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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1906
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- Ausgabe
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- 1906-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1906
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- Deutsch
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164 Nichtamtlicher Teil. 4, 5. Januar 1906. Gebrauchsmusters. — Die Verletzung des Gebrauchs musters. III. an zwei Abenden (Montag den 19. und 26. Februar) das Warenzeichenrecht: Zweck und Wesen des Warenzeichenschutzes. — Was ist ein schutzfähiges Warenzeichen? — Die Erlangung des Warenzeichenschutzes (Anmeldung, Prüfung und Ein tragung). — Die Kollision mit älteren Zeichenrechten. — Die Wirkung der Warenzeicheneintragung. — Die Löschung des Warenzeichens von Amts wegen oder auf Antrag. — Die Warenzeichenverletzung. — Der Schutz anderer Waren bezeichnungen (Ausstattung, Name, Firma). — Der Schutz gegen falsche Herkunftsbezeichnungen. — Der Rechtsschutz des Ausländers. IV. an einem Abend (Montag den 5. März) das Geschmacks musterrecht: Zweck und Wesen des Geschmacksmusterschutzes. — Was ist ein Geschmacksmuster? — Wer hat Anspruch auf Ge schmacksmusterschutz? — Die Erlangung des Geschmacks musterschutzes. — Die Wirkung des Geschmacksmuster schutzes. — Die Verletzung des Geschmacksmusterschutzes. V. an zwei Abenden (Montag den 12. und 19. März) den unlautern Wettbewerb: Zweck und Wesen der gesetzlichen Vorschriften zur Be kämpfung des unlautern Wettbewerbs. — Das Ver hältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Gesetz vom 27. Mai 1896. — Die Bekämpfung des unlautern Wett bewerbs nach dem Gesetz von 1896: 1. Die unlautere Reklame und die betrügerische Reklame; 2. Quantitäts verschleierungen; 3. die üble Nachrede; 4. der rechtswidrige Gebrauch einer Firma, eines Namens oder der besondern Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts, eines gewerblichen Unternehmens oder einer Druckschrift; 5. der Verrat der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. — Die zivil- und strafrechtliche Verfolgung des unlautern Wettbewerbs. — Der Rechtsschutz der Ausländer. VI. an einem Abend (Montag den 26. März) den internatio nalen Rechtsschutz: Der Zweck und die Grundzüge des internationalen gewerb lichen Rechtsschutzes. — Die Pariser Konvention vom 20. März 1883 und die Madrider Zusatzabkommen. — Die Sonderverträge des Reichs über gewerblichen Rechts schutz. — Reformbestrebungen. Ausgewählte Fälle der Rechtsprechung sowie sonstige Bei spiele aus dem kaufmännischen und gewerblichen Leben werden die Ausführungen des Herrn Vortragenden erläutern und er gänzen. Besonderer Wert wird ferner von ihm aus die Dar legung des Zusammenhangs und der Grenzen der verschiedenen Gebietsstoffe untereinander und gegenüber den verwandten Ge bieten des Rechtslebens, auf die Feststellung des durch die der zeitige Gesetzgebung und Rechtsprechung bisher Erreichten und weiter Erreichbaren und Erstrebenswerten, sowie auf die Frage des Internationalen Rechtsschutzes gelegt werden. Die Vorträge werden in einem der Hörsäle der Handels hochschule zu Leipzig (Schulstr. 1) jeweils abends 8 Uhr statt finden. Zur Teilnahme an ihnen laden wir nicht nur unsere Bezirksangehörigen im engeren Sinne (Handel-, Industrie- und Gewerbetreibende des Bezirks) und ihre Angestellten, sondern alle durch Beruf, Stellung oder Neigung an den Fragen des gewerb lichen Rechtsschutzes interessierten Kreise ein. Die Teilnahme findet gegen Lösung einer Eintrittskarte zum Preise von 10 ^ für sämtliche Vorträge statt. Anmel dungen hierfür bitten wir baldgefälligst und längstens bis Frei tag, den 12. Januar d. I. an die Kanzlei der Handelskammer, Neue Börse, Tr. L, I, schriftlich oder mündlich (Geschäftsstunden ^9 bis 12, ^-,3 bis 7 Uhr) zu richten. Leipzig, am 1. Januar 1906. Die Handelskammer. (gez.) Zweiniger, Vorsitzender. (gez.) Ur. zur. Wendtland, Syndikus. Vermächtnis. — Der