682 Künftig erscheinende Bücher. ^ 14, 18. Januar 1906. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München Wir machen auf nachstehende Neuigkeiten und Fortsetzungen aufmerksam, die wir in nächster Zeit ausgeben: Karl Maenner Reichsgerichlsrat Das Sachenrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche und der Grundbuchordnung für das Deutsche Reich 2. neubearbeitetc Auflage des „Rechts der Grundstücke". Gr. 8». XII und 547 Seiten. Eleg. in Ganz!, geb. M. 14.— ord., M. 10.55 netto, M. 0.90 bar. Freiexemplare 13/12 und 11/10. Einband des Freiexemplars M. 1.—. Zum Unterschied von der ersten Auflage sind in der neubearbeiteten zweiten Auflage die beweglichen Sachen mit der gleichen Ausführlichkeit behandelt wie die Grundstücke. Auch sonst ist durch übersichtliche Anordnung und klare Darstellung des Rechtsstoffes, durch ausführliche Sach- und Quellen-Register, sowie durch Berücksichtigung der außer BGB. und GBO. einschlägigen Gesetze dafür gesorgt, daß auch die zweite Auflage bei der Praxis wie bei der Wissenschaft warme Anerkennung finden wird. Das Buch eignet sich, wie kaum ein anderes, zur Einführung in das gesamte Sachenrecht. Wir bitten es deshalb auch allen jüngeren Juristen, Referendaren, Rechtspraktikanten vorzulegen. Im übrigen werden im ganzen Reiche die Richter, Notare, Grundbuchbeamlen, Rechtsanwälte, die Gerichtsbibliotheken sich für das Werk interessieren, dessen Verfasser dem höchsten Gerichtshöfe des Reichs angehört. Band II, Recht der Schuldverhältnisse, erläutert von Prof. vi. L. Kuhlenbeck und den Landgerichtsräteu K. Kober und vr. Th. Engelmann in I. von Staudingers Kommentar zum BGB. 2. vollständig neu bearbeitete Auflage. Lex. 8°. 450 und ca. 1000 Seiten. Preis drosch, zusammen ca. M. 30.—, geb. in Halbfranz ca. Bk. 34.—. Außerdem liegen zur Zeit vor: Bd. I. Einleitung und Allgemeiner Teil von Prof. vr. Th. Loewenfeld und Prof. vr. E. Riezler. (XIV und 624 S.) Brosch. M. 14.—. geb. in Halbst. M. 16.50. Bd. III. Sachenrecht von Landgerichtsrat K. Kober (VIII und 664 S.). Brosch. M. 15.—, geb. in Halbst. M. 17.50. Bd. IV. Familienrecht von Landgerichtrat vr. Th. Engelmann. (X und 1284 S) Broschiert M. 28.60, geb. in Halbfranz M. 31.60. vollständig: teilweise: Bd. V. Erbrecht (M 1922—2298) von vr. F. Herzfelder. 39 Druckbogen. M. 14.—. (3 Lfgn) Bd. VI. Einführungsgesctz (Art 1—48) von I. Wagner, Rat am Bayer. Oberst. Landesgericht und Landgerichtsrat K. Kober. 9 Bogen (1 Lsg.) M. 3.50. ' Für den Praktiker ist Skaudinger der wichtigste Kommentar des BGB. ' Dies anerkennt eine Autorität in der Deutschen Juristenzeitung, die in ihrer letzten Nummer sagt, daß Staudinger und Planck für Theorie und Praxis unentbehrlich seien, aber: „daß der Kommentar von Staudinger in der Anordnung des Stoffes etwas übersichtlicher und daher für schnelle Orientierung bequemer sei". Das Erscheinen des 2. Bandes wird die Nachfrage nach dem Standingerschen Kommentar noch ganz erheblich steigern. Der Gesamtpreis des Werkes, das nun in kurzem vollständig wird, soll etwa M. 125.— ord. betragen. Staudinger ist also auch seines materiellen Wertes halber Ihrer ernsten Bemühungen würdig. Wollen Sie deshalb darauf bedacht sein, nicht nur die einzelnen Bände zu verkaufen, sondern Abnehmer für das ganze Werk zu gewinnen. Dies dürfte nicht schwierig sein; die öffentliche Meinung hat ihnen, wie gezeigt, trefflich vorgearbeitet. In mäßiger Anzahl ü cond. WM" Die beiden Teile von Band II werden nicht gesondert abgegeben "ME