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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1900
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- 1900-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1900
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2670 Nichtamtlicher Teil. 78, 4. April 1900. eines Rabatts von 20 Prozent proklamierte. War der in Berlin bisher und zwar keineswegs unterschiedlos gegebene Rabatt von 10 Prozent zu ertragen, so war dies mit einem Rabatt von 20 Prozent keineswegs der Fall, und ein großer Teil der buchhändlerischen Existenzen war vor die Wahl gestellt, entweder durch Verlust ihrer Kunden oder durch die Gewährung des Rabatts von 20 Prozent zu Grunde zu gehen. Dazu kam die Bedrohung der Provinzialbuchhändler durch die überall versandten Kataloge der neuen Firma, die die Bücher zu Preisen anboten, bei denen der Provinzial buchhandel schlechterdings nicht zu bestehen vermochte. Diese Schädigung fand ihre Unterstützung in dem Einheitsporto, unter dessen Herrschaft Postpakete bis zu 5 Kilo für 50 H innerhalb Deutschland und Oesterreich-Ungarn befördert werden konnten. Die Auflehnung des gesamten Buchhandels gegen das Gebaren der obenerwähnten Firma, der sich noch ver schiedene andere in Berlin, Leipzig, Hamburg, Magdeburg in gleicher Weise anreihten, war das wohlverstandene Interesse der buchhändlerischen Firmen, sowohl der Sortiments- als der Verlagsfirmen; es war aber auch ebenso — und dies mag besonders betont werden — das Interesse der gelehrten Welt, die sowohl für den Vertrieb der von ihr heraus gegebenen Schriften, als auch für den Ankauf von Büchern eines gut geleiteten Buchhandels nur schwer würde ent- raten können. Die einzelnen Phasen dieses Kampfes mag man bei Schürmann Nachlesen, hier genügt es anzu führen, daß das Ergebnis dieses Kainpfes die Genehmigung der neuen Satzungen des Börsenvereins durch die außerordent liche Hauptversammlung in Frankfurt a. M. vom 25. Sep tember 1887 war. Dem Börsenvereinsvorstand wurden damit weitgehende Befugnisse gegen diejenigen seiner Mit glieder gewährt, die gegen die Normen verstießen, welche die Satzungen einerseits und die durch diese Satzungen geneh migten Kreis- und Ortsvereine anderseits als für den Ge- samtbuchhandel bindend festgesetzt hatten. Man einigte sich auf einen Maximalrabatt (oder Diskont) von 5 Prozent; für Berlin und Leipzig gestattete man, einen Rabatt bis zu 10 Prozent zu gewähren. Doch soll keinem Buchhändler er laubt sein, nach irgend einem Orte zu billigeren Bedingungen zu liefern, als von dem Orts- und Kreisverein, in dem dieser Ort belegen ist, für seinen Bezirk genehmigt ist. Eine sehr große Anzahl Verleger verpflichtete sich durch ihre Unter schrift, nur an solche Sortimenter mit vollem Buchhändler rabatt zu liefern, die die Satzungen des Börsenvereins und die Normen der Kreis- und Ortsvereine hinsichtlich der Rabattgewährung an das Publikum befolgen würden. Den einen Erfolg hatte dieses Vorgehen, daß die schleudernden Firmen ihre Rabattgewährung in etwas herabsetzen mußten und dadurch namentlich den Berliner und Leipziger Hand lungen die Konkurrenz erleichterten, da nunmehr die Differenz zwischen den Rabattsätzen der satzungstreuen und der gegne rischen Firmen wesentlich verringert war, während die Leistungsfähigkeit der schleudernden Firmen durch die Schwie rigkeit indirekten Bezugs erheblich herabgesetzt war. Da gegen ist es bis heute noch nicht gelungen', den in Frage kommenden Firmen den Bezug abzuschneiden. Gleich den Köpfen der Hydra entstehen immer neue Vermittler, wenn der eine oder der andere beseitigt ist. Dazu kommt das immer größere Anwachsen der Groß- und Bar sortimente, das ein Umgehen des Verlegers und einen Bezug durch Mittelspersonen erleichtert. Dadurch wird nun mancher Sortimenter, der gern die Satzungen halten möchte, verführt, dem Drange der Konkurrenz nachzugeben und den gestatteten Rabattsatz zu übertreten. Ist es in Berlin und