Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030525
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190305259
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030525
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-05
- Tag1903-05-25
- Monat1903-05
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4172 Nichtamtlicher Teil. 118, 25. Mai 1903. bürg) eine Original-Radierung »Kieferngruppe« (1010), Ettore Cosomati (Cronberg) eine farbige Original-Radierung »Apfelwein kelterei« (1012), Dora Delmer (Gudersleben bei Ellrich am Harz) eine farbige Original-Lithographie »Herbstwald« (1013). Georg Eitel (Charlottenburg) befriedigt besonders durch seine Original- Radierungen »Valle bei Molini« und »Havelsee« (1019). Fritz von Hellingrath (München) zeigt ebenfalls tüchtige Leistungen in Landschafts-Radierungen (1021), Bruno Heroux (Leipzig) eine Original-Lithographie »Heloise« (1022), Friedrich Heyser (Dresden) zeigt sich im Porträlfach mit einer ansprechenden Rötelzeichnung (1024), Max Horte (Berlin) mit interessanten Radierungen, zum Teil Reisestudien (1025 und 1026). Der unter Allegorien be reits im Illustratoren-Verband genannte Alois Kolb (Ebersberg bei München) führt hier eine Original-Radierung »Die Nacht« (1027) vor, Charlotte Popert (Rom) zeigt uns die Züge des verstorbenen Bildhauers Josef von Kopf in trefflicher Radierung, Franziska Redelsheimer (Frankfurt), eine Schülerin von Mannfeld hat Tüchtiges gelernt, was besonders ihre Radierung »Christmarkt in Frankfurt a. M.« (1044) beweist. Rosenstand (Berlin) tritt als Radierer auf mit einer Dame im Ballstaat »Der Tanz« (1048). Ilse Schütze (Charlottenburg) ist ein weiteres weibliches Talent, das wir mit einem guten Kinderbild in farbiger Litho graphie (1053) zu verzeichnen haben. Paul Sommer (Schöne berg) zeigt sich als tüchtiger Holzschneider u. a. in seinem »Ritter schlag nach Leighton« (1054), Martha von Viebahn (München) sandte stimmungsvolle Original-Radierungen »Wald« (1060), Ludwig Willroider (München) drei Rahmen mit prächtigen Land schafts-Zeichnungen (1062). Dieser Saal 29 ist von der Zugluft ganz besonders benachteiligt, ein beschauliches Verweilen darin kaum möglich. In Saal 10 hat Gustav Eilers (Charlottenburg) das Bildnis des Professors H. Ende (1014) in seiner säubern, fleißig-eleganten Technik und »Die Verstoßung der Hagar« nach Govaert Flinck, für das Gemäldegaleriewerk der königlichen Museen in Radierung (1015) ausgestellt. Ernst Liebermann (München) ist hier noch mit zwei Original-Lithographien (1029 und 1030) vertreten und Paul Neuenborn (München) mit einer Original-Steinzeichnung »Nilpferde« (1034). Fassen wir die Ergebnisse des graphischen Teils der Großen Berliner Kunstausstellung 1903 kurz zusammen, so können wir einen zweifellosen Fortschritt gegenüber 1901 seststellen. Die moderne Richtung hat nunmehr ihren Einfluß zum Guten noch weiter ausüben können, nachdem manche Kräfte, die früher ein wenig roh und sinnlos walteten, entweder vom Schauplatz ver schwunden sind oder gelernt haben, daß nicht alles als Kunst gelten darf, was nur »hingehauen« ist. Mehr und mehr schmiegen sich die Künstler den Anforderungen der Einheitlichkeit im Eindruck des Buchganzen an. Viele lernten mit wenigen Strichen in Illu strationen viel sagen, die Bücherornamente wurden edler und schöner. Unsre Übersicht nach Fächern zeigt, daß in einigen derselben wenig geschaffen worden ist. Wir vermissen auch noch manchen Künstler von hohem Talent im Verband der Illustratoren. Bis her war es die Regel, Zeichnungen auszustellen, die im Auftrag der Verleger hergestellt wurden, ihren Zweck der Vervielfältigung bereits erfüllt hatten. Würde nicht mancher wenig mit Aufträgen beglückte Künstler anregend auf die Verleger wirken können, wenn er Entwürfe für die Ausstellung eigens herstellte, die in die seinem Talent entsprechenden, in der Ausstellung schwach ver tretenen Fächer einschlügen? Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Aufreizung von Bevölkerungs- klassen gegeneinander. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht Thorn hat am 6. Februar den Buchdruckereibesitzer Valentin Fialek in Kulm wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten gegeneinander zu einem Monat Gefängnis verurteilt und außerdem auf Unbrauchbarmachung des Liederbuchs »Polnischer Sänger« erkannt. Der Angeklagte hat die Lieder dieser Sammlung selbst aus gewählt, gedruckt und verkauft. In den Liedern wird dem Elend, in dem die Polen jetzt angeblich leben sollen, die alte polnische Herrlichkeit gegenübergestellt und letztre in glühenden Farben ge schildert. Die Kämpfe in den polnischen Aufständen werden rühmend hervorgehoben. Das Gericht war der Ansicht, daß das Buch bei Polen Ausregung, bei Deutschen Ärgernis errege. Daß der Angeklagte die Absicht der Aufreizung zu Gewalttätigkeiten gehabt habe, sei nicht erwiesen, wohl aber, daß er sich bewußt gewesen sei, daß dies der Erfolg seiner Handlungsweise sein könnte. Mit diesem Erfolg sei er auch einverstanden gewesen. »In früheren Zeiten, unter andern Verhältnissen«, so heißt es noch im Urteil, »mögen die Lieder keine aufreizende Wirkung gehabt haben«. Die Revision des Angeklagten, die am 22. