Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030929
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190309293
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030929
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-09
- Tag1903-09-29
- Monat1903-09
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
226, 29. September 1903. Nichtamtlicher Teil. 7563 einnimmt, begangen werden kann, und daß unter Umständen in einem einzelnen Falle, je nach der konkreten Beschaffenheit des selben, die öffentliche Aufforderung zum Boykott in einer Zeitung den Tatbestand des § 360 Nr. 11 zu erfüllen geeignet ist. Es ist auch an- uerkennen, daß unter dem Publikum, dessen Beunruhigung der Tat- estand des groben Unfugs zur notwendigen Voraussetzung hat, nicht das große Publikum in seiner unbegrenzten Allgemeinheit schlechthin zu verstehen ist, sondern das Publikum im Gegensatz zu einzelnen Personen und individuell begrenzten Personenkreisen und daß deshalb eine Mehrheit von Gewerbetreibenden, die weder ihrer Person, noch ihrer Zahl, noch ihrem Beruf nach bestimmt sind, gleichfalls unter den Begriff des Publikums fällt oder doch fallen kann. Auf der andern Seite kann es aber, wenn nicht das Anwendungsgebiet des 8 360 Nr. 11 über seinen eigentlichen Zweck, die äußere Ruhe und die polizeiliche Ordnung zu schützen, hinaus ins Ungemessene erweitert werden soll, keineswegs als selbstverständlich oder gar als notwendig bezeichnet werden, in jeder Verrufserklärung oder Aufforderung zum Boykott lediglich deswegen, weil sie geeignet erscheint, in gewissen, unter sich nicht abgeschlossenen Personenkreisen ein Ge fühl der Unsicherheit, der Unruhe und Belästigung hervorzurufen, nunmehr ohne weiteres einen groben Unfug zu erblicken. Es muß vielmehr immer noch hinzukommen, daß die Empfindung der Un ruhe in den in Betracht kommenden Personenkreisen sich als die unmittelbare Wirkung der öffentlichen Verrufs- und Boykott erklärung in der Zeitung darstellt, und daß sic überdies in einer Weise äußerlich in die Erscheinung tritt und sich betätigt, daß durch sie der äußere Bestand der öffentlichen Ordnung verletzt oder doch wenigstens gefährdet wird. Nicht jede Belästigung des Publikums schließt mit Notwendigkeit eine Störung oder Ge fährdung des äußern Bestands der öffentlichen Ordnung in sich und beides ist keineswegs grundsätzlich für gleichwertig zu erachten. (Reichsgericht III, U. vom 13. Juli 1903. Nr. 2493/03, mitqeteilt nach der Fachzeitschrift »Das Recht« sHannover, Helwingj VII. Jahrg. Heft 18.) Rechtsprechung. Zu 88 7, 18 Nr. LdesPrcßgesctzes. — Als verantwortlicher Redakteur im Sinne des ß 7 des vor- bezeichncten Gesetzes kann nur derjenige angesehen werden, der tatsächlich die Redaktionsgeschäfte besorgt. Es folgt dies ins besondere aus der Strafbestimmung in ß 18, namentlich aus dessen zweitem Absatz, der gerade für den Fall eine Strafe an droht, daß jemand fälschlich, ohne es in Wirklichkeit zu sein, in einer Zeitung als Redakteur benannt wird. (Reichsgericht III, U. vom 13. Juli 1903. Nr. 2196/03, mitgetcilt von der Fachzeit schrift »Das Recht- sHannover, Helmings, Jahrg. VII, Heft l8.) Scbnitzer Papierfabrik in Konkurs. — Uber das Ver mögen der Aktiengesellschaft Scbnitzer Papierfabrik in Sebnitz ist am 21. d. M. Konkurs eröffnet worden. Konkursverwalter ist Herr Rechtsanwalt Leonhardt in Sebnitz. Beschlagnahme. — Aufsehen macht die auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin I erfolgte Beschlagnahme von Heft 5 der »Kriegstechnischen Zeitschrift- Jahrgang 6 (bei E. S. Mittler L Sohn, kgl. Hofbuchhandlung, in Berlin erschienen). Schriftstellertag. — Der 25. Kongreß der »^.ssooiation littörairs st artistigue- ist am 24. d. M. in Weimar in Gegen wart der Erbgroßherzogin eröffnet worden. Der Kabinetts sekretär von Egloffstein übermittelte die Grüße des Großherzogs, des hohen Protektors des Kongresses. Staatsminister vr. Rothe begrüßte die Erschienenen namens der Regierung; im Namen der Stadt hieß der Oberbürgermeister Babst die Teilnehmer will kommen. Die Versammlung ließ an den Gräbern Goethes und Schillers Kränze niederlegen. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen- Verb and. — Der Kreis Leipzig und Ausland dieses Verbandes hält am Mittwoch den 30. September, abends 9 Uhr, im Parterre zimmer der Restauration -Zum Einhorn- (Leipzig, Grimmaischer Steinweg) seine hundertste Versammlung ab. Der Vorstand hat für diese Jubiläums-Kreisversammlung folgende Tages ordnung aufgestellt: 1. Wie stellt sich die Zukunft des Verbandes nach der Entschei dung des Reichsversicherungsamts? 