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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1900
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- Deutsch
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148, 29. Juni 1900. Nichtamtlicher Teil. 4925 Lcutemangel, mit ihrer praktischen Berechnung der Vorteile und Nachteile wird's ihn schon lehren! In zwanzig Jahren wird man es nicht verstehen, daß es Lehrlinge gegeben hat, die ohne jeden andern Lohn, als das Lernendürfen, vom Morgen bis zum Abend gearbeitet haben. Das führt auf einen weitern Punkt, die Arbeitszeit. Es ist an vielen Orten Sitte, daß der jüngste Lehrling den Laden morgens öffnet und abends schließt. Das bedeutet im Sommer eine Arbeitszeit von r/z 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, mit Mittagspause von einer Stunde, also l2i/z Stunden Minimalarbeitszeit. Von außerordentlicher Ueberzeitarbeit sei hier abgesehen, auch zugegeben, daß, besonders im Sommer, die Arbeit nicht fortdauernd eine anstrengende ist. Immerhin jedoch: ist 12 i/z ständige Arbeit nicht viel zu viel für einen unreifen, in der wichtigsten und nngreifendsten Wachstumsperiode stehenden Jungen? Für die jugendlichen Arbeiter in den Fabriken hat das Gesetz Schntzbestimmungen getroffen, der kaufmännische und buch händlerische Lehrling aber ist einer, besonders in Kleinstädten, übertriebenen Ausnützung überlassen. Dankenswert sind übrigens die Bestimmungen, die vom 1. Oktober d. I. ab gelten sollen: alle Läden müssen spätestens 9 Uhr abends geschlossen werden und die Mittagspause muß mindestens Stunden betragen. Aber ist es in der That nötig, daß der halbwüchsige Lehrling bis zum Ladenschluß im Geschäfte sei? Der Prinzipal mag ja um der Konkurrenz willen den Laden länger offen lassen, als ihm selbst lieb ist oder wegen des Kundenverkehrs nötig wäre; aber weshalb soll der kleine Lehrling auch noch eine Stunde länger angebunden sein? »Meister muß sich immer plagen«, gewiß, er kann auch nach dem Nachtessen wieder an seine Bücher gehen oder Korrekturen lesen, er weiß doch, wozu er sich plagt. Anders der Lehrling, der seine Altersgenossen, seien es Handwerker oder Arbeiter, längst die Freiheit genießen sieht, während er trotz gähnender Stille noch den Laden hüten muß. Wir haben über bessere Ausbildung der Lehrlinge viel verhandeln hören; übersehen wir nicht, daß damit Anfor derungen vor allem an die Prinzipale gestellt werden. X. Kleine Mitteilungen. Vorsicht geboten! — Unter dieser Ucberschrift veröffentlicht die (vom Kaiserlichen Geheimen Regierungsrat Carl Hofmann in Berlin herausgegebene) »Papierzeitung- vom 28. Juni folgenden bemerkenswerten Beitrag zum heutigen Ausstellungswesen: -Unter mehreren uns vorgelegten Drucksachen befindet sich ein Verzeichnis der Mitglieder des Ehren-Komitees der Inter nationalen Ausstellung in Hamburg vom 1. bis 24. September 1900. In dem Verzeichnis sind etwa 60 Personen aufgeführt und unter diesen viele Professoren u. s. w. -Wir hatten Ende Mai eine Mitteilung bekommen, wonach Geheimrat Hofmann zum Mitglied dieses Ehren-Komitees er nannt sei, und dieser erteilte folgende Antwort: -Berlin, 1. Juni 1900. --Internationale Ausstellung Hamburg, 32 Gr. Bleichen. --Sie verständigen mich im Brief vom 28. Mai, daß ich zum Ehren-Komitee-Mitglied Ihrer Ausstellung gewählt wurde. Ich habe keine Kenntnis von Ihrer Ausstellung, kenne deren Veranstalter nicht und verbitte mir entschieden, daß Sie meinen Namen in irgendwelche Verbindung mit Ihrem Unternehmen bringen. — Hochachtend Carl Hofmann.-- -Trotzdem wurde der Name des Herrn Geheimrats Hofmann in das -Verzeichnis der Herren Mitglieder rc.» gedruckt. -Man darf annehmen, daß mit vielen anderen Namen der gleiche Mißbrauch getrieben wird, und diese Vermutung wird dadurch bestärkt, daß als Mitglied des Chren-Komitees auch der längst verstorbene Fabrikant Wilhelm Wöllmer in Berlin auf geführt ist. Von bekannten Maschinenfabrikanten stehen die Herren Erkens in Düren, Hogenforst-, Chn. Mansfeld-, Karl Krause-Leipzig, Haubold-, Strobel-Chemnitz, Schürmann-Düssel dorf, Toelle - Niederschlema darin. Die Briefe und Drucksachen Siebenundlechzlgster Jahrgang. sind unterzeichnet von dem Ausstellungs-Direktor Anton Wilczek. In der Ausstellungs-Ordnung ist gesagt, daß die Ausstellung vom 1. bis 24. September 1900 in Hamburg im Konzert-Eta blissement Fcensaal, Große Bleichen 32, stattfindet. Neun ver schiedene Arten von Ehrenpreisen und Diplomen sind in Aus sicht gestellt.» Verurteilung. — Gegen den Buchhändler und Buchdrucker, den Verleger und Redakteur der -Gazeta Ostrowska- Witold Leitgeber aus Ostrowo wurde in den Tagen vom 25. bis 27. Juni in Leipzig vor dem Reichsgericht eine Anklage wegen Hochverrats verhandelt. Er und seine beiden Mitangeklagten, Schneidermeister Johann Kolenda aus Dortmund und der Buch drucker Siegismund Melerowicz aus Dortmund, waren angeklagt: -im Jnlande in nicht rechtsverjährter Zeit durch Unterstützung des polnischen Nationalmuseums in Rapperswyl und des in diesem untergebrachten polnischen Nationalschatzes, insbesondere durch Aufforderung zu Beiträgen, Leitgebcr und Melerowicz auch durch Beitragleistung, Leitgeber ferner durch Abfassung, Ver öffentlichung und Verbreitung der Schrift -Rapperswpl; eine Reise-Erinnerung-, auch insbesondere durch die darin ent haltenen Ausführungen zu gunsten des genannten National schatzes, ein hochverräterisches Unternehmen, darauf abzielend, einen Teil des Bundesgebietes, nämlich die Provinz Posen, vom Deutschen Reiche loszureißen, vorbereitet zu haben, strafbar nach § 86 in Verbindung mit 8 81 Absatz 3 St.-G.-B.» Der Angeklagte Leitgeüer, am 1. November 1870 in Posen geboren, war in Krakau, Lemberg, Einsiedeln und Köln als Buch händler thätig und machte sich darauf in Ostrowo selbständig. — Die dreitägige Verhandlung ergab ein milderes Urteil, als die Anklage erwarten ließ. Es lautete: 1. Der Angeklagte Redakteur Leitgcber ist der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens für schuldig erachtet worden und wird deshalb mit einer Festungshaftstrafe in Dauer von einem Jahre unter Anrechnung von drei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. 2. Die Angeklagten Kolenda und Melerowicz werden von der Anklage der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens freigesprochen. 3. Die durch das Verfahren gegen Kolenda und Melerowicz entstandenen Kosten und deren Auslagen werden auf die Reichs kasse übernommen. Alle anderen Kosten werden dem Angeklagten Leitgeber auferlegt. 4. Alle im Besitze des Verfassers, Herausgebers, Druckers und Verlegers befindlichen Exemplare der Schrift -Rapperswyl-, sowie sämtliche zur Herstellung derselben dienlichen Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen.» Aufsuchen vonBe stell un gen durchHandlungsreisende in Ungarn. — Den: ungarischen Abgeordnetenhause ist ein Ge setzentwurf, der die Abänderung der auf das Sammeln von Be stellungen bezüglichen Bestimmungen des ß 50 Gesetzartikel XVIl von 1884 bezweckt, vorgelegt worden. Hiernach soll, wie das Lpzgr. Tgbl. erfährt, die Bestimmung des vorerwähnten § 50, wonach jeder Indu strielle das Recht hat, sowohl für seine eigenen, als für die Erzeugnisse Anderer auch außerhalb seines Wohnortes unter Vorzeigung von Mustern Bestellungen zu sammeln oder sammeln zu lassen, dahin abgeändert werden, daß Industrielle, Kaufleute und deren Bevoll mächtigte außerhalb des Niederlassungsortes des Industriellen oder Kaufmannes — mit oder ohne Muster — behufs Sammlung von Bestellungen in Ermangelung einer direkten darauf gerichteten Auf forderung nur solche Industrielle oder Kaufleute aufsuchen dürfen, die sich in ihrem Geschäftskreise mit dem Verkaufe oder der Ver wendung der betreffenden Ware beschäftigen. In Fällen, wo die lokale Industrie die Befriedigung eines Bedürfnisses nicht oder nur zu übermäßig hohen Preisen zu leisten vermag, soll die Berufung eines auswärtigen Handelsagenten durch den ungarischen Handels minister gestattet werden können. Der Gesetzentwurf bezweckt den Schutz der ungarischen Kleinindustrie, die durch die unbeschränkte Freiheit des Sammelns von Bestellungen durch ausländische und auch inländische große Häuser Not leidet. Die Uebertretung des Gesetzes soll mit 20 bis 600 Kronen bestraft werden, und die ent gegen dem Verbote zu stände gekommenen Geschäfte sollen dem Besteller gegenüber wirkungslos sein. Personalllachrichten. Erlaubnis zur Ordensannahme. — Herrn Verlagsbuch händler und Buchdruckereibcsitzer Richard Lincke in Dresden (in Firma E. Piersons Verlag) wurde von Seiner Majestät dem König von Sachsen die Genehmigung erteilt, den ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt verliehenen Verdienst-Orden für Wissenschaft und Kunst anzunehnien und zu tragen. 661
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