Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060131
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190601311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060131
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-31
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1154 Nichtamtlicher Teil. ^ 25, 31. Januar 1906. Hirschseld) (und ein Arbeitnehmer (Herr Stange) den Vorsitz führen solle. Es entstanden schon bei dieser ersten Sitzung Meinungsverschiedenheiten, die vor dem Einigungsamt der Stadt Leipzig beglichen werden mußten. Dann hat der Tarifausschuß noch zwei Sitzungen abgehalten (18. u. 25. No vember) und einige Beschwerden entschieden. Noch schien der Friede gesichert; denn wenn bei Streitig keiten beide Teile den Tarifausschuß und das Gewerbegericht anrufen und sich, wie vereinbart, deren Entscheidung unter werfen, ist jeder ernste Streit fast unmöglich. Die hiesige Verbandsleitung hatte sich für die Jnnehaltung des Tarif vertrags verbürgt, hat aber leider alle Hoffnungen in dieser Beziehung sehr bald gröblich enttäuscht. In der Sitzung des Tarifausschusses vom 25. November brachten Markthelfer eines Kommissionsgeschäfts eine Be schwerde vor. Zur Verhandlung waren beide Parteien er schienen; die Arbeitnehmer aber zogen ihre Beschwerde noch in der Sitzung zurück, so daß der Ausschuß einen Spruch zu fällen keinen Anlaß mehr hatte. Jedoch wegen dieser selben Beschwerde legten am 29. November die Markthelfer der Firma die Arveit vertragsbrüchig nieder, und ein von der Verbands leitung herausgegebenes Flugblatt forderte zudem die Markt helfer anderer Firmen auf, der gesperrten Firma keine Pakete zuzubringen oder dort abzuholen, also die Erfüllung ihrer Dienstverpflichtungen zu verweigern. Der Vorstand stellte die Verbandsleitung sofort brieflich zur Rede und erklärte, daß, wenn nicht die Arbeit von den Ausständigen sofort wieder ausgenommen werde, die Arbeit geber-Mitglieder des Tarifausschusses sich an diesem nicht mehr beteiligen könnten. In einem andern Kommissionsgeschäft wurde am 30. Dezember 1905 drei Markthelsern zum 13. Januar 1906 gekündigt. Die Verbandsleitung behauptete, die Kündigung eines dieser Leute sei eine »Maßregelung«, und verlangte die Zurücknahme der Kündigung. Die Geschäftsleitung lehnte das ab, erklärte aber zum Überflüsse ausdrücklich, daß sie sich der etwa gegenteiligen Entscheidung des Tarifaus schusses fügen werde. Die Verbandsleitung lehnte ab, die Beschwerde dem Tarifausschuß oder dem Gewerbegericht vor zutragen, weil man im voraus wisse, daß man dort nicht Recht bekommen werde! Die Markthelfer auch dieser Firma legten am 9. Januar vertragsbrüchig die Arbeit nieder. In beiden Fällen haben die Geschäftsinhaber geglaubt, des Friedens wegen noch einmal nachgeben zu sollen. Einen andern Verlauf nahm aber ein am 13. Januar begonnener Ausstand in einem Verlagsgeschäft, das aller dings den Tarif nicht anerkannt hatte. Die Firma brach alle Verhandlungen ab, verklagte sofort die 24 Ausständigen wegen Vertragsbruchs, erhielt auf Zeitungsanzeige hin etwa 250 Meldungen und hatte am 15. Januar ihren Betrieb wieder völlig im Gange. Es hat sich in den beiden ersten Fällen gezeigt, daß die Verbandsleitung den von ihr veranlaßten, geschlossenen und verbürgten Tarif nicht halten will, wo es ihr gerade nicht paßt, sondern an die Stelle des Rechts Gewalt setzt, wo sie diese zu haben glaubt. In dem dritten Fall aber hat es sich gezeigt, daß sie diese vermeinte Gewalt nicht hat, und an den Prinzipalen ist es, hieraus nach Bedarf die Folgerungen zu ziehen. Eine auf die Markthelferangelegenheit bezügliche beson dere Drucksache vom 19. Januar 1906 ist bereits versandt worden. Auch ein Teil der Buchhandlungsgehilfen hat den Wunsch nach einheitlicher Regelung ihrer Arbeits- und Gehalts verhältnisse geäußert. Die Verhandlungen mit dem Orts ausschuß der Buchhandlungsgehilfen-Vereine haben wir allen Mitgliedern unterm 8. Dezember durch wörtlichen Abdruck der Protokolle und Briefe mitgeteilt. Den Abdruck eines Briefwechsels mit den Beauftragten der am 4. Dezember 1905 stattgehabten öffentlichen Gehilfenversammlung (vgl. auch Drucksache vom 8. Dezember) haben wir ebenfalls in beson drer Drucksache vom 17. Januar 1906 versendet. (Schluß des Berichtes für den Druck am 19. Januar 1906.) Zum Gesetzentwurf betreffend Stempelsteuer für Frachtbriefe, Postpaketadresten, Postanweisungen, Nachnahmesendungen, Nuittungen. Wie wir hören, ist von einem Mitglied der Kommission des Reichstags für die neuen Steuern beim Vorstand des Börsenvereins das Gesuch eingegangen, ihm Material aus dem Buchhandel zu überlassen, das gegen die geplante Stempelsteuer für Frachtbriefe, Paketadressen, Postanweisungen, Nachnahmesendungen und Quittungen verwendet werden kann. Der Vorstand hat darauf die nachstehende Antwort gegeben: »Auf Ihre gefällige Zuschrift vom erwidern wir, daß es uns leider nicht möglich gewesen ist in Ange legenheit der geplanten Stempelsteuer für Frachtbriefe, Paket adressen, Postanweisungen, Nachnahmesendungen und Quittungen innerhalb der uns zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ein Material in größerem Umfang in einwand freien Zahlen zu beschaffen, welches bei der durch die Eigen art des Buchhandels bedingten Buchführung nur unter er heblichem Arbeitsaufwand zu beschaffen ist. »Dagegen hat uns eine kleine Anzahl von sächsischen Verlags- und Sortiments-Firmen gewissenhafte Auszüge aus ihren Büchern für das Kalenderjahr 1905 zur Verfügung gestellt, die ein klares und unzweifelhaftes Bild geben, in welchem Umfang die betreffenden Buchhandlungen durch die genannte Steuer getroffen werden würden. Die betreffenden Zahlen geben wir in der Anlage. »Die Frage, welche Rückwirkung die geplante Stempel steuer auf den Buchhandel üben würde, beantwortet sich am besten, wenn man sich vergegenwärtigt, um wieviel die direkte Staats-Einkommensteuer erhöht werden müßte, wenn sie den Einzelnen mit demselben Steuermehrbetrage belasten soll wie die Stempelsteuer. Es ergibt sich nun auf Grund der beiliegenden Aufstellungen, daß die neue Stempelsteuer in ihrer Wirkung für den Buchhandel auf dasselbe hinauskommt wie eine Erhöhung der sächsischen Staats-Einkommensteuer um etwa 50 Prozent. Wir bemerken aber, daß uns außer den hier mitgeteilten Zahlen noch die Aufstellung einer preußischen Firma von mittlerm Umsatz vorliegt, die nach ihrer Eigenart das Ge schäft hauptsächlich mit Kunden außerhalb ihres Domizils macht, infolgedessen sie mehr Postpakete, Postanweisungen und Quittungen zu versenden hat als die hier zahlenmäßig angeführten 5 Firmen, und bei der die Stempelsteuer einer Erhöhung der preußischen Staats-Einkommensteuer um ungefähr 200 Prozent gleichkommen würde. »Bei diesen Aufstellungen sind stets nur die bar zu verlegenden Stempelsteuern eingesetzt, nicht aber die Kosten der hierfür erforderlichen Arbeitskräfte, weil sie sich zu schwer zahlenmäßig ausdrücken lassen, die aber unzweifelhaft eine weitere Belastung der Geschäftsbetriebe bedeuten. »Es entzieht sich unserer Beurteilung, in welchem Um-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder