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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1900-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1900
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- Deutsch
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Firmen erklärten, daß sie über einen Rabattsatz von 10 Prozent in Zukunft nicht hinausgehen könnten, so würde der Magistrat auf dem bisherigen Rabattsatze nicht bestehen. Infolge dieser Erklärung einigte der Vorstand des Berliner Sortimentervereins sämtliche irgendwie in Frage kommenden Firmen, die ihre Namen unter eine Eingabe setzten, in der der Magistrat in Hinblick auf seine oben erwähnte Erklärung gebeten wurde, bei künftigen Bücherlieferungen mit einem Rabatt von 10 Prozent sich einverstanden zu erklären. Die Antwort auf diese Eingabe war seine öffentliche Ausschreibung der Lieferungen, und es fanden sich wirklich vier Handlungen, die unserer Vereinigung nicht angehörten, darunter selbst verständlich die Firma, der die Einführung eines 20 Pro zent-Rabatts in Berlin zu danken war, die sich bereit erklärten, die Lieferungen an den Magistrat zu den alten Bedingungen zu übernehmen. Wie weit diese »Antwort« des Magistrats in Einklang steht mit seiner oben erwähnten Erklärung, will ich nicht untersuchen; thatsächlich war die Folge die, daß der Berliner Sortimenterverein seine Mitglieder ihres Wortes entbinden mußte, um sie nicht gänzlich ihrer Lieferungen verlustig gehen zu lassen. Es braucht nicht erwähnt zu werden, daß unsere Mitglieder die Zeche zu bezahlen hatten; sie mußten froh sein, wenig stens einen Teil der Lieferungen zu behalten, während die vier Handlungen, die dem Magistrat ein paar Tausend Mark gerettet hatten, den Löwenanteil erhielten. Die Bewegung des Berliner Buchhandels zur Abschaffung einer geradezu unvernünftigen Rabattgewährung war somit gescheitert. Inzwischen dauerten die Klagen des Provinzialbuch handels gegen Unterbietungen seitens Berlins und Leipzigs fort. Inwieweit diese berechtigt sind, ist schwer zu entscheiden. Daß aber diese Klagen erheblich übertrieben erscheinen, ergiebt sich aus der geringen Anzahl von wirklich substantiierten Klagen gegen Berliner Handlungen. Der Vorstand der Ber liner Vereinigung, dem alle Klagen gegen Berliner Handlungen zur Voruntersuchung zugehen, und der diese in parteilosester Weise prüft, hat in den letzten Jahren fast gar keine Ge legenheit gehabt, gegen Mitglieder der Berliner Vereinigung das Einschreiten des Börsenvereins empfehlen zu müssen. Die Klagen des Provinzialsortiments haben sich aber nun mehr in dem Wunsche verdichtet, der Sonderstellung Berlins und Leipzigs hinsichtlich des Rabatts zu Leibe zu gehen und deren Aufhebung durchzusetzen. Es war geplant, in der Oster- messe-Kantate-Versammlung, des Börsenvereins einen Antrag durchzusetzen, wonach die Ausnahmebestimmungen hinsichtlich des Lokalverkehrs in Berlin und Leipzig außer Kraft zu treten hätten. Aus meiner ausführlichen Schilderung der Verhältnisse Berlins mag ersehen werden, daß ein solcher Antrag die verhängnisvollsten Folgen zeitigen müßte. Bei den Konkurrenzverhältnissen, die in Berlin herrschen, bei der ungebändigten Unbotmäßigkeit der gesperrten Firmen und bei der bisherigen Unmöglichkeit, sie zu bändigen, bei dem steten Anwachsen des Buchverkehrs in den Warenhäusern, würden die Folgen einer solchen Maßregel wiederum die satzungstreuen Buchhändler zu tragen haben, vorausgesetzt, daß Berlin in der Lage wäre, gegen seinen Willen eine solche Maßregel sich aufzwingen zu lassen. Aber nicht nur den Berliner, auch den gesamten Buchhandel würde eine solche Ver gewaltigung schwer treffen; ich bin überzeugt, daß sämtliche Errungenschaften, die sich nach und nach eingelebt haben, in Frage gestellt werden würden. Die Berliner Vereinigung glaubte die Pflicht zu haben, sich ein ungeschminktes Bild der Anschauungen des Berliner Buchhandels über den Lokalrabatt zu verschaffen. Sie wählte nicht den Weg, eine Versammlung zu befragen, weil die Zu sammensetzung einer solchen Versammlung von Zufälligkeiten abhängt, auch mancher sich scheut, in einer solchen Versamm lung offen seine Meinung zu bekennen. Deshalb wurde eine Enquete veranstaltet und an sämtliche nur irgendwie in Be tracht konimende Sortimente Berlins — nicht nur an die der Vereinigung angehörenden — ein Fragebogen versandt, in dem die Fragen, ob in Berlin gänzliche Abschaffung des Ra batts, oder ein Herabgehen auf 5 Prozent notwendig, wünschens wert oder möglich sei, gestellt wurden. 117 Fragebogen sind beantwortet zurückgekommen, und eine erhebliche Mehrheit hat die Möglichkeit einer Abschaffung des Rabatts in Berlin oder eine Herabminderung auf 5 Prozent verneint. Es ist charakte ristisch, daß von den Firmen, die einen größeren Umsatz machen, fast keine einzige für die Möglichkeit des Fortfalles oder der Herabminderung des Rabatts sich ausgesprochen hat, so daß diejenigen, die für einen solchen Fortfall oder eine Herabminderung des Rabatts eintreten, in einer Frage, in der man die Stimmen nicht nur zählen, sondern auch wägen muß, nicht erheblich in die Wagschale fallen. Am 25. Februar 1900 fand in Braunschweig eine außerordentliche Delegiertenversammlung der Kreis- und Ortsvereine statt, die sich mit der Regelung der Rabattfrage bezw. mit der Abschaffung der Ausnahmestellung von Berlin und Leipzig beschäftigen sollte. Die Berliner Ver einigung konnte dort die Ergebnisse ihrer Enquete darlegen; diese nackten Thatsachen machten auf die Versammlung einen solchen Eindruck, daß sie auf die Einbringung eines Antrages auf Abschaffung der Sonderbestimmungen für Berlin und Leipzig Verzicht leistete. Dagegen fand ein Antrag An nahme, nach dem die Verleger angegangen werden sollen, bei der Lieferung ihres Verlages ihren Abnehmern die Be dingung aufzuerlegen, nur zu den von den Kreis- und Ortsvereinen festgestellten Preisnormen zu verkaufen. Der Sortimenter soll sich verpflichten, diese Normen einzuhalten, bei Zuwiderhandeln verfällt er in eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe. Inwieweit dieser Antrag Erfolg haben wird, muß abgewartet werden, jedenfalls ist es erfreulich, daß die Braunschweiger Versammlung durch ihre Abstimmung den deutschen Buchhandel vor den schwersten Erschütterungen bewahrt hat. Fassen wir die Ergebnisse dieser, wie ich hoffe, wahr heitsgetreuen geschichtlichen Darlegung zusammen, so ergiebt sich folgendes: 1. Der Rabatt an Privatkäufer stellt sich dar als eine Folge des feststehenden Ladenpreises. 2. Eine Abschaffung des Rabatts ist unmöglich, so lange ein Ladenpreis besteht. 3. Der feststehende Ladenpreis hat anderseits so viele Vorzüge, namentlich gewährleistet er wenigstens einen an nähernd festen Preis, während seine Abschaffung auch die gänzliche Aufhebung eines festen Preises bedeuten würde. 4. Die gänzliche Abschaffung eines Rabatts ist nicht zu empfehlen, da nicht durchführbar. Namentlich in großen Städten werden sich stets Handlungen finden, die auch nach Unterdrückung des Rabatts aufs neue solchen anbieten und nach kurzer Zeit zahlreiche Nachfolger finden würden, wodurch die anderen Handlungen ebenfalls zu Rabattgewährung ge zwungen und auch die Handlungen in der Provinz wiederum gefährdet werden würden. 5. Ein Rabatt von 10 Prozent für große Städte ist ein rationeller, weil nur ein so hoher Rabattsatz imstande ist, die Unterbietung hintanzuhalten oder wenigstens minder gefährlich zu machen. Ist schon ein Rabatt zugelaffcn, so muß er in großen Städten so bemessen sein, daß ein rechnender Geschäftsmann nicht imstande ist, denselben zu übersteigen. 6. Eine Einhaltung der Verkaufsbestimmungen durchzu führen ist nur der Verleger im Stande, und zwar dadurch,
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