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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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B. G. Tcubner in Leipzig. 1642/43 LosZsl, Os vowivs vsi-b-^Ii 1g.tivo «znasstionss Ars,wwLties,s. 4 ^ 80 --Z. ILroüüokk, Os ^.pvlsi olausulLruw cowpositiovs st s-vts <inssstionss ei-itiss.8. 2 ^ 40 -j. 8oülittsvbMsr, Ois Vsvdsrw von Oiosros Orator. 2 80 ^.sobz-los, Oie 8obntüüsbsnäsn. 1 60 ->); Aöb. 2 Deutsche Dichter des neunzehnten Jahrhunderts. Heft 5: Wilhelm Heinrich von Riehl, Fluch der Schönheit — Quell der Genesung — Gerechtigkeit Gottes. Von Or. Th. Matthias in Zwickau. 50 ->). Grillparzer, Franz, Sappho. (Teubners Sammlung deutscher Dicht- und Schriftwerke für höhere Mädchenschulen. 29. Bändchen) geb. 80 o). Orrllparssr, Oibussa. OsrauZgSFsb. v. Oiolltsnllslä. 50 -H. — 8s,ppüo. OsrausASgeb. von Orosoll. 50 h. — sin Lrucksrrvist im Lanss OabsburZ. OsransZ. v. Oiolltsn- üsld. 50 -). — äis Hrnkran. Osransb^ r. 8trsin2. 50 — äsr Iraum sin Osbsn. OrsA. von Aimmsrt. 50 — äas Aoläsns Vliss. OsransA. von 8trsin2. 1 — LöniA Ottolrars Olüolr und Onäs. OsrausZ. von Orosoll. 50 ->). 8oüiUsr, Ilai-ia 8tnart. OsransA. von Nnllsr. 50 Brandenburg, politische Korrespondenz des Herzogs und Kur fürsten Moritz von Sachsen. 2. Band. 1. Hälfte (1544 und 1545). 14 >6. B. G. Tettbner in Leipzig ferner: 1642/43 Oietrioll, übsr IVsssv und 2is1s dsr Vollrslcuvds, und Ilssnsr, über vsr^Isiollsnds 8ittsn- und kssütsAssolnollts. 1 80 ->). 8oüm, lludolpü, Osdäolltnisrsds s-vk LöniA Vlbsrk. 40 Llussmann, s^stsmatisoliös Vsi'Lsioüvis dsr ^.büandlnnASn, rvsloüs in dsn 8oünlsoüriktsn süwklioüsr an dsm OrvArammtansolls tsilnsümsndsn Osllranstaltsn srsollisnsn sind. 4. 8d. 1896 —1900. 8 Isubnsrs klsins 8praoüknürsr: III. Italisnisoll. 8os,nker1ato L., Osr:ioni Italians. 2. ^ulla^s. ^sb. 2 ^E. Osbs, O., und Ll. Nüllsr, Osllrbnoll dsr snAlisollsn 8xraolls kür Oandslssoünlsn. dsb. 3 ^ 60 Voltairs, Olnsrrs ds la suoosssion d^spg-Avs par OllinAsr. I: Osxts st Vooabulairs. II: dlotss st kspstitsnr. Asb. ä 2 Oibliotllsoa Natllsmatioa. IIsransASA. v. Onsström in 8toolr- llolm. 3. Ool^s. 3. Land. 20 Oirndt, Ranmlsürs kür OanZsvsrüsoünlsn. 1. Osil: Osürs von dsn sbsnsn OiZursn. 2. ^.nüaAS. 6sb. 2 ^ 40 -ß. lallnlcs, Haoürnk ank Osrdinand öaspar^. 1 10 h. 8tsrn, Llnstsr-sDimnAS-Montors. I. Isil. 2 F. C. W. Vogel in Leipzig. 1645 Os^rs, Ollsrapis dsr Xindsrüranlrllsitsu. 10 Asb. 11 25 R. v. Waldheim in Wien. 1641 Haußner, Ingenieur-Laboratorien. 3 Nichtamtlicher Teil. Kartell lyrischer Autoren. Bekanntlich verpflichtet 8 19, 'Ziffer 4 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 über das Urheberrecht die Herausgeber und Verleger von Anthologien, die Einwilligung der Verfasser der aufzunehmenden Aufsätze oder Gedichte nachzusuchen. Daraufhin hat sich ein Kartell lyrischer Autoren gebildet, dessen Satzungen wir im nachstehenden zur Kenntnis des Buchhandels bringen: (Red.) Die Mitglieder des Kartells sind verpflichtet, für Nachdruck (Zweitdruck) ihrer Dichtungen in Anthologien, Zeitschriften oder Zeitungen von den betreffenden Heraus gebern und Verlegern stets die Erfüllung folgender Be dingungen zu verlangen: 1. Mindestens 50 H Honorar für die Verszeile, bei Anthologien zahlbar aus jeder Auflage von höchstens 3000 Exemplaren. 2. Rechtzeitige Zustellung der Korrektur, auf Wunsch auch der Revision. 3. Zusendung eines Belegexemplars der Anthologie oder Zeitschriftnummer sofort nach Erscheinen. Bei unberechtigtem Nachdruck sind auf Grund von 8 19, Absatz 4 des neuen Urheberschaftsgesetzes die Be dingungen 1 und 3 natürlich nachträglich durchzusetzen, nötigenfalls auf dem Wege des Prozesses. Über die Ein leitung des Prozesses kann sich jedes Mitglied Rat bei der Redaktion der »Feder« einholen, die mit der Geschäfts führung des Kartells betraut ist. An diese Redaktion (Berlin IV., Elßholzstraße 5) sind also auch die Anmeldungen neu Beitretender sowie alle sonstigen Anliegen zu richten, und zwar mit der Aufschrift »Kartell«. Um die Ausführung der Nachdrucksbedingungen tun lichst zu sichern, sind folgende Kartellstatuten vereinbart worden, an die jedes Mitglied ehrenwörtlich gebunden ist: 1. Ausnahmen von den Nachdrucksbedingungen dürfen Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. nur mit Genehmigung des Kartells bewilligt werden, und zwar durch Majoritätsbeschluß des hierzu bevollmächtigten Komitees. 2. Dies Komitee setzt sich zusammen aus den Unter zeichneten 7 Gründern des Kartells, und das Kartell er teilt dem Komitee die Befugnis, sich nach eigner Wahl zu ergänzen. 3. Das Komitee verkehrt mit den übrigen Kartell mitgliedern durch die Geschäftsstelle des Kartells, d. i. die Redaktion der »Feder«. An diese sind alle Anträge aus Ausnahmebewilligungen u. dergl. zu adressieren, stets mit der Aufschrift »Kartell«. Jedes Kartellmitglied ist des halb verpflichtet, auf die »Feder« zu abonnieren (1 ^ 25 H pro Quartal). 4. Die »Feder« verpflichtet sich, jeden ihr bis Re daktionsschluß zugehenden Antrag in der nächsten Nummer zu veröffentlichen. Die Komiteemitglieder haben dann ihr betreffendes Votum unverzüglich an die Redaktion einzu senden, und diese macht in übernächster Nummer den Majoritätsbeschluß bekannt. Ein Komiteemitglied, das zweimal die rechtzeitige Abgabe des Votums versäumt hat, geht seines Ehrenamtes verlustig. 5. Will sich ein Kartellmitglied mit einer Entscheidung des Komitees nicht zufrieden geben, so steht ihm Berufung an die Gesamtheit frei. Diese Berufung erfolgt dadurch, daß die Gründe des betreffenden Antragstellers nebst den Gegengründen des Komitees in der »Feder« veröffentlicht werden. Erklärt sich dann die Majorität der Kartell mitglieder gegen die Komitee-Entscheidung, so ist diese um gestoßen. 6. Die »Feder« verpflichtet sich ferner, jeden ihr be kannt werdenden Nachdruck dem betreffenden Kartellmitglied zu melden. Der Autor hat dafür von jedem Honorar, das er ohne diese Ermittelung nicht erlangt haben würde, 10 Prozent an die »Feder« abzugeben. 7. Die Kartellmitglieder verpflichten sich, keinen Kon- 217
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