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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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660 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 14, 18. Januar 1906. Berlin HW. 87, Beusselbrücke. — Or. Lange, Direktor des Friedrich- Werderschen Gymnasiums, Berlin HW. 7, Dorotheenstr. 13/14. — Or. msck. Marcinowski, Sanatorium Woltersdorfer Schleuse bei Erkner. — Marx, Landgerichtsrat, Mitglied des Hauses der Abgeordneten, Köln, Spichernstr. 6. — Philipps, Pastor, Vor steher des Ev. Johannesstifts, Plötzensee. — Heinrich Rippler, Herausgeber der Täglichen Rundschau, Berlin 8W., Zimmer- Straße 7. — Professor a. D. Or. Schoel, Charlottenburg, Uhland- Straße 185/86. — Or. R. Sterufeld, Professor an der Berliner Universität, Zehlendorf.« Am Schlüsse des Jahresberichts ist die vom »Volksbund« verlegte und durch seine Geschäftsstelle: Berlin HW. 87, Beussel- brücke, zu beziehende Literatur verzeichnet, die hier folgen möge: Otto von Leixner: Zum Kampfe gegen den Schmutz in Wort und Bild. Ein Mahnwort und ein Aufruf. 15 -H. Flugschriften des Volksbundes zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild: Nr. 1: vr. I. Marcinowski: Krankhafte Richtungen der geschlechtlichen Sinnlichkeit und ihre Entstehungsgesetze. 10 Nr. 2: Otto von Leixner: In Sachen des Volksbundcs. 15 Aufruf des Volksbundes. Flugblatt des Volksbundes: Schmutz und Gift stehen unentgeltlich zur Verfügung. Akten des internationalen Kölner Kongresses zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur: I. Grundlegende Gedanken. Gen.-Sekr. löo. Bahn. 50 II. Stimmen der Presse über die unsittliche Literatur. 2 III. Berichte der außerdeutschen und deutschen Berichterstatter. 2 Daraus einzeln: Pape: Die Pflicht des Buchhandels im Kampfe gegen die un sittliche Literatur. 20 H. Roeren: Die Gesetzgebung gegen die unsittliche Literatur in den verschiedenen Ländern. 20-H. Meyer: Welche Mittel gewährt das gegenwärtig geltende Recht im Kampf gegen sittenlose Schriften, Abbildungen und Dar stellungen? 30 -H. Koch: Die Schundliteratur, ihre Verderblichkeit und ihre Be kämpfung. 40 Jacques Jolowicz: Der Kampf gegen die Unzucht in Schrift und Bild. 50 Post. Neuerung im Paketverkehr mit dem Ausland. — Die seit einigen Monaten für den Verkehr mit Österreich- Ungarn bestehende Vorschrift, daß der Absender eines Pakets die Erklärung, er wolle die Zoll- und sonstigen nicht postalischen Ge bühren entrichten, auch nach erfolgter Absendung des Pakets ab geben darf, findet vom 1. Februar ab auch für den Paketverkehr Deutschlands mit Belgien, Dänemark, Norwegen und der Schweiz Anwendung. (Dtschr. Reichsanz.) "Stellenvermittelung des Vereins jüngerer Buch händler »Krebs« in Berlin. — Der Vorsitz in der Stellen vermittlung des Vereins »Krebs» in Berlin ist an Herrn Emil Bergwald, Berlin W., Goltzstraße 32, übergegangen, an den be zügliche Zuschriften zu richten sind. (Vgl. die Anzeige auf Seite 694 d. Bl.) * Beruhigende Nachricht aus Riga. — Der »Düna- Zeitung« Nr. 284 vom 30. Dezember 1905/12. Januar 1906 ent nehmen wir gern die folgende Nachricht, welche die über förmliche Schreckenstage in Riga nach dem Ausland gekommenen, zunächst unkontrollierbaren Meldungen erfreulicherweise als übertrieben darstellt und beruhigend zu wirken geeignet ist: »Das Rigaer Börsenkomitee hat an die Ältesten der Kauf mannschaft von Berlin folgendes Schreiben gerichtet: »»Im Auslande sind über Riga in letzter Zeit beunruhigende Gerüchte in Umlauf gebracht worden, die teils auf falsche Infor mationen, teils auf Böswilligkeit zurückgeführt werden müssen. Da diese Gerüchte angetan sind, den Handel und Kredit Rigas zu schädigen, erachtet es das Börsenkomitee als seine Pflicht, wahrheitsgemäß zu konstatieren, daß, nach nunmehr erfolgter Beendigung des Streiks der Arbeiter, sowie der Post- und Telegraphenbeamten und der damit zusammen hängenden Störungen des Handels und des öffentlichen Lebens, alles seinen gewöhnlichen Gang geht. Sämtliche Fabriken ar beiten. Weder Zerstörungen noch Beschädigungen von Fabriken oder öffentlichen und privaten Gebäuden haben stattgefunden; die Banken haben ihre Tätigkeit nie eingestellt gehabt. Dis Sicherheit von Eigentum ist nach Eintreffen des General gouverneurs mit Truppenverstärkungen mehr denn je gewähr leistet.