Leipzig so mit bisher nicht gelungen, den Rabatt von 10 Prozent zu einem allgemein durchgeführten zu machen und Unterbietungen zu verhindern, so ist der 5 Prozent-Rabatt in der Provinz ebenso wenig ganz allgemein durchgeführt. Namentlich in Universitätsstädten wird vielfach gegen die Rabattnorm ge sündigt und werden, angeblich um der Konkurrenz zu be gegnen, höhere Vergünstigungen gewährt. Berlin, das an seinem eigenen Leibe die Schädigung durch die Schleuderei bitter genug hatte erfahren müssen, hatte sich — Verleger wie Sortimenter — von Anfang an der Regelung der Rabattfrage sympathisch gegenübergestellt. Es verlangte nur, wie auch Leipzig, daß der in Berlin zu lässige Rabatt auf 10 Prozent festgesetzt werden möge. Zu gleich beanspruchte es aber auch, in die Provinz mit gleichem Rabatt liefern zu dürfen. Zwei Rabattsätze, einen für Berlin und einen zweiten für auswärtige Kunden, glaubte man zurückweisen zu sollen. Eine zahlreiche Versammlung Ber liner Buchhändler erklärte, unter keinen Umständen diesem zweifachen Rabattsatze sich fügen zu können, und nahm eine Protesterklärung an, die der damalige Vorsteher des Börsen vereins, Herr Paul Parey, dem Vorstande zur Beratung zu übermitteln sich anheischig machte. Thatsächlich wurde in der darauf folgenden Ostermeß-Kantateversammlung vom Vor stande des Börsenvereins ein Vermittelungsvorschlag vor gelegt, der aber zum Sturze des Vorstandes führte und zu gleich die obenerwähnte Protesterklärung mit sich in die Ver senkung riß. Unter Berliner Kollegen war aber lange Zeit die Ansicht verbreitet, daß die Protesterklärung von dem Börsenvereinsvorstande unbeantwortet geblieben sei, und aus der Nichtbeantwortung nach dem Satze gui taost, eonseutirs viäetur der Schluß gezogen, daß die Berliner sich das Recht gewahrt hätten, auch nach der Provinz mit 10 Prozent Rabatt zu liefern. Durch die Nach forschungen des Vorstandes der Vereinigung Berliner Mit glieder des Börsenvereins ist der wichtige Thatbestand endgiltig festgestellt worden und damit unliebsam eine Legende zer stört und mit rauher Hand in langjährige, liebgewordene Verbindungen eingegriffen worden. Daß dieser Eingriff ein sehr tiefer und für die betroffenen Handlungen sehr schmerz licher war, wird zugegeben werden. Seiner Pflicht folgend, hat aber sowohl der Vorstand der Vereinigung, wie der des Berliner Sortimentervereins keinen Augenblick gezögert, seinen Mitgliedern die Sachlage mitzuteilen, ihnen überlassend, die Folgerung für ihr künftiges Verhalten daraus zu ziehen. Es wird dies naturgemäß nicht mit einem Schlage geschehen können, man wird den einzelnen Handlungen Zeit geben müssen, sich den Verhältnissen anzupassen und nach und nach die alten Verbindungen, sei es nach den Satzungen umzugestalten oder zu lösen. Inzwischen mußte innerhalb Berlins ein anderer Kampf ausgekämpft werden. Der Magistrat hatte sich seit langen Jahren für die Lieferungen an seine Schulen einen Rabatt satz von 162/g Prozent errungen. Bei der Begründung des Berliner Sortimentervereins war dieser Thatsache in der Art Rechnung getragen worden, daß im 8 4 bestimmt war: »Handlungen, die im Verkehr mit Behörden bisher einen höhern Rabatt (8oil. als 10 Prozent) gewährt haben, dürfen diesen Rabatt bis zum 31. März 1889 weiter gewähren.« Als der Zeitpunkt, an dem dieser Ausnahmerabatt satzungs gemäß ein Ende finden sollte, heranrückte, setzte sich der Vor stand des Berliner Sortimentervereins mit dem Magistrat der Stadt Berlin in Verbindung, um die Aufhebung dieses ungebühr lichen Rabatts zu erwirken. Der Magistrat erklärte, daß die Regelung des Rabatts Sache der interessierten Kreise sei. Wenn diese sich einigten, nicht mehr als 10 Prozent zu geben, hätte der Magistrat nichts dagegen einzuwenden. Anderseits sei er als Verwalter fremder Gelder verpflichtet, da zu kaufen, wo ihm die vorteilhaftesten Bedingungen ge boten würden. Wenn somit sämtlliche leistungsfähigen
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