Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030605
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190306058
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030605
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-06
- Tag1903-06-05
- Monat1903-06
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4468 Nichtamtlicher Teil. ^ 127, 5. Juni 1903. beibehalten, und so lange der Ausschuß für das Börsenblatt den seitherigen Standpunkt beibehält, halte ich es für wünschenswert, daß die »Mitteilungen- weiter erscheinen, um eine weitergehende Willensäußerung der Allgemeinheit zu gute kommen zu lassen. Herr Hiersemann: Als Mitglied des Ausschusses für das Börsenblatt möchte ich den eben gehörten Äußerungen entgegentreten. Die Ausführungen des Herrn Zwißler und eines andern Herrn Vorredners scheinen dahin zu gehen, als ob sowohl die Redaktion des Börsenblatts wie auch viel leicht in zweiter Linie der Ausschuß die eingehenden Beiträge, seien sie literarischer, lokalgeschichtlicher oder allgemeiner Natur, nur in sehr beschränktem Maße zum Abdruck brächte. Das ist nicht der Fall; im Gegenteil, wir, der Ausschuß und wohl auch die Redaktion, sind der Ansicht, daß eigentlich schon viel zu viel im Börsenblatt steht. (Zuruf: Neben sächliches!) Nebensächlich oder nicht; das ist immer ein sehr relativer Begriff. Es ist für die Redaktion des Börsenblatts gewiß eine der schwierigsten Aufgaben, dasjenige heraus zufinden, was nach den Ansichten andrer Herren Kollegen interessant oder wichtig ist. Was für den einen Teil sehr wichtig erscheint, kann für den andern von der größten Gleich giltigkeit sein. Die Absicht der Redaktion und des Ausschusses geht dahin, alles aufzunehmen, wovon wir glauben, daß es von Interesse oder Wichtigkeit ist. Wenn aber trotzdem aus unsrer großen Korporation von 3000 Mitgliedern alle Augen blicke jemand kommt, der mit einer Entscheidung der Redaktion oder des Ausschusses für das Börsenblatt nicht einverstanden ist, so ist eine derartige Meinungs verschiedenheit eine Sache, die Sie eben nicht bloß bei einem täglich erscheinenden Blatte finden. Sie haben es ja gestern gefunden in der Versammlung, die nur auf wenig Sachverständige beschränkt war, und einen solchen Zustand werden Sie heute wieder finden, auch heute werden wir nicht alle einer Ansicht sein. Es ist nicht immer leicht, in solchen Dingen die Entscheidung zu treffen und das Richtige zu finden; die Gründe für und wider sind meist so gelegen, daß man in jedem einzelnen Fall verschiedner Meinung sein kann. Ich kann nur wiederholen, daß die Redaktion wie der Ausschuß stets in der liberalsten Weise den geäußerten Wünschen auch in Zukunft entgegenkommen werden. Vorsitzender: Ich danke Herrn Hiersemann für diese Mitteilungen und glaube, sie werden in weilen Kreisen be ruhigend wirken. Hat noch jemand zur Festsetzung des Jahresbeitrags etwas zu bemerken? — Das ist nicht der Fall. Es ist vorhin allerdings ein Widerspruch gegen unfern Antrag hervorgetreten. Ich möchte Herrn Meiner bitten, seinen Widerspruch zurückzuziehen, dann könnten wir den Betrag durch Akklamation bewilligen. (Der Antrag wird zurückgezogen.) Die Versammlung ist also einverstanden, daß es bei dem Jahresbeitrag von 2 verbleibt. Wir kommen nun zu Punkt 4, Beratung der vom Vorstand des Börsen vereins an die Kreis- und Ortsvereine gerichteten Fragen. Meine Herren, Sie wissen, daß wir gestern mit einer Anzahl Kollegen über diesen Punkt beraten haben. Die gestrige Versammlung war sehr zahlreich besucht; man kann wohl sagen, es waren alles Herren, die von diesen Punkten betroffen werden, das heißt Herren, die in ihrem Beruf mit den großen Bibliotheken zu tun haben. Es war eine aus gezeichnete Versammlung von Sachverständigen, wie sie besser gar nicht gefunden werden