschehen in zweifacher Ausfertigung in Berlin, am 30. Dezember im Jahre Eintausendachthundertneunund neunzig. (U. 8.) Szöqyeny m. p. (U. 8.) Bll low m. x. Schlußprotokoll. In Begriff, zur Vollziehung des unter dem heutigen Datum abgeschlossenen Uebereinkommens zu schreiten, haben die Unterzeichneten Bevollmächtigten das Nachstehende ver abredet: zu Artikel I und II. In betreff des Verhältnisses zwischen den im öster reichischen Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern einerseits und dem Deutschen Reiche anderseits besteht Ein verständnis darüber: 1. daß die in dem einen Gebiete erschienenen Werke inländischer Urheber in dem anderen Gebiete nicht als ein heimisch gelten und deshalb nur den vertragsmäßigen Schutz genießen; 2. daß einem Werke, soweit dasselbe durch die Gesetz gebung des einen Teiles nur vermöge seines Erscheinens geschützt wird, der vertragsmäßige Schutz nur dann zukommt, wenn es auch nach der inländischen Gesetzgebung des anderen Teiles als in dem Gebiete des elfteren Teiles erschienen gilt. Das gegenwärtige Protokoll, welches ohne besondere Ratifikation, durch die bloße Thatsache der Auswechslung der Ratifikation des Uebereinkommens, auf welches es sich bezieht, als von den vertragschließenden Teilen gebilligt und bestätigt anzusehen ist, wurde in doppelter Ausfertigung am 30. De zember 1899 in Berlin unterzeichnet. Szögöny m. p. Bülow m. x. Vom Reichstage. Dritte Beratung des Gesetzentwurfs betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs. General-Diskussion. 166. Sitzung am Dienstag den 13. März 1900. Auszug aus dem stenographischen Verhandlungsbericht. (Schluß aus Nr. 64 d. Bl.) Himburg, Abgeordneter: Meine Herren, es ist über das vor liegende Gesetz so viel geredet und so viel gesprochen, daß erhebliche neue Gedanken schwerlich noch vorgebracht werden können; ich be schränke mich deshalb auf eine ganz kurze Erklärung, um so mehr, als mich die Spuren meines Herrn Vorredners schrecken. (Sehr gut! rechts.) Die Ansichten meiner Partei über das vorliegende Gesetz gehen vielfach auseinander, wie sich das auch schon bei den Abstim mungen in der zweiten Lesung gezeigt hat. Die Meinungs verschiedenheiten innerhalb unserer Partei betrafen aber nur die Wege, auf denen das gemeinsame Ziel, über das wir alle einig lind, zu erreichen ist: die Hebung der Sittlichkeit. Vollkommen einig sind wir auch von vornherein gewesen in dem Wunsche, irgend etwas Brauchbares zu stände zu bringen, in dem Wunsche, die für den Schutz der Sittlichkeit nicht ausreichende jetzige gesetz liche Lage zu verbessern, und einig auch in dem Entschluß, daß, wenn wir nicht alles erreichen können, was wir wünschen, wir dann das annehmen, was zu erreichen möglich ist. Aus diesen Er wägungen treten wir geschlossen für die Kompromißanträge ein. Dieser kurzen Erklärung will ich nur noch unsere Ansicht über die Protestversammlungen hinzufügen. Es ist in den Protestversamm lungen zum Teil die Tragweite der Vorlage ganz falsch beurteilt worden, zum Teil sind ganz ungeheuerliche maßlose Uebertreibungen vorgebracht worden. (Sehr richtig! rechts.) Das vorliegende Gesetz denkt gar nicht daran, die wahre Kunst irgendwie zu schädigen. (Sehr richtig! rechts.) Es ist weder der Zweck noch kann es die Folge des Gesetzes sein, daß eine derartige Schädigung eintritt. Wer das Gegenteil be hauptet, verkennt völlig die Sachlage, oder ist, wie das von vielen wohl anzunehmen ist, gar nicht unterrichtet über den wahren Inhalt des Gesetzes. Zum Teil