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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1906
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- Deutsch
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8, 11. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil 361 schenswert, sein Ziel weiter zu stecken. Er sand nämlich, daß er sich nicht darauf beschränken durste, die biblio graphischen Arbeiten englischer Verfasser zu verzeichnen, weil eine Menge der besten in Frankreich, Deutschland oder anderswo erschienen sind und umgekehrt wieder Engländer und Amerikaner sich eingehend mit den Literaturen andrer Länder bibliographisch beschäftigt haben. So entstand das nach gewöhnlichen Begriffen etwas sonderbar anmutende Werk. Um nämlich den Umfang nicht zu sehr anschwellen zu lassen, sah Courtney von vornherein von der Aufnahme der Titel von Verkaufs-Katalogen, Bibliographien von Hand schriften, Karten und Plänen und von Katalogen der zahl reichen englischen Frei-Bibliotheken ab; er äußert sich auch im Vorwort dahin, der Forscher werde nach Spezial-Biblio graphien in manchen Fällen weiter suchen müssen. Wenn ich eben sagte, das Werk mute sonderbar an, so muß ich dies Urteil auch begründen. Courtney beliebt für seine Titelangaben eine ganz besondre Art, an die man sich erst gewöhnen muß. War H. Stein in seinem Manuel geradezu splendid, so sieht Courtnep von der sonst und nicht mit Unrecht beliebten bibliographischen Genauigkeit ab und schneidet sich die Titel so zurecht, wie es ihm praktisch und gerade noch zulässig zu sein scheint Zum Identifizieren muß meistens das Druckjahr dienen; denn bald gibt er einen Druckort an, bald nicht, und solche Titelangaben wie »Oardon bibulpbiäe cck. Ueip/ÜA vlliv. Oie Lobvkksllroblsvstokk-vsi'gik- tuvA äer gvmmikwbsitsr, b/ Ruäolk I-avckknüsünsr, 1899, bibliogi-. pp. 228—32«, oder »^.aoüsn. Festschrift aus anlaß der eröffnung des biblivthekgebäudes der Aachen 1897« sind außergewöhnlich, ebenso, daß er die »von«, »xsr«, »pur« vor Verfassernamen fast regelmäßig durch das englische »dz-« ersetzt, während er die Titel im übrigen in den verschiedensten Sprachen wiedergibt. Trotz dieser Auslassungen von Titeln und gewaltsamen Kürzungen andrer bietet das Werk doch auf den zwei spaltigen Seiten 1 bis 539 und im Nachtrag bis Seite 559 <die Seitenzählung geht durch beide Bände durch) an die 18 000 Stichwörter, und auf den dreispaltigen Seiten 560 bis 631 des Registers wohl ebensoviel Stichwörter und Verfassernamen durcheinander. Daß der Bibliograph trotz des besten Willens Fehler macht, die trotz ihrer Geringfügigkeit den Wert des Werks natürlich beeinträchtigen, zeigt auch dieses Werk. Es leidet nämlich daran, daß bei der Anbringung von Verweisungen nicht ganz sorgfältig verfahren worden ist. Wenn z. B. unter »Aachen« zu finden ist »Die Lit. über die Thermen von Aachen von E. Fromm«, so sollte man bei »Thermen«, englisch »Mrsrinal vra.tsr8«, eine Verweisung finden; das ist aber nicht der Fall, und ebensowenig findet man die An gabe unter »TRkrivrll vatsi-8« im Index. Bei r^vt8« sauf deutsch Ameisens findet mau »b/msuoptm-g, aorllsata ok tlw öriti-ü islanäs, bv bl. Lavnäswr, aber bei »Hz-rneuoptsra« sucht man vergebens nach dein Werk oder einer Verweisung auf »^vt>8«. Daß die alte weltberühmte Bergakademie in Freiberg und nicht in Freiburg sich befindet, ist Courtney, obwohl er ersichtlich fleißig und sorgfältig gearbeitet hat, entgangen; dagegen hat der Bearbeiter des Index, Mr. Edw. Smith, den Fehler entdeckt und verbessert. Aber Courtney tröste sich mit Leidensgenossen, zu denen gehört der Unterzeichnete P. E. Richter. Kleine Mitteilungen. * Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Land gericht I in Berlin sind am 8. November v. I. der Musikalien händler und Verleger Hermann Augustin und der Komponist Jacques Burg wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift zu je 100 Geldstrafe verurteilt worden. Es handelte sich um ein Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgano. Couplet »Die Fingerfertigkeit--, dessen Text und Musik Herrn Burg zu verdanken sind, der in seiner ganzen Jugendlichkeit auf dem Titelblatt abgebildet ist. Die Frage, ob es sich um eine unzüchtige Schrift handelt, war nicht schwer zu entscheiden, denn die Verse ließen über ihre Anstößigkeit keinen Zweifel zu. Wäh rend Herr Burg sich bei dem Urteil beruhigt hatte, legte Herr Augustin Revision ein. Das Reichsgericht konnte jedoch in denl Urteil einen Rechtsirrtum nicht erblicken und erkannte in der Verhandlung am 9. d. M. auf Verwerfung der Revision. Ein- und Ausfuhr des deutschen Buch-, Kunst-, Musikalien-, Landkarten- und Papierhandels im Jahre 1904. — Dem soeben herausgegebenen zweiten Teil des Berichts über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1904 entnimmt die Papierzcitung folgende Angaben über die Ein- und Ausfuhr des Deutschen Reichs in Büchern, Karten, Musikalien, Farbendruckbildern, Kupferstichen usw.: Bücher, Karten, Musikalien. Einfuhr. Gesamtwert: 30,7 Mill. M.; Durchschnittswert von 1 är 154 M. Menge in t Gesamtwert Herkunftsländer: zu 1000 Millionen M. Österreich-Ungarn 1904 10,9 Schweiz 843 4,8 Frankreich 782 4,5 Niederlande 511 2,9 Großbritannien 466 2,7 Vereinigte Staaten von Amerika 231 1.3 Rußland 189 1,1 Ausfuhr. Gesamtwert 920 Mill. M., Durchschnittswert von 1 är 558 M. Bestimmungsländer: Österreich-Ungarn 7134 39,8 Schweiz 1926 10,7 Vereinigte Staaten von Amerika 1382 7.7 Rußland 1342 7.5 Großbritannien 1300 7,3 Niederlande 737 4.1 Frankreich 579 3,2 Farbendruckbilder, Kupferstiche us w.: Gesamtwert 77,9 Mill. M. Großbritannien 2701 25,7 Vereinigte Staaten von Amerika 1622 15,4 Österreich-Ungarn 944 9,0 Frankreich 440 4,2 Belgien 369 3,5 Niederlande 312 3,0 Rußland 296 2.8 Papier- und Pappwaren, nicht besonders genannt: Gesamtwert 29,7 Mill. M. Großbritannien 4577 6,4 Niederlande 2848 4,0 Vereinigte Staaten von Amerika 1884 2,6 Österreich-Ungarn 1866 2.6 Belgien 1129 1.6 Schweiz 1120 1,6 Argentinien 927 1,3 Frankreich 924 1,3 * Fachkursus für Buchhändler. — Der Vorstand des Vereins jüngerer Buchhändler -Krebs- in Berlin veranstaltet im Einvernehmen und mit Unterstützung der Korporation der Berliner Buchhändler einen Fachkursus für Buchhändler, der in acht bis zehn Vorlesungen diesmal die Praxis des Verlegers behandeln soll. Die Gehilfen und Lehrlinge des Berliner Buch handels werden zu recht zahlreicher Beteiligung eingeladen. Die in Berlin bestehenden »Fortbildungsgelegenheiten für Buchhändler», die vom -Krebs» alljährlich in übersichtlicher Zu sammenstellung unter diesem Titel zusammengestellt und ver öffentlicht und so dem Nachwuchs im Buchhandel in Erinnerung gebracht werden, bieten einem jeden bequeme Gelegenheit zur Vervollständigung und Vertiefung seiner allgemeinen Bildung und zur Erwerbung kaufmännischer Kenntnisse. In vielen Fällen ist es aber dem jungen Buchhändler nicht möglich, alle Zweige 49
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