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, behauptete, es sei nicht festgestellt, daß die Lieder direkt zu Gewalttätigkeiten aufreizten. Der Ängeklagte sei nicht vorbestraft, und das Strafminimum hätte nicht überschritten werden sollen. Das Reichsgericht erkannte aus Verwerfung der Revision, da eine direkte Aufforderung für den Begriff, der Aufreizung nicht erforderlich sei. Vom Reichsgericht. A 184 St.-G.-B. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht II in Berlin hat am 25. November v. I. die Schriftstellerin Helene von Monbart in Steglitz und den Verlags buchhändler Karl Meißner in Dresden von der Anklage, eine un züchtige Schrift verbreitet zu haben, freigesprochen. Die Ange klagte von Monbart hat unter dem Schriftstellernamen Hans von Kahlenberg eine Novelle »Nixchen» geschrieben, die im Februar 1899 bei dem Mitangeklagten erschienen ist und bisher sechs Auf lagen erlebt hat. Auf die Anzeige einer Dame wurde das Ver fahren auf Grund des Z 184 St.-G.-B. gegen beide Angeklagte eingeleitet. Der Inhalt der Novelle soll ein »Beitrag zur Psychologie der höheren Tochter« sein. Es könne, so bemerkt bas Urteil, zugegeben werden, daß die Absicht Vorgelegen habe, die Folgen der Erziehung der »höheren Töchter« im schlechten Sinn zu zeichnen. Allerdings sei der achte Brief geeignet, die Geschlechtskust anzuregen, aber das Kapitel gehöre mit zum Thema und werde durch das Ganze ge adelt. Ein auf Lüsternheit spekulierender Vertrieb habe nicht statt gefunden. Auch daß das Buch bei Wertheim zu haben gewesen sei, beweise nichts. Das Erscheinen im Buchhandel sei üer ge wöhnliche Weg zur Veröffentlichung. Die Revision des Staatsanwalts, welche Verkennung des Be griffs des Unzüchtigen rügte, kam am 22. d. Nt. vor dem Reichs gericht zur Verhandlung. Der Reichsanwalt führte aus: Das Unzüchtige erfordre nicht, daß der Verfasser unzüchtige Zwecke verfolge, sondern nur, daß er sich bewußt sei, daß durch sein schriftstellerisches Erzeugnis ein geschlechtlicher Reiz hervorgerufen werden könne. Nach srühern Entscheidungen des Reichsgerichts genüge zur Strafbarkeit der ckolus sventualis des Bewußtseins. Ein auf Lüsternheit speku lierender Vertrieb sei auch nicht erforderlich, sondern es genüge, daß das Buch jedermann zugänglich gemacht worden sei und dahin wirken konnte, geschlechtliche Lüsternheit zu erregen. Wenn das Landgericht sage, es könne durch derartige Darstellungen die Ge- schlechtslust Erwachsener nicht erregt werden, so würden damit die Grenzen zu eng gezogen; es müsse auch das Empfinden nicht- erwachsner Personen berücksichtigt werden. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Or. Gottschalk aus Leipzig, trat diesen Ausführungen entgegen. Nur das normale Sittlich keitsgefühl solle geschützt werden. Die leicht erregbare Phantasie der unerfahrenen Schuljugend zu schützen, sei nicht die Absicht des Gesetzes. Wollte man von den Dichtern und Schriftstellern ver langen, daß sie auf die leicht erregbare Phantasie der Jugend Rücksicht nähmen, so würde das unsrer gesamten Literatur den Todesstoß versetzen. Lessing sage: »ich dichte nicht für kleine Knaben, die den Ovid rn Händen haben«. Festgestellt sei, daß der an sich unzüchtige achte Brief im Zusammenhang des Ganzen und unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Tendenz der No velle nicht mehr unzüchtig sei. Das Reichsgericht erkannte unter Billigung der Ausfüh rungen des Reichsanwalts auf Aufhebung des Urteils und ver wies die Sache an das Landgericht 1 in Berlin. Vom Reichsgericht. H 184 St.-G.-B. (Nachdruckverboten.) — Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften ist am 15. Januar vom Landgericht Breslau der Buchhändler Rudolf Schröder zu einer Geldstrafe von 100 ^ verurteilt worden. Es handelte sich um Schriften über Konkubinat und Klerus, Klostersünüen u. s. w., von denen lediglich die Titelblätter als unzüchtig erachtet worden sind. — Die Revision des Angeklagten kam am 22. ü. Ni. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Sie wurde als un begründet vom Reichsgericht verworfen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder