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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1900
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- 1900-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1900
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4582 Nichtamtlicher Teil. 137, 16. Juni 1900. Er würde es auf das lebhafteste bedauern, wenn der An trag des Herrn Müller angenommen werden würde. Nach einer kurzen thatsächlichen Berichtigung des Herrn Müller, zu einem von Herrn Fey-Felber falsch verstan denen Ausdruck, fragt der Vorsteher Herrn Fey-Felber, wie er sich denn als Gehilfenobmann die Durchführung jenes Beschlusses denke und was die Vorstehung hätte machen sollen, um dem Beschlüsse auch allseitige Anerkennung zu verschaffen. Herr Hilfsarbeüerobmann Krauß führt aus, daß die Hilfsarbeiter lediglich die Sonntagsruhe gefordert hätten; er bittet, den einzelnen nicht für den Ton jener Zuschrift ver antwortlich zu machen, man möge bedenken, daß in einer freien Versammlung die Worte nicht so genau auf die Wag schale gelegt würden. Man habe den Hilfsarbeitern getrennte Institutionen oktroyiert; nicht sie seien es gewesen, die sie verlangt hätten. Er lehnt es ab, zu dem Anträge Stellung zu nehmen, er würde den Beschluß der Hilfsarbeiterversamm- lung vvrlegen, sie möge dann daraus ihre Konsequenzen ziehen. Nach einer kurzen Bemerkung seitens des Vorstehers ergreift Herr Hilfsarbeiter Rehm das Wort und führt aus, daß die Hilfsarbeiter sich ihres Dankes gegen die Korpora tion vollständig bewußt seien, die ihnen bei Gründung ihrer Krankenkasse sehr entgegengekommen sei. Andererseits möge man die traurige Lage mancher der Hilfsarbeiter bedenken und den Ton nicht so sehr in Betracht ziehen. Es befänden sich viele ruhige und gemäßigte Elemente unter den Hilfs arbeitern; aber es koste dem Hilfsarbeiterausschuß viel Mühe, diese durch andere nicht allzusehr beeinflussen zu lassen. Man möge für die Schritte des Ausschusses nicht die ein zelnen Mitglieder desselben persönlich verantwortlich machen, sie seien nur als Mandatare anzusehen und hätten als aus übende Organe die Pflicht, die Beschlüsse der Versammlung der Korporation zur Kenntnis zu bringen. Der Vorsteher nimmt diese Worte befriedigt zur Kennt nis und erklärt hiermit die Angelegenheit jener Zuschrift für erledigt. Auf die seitens des Vorstehers früher gestellte Anfrage führt Herr Fey-Felber aus, daß die Korporation sich mit jener Information nicht hätte zufrieden stellen sollen, sie hätte mehr Energie in der Durchsetzung ihres Beschlusses zeigen müssen und hätte nach Erlassung der letzten Verordnung neuer lich um Einführung der obligaten Sonntagsruhe im Buch handel einschreiten sollen. Herr Schalk stellt die Frage, ob nach dem Gesetze die Genossenschaften überhaupt berechtigt seien, Ausnahmebestim mungen für sich zu verlangen. Der Vorsteher erklärt, daß allerdings im Sinne des Artikels 9, aliuea 3 des Gesetzes vom 26. Januar 1895, R.-G.-Bl. Nr. 21, »Genossenschaften das Recht zustände, auf Grund eines in der Genvssenschaftsversammlung gefaßten Beschlusses bei der politischen Landesbehörde im Wege der Gewerbebehörde I. Instanz Anträge auf Einschränkung der Sonntagsarbeit für das betreffende Gewerbe zu stellen«. Auf diesen Artikel habe man sich auch berufen, als die Vor stehung im Dezember 1897 jene Einschränkung verlangt habe. Diese Eingabe nun, wie eine Anzahl auf die Sonn tagsarbeit bezugnehmender Ansuchen anderer Genossenschaften, scheine — nach den mündlich mitgeteilten Informationen — ihre Erledigung durch die citierte Verordnung von 1899 ge funden zu haben. Aus dem Umstande, daß die Behörde das Ansuchen nicht speziell erledigt habe, ginge eben hervor, daß sie, wie es scheine, nicht gewillt sei, für einzelne Handels gewerbe separate Bestimmungen zu erlassen, und es sei ihm auch kein Gewerbe bekannt, das für sich derartige Be stimmungen durchgesetzt habe. Der Vorsteher bringt sodann den von Herrn Müller eingebrachten Antrag zur Abstimmung: »Die Korporationsversammlung vom 29. Mai 1900 reassumiert den Beschluß der außerordentlichen Korpora- tionsversammlnng vom 27. November 1897, betreffend die Sonntagsruhe, uud beschließt, daß für die Mitglieder der Korporation in,Zukunft keine anderen Bestimmungen be treffend die Sonntagsruhe zu gelten haben als jene, die in den Gesetzen und Verordnungen festgesteUt sind.« Dieser Beschluß wird mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Vorsteher stellt die Anfrage, ob noch jemand sich zum Worte zu melden wünsche, und verliest, da dies nicht geschieht, das folgende Wahlprotokoll: 1. Wahlen in den Korporations-Ausschuß. Abgegebene Stimmen 36, davon entfielen auf die Herren: vr. Breitenstein 30, Herm. Gilhofer 35, O. Maas, Herm. Spielhagen 35, O. Möbius 7, B. Thiel 1, als Ausschüsse; auf die Herren: L. Mayer 34, B. Thiel 34, I. C. Wawra 34, H. Gilhofer 1, F. Schalk 1, als Ersatzmänner. Die Herren vr. Breitenstein, Gilhofer, Maas und Spielhagen als Ausschußmitglieder, die Herren Mayer, Thiel und Wawra als Ersatzmänner erscheinen demnach als gewählt. 2. Wahlen in das Schiedsgerichts-Kollegium. Abgegebene Stimmen 36, davon entfielen auf die Herren: C. A. Artaria 36, H. O. Miethke.36, A. Robitschek 34, F. Rörich 4, B. Herzmansky 1, I. Sastll- 1, als Mitglieder; auf die Herren: H. Heick 35, A. Schroll 36, als Ersatzmänner. Die Herren Artaria, Miethke, Robitschek als Mitglieder, sowie die Herren Heick und Schroll als Ersatzmänner erscheinen demnach als gewählt. 3. In die schiedsgerichtlichen Ausschüsse. Abgegebene Stimmen 36, davon entfielen auf die Herren: C. A. Artaria 36, A. Robitschek 30, F. Rörich 3, F. Schalk 1, als Mitglieder; auf Herrn I. C. Wawra 36, als Ersatzmann. Die Herren Artaria und Robitschek als Mitglieder und Herr Wawra als Ersatzmann erscheinen demnach als gewählt. 4. In den Vorstand der Gehilfen-Krankenkasse. Abgegebene Stimmen 36, davon entfielen auf die Herren: Friedrich Beck 35 als Mitglied, auf Herrn O. Fromme 36, als Ersatzmann. Die Herren Friedrich Beck als Vorstands mitglied und O. Fromme als Ersatzmann erscheinen demnach als gewählt. 5. In den Ueberwachungsausschuß derselben. Abgegebene Stimmen 36, davon entfielen auf die Herren: B. Thiel 35, F. Schalk 1 als Mitglieder; auf Herrn A. W. Künast 36 als Ersatzmann. Die Herren B. Thiel als Mit glied und A. W. Künast als Ersatzmann erscheinen demnach als gewählt. — Herr Julius Schellbach glaubt im Sinne aller An wesenden zu sprechen, wenn er dem Vorsitzenden, der die Korporationsgeschäfte in so erfolgreicher Weise geleitet habe, die wärmste Anerkennung und den tiefgefühlten Dank aus spricht. Er bittet die Anwesenden, durch Erheben von den Sitzen ihre Zustimmung zu seinen Worten kundzugeben. (Geschieht.) Schluß der Sitzung um ^412 Uhr. Carl Junker, Korporations-Sekretär. Die Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause ;u Leipzig. In wesentlich erweiterter, zweckmäßigerer und schönerer Form erscheint die Ausstellung des Deutschen Buchgewerbevcrcins im ncuerbauten Hanse. Lichte, geräumige Säle lassen jedes Aus stellungsobjekt zu unbeeinträchtigter Geltung kommen. Unter den verschiedenen Gruppen von Darbietungen aus dem Gebiete des Buchgewerbes nehmen die Arbeiten des bekannten amerikanischen Plakatmalers L onis I. Rhead besonderes Interesse in Anspruch.
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