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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1906
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- Deutsch
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358 Nichtamtlicher Teil. ^ 8, 11. Januar 1906. die Kleinhändler, die eigentlichen Buchhändler, zugänglich gemacht, die die Werke vom Verleger erhalten und mit Gewinn an die Kunden Weiterverkäufen. Das Buch ist eine Ware, die aus sehr augenfälligen Gründen mit einem feststehenden Preise auf den Markt kommt. Wenn der Sortimenter sich bei dem Verkauf keinen Aufschlag auf diesen Preis sichern kann, was sehr unwahrscheinlich ist, so muß er entweder auf jeden Gewinn verzichten, oder der Verleger muß ihm einen gewissen Rabatt gewähren. Das letztere System ist das übliche. Ein Buch hat zwei Preise, den Verkaufs- und den Handelspreis. Die Ver fügung über diesen Preisunterschied nun hat die erwähnte Streitfrage hervorgerusen. »Nominell besteht der Handelspreis in einem Abzug von 25 Prozent vom Ordinärpreis; selbst diese bedeutende Er mäßigung ist in der Praxis aber durch weitere Vergütungen auf 33 Prozent erhöht; mit andern Worten: ein Buchhändler kann ein Buch, das 1b sü kostet, zum Wiederverkauf für 10 sii erstehen, so daß ihm 5 sü übrig bleiben, die seine Unkosten decken und seinen Gewinn bilden. Man wird nun natürlich zu dem Schlüsse kommen, daß die Verleger, nachdem sie ihre Waren an den Sortimenter zu den nach den bekannten Normen regulierten Preisen verkauft, mit der Sache nichts weiter zu tun haben, und muß bona Läs voraussetzen, daß dieser Handelspreis alle Unkosten des Buches deckt; er schließt die Druck-, Buchbinder- rc. Kosten ein, und wenn der Sorti menter den Nettopreis an den Verleger gezahlt hat, so sollten auch der Autor und der Verleger den ihnen gebührenden Gewinnanteil erhalten haben. Die Verleger lehnen es jedoch ab, ihr Interesse an dem Buch nach dem Verkauf an den Sortimenter auszugeben. Sie folgen ihm und schreiben dem Händler vor, wie er über den ihm bewilligten Rabatt zu verfügen hat. »Es ist klar, daß ein Sortimenter, der ein Buch für 10 sü erwirbt, das er für 15 sü. verkauft, einen bedeutenden Uber schuß erzielt, mit dem er arbeiten kann. Er mag entweder den vollen Preis verlangen und seine 30 Prozent Gewinn einstecken oder den Preis reduzieren, um dadurch einen um so größern Absatz und Umsatz zu erzielen. Er mag das Buch zu 11 —, 12, 13 sb., kurzum zu irgend einem Preis zwischen 10 und 1b sb. abgeben, ganz wie es das Geschäft mit sich bringt. Es erscheint nichts natürlicher und richtiger, als daß diese An gelegenheit, wie in allen andern Handelszweigen dem Ermessen der Detaillisten selbst überlassen bleibt. Das ist im Buchhandel aber nicht der Fall; der Sortimenter darf über den ihm zu erkannten Rabatt nur mit dem Einverständnis der Verleger verfügen. Er darf bei Barzahlung auf das 15 sü.-Buch 1 sb. 6 ä. in Abzug bringen, nicht mehr; den Rest hat er einzu stecken, er würde von den Verlegern sonst keine Bücher mehr ge liefert erhalten. Das sind die Vorschriften der Verleger, deren Einhaltung durch ein wohl organisiertes System erzwungen wird. Es besteht eine Vereinigung, der alle Buchhändler inner halb 12 Meilen von der Oensral Uost-Otüoo beizutreten ein geladen sind. Die Mitglieder dieser Verbindung haben einen Kontrakt zu unterzeichnen, daß sic dem Publikum selbst bei Bar zahlung nicht mehr als 10 Prozent Rabatt bewilligen, so daß ihnen, den Sortimentern, also 23 Prozent verbleiben. Sie er halten danach ein Ticket, und nur den Besitzern dieser Karten werden die Bücher zu einem andern als dem Ordinärpreis von den Verlegern abgegeben. Ein Buchhändler, der bereit ist, sich mit einem geringern als dem ihm zudiktierten Rabatt zu be gnügen, wird als uväsrselisr — Schleudere! — bezeichnet, ihm wird durch den Verein das Ticket entzogen, und jeder Geschäfts verkehr mit ihm ist untersagt, falls der Lieferant sich nicht der gleichen Lage aussetzen will. Gegen diese gebieterischen Vor schriften haben einige Sortimenter wiederholt Einspruch erhoben und sich in ihrer Not an die Autoren gewandt, um von diesen die Werke zu erlangen, die ihnen die Verleger nicht liefern wollten — bis sie schließlich das System unerträglich gefunden haben und jetzt das Publikum um Hilfe angehen. Es wird von den Verteidigern des bestehenden Systems