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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1900
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- 1900-06-09
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- 09.06.1900
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4406 Nichtamtlicher Teil. 131, 9. Juni 1900. Union Deutsche Berlagögcsellschaft in Stuttgart. Geschichte, illustrierte, des 19. Jahrh. 22. Hft. hoch 4". (S. 421— 440.) —. 25 Veit L Comp, in Leipzig. Lamport, 9?Ir.: Orisellisolls Dsulror. Lius Ossoliielits outiiror pdilosoplils. 9. llkA. xr. 8°. (2. LL. 8. 289—384.) n. 2. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer )nm erstennnüe angekündigt lind Gebrüder Jäueckc in .Hannover. 4417 iiiuoirso, äis LsclsatuvA äss llürAsrllslisii OssstLbuollss kür äss Luovsssn. Os. 75 > S. Karger in Berlin. 4419 Lslisollsr, 0., UroASvitslumssulstui äss Usmmss sts. 13 >6 40-). Licbcl'sche Buchhandlnng Militär-Verlag in Berlin. 4420 von Müller, der Krieg in Südafrika. 4. Theil. 1 >6. Jos. Roth'schc Verlagshandlnng in Stuttgart. 4421 Opus 8auoti Ouoao. 3. OieksruvA. 5 >6. Veit L- Comp, in Leipzig. 4417 Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Civilrechts. Nr. 2. Nichtamtlicher Teil. Zum Gedächtnis Gutenbevgs. (Aus Anlaß der Feier seines fünfhunderften Geburtstages am 24. Juni 1900.) (Schluß aus Nr. 129.) Ich llbergehe die Übrigen Nachweise, daß sich Guten berg bis März 1444 in Straßburg befunden hat, sofern der jenige, der in dem genannten Monate die Weinsteuer ent richtete, wirklich der Erfinder ist. Sie beweisen eben nichts als seine Anwesenheit in der Stadt. Von da ab ist er für uns verschollen, bis er im Oktober 1448 in seiner Vater stadt von neuem auftaucht. Trotz aller Bemühungen, ein einziges Druckwerk Guten bergs aus seiner Straßburger Zeit aufzufinden, ist das nicht gelungen. Dagegen haben die Ansprüche von Mainz viel realeren Untergrund. Freilich trägt überhaupt kein einziges Druckwerk den Namen Gutenberg, und es ist vielleicht nicht überflüssig, daran zu erinnern, daß die Behauptungen, das oder jenes Werk sei aus seiner Presse hervorgegangen, ledig lich einen größeren oder geringeren Grad von Wahrschein lichkeit für sich in Anspruch nehmen können. Die Unwissenheit, in der wir uns über den Aufenthalt Gutenbergs während der genannten vier Jahre befinden, hat Veranlassung zu allerhand Hypothesen gegeben, die aber ausschließlich auf Vermutungen beruhen und deshalb keiner näheren Darlegung bedürfen. In die Jahre der Ungewißheit fallen mehrere Doku mente, die der Abbs Requin 1890 in Avignon in den dortigen Notariatsbüchern bei Gelegenheit seiner kunsthisto rischen Nachforschungen auffand. Die Echtheit dieser Auf zeichnungen ist allerdings auch nicht unbestritten; doch wird sie auch mit guten Gründen verteidigt. Nach diesen Notariats instrumenten schließt ein Deutscher, Namens Procop Waldfoghel aus Prag, seines Zeichens ein Goldschmied, zuerst am 4. Juli 1844 Verträge mit mehreren anderen Personen, die sich auf eine rsrs scribsnäi srtiüeislitsr« beziehen, welche Kunst ge heim gehalten werden sollte. Wenn die Urkunden echt sind, so kann nicht bezweifelt werden, daß es sich dabei um irgend eine Druckweise mit beweglichen Typen handelte, denn es kommen darin mehrere Alphabete von Stahl, von Eisen, zinnerne Formen, Werkzeuge von Holz rc. vor. Mrgend findet sich aber in diesen Aufzeichnungen die Behauptung, daß Waldfoghel die Kunst, die er ausübte, selbst erfunden habe. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß sie auf Gutenberg zurückzuführen ist, wohin denn auch einige Hypothesen zielen. So erblickt der Göttinger Bibliothekar Professor Dziatzko in den Urkunden den allerdings nicht einfach zu führenden Beweis, daß Gutenberg schon in Straßburg mit beweglichen Typen gedruckt habe. Es mag übrigens hier daran erinnert werden, daß einzelne Alphabete aus Metall noch keinen Beweis für den Druck mit beweglichen Lettern abgeben können, denn der Stempeldruck war schon in den dreißiger Jahren des 15. Jahr hunderts bekannt. So hat z. B. der Diöcesanarchivar Falk§ in Mainz kürzlich darauf aufmerksam gemacht, daß zwei Dominikaner, Konrad Förster von Ansbach und Johann Wirsing von Eichstädt, ferner der Kaplan Johann Reichenbach aus Geislingen ganze Inschriften bis zu 20 Worten mit Buchstabenstempeln auf lederne Bucheinbände gepreßt haben. Die erste Nachricht, die uns Gutenberg wieder in Mainz finden läßt, ist eine Urkunde vom 6. Oktober 1448, laut der ein »Henne Gensfleisch, den man nennt Gudenbergk«, dort ein Darlehen von 150 Gulden aufnimmt, für dessen Zinsen sich sein Verwandter Arnold Gelthuß zum Echtzeler verbürgt. Man nimmt an, daß es sich hierbei um den Erfinder handelt. Das für die Erfindung der Buchdruckerkunst weitaus wichtigste Dokument ist aber das Helmaspergersche Notariatsinstrument vom 6. November 1455, um dessen Echtheit lange Zeit große Meinungsverschiedenheiten bestanden. Es war seit 1741 bis 1889 nur aus einer Abschrift bekannt, bis es der oben ge nannte Dziatzko in dem letzterwähnten Jahre in den Beständen der Göttinger Bibliothek entdeckte, so daß nun wieder ein besserer Untergrund für die Forschung vorhanden ist. Das Instrument ist eigentlich nichts weiter als die Be urkundung, daß Fust einen in seinem Prozesse mit Gutenberg geforderten Eid abgelegt habe; aber es enthält trotzdem die ganze Geschichte dieses Prozesses. Aus ihm wissen wir, daß Gutenderg bei Johannes Fust, einem wohlhabenden Mainzer Bürger, zwei Anleihen von je 800 Goldgulden ausgenommen hat, und zwar, »damit er das werck volnbrengen soll« oder, wie ein fernerer Ausdruck heißt »uff das werck der Bücher«. Gutenberg, der bei dem Notar Helmasperger nicht selbst erschien, hatte in dem Prozeß (dessen Akten nicht vorhanden sind) gesagt, Fust habe ihm das Geld gegeben, um das nötige Werkzeug damit anzuschaffen, das dem Fust dann für die Anleihen verpfändet wurde. 300 Gulden habe Fust »vor kosten geben« sollen. Fust mußte beschwören, daß seine Behauptung, er habe die zweiten 800 Gulden selbst von anderen geliehen, richtig sei, und er leistete auch diesen Eid. Das Instrument ist neben der Humeryschen die einzige Mainzer Urkunde, die den Namen des Erfinders, der als Guttenberg, Gutenberg und Gutenbergk darin vorkommt, mit t aufweist, während alle anderen ein d haben. Selbst in einem Helmaspergerschen Notariatsakt von 1457 tritt ein »Johann Gudenberg« als Zeuge auf. Auch aus dem Inhalt will man die Unechtheit folgern. Wenn nämlich, wie als ziemlich sicher anzunehmen ist, der Vertrag Fust-Gutenberg zur Herstellung der 42zeiligen Bibel geschlossen worden ist, so habe der Druck dieses prächtigen Werkes, wenn dafür erst noch alle Ge räte zu beschaffen waren, bei weitem mehr Geld verschlungen als 1600 Gulden. Allein das zu einer Auflage von 300 nötige Papier würde 1200 Gulden gekostet haben. Es sind aber heute noch 31 Exemplare der 42zeiligen Bibel vor handen, von denen 10 auf das teure Pergament gedruckt sind. Gegenüber diesem Einwurf ist zu bedenken, daß die Druckereieinrichtung jedenfalls schon vorhanden war, denn diese Bibel ist kein erster Druck, und daß sich zwar schon
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