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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1900
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- 1900-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1900
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- Deutsch
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161, 14. Juli 1900. Nichtamtlicher Teil. 5307 über einen bemerkenswerten Zuwachs, den die dortige Königliche Sammlung alter Musikinstrumente in dem Jahre vom 1. Oktober 1898 bis 1. Oktober 1899 erfahren hat. Die wichtigste Erwerbung, die in dieser Zeit gemacht wurde, ist die der überaus interessanten Sammlung von alten Blasinstrumenten des sechzehnten Jahr hunderts, die die St. Wenzelskirche in Naumburg a. d. Saale dem Museum vorher nur leihweise überlassen hatte. Aus dem sech zehnten Jahrhundert sind namentlich Holzblasinstrumente von der größten Seltenheit. Ganz besonders bemerkenswert ist hier ein Chor von »Pommern» und »Schalmeien», oboenartigen Instrumenten, die in allen möglichen Größen für Kontrabaß bis zum Hochdiskant gebaut wurden. Das kleinste dieser Instrumente ist weniger als ein viertel, das größte aber mehr als drei Meter lang. Kein anderes Museum weist einen derartigen vollständigen Chor auf. Ebenso selten ist der Chor von Krummhörnern und -Kortholtcn», den die Naumburger Kollektion der Berliner Königlichen Samm lung zugeführt hat, d. h. von Instrumenten, die schon längst gänzlich ausgcstorben sind und deren Anblasprinzip völlig unbekannt ge worden ist. Eine Trompete dieser Sammlung ist ferner ein Unikum, als das einzige bekannte Exemplar der trombo. a tirarsi, die I. S. Bach einmal in seinen Kompositionen verwendet. Auch die krummen und graben »Zinken», die alten und veralteten Schnabelflöten, Fagotte u. s. w. machen diese Naumburger Sammlung zu einem der stolzesten Besitztümer des Berliner Jnstrumenten-Museums. — Unter den weiteren einzelnen Neuerwerbungen sind zu nennen: eine Positivorgel des siebzehnten Jahrhunderts mit sechs Registern, ein seltener «Serpentone» mit hübsch bemaltem Schlarigcnkopf, ein Harinonium von Oeßlird und Almquist in Aroika och Göte borg, ein Clavichord von Straube in Berlin, ein Cymbal mit Klaviatur u. a. — An Geschenken erhielt die Sammlung: von Frau Professor Gustav Richter in Berlin: den Flügel ihres Vaters, des Komponisten Gtacomo Mcyerbeer, von Erard in Berlin gefertigt und in bestem Zustande, noch jetzt von präciser Spielart und von sehr schönem, Hellem Klange; — von Herrn Generalmajor z. D. Westphal in Wernigerode: ein aufrechtstehcndcs lyraförmiges Klavier aus dem Ende des achtzehnten Jahrhunderts, eines der geschmackvollsten Exemplare dieser Art der sogenannten Giraffenflügel; — von Herrn Postrat K. Thieme in Dresden: eine Sammlung Photographieen von Jnstrumentalabbildungcn in sel tenen alten Drucken; — von Herrn Pianofortefabrikant C. Ecke in Berlin: das älteste bisher bekannt gewordene kreuzsaitige Pianino, von dessen Erfinder Henri Pape in Paris 1836 erbaut; — von Herrn Fabrikbesitzer F. Petermann in Berlin: das Modell einer Mechanik mit nur einer einfachen statt einer doppelten Feder am Zwischenhammer; — von Herrn Paul de Wit in Leipzig: die erste von Paul Jankö selbst eingerichtete Klaviatur mit vollstän diger Hammermechanik zum Ueben. Protest gegen Zuerkennung von Preisen. — Die Königlichen Hofbuchdrucker Greiner L Pfeiffer in Stuttgart bringen folgendes zur öffentlichen Kenntnis: -Aus das vom Verein für dekorative Kunst und Kunst gewerbe in Stuttgart erlassene Preisausschreiben für eine Adreßkarte unserer Firma sind dreiundsiebzig Entwürfe ein- gegangcn. Die Erteilung der ersten Preise auf drei dieser Entwürfe geschah gegen unseren Willen und unter unserem aus drücklichen Protest. Stuttgart. . Greiner L Pfeiffer, Kgl. Hofbuchdrucker.» llnfallversicherung. — Das am 11. Juli in Berlin zur Ausgabe gelangte -Reichsgesetzblalt- Nr. 26 veröffentlicht unter Nr. /690 das umfangreiche Gesetz, betreffend die Abänderung der llnfallversicherungsgesetze, vom 30. Juni 1900. Setzmaschine für Text- und Auszeichnungsschrift. — Eine sehr beachtenswerte Verbesserung hat die von Mcrgenthaler erfundene Setz- und Zeilengießmaschine »Linotype- erfahren. Im -Journal für Buchdruckerkunst- wird die Neuerung von der Mergcnthaler Setzmaschinenfabrik, Berlin bl., Chausseestraße 17/18, beschrieben und an Zeichnungen dargelegt. Jede Matrize trägt danach außer dem Vuchstabenbilde der Brotschrift noch ein Buch stabenbild der Auszeichnungsschrift, und es ist somit möglich, ohne Auswechselung der Matrizen und also ohne Zeitverlust, nur durch Verschiebung eines Hebels, mit dieser Maschine auch gemischten Satz zu setzen und sogleich in Zeilen zu gießen. Italienische Opernkomponisten. — Der italienische Musikschriftsteller P. Cambiasi hat es unternommen, biographische Notizen über sämtliche Komponisten italienischer Opern zu sammeln. Die Zahl dieser Komponisten beläuft sich auf rund 2250. Diese 2250 Komponisten haben im ganzen 14 000 Opern komponiert, von denen aber nur 80 heute noch aufgeführt werden. (Allg. Ztg.) Deutsches Verlagsrecht. — Ju der heutigen Nummer des Börsenblatts, Seite 5317, findet sich eine Voranzeige der Ver lagsbuchhandlung I. Guttentag in Berlin über die amtliche Aus gabe des Entwurfs eines Gesetzes über das Verlagsrecht. Hoher Besuch. — Die rühmlichst bekannte Buch- und Kunst druckerei Knorr L Hirth in München, zugleich Verlag der großen Tageszeitung: »Münchener Neueste Nachrichten», hatte am 5. Juli die hohe Ehre des Besuchs Seiner Königlichen Hoheit des Prinz- regentcn Luitpold, der am festlich geschmückten Eingänge des Hauses von Herrn vr. Georg Hirth ehrerbietig begrüßt und hierauf durch sämtliche Räume geleitet wurde. Ueberall nahm Seine Königliche Hoheit mit lebhaftem Interesse Kenntnis von den vortrefflichen modernen Einrichtungen des Instituts und hatte für jeden der Vorsteher der verschiedenen Abteilungen, die auf einzelne Fragen Antwort erteilten, freundliche Worte. Tags darauf erwies auch Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig der Firma Knorr L Hirth die hohe Ehre eines Besuches. Der königliche Prinz machte, von Herrn Or. Georg Hirth empfangen und geleitet, einen zweistündigen Rundgang durch die weiten und zahlreichen Räume des Hauses und nahm von allen Vorgängen des umfang reichen Betriebes mit freundlicher Aufmerksamkeit und Teilnahme Kenntnis. In der Redaktion der im Verlage des Hauses er scheinenden -Münchener Neuesten Nachrichten- ließ sich der Prinz die sämtlichen Herren vorstellen und unterhielt sich in eingehender Weise mit ihnen über die politischen Tagesfragen, insbesondere Uber die Ereignisse im fernen Osten, wozu soeben eingelaufene Depeschen den Anlaß boten. In dem Repräsentationsraume des Hauses zeichnete sich Seine Königliche Hoheit, wie tags zuvor sein erlauchter Vater, in das Ehrenbuch ein. Anläßlich des Besuches der Königlichen Hoheiten wurden an mehrere verdiente Angestellte des Hauses Auszeichnungen verliehen. Zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. (Ent scheidung des königl. Kammergerichts in Berlin, mitgeteilt von Geh. Oberjustizrat Groschuff, Senatspräsident, Berlin, in der Deutschen Juristenzeitung (Berlin, Liebmann.j) — Ein Bücherrevisor hatte sich bei Anpreisung eines von ihm heraus- gcgebenen Werkes über kaufmännische Buchführung und in einer gedruckten Ankündigung des Vuchführungsunterrichts als »gericht lich vereidigter Bücherrevisor und Sachverständiger» bezeichnet, obwohl er nur einmal in einem Einzelfalle, nicht aber ein für allemal als Bücherrevisor und Sachverständiger vereidigt war. Die Jnstanzgerichte hatten ihn auf Grund des Z 4 des Reichsgcsetzes vom 27. Mai 1896 verurteilt. Das Kammergericht at ihn freigesprochen: -Einmal nämlich hat der Angeklagte in en Veröffentlichungen lediglich Unterricht in der Buch führung und ein Werk über diese angekündigt. Dagegen be trifft seine angebliche Beeidigung als Sachverständiger gar nicht diese Buchführung, d. h. die Anlage kaufmännischer Bücher und die Vornahme von Eintragungen in diese, sondern die Beurteilung bereits geführter Bücher, das Ziehen von Schluß folgerungen aus einer Buchführung; die Bezeichnung als gerichtlich vereidigter Sachverständiger würde daher, wenn Angeklagter sic beifügte, nicht mit Rücksicht auf die von ihm angebotenen Leistungen erfolgt sein. Dann sind aber auch Angaben über die Person des Anbietenden, die lediglich Schlüsse auf die Beschaffen heit seiner Waren und Leistungen gestatten, im Sinne des H 4 keine Angaben über diese Waren und Leistungen. Das geht klar aus dem Zusatz -über den Besitz von Auszeichnungen» hervor, der weggcblieben wäre, wenn derartige Angaben als solche über die Waren und Leistungen angesehen werden sollten. Unter unwahren Angaben über die Beschaffenheit der Waren und Leistungen sollten nach der Ansicht des Gesetzes lediglich sogenannte -Qualitäts verschleierungen- verstanden werden. Aber auch die Annahme, daß die Bezeichnung als gerichtlich vereidigter Sachverständiger als Angabe über den Besitz einer Auszeichnung zu erachten sei, ist rechtsirrtümlich. Aus dem Zusammenhänge der Vorschrift geht klar hervor, daß es sich hier lediglich um gewerbliche, als Aner kennung gewerblicher Leistungen und zu diesem Zwecke ver liehene Auszeichnungen handelt, so namentlich um Orden und Ehrenzeichen, die vom Staat, Medaillen, Diplome, die von Be hörden, Korporationen, Vereinen, Versammlungen erteilt werden. In demselben Sinne äußern sich die Motive dahin, daß es vor allem eines Schutzes gegen den mit gewerblichen Auszeichnungen betriebenen Schwindel bedürfe. Eine solche gewerbliche Aus zeichnung ist die Ernennung zum gerichtlichen Sachverständigen nicht. Sie erfolgt nicht zu dem Zwecke der Anerkennung, sondern zu dem Zwecke, den Betreffenden als eine von den Gerichten bei der Auswahl der Sachverständigen besonders zu berücksichtigende Persönlichkeit zu bezeichnen. Sie enthält auch nicht einmal die Anerkennung einer wesentlich gewerblichen, sondern einer Thätig- keit, die zwischen einer amtlichen und einer wissenschaftlichen die l Mitte hält.» (llrt. S. 1229/99 v. 22. Jan. 1900.) 711*
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