ist mir diese Unkenntnis — so muß ich sie nennen — auch bei den Herren Vorrednern ausgefallen. Ich verstehe gar nicht, wie zwei der Herren Vorredner, die doch Juristen sind, derartig wenig zu unterscheiden imstande sind, daß sie ganz und gar verwechseln: Orte, die dem öffentlichen Verkehr dienen, und Orte, an denen der öffentliche Verkehr zugelassen ist. Das ist doch ein himmelweiter Unterschied, und wenn man sich diesen Unterschied klar macht, so fallen damit eine ganze Menge Bedenken der Herren Vorredner über den Haufen. Ich will in der Generaldiskussion damit schließen. (Bravo! rechts.) Schräder, Abgeordneter: Zunächst habe ich dem Herrn Abgeordneten Roeren einiges zu erwidern. Herr Roeren schätzt diejenigen Männer, welche an der Spitze dieser — ich kann wohl sagen: großartigen — Protest bewegung stehen, sehr gering. Es sind die ersten Schriftsteller, die ersten Künstler Deutschlands, und diesen Männern wagt Herr Roeren vorzuwerfen, daß sie gehandelt und öffentlich gesprochen hätten, ohne unterrichtet zu sein von den Dingen, über die sie reden. (Sehr richtig! rechts.) Wenn sie bisher entrüstet waren, jetzt können sie es noch viel mehr sein. (Sehr wahr! links.) Ein solcher Vorwurf hätte solchen Leuten nicht gemacht werden sollen, Leuten, deren Name noch lange im Gedächtnis der deutschen Nation sein wird, während die Namen sehr vieler Männer aus diesem Hause längst verschwunden sein werden. (Sehr wahr! links. Lachen rechts.) Meine Herren, vollständig unrichtig ist die Auffassung, die Herr Roeren von der Protestversammluug hier gehabt hat. In der Protestversammlung habe ich präsidiert, und in dieser Ver sammlung habe ich, wie Sie in den Ihnen jetzt vorliegenden Broschüren lesen können, ausführlich dargelegt, um was es sich handle. Wäre also in der Versammlung jemand gewesen, der nicht vorher informiert war, so war er es jedenfalls in der Versammlung selbst. Also dieser Vorwurf ist ganz und gar nicht am Platze. Dann mutz aber auch die Art und Weise, wie Herr Roeren Einzel heiten, die er aus den Zeitungen aufgefischt hat, gegen die Ver sammlung anwendet, auf das äußerste verletzen. Daß er von der Versammlung in der Philharmonie kaum etwas weiteres zu sagen weiß, als daß ein Hoch auf Heinze ausgebracht sei, das gar nicht stattgefundcn hat, kennzeichnet auch die Achtung, welche von jener Seite für unser Künstler- und Schriftstellcrtum gehegt wird. (Sehr wahr! links.) Wenn die Künstler und Dichter der Meinung waren, daß sie nicht auf eine gerechte Behandlung zu rechnen haben, bei Anwendung solcher gesetzlichen Bestimmungen, wie sie hier von Ihnen be schlossen werden sollen, kann man ihnen darin unrecht geben, wenn sie sehen, wie wenig sie hier geachtet sind, wie wenig man die Kunst selbst achtet? (Sehr wahr! links. Unruhe rechts.) Wenn das Urteil mancher der Herren maßgebend würde für unsere Kunstwerke — ich fürchte, manches große Kunstwerk würde vor ihnen sehr wenig Achtung, sehr wenig Anerkennung finden. Die Versammlungen haben sich alle dagegen gewendet, daß die sie berührenden Bestimmungen an dieser Stelle stehen und verbunden werden mit einem Paragraphen, der sich gegen das Zuhältertum richtet, daß sie sogar veranlaßt sind dadurch; das sei für sie herabwürdigend. Ich weiß ja wohl, daß im Strafgesetzbuch allerlei Bestimmungen nebeneinander stehen, daß aber gerade, wenn über die Zustände im Zuhältertum verhandelt wird, einem nun auch einfällt, die Kunst zu beschränken — das
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