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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1900
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- 1900-06-09
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- 09.06.1900
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^ 131, 9. Juni 1900. Nichtamtlicher Teil. 4407 sehr früh die Praxis herausbildete, 275 bis 300 Exemplare als eine Auflage zu drucken, daß uns aber jeder Anhalt dafür fehlt, wie hoch sich die Zahl der Abzüge des wahr scheinlich ersten größeren Werkes belaufen haben mag. Auch hat Gutenberg mit den 1600 Gulden thatsächlich das Werk nicht vollenden können. Vielmehr schreibt auch der Abt Trithemius von Sponheim 1513 in seiner Chronik des Klosters Hirschau, er habe von Peter Schösser gehört, daß der Druck der Bibel schon mehr als 4000 Gulden ver schlungen habe, ehe die dritte Quälern fertig gewesen sei. (In Wirklichkeit ist die Bibel in Lagen von 5 Bogen, also in Quinternen gedruckt.) Endlich fehlt uns jede Kenntnis von den Vermögensverhältnissen des Erfinders. Daß die Bibel — trotz des Zeugnisses der Kölner Chronik — nicht das erste gedruckte Buch sein kann, ist für jeden einleuchtend, der das Prachtwerk einmal zu Gesicht bekommen hat. Wir wissen nicht, ob nicht Gutenberg aus seinen früheren Drucken größeren Nutzen gezogen und diesen für den kostspieligen Bibeldruck mit verwandt hat. Als solche, der Bibel voran gehende Drucke betrachtet man die Reste mehrerer Donate, eines im Mittelalter durchgehends gebräuchlichen Lehrbuchs der lateinischen Sprache des römischen Grammatikers Do natus. In Paris bewahrt man zwei Pergamentblätter dieses Buches, die als Umschlag von alten Rechnungen in Mainz gefunden wurden und mit den Lettern der 36zeiligen Bibel gedruckt worden sind. Nun ist freilich die 42zeilige Bibel als die ältere nachgewiesen; aber die Schriften der beiden Werke existierten schon spätestens 1454, aus welchem Jahre sich Ablaßbriefe erhalten haben, die beide Schriftarten Nach weisen. Die Pariser Donatfragmente tragen aber die hand schriftliche Notiz »Heydersheim 1451«, woraus man schließt, daß sie spätestens in diesem Jahre gedruckt worden sind. Freilich sind diese Fragmente auch von dem bekannten Bodmann aufgefunden worden, und wenn er auch sie selbst nicht hat fälschen können, so darf man gegen die handschrift liche Jahreszahl um so mißtrauischer sein, als sie nach Linde mit einer anderen Tinte geschrieben ist als der Ort Heydersheim. Außer diesen Fragmenten finden sich in Paris noch andere Donatblätter, darunter auch eins, das die Charaktere der 42zeiligen Bibel aufweist. Was übrigens die 42zeilige Bibel anlangt, von der Professor Diatzko bewiesen hat, daß sie die älteste dieser beiden berühmten Bibeln ist, so ist in allerneuester Zeit über die vermutliche Druckzeit eine interessante Entdeckung gemacht worden. Bekanntlich weisen die beiden Bände des Papier exemplars, das in der Pariser Nationalbibliothek aufbewahrt wird und aus Mainz stammt, zwei Notizen des Rubrikators auf. Die Eintragung in dem zweiten Band mit dem neuen Testament lautet in deutscher Uebersetzung: »Dieses Buch ist illuminirt, gebunden und vollendet worden durch Heinrich Cremer, Vikar der Collegialkirche zu St. Stefan in Mainz im Jahre 1456, am Feste der Himmelfahrt der glorreichen Jungfrau Maria s15. Augusts. Gott sei Dank. Alleluja.« Den ersten Band mit dem alten Testament hat Cremer nach dem zweiten in Angriff genommen. Er führt die Schluß schrift: »Dies ist das Ende des ersten Teiles der Bibel, d. h. des alten Testamentes, illuminirt oder rubrizirt und ge bunden von Heinrich Albech, auch Cremer genannt, im Jahre 1456 ani Feste des hl. Bartholomäus des Apostels s24. Augusts. Gott sei Dank. Alleluja.« Es ist bekannt, daß diese Notizen Cremers den einzigen sicheren An haltspunkt für den ungefähren Zeitpunkt des Druckes der 42zeiligen Bibel abgeben. Freilich kann eine solche Eintragung nur nach einer Seite hin Beweiskraft in An spruch nehmen, insofern man behaupten kann, das Werk sei vor dem betreffenden Datum gedruckt worden. Das wirkliche Druckjahr ist damit noch nicht erwiesen. Nun hat Geo, I. Bruck in Berlin an dem Pergamentexemplar der Biblio graphischen Sammlung in Leipzig, also an dem früheren Klemmschen Exemplar, die Entdeckung gemacht, daß es die Datierung 1453 trägt. »Diese alte handschriftliche, jedenfalls vom Rubrikator oder Illuminator herrührende Datirung«, sagt der Genannte in dem Mai-Juni-Heft der Zeitschrift für Bücherfreunde (Seite 125),« findet sich am Unterrande des Blattes 324 vor, also am Schluffe des ersten Bandes, und beweist, daß der Druck dieses Werkes nicht erst 1453 be gonnen worden ist, sondern daß mindestens der erste Teil in diesem Jahre fertig vorlag.« — Man sieht immerhin, wie überaus mangelhaft unsere Kenntnis der ersten Zeiten der Buchdruckerkunst ist, und wir müssen uns auch mit der Annahme begnügen — mit Urkunden ist sie nicht zu begründen —, daß mit der Verurteilung Gutenbergs sein Unternehmen zusammen gebrochen ist und daß in Anbetracht seiner Zahlungsunfähigkeit die vorhandenen Geräte und gedruckten Bogen an den Gläu biger Fust übergegangen sind. Man hat den 22. August 1450 als das historische Datum der Erfindung bezeichnet, weil man durch eine eingehende Berechnung aus den Zinsen, die Fust in dem Prozeß Guten berg gefordert hat, dieses Datum als den Tag des Vor schusses, d. h. als des Vertrags zwischen beiden erhalten hat. Indes steckt in der Berechnung der Fehler, daß sie den Prozeß mit dem Eid identifiziert, während doch die Zinsen berechnung Fusts nur für den Tag der Klage gelten kann. Dieser Tag ist uns aber unbekannt, wie die ganzen Prozeß verhandlungen. Wenn man eine derartige Berechnung auf stellen will, so muß man den Tag der Klage so weit zeitlich voransetzen, daß das Datum des Vertrags jedenfalls noch in das Jahr 1449 fällt. Nach dem folgenschweren Ereignis, das uns das Helmas- pergersche Instrument wenigstens mit einiger Sicherheit ahnen läßt, verschwindet der Erfinder uns wiederum aus den Augen. Erst eine Urkunde, die nach seinem Tode errichtet worden ist, läßt uns einen geringen Einblick in sein ferneres Schicksal thun, und die Echtheit dieser Nachricht ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Der Mainzer Syndikus, Doktor Konrad Humery (latinisierter Name von Humbrecht, wie das Mainzer Druckhaus später hieß), bekundet in einem, an den Mainzer Erzbischof Adolf gerichteten, vom 24. Februar 1468 datierten Briefe, daß er das, von »Johann Guttenberg« hinterlassene Druckmaterial, das ihm gehört habe und noch ihm gehöre, nur in der Stadt Mainz verwenden und eventuell nur an einen dortigen Bürger verkaufen wolle. Diese Urkunde giebt einen Anhaltspunkt für das, eben falls unbekannte Todesdatum des Erfinders. Eine andere Urkunde von 1465 berichtet uns, daß Gutenberg in diesem Jahre von Erzbischof Adolf unter dessen Hofdiener aus genommen wurde, welche Stellung übrigens nicht mit niederen Diensten verknüpft war, wie etwa die Stellung Mozarts zu seinen Salzburger Erzbischöfen, sondern es waren lediglich Ehrenstellen für geachtete Bürger aus ver dienstreichen Geschlechtern. Jakob Wimpheling berichtet, daß Gutenberg in den letzten Jahren seines Lebens, die er wahr scheinlich am Hoflager des Erzbischofs in Eltville verbrachte, erblindet gewesen sei. Da es aber eine ganz isoliert dastehende Nachricht ist und die Zuverlässigkeit Wimphelings durchaus nicht über Zweifel erhaben ist, so ist man wohl nicht ver pflichtet, der Nachricht Glauben zu schenken. Bekannt ist, daß Fust, den wir nun im Besitze der Gutenbergschen Druckerei vermuten müssen, sich mit dem sehr geschickten Illuminator und auch wohl Formschneider Peter Schösser aus Gernsheim verband, und daß aus dieser Offizin eine Reihe prächtiger Druckwerke hervorgegangen ist, an deren Spitze die, wahrscheinlich von Gutenberg begonnene, vor 590*
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