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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1903
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- 1903-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1903
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- Deutsch
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2734 Nichtamtlicher Teil. ^-78, 4. April 1903. In dem Briefwechsel Seumes mit Gleim finden sich noch einige interessante Bemerkungen über den damaligen Buchhandel. Zur Ostermesse trafen sich schon in jener Zeit alte Freunde und Bekannte in Leipzig; auch die Arbeit drängte sich auf diesen Zeitpunkt zusammen. Seume schreibt darüber: -Göschen läßt Sie grüßen und sich entschuldigen, daß er nicht selbst schreibt. Sie kennen seine Geschäfte und ihrer sind in dieser Periode bei seinen jetzigen Unternehmungen wirklich eine große Menge;- ferner: -Das Chaos unserer Meßarbeiten ist soeben erst in Ordnung gebracht worden, und es wird mir selbst bange und ängstlich, wenn ich sehe, wie bang und ängst lich die Leute quetschen und streichen und zählen und sor tieren und packen und abschicken und immer wieder von vorn anfangen.« Bemerkenswert ist es, daß am Anfang des vorigen Jahr hunderts eine Bewegung gegen unmoralische, sittenverderbende Bücher im Gange war. Gleim schreibt am 22. 5. 1800: »Daß der herrliche Vorschlag eines Buchhändlerbundes zur Ausrottung sittenverderbender Schriften nicht zustande ge kommen ist, macht mir Verdruß. — Auf unfern Göschen, Nikolai, Hartknoch und noch einige setzte ich mein ganzes Ver trauen und hätte gewettet, daß ein so verdienstvolles Werk zu Stande kommen würde.« Seume antwortet ihm: »Mit dem Buchhändleroerein gegen sittenverderbende Bücher wird es wohl deswegen nichts werden, weil der Buchhändler eine Legion ist und die wenigsten Kinder des Lichts sind, und weil man überhaupt über das Sittenlose gar sehr verschiedne Be griffe hat. Ich glaube, nicht alles, was Sittenlosigkeit zeichnet, gehört dahin, sondern was Sittenlosigkeit befördert. — Mein Vorschlag wäre, man ließe Jeden schreiben in voller Freiheit, was er nur wollte, nur müßte Jeder seinen Namen nennen, und man setzte eine Art von Sittengericht oder all gemeiner Bücherkommission mit liberalen Vorschriften nieder, wo Jeder das Seinige zu verantworten hätte.« Aber Seume war nicht nur der »Angestellte« in der Druckerei, er war, und das war mehr, der Freund der Familie Göschen. Göschen besaß in dem unweit Grimma gelegenen Hohenstüdt ein Landgut, das er 1795 gekauft und zu einem Sommersitz für seine Familie umgestaltet hatte. Dieser Gutskauf war für ihn zugleich ein Grund, daß er Grimma zum Sitze seiner Druckerei gewählt hatte. Wenn er während des Sommers in Hohenstüdt wohnte, war Seume dort täg licher Gast, ja Göschen hatte ihm in einem Nebengebäude eine ständige Wohnung einrichten lassen. Göschen führte ein glückliches Familienleben und ein gastfreies, wenn auch ein faches Haus. Er hatte sich 1788 glücklich verheiratet, so daß ihm Schiller schrieb: »Sie haben mir schon so viel zu Ge fallen gcthan, schaffen Sie mir nun noch eine Fran, die so lieb und brav ist, wie Ihr Jettchen.« Zur Zeit der Über siedelung nach Hohenstüdt — 1797/98 — lebten von Göschens acht Kindern noch vier Knaben und ein Mädchen, die alle außerordentlich an Seume hingen. Dieser führte in Göschens Abwesenheit nicht nur die Oberaufsicht in der Druckerei, sondern mußte auch von Zeit zu Zeit Berichte über den Stand des Gutes abstatten, die nicht selten in launigen Versen, teils deutsch, teils englisch abgefaßt waren. So schreibt er u. a. an Göschen Neujahr 1800: I'or otbsr mittels, as I lrnov, llbivAS ckuF tu tbsir orcksr Ao: I lwar ovov üors tbo pr68868 privt, tVi8Ü ovsrz» pr688 maz' turn s, mint. AF bombig rs8psot8 to zwar rviks. dock ss-vs öer, quarcl ber, bisse bor irks: ^nä 80 zwo sbaii zwt okt bs iouck Lmci werrz' vitb zwar iittis ororrck ^nä tcmckiivA 868, a bivs c>k l>668, Hur ckariivA obiicirsv at zwar bvsss. Trotzdem erschienen Seumes Schriften nicht im Göschen- schen Verlage, was an den im deutschen Vaterlande nicht überall gleich streng gehandhabten Zensurbestimniungen lag. Das beeinträchtigte jedoch ihre freundschaftlichen Beziehungen in keiner Weise, und es ist rührend zu sehen, wie Göschen um Seumes und Seume um Göschens und seiner Familie Wohl besorgt war. Während Seumes Reisen — er trat 1801 aus Göschens Druckerei aus — tauschten Karl August Bötticher in Weimar und Göschen stets die von Seume eingegangenen Briefe aus. Seumes ereignisreiches Leben, das sich nicht in wenigen dürren Worten erzählen läßt und welches die erwähnte Biographie in wirklich fesselnder Weise vor unfern geistigen Augen vorüberziehen läßt, endete nach langer Krankheit im Bade zu Teplitz. In der »Zeitung für die elegante Welt« — 1810 Nr. 128 — veröffentlichte Göschen einen warmen, herzlichen Nachruf an Seume, in dem er u. a. sagt: »Wenn ich, der ich ihm diese Zeilen mit Thränen und Bewunderung widme, krank war, kam er, der selbst nur noch schleichen konnte, zuerst an mein Bett und schied nie von mir, bis er meinen Geist erheitert hatte.« Ein seltenes Zeichen wahrhaft aufopferungsfreudiger Freundschaft. Arthur Müller. Das Schaufenster des Buchhändlers. In neuerer Zeit macht sich besonders in größern Städten von seiten der Ladeninhabcr eine Bewegung gegen das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen geltend. So hat z. B., wie aus dem letzten Jahresbericht der Berliner Handelskammer ersichtlich, der Bund der Handels- und Gewerbetreibenden und des Zentralausschusses kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine in Berlin an das Berliner Polizeipräsidium Anträge ge richtet, die auf Aufhebung desjenigen Teils des tz 6 der Verord nung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage ab zielen, nach dem das Aushängen und Ausstellen in den Schau kästen und Schaufenstern außerhalb der Verkaufszeit an Sonn- und Feiertagen untersagt ist. Diese Anträge waren begründet mit dem Interesse, das namentlich die Mittlern und kleinern Ge werbetreibenden an der für sie einzig möglichen Art der Reklame durch Schaustellung der von ihnen feilgehaltnen Waren in den Schaufenstern haben und das gerade an Sonn- und Feiertagen, wo der in der Woche tagsüber beschäftigte Teil der Bevölkerung Muße zur Bewegung auf der Straße hat und die Bewohner der umliegenden Ortschaften vielfach in die Stadt hercinkommen, be sonders lebhaft hervortritt. Als weiterer Grund waren Sicher heitsrücksichten geltend gemacht, da sich in immer stärkerm Maß die ständige Kontrolle der Geschäftslokalitäten (insbesondere zahlreicher Kleinhändler und der Angehörigen der Gold- und Silberbranche), seitens des vorübergehenden Publikums durch die unverhängt ge- lassnen Schaufenster eingebürgert hat. Die Handelskammer er widerte auf die im Juli an sie ergangene Anfrage des Polizei präsidenten, daß sie einem bereits vorher gefaßten Beschluß gemäß oie Eingaben der bezeichneten Verbände unterstützen müsse. Maß gebend für diese Stellungnahme war, daß in der Tat die erwähn ten Interessenten gewerblicher Art für die Gewährung der be antragten Erleichterung sprechen und daß das Gebot, die Schau fenster verhängt zu halten, eine reine Äußerlichkeit vorschreibt, der irgend eine ideelle Bedeutung umsoweniger zuerkannt werden kann, als vielmehr die wachsende Sorgfalt für die Ausstattung der Schaufenster deren Betrachtung als ein Velehrungs- und ästhetisches Vildungsmittel vielfach erscheinen läßt, ohne daß davon irgendwelche der Feiertagsstimmung nicht entsprechende nachteilige Einflüsse zu befürchten wären. Man kann nicht umhin, diesen Ausführungen, die in gleicher oder ähnlicher Form von vielen Handelskammern, kaufmännischen Körperschaften, kaufmännischen und gewerblichen Fachvereinen und Verbänden öffentlich gemacht worden sind, in vieler Beziehung ihre Berechtigung zuzugestehen. Vorerst haben jedoch diese Vor stellungen bei den entscheidenden Stellen noch kein Entgegenkommen gefunden. Die Ansicht, daß das Offenhalten der Schaufenster eine Profanierung der Sonntage in sich schließe, ist noch vorherrschend. So ist u. a. für die Rheinprovinz eine neue Provinzialverordnung in Vorbereitung, die in Bezug auf das Verhängen der Schau fenster eher eine Verschärfung als eine Milderung der bisherigen Vorschriften enthalten soll. Die Düsseldorfer Handelskammer ist bei dem Regierungspräsidenten dagegen vorstellig geworden und auch im preußischen Abgeordnetenhause soll die Sache bei Gelegen heit zur Sprache gebracht werden. Welche Verschiedenheiten in dieser Beziehung herrschen, zeigt
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