Unterstützungsverein Deutscher Buch händler und Buchhandlungsgehülfen hat dieser Tage von Frau Lydia von Marcks in St. Petersburg gemäß einer letzt willigen Bestimmung ihres verstorbenen Gatten, des Herrn Adolf Fedorowitsch von Marcks (in Firma A. F. Marcks) den reichen Betrag von 4000 Rubel zur Verwendung für die wohltätigen Zwecke des Vereins empfangen. Dieser letztwillige Beweis der treuen Anhänglichkeit unsers verewigten Berufsgenossen an seine deutsche Heimat ehrt seine im Auslande immer deutsch ge bliebene Gesinnung und offenbart von neuem die Güte seines mitfühlenden Herzens, die er im Leben reich betätigt hat. Grosso- und Kommissionshaus Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler, e. G. m. b. H. in Leipzig. — Am Montag, den 1b. Januar 1906, nachmittags 5 Uhr, wird im Gutenberg keller des Deutschen Buchhändlerhauscs zu Leipzig eine außer ordentliche Generalversammlung der Mitglieder des Grosso- und Kommissionshauses Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler, e. G. m. b. H. zu Leipzig, stattstnden. Tagesordnung: I. Geschäftsbericht. II. Abänderung des Statuts, Z 4 unter a: Neu hinzutretende Mitglieder sollen, unter Umständen, den Geschäftsanteil in Raten zahlen können. Ferner Z 56 als Beifügung: Mitglieder, welche ihren Geschäftsanteil von 100 noch nicht voll eingezahlt haben, bekommen ihre Waren gegen Vorausbezahlung oder unter Nachnahme geliefert. Firma-Jubiläum. — Die »Deutsche Landwirtschaftliche Presse» (Verlag von Paul Parey, Berlin) erinnert in der soeben erschienenen Nr. 1 ihres 33. Jahrgangs (1906) daran, daß der Wortlaut der Firma Paul Parey am 1. Januar d. I. nunmehr seit 25 Jahren in hohen Ehren besteht. Gegründet wurde die Verlagshandlung schon am 1. Januar 1848 durch Karl Wiegandt unter der Firma dieses Namens; aber erst am 1. Januar 1881 änderte ihr späterer und hervorragendster Inhaber den Wortlaut der Firma in Paul Parey, nachdem sie längere Jahre zuvor erst Gustav Bosselmann, dann Wiegandt L Hempel, dann Wiegandt, Hempel L Parey gelautet hatte. Diesen Ehrentag sollte der hoch verdiente Mann, dessen unermüdliches Wirken auch im Börsen verein unvergessen ist, nicht erleben. Am 31. März 1900 wurde er vorzeitig aus seinem tätigen, erfolg- und ehrenreichen Leben abberufen. Die »Deutsche Landwirtschaftliche Presse- bringt ein vortreffliches Bildnis des in der Vollkraft der Jahre dahin geschiedenen tüchtigen Mannes. Unlauterer Wettbewerb. Urteil des Reichsgerichts. — Geschieht die Reklame mittels eigentlicher Täuschung des Publikums oder doch bestimmter Personenkreise, so überschreitet sie die erlaubten Grenzen der freien Erwerbstätigkeit und greift in die Individualrechte anderer, in den redlichen Gewerbebetrieb über. In dem Verbot der betrugsähnlichen Praktiken unehr licher Konkurrenz liegt hiernach der Schwerpunkt der 1 und 4 des Gesetzes. Als subjektive Voraussetzung der letztern Norm muß hierzu noch die Absicht treten, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Da Absatz und Umsatz wohl ausnahmslos den Zweck eines jeden Verkaufsanerbietens bilden, und jede derartige Offerte den Schein eines günstigen Angebots anstreben wird, so ist dem Wort besonders in der fraglichen Wendung die entscheidende Bedeutung beizumessen. Nach dem Sprachgebrauch besagt dies, daß die Offerte eine außerordentliche, vor den üblichen Gelegenheiten sich auszeichnende, und daß die gewährten Vorteile so ungewöhnliche seien, wie sie die Konkurrenz im allgemeinen nicht bietet. (Urt. d. Reichsgerichts. I. 5179/04 v. 25. Sept. 1905, mitgeteilt vom Reichsgerichtsrat Ung er in Nr. 1, 1906 der »Deutschen Juristen - Zeitung« (Berlin, Otto Liebmannj.) Pers onalnachrichten. Gestorben: am 27. Dezember 1905 nach kurzer Krankheit der Verlags buchhändler Herr Emil Diesterweg in Frankfurt a/Main, seit 1899 Mitinhaber der dort bestehenden Ver lagsbuchhandlung Moritz Diesterweg.
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