2. Können wir uns dem an das Kaiserliche Statistische Amt ge richteten Gutachten des »Verbandes Deutscher Handlungs gehilfen« anschließcn und dieselben Forderungen: a) Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in Kontoren; b) Höchstarbeitszeit von 9 Stunden täglich und Kürzung der Sonnabendsarbeitszeit mit Geschäftsschluß um 6 Uhr im Sommer, um 7 Uhr im Winter, bei mindestens zweistündiger Mittagspause; — o) für Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge zum Zweck der Fortbildung bis zum vollendeten 18. Jahre, sowie für weibliche Personen Minderung der Arbeitszeit um eine Stunde täglich; — ck) möglichste Vermeidung der Ausnahmen von der Höchst arbeitszeit und dem Geschäftsschluß; — s) früherer Schluß an Sonnabenden; — k) gesetzliche Festlegung eines Sommerurlaubs von 14 Tagen; — §) Einführung von Handelsinspektoren — seitens unsers Verbandes erheben? Personalnachrichten. Ernennung zum Handelsrichter. — Seine Majestät der König von Sachsen hat den Hofbuchhändler Herrn Georg Lehmann i/Fa. H. Burdach in Dresden zum stellvertretenden Handelsrichter ernannt. (Sprechsaal.) Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung. Nachdem die Gefahr, die dem gesamten Sortimentsbuch handel von Seiten der großen Warenhäuser drohte, glücklich ab gewendet ist, müssen wir heute auf ein Unternehmen Hinweisen, das sich nicht etwa an den vielbesprochenen 16'/,, Prozent oder 25 Prozent Rabatt Genüge sein läßt, nein, das mit 33//z Prozent bis 50 Prozent Rabatt und mehr in allerkürzester Zeit einen großen Teil des gesamten Sortimentsbuchhandels vollständig ruiniert haben wird. Es handelt sich um die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung in Berlin XIV., Lübecker Straße 6. Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung wurde im Jahr 1871 gegründet, und schon der Name besagt, zu welchem Zweck. Die Erfolge, die die Gesellschaft im Laufe der Jahre er rungen hat, sind ganz außerordentliche und verdienen die vollste Anerkennung. So begründete bezw. unterstützte die Gesellschaft allein im Jahre 1902 insgesamt 1824 Bibliotheken mit zusammen 59634 Bänden. Gewiß ein Unternehmen, das die größte Sym pathie des gesamten Buchhandels verdiente, wenn sich die Stellung der Gesellschaft in Bezug auf den Buchhandel in den letzten Jahren nicht völlig verschoben hätte. 8 VI Absatz 6 der Statuten der Gesellschaft lautet: »Die Gesellschaft begründet und unterstützt Volks-, Vcreins- und Jugendbibliotheken durch unentgeltliche Überweisung von Büchern. - Also Bücher, die aus privaten Kreisen geschenkt oder aus den Mitteln der Gesellschaft gekauft wurden, schenkte diese weiter. — Wie steht es nun aber heute? — Die Gesellschaft besitzt eine zwar dem Börsenverein nicht an- gehörige im Offiziellen Buchhändler-Adreßbuch nicht auf genommene, jedoch vollständig organisierte Buchhandlung, eingerichtet und geleitet von gelernten Buchhändlern, gibt eine in ganz Deutschland verbreitete Zeitschrift »Der Bildungsverein« heraus, sowie einen Katalog, mit Anführung von ca. 1000 Werken, die für Bibliotheken geeignet sind. Dieser Katalog wird seit Jahren in Massen mit folgendem Anschreibcn verbreitet: »Zur Beachtung. »Der Zentral-Ausschuß der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung hat beschlossen, an wenig bemittelte Volksbiblio theken die von der Gesellschaft vorrätig gehaltenen Bücher auch gegen Zahlung von '/, des Ladenpreises abzugeben, um diesen Bibliotheken die Vergrößerung ihres Bestandes nach Möglichkeit zu erleichtern. (gez.) »Die Kanzlei der Gesellschaft für Volksbildung. Berlin XIV., Lübecker Straße 6. Da nun alle Volksbibliotheken wenig bemittelt sind, die Gesellschaft in ihrem Kataloge fast sämtliche Vrotartikcl des Buch handels aufsührt, darunter die Werke von Alexis, Freytag, Frenssen, Hackländer, Heimburg, Höcker, Horn, Keller, Raabe, Reuter, Storni usw. usw., kann somit heute jede Bibliothek diese Bücher mit 33'/g Prozent Rabatt von der Gesellschaft beziehen, während der Sortimenter viele derselben vom Verleger nur mit 25 Prozent Rabatt erhalten kann. — Ein Kuriosum, das gewiß keiner weitern Illustration bedarf. In der Zeitschrift »Der Bildungsverein» veröffentlicht die Gesellschaft fast in jeder Nummer Artikel, die mit den Satzungen des Börsenvereins im schärfsten Widerspruch stehen. Wir ver weisen auf folgende Mitteilungen aus dem Jahrgang XXXIII, Nr. 1, Berlin, 21. Januar 1903, Seite 13: »Geschäftliches. »Auf eine Anregung aus Lehrerkreisen wird beschlossen, 1005*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder