Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 112. Eigrnthum »e« Börsenderein» der TeuIschkN Buchhändler. —Leipzig, Freitag den 19. Mai. —« 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung betreffend die Aufnahme in das Vcrzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. E. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titeleinsen dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit di- Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsverzeichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sic verfaßt sind; b) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits verzcichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen, oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complct von neuem ausgegcben werden; 1>) im Auslande erscheinende Werke in frenidcn lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien re., und alle auf mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattete Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung (H. Vogel) in Leipzig unverlangt einzusendcn. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichen des Material vorhanden ist. Die Remission der cingegangencn Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostermeffe, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Ausnahme in dieses Verzcichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe, ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Achtunddreißigftcr Jahrgang. 214