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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1906
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- 1906-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1906
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252 Nichtamtlicher Teil. ^ 6, 9. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil Vorschriftswidrige Beschaffenheit von Drucksachen bei der deutschen Post. Von Ober-Postassistent Langer. Es ist in letzter Zeit häufiger vorgekommen, daß bei Auslieferung von Massendrucksachen die Aufgabe-Postanstalten Anstände gemacht, vielleicht auch die Annahme verweigert haben wegen unvorschriftsmäßiger Beschaffenheit der Druck sachen. Die Postordnung bestimmt genau, wie weit die Aufgabe-Postanstalten bei Annahme von Drucksachen gehen können. Ausführlich ist dies bereits in einem Artikel in Nr. 187 d Bl. vom 14. August 1905 behandelt. Allein es haben sich mit der Zeit mißbräuchliche Benutzungen der ermäßigten Drucksachentaxe herausgebildet, die jetzt das Reichspostamt abzustellen bemüht ist. So haben z. B. Drucksachenabsender auf der Außen seite des Umschlags oder des Kreuzbandes der Drucksache Vermerke entweder handschriftlich oder auf mechanischem Wege angebracht, die ohne Zweifel den Charakter einer persönlichen, brieflichen Mitteilung haben und somit be dingen, daß die Sendung nicht mehr als Drucksache im Sinne der maßgebenden Postordnung anzusehen ist. Solche Vermerke sind z B: »Falls ohne Interesse, bitte Annahme zu verweigern«, oder »Die angekreuzten Stellen sind zu be achten«, oder »Bitte, nicht in den Papierkorb«, oder »Die angestrichene Stelle dürfte Sie besonders interessieren« usw. Gewiß mögen in sehr vielen Fällen Sendungen mit derartigen Vermerken gegen die ermäßigte Drucksachentaxe schon befördert worden sein, so daß sich mancher Korrespondent eine größere Menge von Umschlägen und Kreuzbändern mit solchen Vermerken hat Herstellen lassen. Aber berechtigt war er dazu in keinem Fall; denn er mußte sich sagen, daß briefliche Mitteilungen, gleichviel ob gedruckt oder geschrieben, keinen Anspruch haben, gegen die ermäßigte Taxe von der Post befördert zu werden. Dessenungeachtet hat das Reichspostamt, um jede Härte zu vermeiden, verfügt, daß es eine Übergangszeit nachläßt, während welcher solche Vorräte unvorschriftsmäßiger Umschläge oder Kreuzbänder aufgebraucht werden können. Aber nach Ablauf einiger Monate werden Sendungen, deren Umschlag oder Kreuzband briefliche Mitteilungen enthalten oder darstellen, nicht mehr gegen die ermäßigte Drucksachen taxe von den Postämtern zur Beförderung angenommen werden. Schon jetzt wird in jedem Fall das Aufgabe-Post amt dem Absender ausdrücklich erklären, daß es nur in diesem Übergangsstadium die Sendungen anzunehmen in der Lage ist. Je nach den Verhältnissen wird auch das Aufgabe-Postamt bestrebt sein, eine Ersetzung durch einwand freie Umschläge oder Kreuzbänder herbeizuführen. Das ist aber auch durchaus nichts Neues. Damit kommt das Postamt nur den Bestimmungen nach, die schon so lange gelten, wie die Postordnung besteht. Diese war eine Folge des 8 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28 Oktober 1871. Und im Z 3 der Postordnung steht ausdrücklich, daß auf der Außen seite des Umschlags oder Kreuzbandes keine briefliche Mitteilung angebracht sein darf. Nur bei gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefsendungen ist es erlaubt, Bilder, Reklamen oder sonstige Vermerke auf der Außenseite des Umschlags anzubringen oder aufzukleben, aber auch nur insoweit, als der Raum nicht für die Poststempel und sonstigen Postvermerke gebraucht wird. Bei Wertbriefen ist aus technischen Gründen auch das Aufkleben unzulässig. Wenn nicht mißbräuchliche Benutzung des Drucksachen portosatzes getrieben worden wäre, so hätte sicherlich das Reichs-Postamt nicht Veranlassung genommen einzuschreiten; denn im Sinne der Behörde hat es stets gelegen, nicht allzu peinlich bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vermerke auf der Vorderseite der Umschläge und Kreuzbänder von Druck sachen vorzugehen. Vermerke wie z. B. »Privat« oder »Wichtig« oder ähnliche werden auch ohne Anstand zu gelassen werden: nur dürfen ähnliche Vermerke nicht den Charakter einer brieflichen Mitteilung tragen. Darüber zu wachen, ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Postbehörde nach Maßgabe der Post ordnung. Und welche rechtliche Natur die Postordnung hat, das ist vom Reichsgericht zu verschiedenen Malen festgestellt worden. An einer Stelle eines Erkenntnisses vom 9. Februar 1888 (Entscheidungen in Strafsachen Bd. 17, Seite 141) heißt es, daß die Postordnung »mit Gesetzeskraft versehen« sei In einem Erkenntnis vom 15. Juni 1885 (Ent scheidungen in Strafsachen Bd. 12, Seite 323) wird die Postordnung eine »Rechtsnorm« genannt. In einem Er kenntnis vom 17. Juni 1887 (Entscheidungen in Strafsachen Bd. 19, Seite 101) wird die Postordnung als »eine auf Grund des tz 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 erlassene allgemeine Rechts norm« bezeichnet. Für den in nein Postverkehr der Königreiche Bayern und Württemberg werden die reglementären Anordnungen von den zuständigen Behörden dieser Staaten erlassen auf Grund der Vorschrift im Artikel 52 der Reichsverfassung. 8ctiopenkaueriana. Die Bibliothek von Arthur Schopenhauer hat sein erster Bio graph Or. W. Gwinner in Frankfurt a. M. geerbt, jedoch nicht behalten, was von dem bekannten Bibliophilen Or. Ed. Grisebach, dem neuesten Biographen und Herausgeber Schopenhauers, wieder holt beklagt worden ist. Eine Rekonstruktion von Schopenhauers Bibliothek hat Grisebach 1888 in seinen -Edita und Jnedita- versucht und jetzt in seinem vor ein paar Monaten erschienenen neuesten Werke: -Schopenhauer. Neue Beiträge - rc. weiter ausgeführt. Die Firma Joseph Baer L Co., Frankfurt a. M., bringt weiteres reiches Material dazu in einer von ihr zum Verkauf ge stellten: -Schopenhauer-Bibliothek. Originalhandschriften Schopenhauers, 166 Bände, aus seiner Privatbibliothek, seine Schriften, Briefe und Gespräche, Literatur über ihn- rc., worüber kürzlich ein Verzeichnis (47 Seiten) erschienen ist. Dieser Bücherschatz ist das Ergebnis eines langjährigen mühsamen Sammeleifers und soll nur als Ganzes veräußert werden. Der Frankfurter Philosoph war kein Bibliophile im gewöhn lichen Sinne des Worts, er war kein Sammler und besaß Bücher, nur um sie zu lesen. -Vom Schlechten kann man nie zu wenig, und das Gute nie zu oft lesen-, hat er gesagt. Daher war er gewöhnt, mit dem Bleistift in der Hand zu lesen und wieder zu lesen. Bei seinem leidenschaftlichen Temperament wurde die Lektüre zu einem Zwiegespräch zwischen ihm und dem Verfasser, das er stets in dessen Sprache führte. Er widersprach ihm in heftigen Randbemerkungen, zollte ihm Beifall, wenn er mit ihm übereinstimmte, überschüttete ihn mit beißendem Hohn, wenn seine Ansichten ihm mißfielen. Selbst in den Büchern, in denen Schopenhauer keine Randbemerkungen eingeschrieben, sondern nur Stellen angestrichen hat, verspüren wir die Energie seines Geistes an den kräftig gezogenen, Leidenschaft verratenden, breiten Blei stiftstrichen. So sind Schopenhauers Bücher nicht tote Reliquien, sie enthalten Atome seines unsterblichen Geistes, und manches wertlose Buch hat durch die Randbemerkungen des großen Philo sophen einen unverdienten dauernden Wert erlangt. Einfach und schmucklos wie die ganze Behausung Schopen hauers war auch seine Bibliothek. Er las die Bücher meistens ungebunden und ließ sie dann in einfache Pappbände binden.
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