kann. Die Sachverständigen haben sich nun über diese drei Fragen geeinigt und haben mich beauftragt, Ihnen das Resultat der Beratung mitzuteilen. Frage 1 und 2 wurde durch den Beschluß erledigt, Ihnen heute vorzuschlagen, daß Sie den einzelnen Kreis- und Ortsvereinen einpfehlen sollten, die noch bestehenden Ausnahmebestimmungen zum ersten möglichen Termin zu kündigen. Zu Frage 3 waren die Antragsteller des Antrags Niemeyer, der morgen in der Hauptversammlung zur Debatte kommt, bereit, diesen Antrag zurückzuziehen, falls vom Vor stand des Börsenvereins eine Erklärung abgegeben würde, daß er im wesentlichen den Wünschen der Antragsteller ent sprechend an einzelne Nicht-Buchhändler das Börsenblatt frei gibt in der Form, daß die Zusendung nur direkt von der Geschäftsstelle des Börsenblatts erfolgt, und daß es sich über haupt immer nur um einzelne Fälle handelt, die selbstver ständlich dem Ermessen und Urteil des Vorstands des Börsen vereins unterliegen müssen. Das sind die Beschlüsse, die ich beauftragt bin, Ihnen mitzuteilen. Bevor ich die Debatte über diese Beschlüsse der gestrigen Versammlung heute eröffne, erteileich Herrn Brockhaus das Wort, damit dieser Ihnen mitteile, in welcher Weise er die Erklärung abgeben wird. Herr Albert Brockhaus-Leipzig, I. Vorsteher des Börsenvereins: Meine hochgeehrten Herren, ich bitte Sie und den Herrn Vorsitzenden zunächst um die Erlaubnis, Ihnen eine Mitteilung zu machen, die mit dem Gegenstand der Verhandlung durchaus nicht zusammenhängt, die für Sie aber von großem Interesse ist und die ich Ihnen daher bei erster Gelegenheit machen muß. Der Börsenverein ist seitens eines Gehilfen, der im Auf trag eines Vereins handelt, bei der Polizeidirektion Leipzig denunziert worden, daß er, entgegen dem sächsischen Gesetz über die Heilighaltung des Sonntags, am Sonntag Vormittag seine Hauptversammlung abzuhalten pflege. Es ist Einspruch erhoben worden dagegen, daß die Hauptversammlung zu der Zeit stattftnde, in der Gottesdienst ist. Das Gesetz, das vom Jahr 1870 datiert, lautet tatsächlich so, daß es prohibitiv ist, und wir können unserseits nicht beanspruchen, daß man seitens der Polizeidirektion eine Ausnahme mache, wenn man andern Vereinen und, wie mir mitgeteilt wird, selbst den Zusammenkünften von Predigern zu dem Zweck der Abhaltung von Betstunden, am Sonntag Vormittag die Genehmigung ver sagt. Es hilft uns nicht, daß wir keine politische Vereinigung sind und keine öffentliche Versammlung abhalten — bekannt lich sind die Versammlungen des Börsenvereins geheim —, es Hilst uns nicht, daß wir seit dem Jahr 1870 ohne Widerspruch die Hauptversammlung des Börsenvereins um neun Uhr begonnen haben. Wenn einmal, wie seit heute morgen aktenmäßig feststeht, von einer Seite Ärgernis daran genommen wird, so ist die Polizeidirektion verpflichtet, dieser Denunziation auch Folge zu geben. Ich bedaure daher Mit teilen zu müssen, daß die Hauptversammlung nicht um neun Uhr, sondern erst halb elf Uhr beginnen wird, und schließe daran die Mitteilung, daß die Herren gebeten werden, sich pünktlich um halb elf Uhr einzufinden, da ich wenige Minuten nach halb elf Uhr die Versammlung eröffnen und wenige Minuten nach der Eröffnung die Wahlhandlung schließen werde. Ich knüpfe daran die fernere Bitte, daß die Herren die unfreiwillige Muße, die ihnen damit geboten wird, ausnutzen, indem sie durch den Saal des Börsen vereins und den Garten des Börsenvereins sich in das Buch gewerbemuseum begeben und dort an den ausgestellten Schätzen, anstatt erst nach zwölf Uhr, zwischen neun Uhr und halb elf Uhr sich erbauen. Einer Mitteilung darüber, ob der Vorsteher des Buchgewerbemuseums sich für berechtigt hält, nicht der Öffentlichkeit, sondern den Mitgliedern des
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder