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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1903
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- Deutsch
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^ 195, 24. August 1903. Nichtamtlicher Teil. 6455 wordene mitgeteilt, bei denen die englischen und französischen Preise zum Teil ganz bedeutend höher sind: Kaposis, Pathologie u. Behandlung der Hautkrankheiten Kahlden, Technik der histologischen Untersuchung 1896 Krafft-Ebing, Uszwlwpatllia soxualis 1895 Hertwig, Lehrbuch der Entwicklungs geschichte Hertwig, Die Zelle Stöhr, Lehrbuch der Histologie . . Fürbringer, Die inneren Krankheiten der Harn- und Geschlechtsorgane. 2 Bände Ilffelmann, Iraitö pratigus ä'P-giöov cks l'snlanos ........ Korschelt u. Heider, Lehrbuch der Entwicklungsgeschichte der wirbel losen Tiere. 1. Ausl. Teil I—IV Ribbing, Sexuelle Hygiene. 1895 . deutsch franz. engl. 22.— 30 Frcs. — ^ 2.50 5 Frcs. — ^ 10.— 15 Frcs. — 11.50 8.— 7.— 12 Frcs. 12 Frcs. 21 Sch. 12 Sch. 12.— 25 Frcs. — 10.— 16 Frcs. — 34.— 2.— 4 Frcs. 59 Sch. Man steht daraus jedenfalls, daß die Behauptung, die englischen und französischen Bücher seien erheblich billiger als die deutschen, doch in dieser Allgemeinheit durchaus anfechtbar ist. Ich darf mich hierüber nicht weiter verbreiten. Nur eine letzte notwendige Bemerkung sei noch gestattet. Professor Bücher stellt seine Vergleiche immer auf 10 000 Silben an. Das muß als eine ganz untaugliche Vergleichungsgrundlage bezeichnet werden. Ich habe nachgerechnet — was mir bei den Vergleichen sogleich auffiel und Sprachforschern wahr scheinlich bekannt ist — daß die französischen Silben im Durchschnitt weniger Buchstaben haben als die deutschen. In mehreren ganz beliebig gewählten Fällen habe ich dies ge prüft und gefunden, daß auf 1000 Silben im Deutschen etwa 2900—3000 Buchstaben, im Französischen dagegen auf 1000 Silben nur etwa 2700 Buchstaben kommen. Da nun aber der Buchstabe doch dasjenige ist, was Platz wegnimmt und Satzkosten verursacht, so haben, auf die Büchersche Weise berechnet, schon von vornherein die französischen Bücher einen fehlerhaften Vorsprung von 5—10 v. H. Das macht bei einem 10 000-Silben-Preis von 20 H 2 H aus. Wenn die ganze Büchersche Denkschrift auf so anfecht baren Grundsätzen aufgebaut sein sollte, wie es die wenigen hier berührten Punkte dartun, so müßte allerdings doppelt bedauert werden, daß daraufhin eine Streitverkündigung seitens eines akademischen Schutzverbandes an den Buch handel erfolgt ist. Daß manches im Buchhandel, wie in jedem andern Wirtschaftszweige verbesserungsbedürftig ist und daß Professor Bücher in manchem nicht unrecht hat, das wird gewiß niemand bestreiten. Aber daß durch die Herabsetzung des Kundenrabattes von 10 aus 5 v. H., was z. B. bei einem Buch zum Preise von 10 nur 50 H ausmacht, die Bücheranschaffung in dem von Professor Bücher behaupteten Maße eingeschränkt und dem deutschen Volke die geistige Nahrung verkümmert werden müsse, daß ferner der Buch handel mit dieser Einschränkung des Kundenrabatts den Verfassern ein schweres Unrecht zufüge (S. 145), das wird man noch nicht so ohne weiteres glauben dürfen, zumal wenn sich, wie hier gezeigt, eine Reihe von Beweisführungen Büchers als nicht ganz zutreffend erwiesen haben. Jedenfalls werden viele noch nicht von der zwingenden Beweiskraft des Satzes, daß durch zu hohe deutsche Bücher preise nationale Güter geschädigt werden, überzeugt sein, wie sich denn auch z. B. die Universität Jena gegen die akademischen Schutzbestrebungen gänzlich ablehnend ver halten hat. Jena. vr. jur. A. Elster. Kleine Mitteilungen. Zum Urheberrechtsschutz deutscher Musikalien in Amerika. — Die Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Künst elnd Musik-Verlag Vreitkopf L Härtel in New Jork ist vom Bibliothekar des Kongresses in Washington auf die wichtige ge setzliche Vorschrift aufmerksam gemacht worden, daß zur Erlangung des amerikanischen »Copyrights« für deutsche Verlagswcrke zwei Exemplare der besten Ausgabe des Werks in der Kongreß bibliothek zu hinterlegen sind, wobei darauf hingewiesen wurde, daß diesem Verlangen nicht immer genügt würde. Das Register für Copyrights schreibt (wörtlich übersetzt): »Im Aufträge des lübrarian ot Oongrsss habe ich die Ehre Sie zu benachrichtigen, daß, um den Copyright-Vorschriften genau nachzukommen, die zwei Exemplare der Musik, die zur Komplettierung der Eintragung in der Copyright-Office zu deponieren sind, von der Vesten, gedruckten Ausgabe sein müssen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß verschiedene Male Exemplare gesandt wurden, die sehr wahrscheinlich nicht von der Ausgabe sind, die in den Handel gebracht wird, und wenn dies der Fall ist, so mag zur Zeit die Frage entstehen, ob diese Exemplare als Copyright-Deposit genügen-. Hiernach führt das Register für Copyrights verschiedene Fälle an, von denen die einzelnen Verleger durch die Amtliche Stelle bereits unterrichtet sind. Ein Fall bezieht sich auf einen Klavier auszug, in dem einzelne Blätter nur Korrekturabzüge sind, ein andrer Fall liegt vor, in dem Exemplare ohne Außentitel gesandt sind, ein weiterer Fall ist, daß ein größeres Werk so schlecht ge heftet ist, daß es auseinanderfällt, ferner daß nur Abzüge gesandt wurden und sich hierin noch Tintenkorrekturen befanden. Nach Aufzählung dieser Fälle fährt das Register für Copy rights fort: »Es ist nicht anzunehmen, daß ein Verleger die Absicht hat, Exemplare in solcher Verfassung auf den Markt zu bringen, und in Anbetracht Ihrer Copyright-Interessen wollen Sie mir erlauben, daß ich Ihnen rate, es sich zur Regel zu machen, stets nur Exemplare der besten Ausgabe zur Copyright-Ein tragung zu senden. Falls aus besondern Gründen Exemplare in unvollständiger Form zur Ausgabe gelangen, ehe die recht mäßige Ausgabe fertig ist, so mögen Sie, um Copyright zu sichern, interimistisch 2 Exemplare einer solchen Ausgabe de ponieren, jedoch hierzu eine aufklärende Notiz geben, daß zwei gute komplette Exemplare folgen; solche nachgesandten Exemplare werden alsdann unter der Copyright-Nummer ein gereiht und sind zur Verfügung, wenn immer eine Notwendig keit Antritt. — Ferner, unter Beiseitelassung der Copyright- frage: Wenn Ihnen erklärt wird, daß ein Exemplar jeder Kom position in die Musikabteilung der Kongretzbibliothek kommt, wo Interessenten vom ganzen Lande sich einfinden und diese durchsehen und von wo aus Exemplare täglich zirkulieren, so wird es zweifellos Ihr eigner Wunsch sein, daß die Exemplare Ihrer Musik komplett und in der besten gedruckten Ausgabe dem Publikum zur Verfügung stehen.« Berichtigung zu Nr. 172 Seite 5818. — Zu diesem Artikel erwidere ich in kurzem Auszuge Nachstehendes, und über lasse es dem Leser, sich seinen Schluß zu ziehen. Unwahr ist es, daß gegen mich seit zwei Jahren ein Prozeß schweben soll, ebenso unwahr ist es, daß ich bei der Firma Michow seligen Angedenkens vier Monate als Gehilfe tätig ge wesen sein soll. Noch niemals habe ich oder die Firma Wackermann von der Buchhändler-Bestellanstalt Pakete oder dergl. erhalten, und wie ich festgestellt habe, hat auch die Bestellanstalt seit Jahren nichts mit der Firma Michow zu schaffen. Ich stehe davon ab, noch sestzustellen, daß ich noch niemals zwei Ballen Bücher erhalten habe. Wahr ist, daß meine Ehe frau eine Verlagsbuchhandlung in Schöneberg betreibt, aber eine Unwahrheit, daß jemals Kriminalbeamte den Laden betreten haben. In meiner Wohnung ist auch noch niemals von einem Kriminalwachtmeister Beckmann eine Haussuchung oder Beschlag nahme erfolgt. Daß von mir aus dem Michowschen Lager 762 Bände und Broschüren fortgeschafft sein sollen, wird wohl jeder einsichtige Sortimenter für eine Unmöglichkeit ansehen; ich persönlich nehme an, daß dann in dem Geschäft wohl fast nur kahle Wände geblieben wären. Ich will nun meine etwas kost barere Zeit nicht mit weiteren Festnagelungen vergeuden, die Schlußbetrachtung wird ja der Staatsanwalt halten; denn die Redaktion wird hoffentlich den ominösen Piellusch — sollte sich unter diesem Pseudonym nicht eine Ente aus der Gurkenzeit verbergen? — mir namhaft machen, damit er Rede und Antwort stehe. Aller dings kann ich nicht umhin, noch zu bemerken, daß ich noch niemals von einem Untersuchungsrichter vernommen worden bin, also Ge ständnisse oder dergleichen leere Hirngespinste sind. Bedauern kann ich nur, daß die Redaktion mir keinen Abzug 857*
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