«« Urheberrechts-Anspruch an Zeitungsberichten. — Die Vossische Zeitung gibt folgende Erklärung über die durch Reichstagsbeschluß vom 12. d. M. ausgesetzte Strafverfolgung des Reichsabgeordneten von Gerlach: Das Strafverfahren gegen den Reichstagsabgeordneten v. Gerlach, dessen Aussetzung am 12. d. M. vom Reichstage nach der konstanten Praxis beschlossen worden ist, betrifft einen inter essanten und für die Presse wichtigen Fall einer weitgehenden Ausbeutung der leider nicht genau genug gefaßten Bestimmungen des neuen Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901. Es handelt sich darum, daß Herr von Gerlach als Chefredakteur der -Berliner Zeitung« vor Iflg Jahren einen mit seiner Chiffre Unterzeichneten Artikel über das Vereinsrecht gebracht hatte. Dieser Artikel behandelte eine Gerichtsentscheidung, über die das »Berliner Tageblatt« einen Bericht gebracht hatte. Dieser Bericht war von v. Gerlach unter Quellenangabe auszugsweise wiedergegeben. Der Verfasser des Berichts im »Berliner Tageblatt« erblickte in seinem Bericht eine selbständige wissenschaftliche Leistung und stellte gegen Herrn v. Gerlach Strafantrag wegen widerrechtlichen Nachdrucks. Die Staatsanwaltschaft hat diesem Antrag Folge gegeben. Herr v. Gerlach gedenkt aus prinzipiellen Gründen die Sache bis zur letzten Instanz durchzufechten. Handelt es sich doch um eine Frage, die für die Zeitungspresse von grundsätzlicher Bedeutung ist. Keine Handelsinspcktoren. — Im Lauf des letzten Jahres sind in größerer Anzahl Eingaben an den Bundesrat gelangt, die sich teils für, teils gegen die Einführung von Handels inspektoren aussprechen. Der Bundesrat hat nunmehr beschlossen, den auf die Einführung von Handelsinspektoren gerichteten Ein gaben keine Folge zu geben. (National-Ztg.) * Buchhändlerische Verkehrsordnung und Restbuch- handelsordnung. — Der heutigen Nummer !4 des Börsen blatts ist in Form einer Beilage ein nach Städten geordnetes Verzeichnis derjenigen Firmen beigegeben, deren Inhaber dem Börsenverein nicht angehören, aber durch eine dessen Vorstande abgegebene unterschriftliche Erklärung die Bestimmungen der buch händlerischen Verkehrsordnung vom 8. Mai 1898 und der Restbuchhandelsordnung vom 16. Mai 1897 für sich und die von ihnen vertretenen Firmen als verbindlich anerkannt haben. (Sprechsaal.) Buchhandlmigsnehilfmnen. Anfrage. Ein Börsenvereinsmitglied wendet sich an uns mit der Bitte um Anfrage im Börsenblatt an diejenigen Herren Kollegen, die Damen in ihrem Betrieb verwenden, welche Erfahrungen sie mit weiblichen Buchhandlungsgchilfcn gemacht haben. Er meint nicht solche weibliche Kräfte, die nach dem Besuch einer Handelsschule die mechanischen Arbeiten zu besorgen haben, sondern solche, die nach Erlernung einer regelrechten dreijährigen Lehrzeit sich als Gehilfinnen weiter fortbringen wollen. In welchem Verhältnis stehen im allgemeinen deren Gehälter zu denen der männlichen Gehilfen? Von befreundeter Seite wurde der Anfragende gebeten, ein begabtes junges Mädchen mit höherer Schulbildung für den Buch handel auszubilden; er habe aber in seiner Provinzialstadt zu wenig Einblick darin, wie sich in den letzten Jahren das weibliche Element im Buchhandel entwickelt hat, so daß er nicht ohne weiteres die buchhändlerische Ausbildung übernehmen möchte, wenn sich dem Mädchen nachher nicht verhältnismäßig günstige Aussichten bieten würden. (Red.)
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