zweifellos angeführt werden, daß cs die Zustimmung der größern Majorität des Handels hat, wie es ja durch Anerkennung der Regeln bewiesen ist; das kann aber als kein triftiger Grund gelten, da angesichts der absoluten Gewalt, die Zahl derer, die es wagen, einer andern Meinung zu sein, nur gering sein kann. Da die Verleger die Macht haben, den Buchhändlern den BUcherbezug ganz zu unterbinden, so können sie ihnen ohne jeden Wider stand irgendwelche Bedingungen diktieren. Wir haben letzthin ein Rundschreiben gelesen, in dem die Vorschriften der ^walgawatsck kudlisüsrs direkt verteidigt werden; wir haben aber nicht einen stichhaltigen Grund für dieses Einmischen der Verleger in den freien und natürlichen Wettbewerb finden können. Anderseits sehen wir aber, daß viele Verleger selbst Sortiment führen und somit auch in dieser Eigenschaft ihren Gewinn einstecken; wir verstehen somit, daß sie allen Grund haben, ihre Macht als Verleger auszuüben, um dadurch ihren Gewinn als Buchhändler zu erhöhen. Wir können nicht finden, daß der Unterschied zwischen den Herstellungskosten eines Buchs und dem Ladenpreis etwas andres als die Gebühr für die Be sorgung und Lieferung des Werks darstellt, und wenn das, wie augenscheinlich, billiger geschehen kann, als es jetzt der Fall ist, so sehen wir nicht ein, weshalb das Publikum von diesen Vor zügen ausgeschlossen sein soll. Wenn der Autor und der Ver leger eines Buchs bei einem Preise von 10 sü ihre Rechnung finden und Vermittler in Überzahl gefunden werden können, das Werk gegen 2 sü Vergütung zu besorgen, so ist kein Grund vorhanden, den Händler zu zwingen, 13/6 sü zu verlangen, und für das Publikum, diesen Betrag zu zahlen. «Wir haben uns gezwungen gesehen, diese Betrachtungen dem Urteil der Öffentlichkeit zu unterbreiten, nachdem man sich dieserhalb an uns gewandt hat. Falls etwas zugunsten des Systems gesagt werden kann, werden die Leser der Limes zweifellos davon hören; inzwischen müssen wir aber doch unserm Glauben Ausdruck geben, daß die opponierenden Buchhändler gut daran getan haben, die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen.« Auf diesen Artikel hin richteten Mssrs. Longman, Brown L Co., sowie M. John Murray am selben Tag eine Zu schrift an den Herausgeber der 'Limes, und teilten ihm mit, daß die besprochene Angelegenheit seit einiger Zeit schon Lord Campbell und mehreren andern literarischen Autoritäten zur Begutachtung vorläge, und daß sie deren Entscheidung ent gegensähen; um gegen ihn, den Herausgeber, aufrichtig zu sein, wollten die Schreiber ihn von dieser Tatsache benach richtigt haben, bevor er die Diskussion einer Streitfrage er öffne, die in Kiirze durch das Urteil derer beigelegt sein werde, denen man die Angelegenheit zur Entscheidung unter breitet habe Sie fügen hinzu, daß es sich um keine Ver legervereinigung, sondern um einen Bund des ganzen Handels handle; als Verleger seien sie dabei nur insoweit interessiert, als sie die Zahlungsfähigkeit des Handels und das Gedeihen literarischer Unternehmungen zu schützen strebten. Der Detailverkauf der Verleger bilde einen so untergeordneten Teil eines Verlagsgeschästs, daß ein Verleger nicht von dem Wunsch geleitet werden könne, einen doppelten Gewinn zu erzielen, wenn er die Verbindung unterstütze, worauf in dem Artikel angespielt sei. Es folgten sich in der Limes dann Briefe und Ant worten »La tbs Läitor ok tbs Limes«, die für und wider die Angelegenheit sprachen. So sagt Mr Richard Bentley, ein Gegner der Assoziation, auf vorgenannten Brief unter anderm, er habe guten Grund anzunehmen, daß die Schreiber die Sachlage besser wiedergegeben hätten mit der Aussage, daß sie ihr möglichstes getan hätten, um die Prinzipien der Loostssllsr's ^.ssoeiation trotz der Anrufung der literarischen Autoritäten aufrecht zu erhalten. Wenn die Opposition der öffentlichen Meinung, der sie sich gegenüber befänden, aber einen drohenden Charakter annehmen sollte, so würden sie dem Urteil derer nachgeben müssen, die zu versöhnen sie alle Ursache hätten. Mr. I. H. Parker, Vorstand der Assoziation, sagt, daß, um eine große Anzahl von Exemplaren eines Werks ab zusetzen, auch eine große Anzahl Buchhandlungen notwendig sei. Sowie diese eingingen, würde auch die Zahl der von den einzelnen Werken verkauften Exemplare herabsinken.
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